932/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.12.2003
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möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 907/J vom
17. Oktober 2003, der
Abgeordneten Peter Pilz und Kollegen, betreffend
Treuhänder, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu
1. bis 10.:
Was die Fragen nach
meinen Vermögensverhältnissen (Aktienbesitz)
anbelangt,
so verweise ich dazu auf meine Schreiben vom 13. bzw.
14. Oktober 2003 an
den Herrn Vorsitzenden des parlamentarischen Unver-
einbarkeitsausschusses des Nationalrates bzw. die Ergebnisse der
vertraulichen Beratungen dieses Ausschusses am 17 Oktober 2003. Eine
Unvereinbarkeit meines Aktienportfolios und
der Funktion als
Finanzminister ist nicht gegeben.
Hinsichtlich der Beantwortung der konkreten Fragen 1. bis
10. verweise ich
auf die Beantwortung der Fragen 5. und 6., 12. bis 16. und 17. bis 20. der
dringlichen Anfrage vom 22. Oktober 2003,
Nr. 913/J.
Dieses Thema und die Fragen danach, mit welchen Personen
ich privat
Umgang pflege, betreffen meine persönlichen
Verhältnisse. Grundsätzlich ist
daher der § 90 GOG (parlamentarisches Interpellationsrecht hinsichtlich
des
Gegenstandes der Vollziehung oder der
Privatwirtschaftsverwaltung des
Bundes) in dieser Angelegenheit nach meiner Ansicht nicht
anwendbar,
sondern fällt in den Aufgabenbereich des Unvereinbarkeitsausschusses.
Nicht zuletzt auch deshalb, um die Vermögensverhältnisse
von Regierungs-
mitgliedern überhaupt abfragen zu können, musste ja seinerzeit das Unver-
einbarkeitsgesetz geschaffen werden. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der
Offenlegungspflicht von Regierungsmitgliedern - aber auch von Abgeord-
neten - die Beratungen des Ausschusses aus gutem Grund vertraulich sind
und nur die Ergebnisse der Beratungen (eine Unvereinbarkeit liegt vor oder
nicht) gemäß § 7 Unvereinbarkeitsgesetz vom Ausschussvorsitzenden dem
Vertretungskörper bzw. dem Präsidenten des Nationalrates mitzuteilen sind.
Ich
ersuche daher um Verständnis dafür, dass ich aufgrund obiger Aus
führungen Fragen nach meinen privaten Lebensumständen nicht in dieser
Form beantworte. Selbstverständlich werde ich die gesetzlich vorgesehenen
Meldepflichten nach
dem
Unvereinbarkeitsgesetz
(Unvereinbarkeitsaus-
schuss. Präsident des
Rechnungshofes) einhalten.
Im Übrigen verweise ich auf meine Beantwortung insbesondere
der Fragen
17. bis 20. der
dringlichen Anfrage vom 22. Oktober 2003, Nr. 913/J, der
Abgeordneten Pilz, Kogler und FreundInnen.