935/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 911/J vom
17. Oktober 2003 der Abgeordneten
Mag. Johann Maier und Kollegen,
betreffend Verschwendung von
Steuermitteln - Ungereimtheiten in
parlamentarischen
Anfragebeantwortungen, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
zu 1.:
Da
sich an den Fakten nichts geändert hat, halte ich selbstverständlich
meine seinerzeitige Anfragebeantwortung zu den Fragen 7., 9. und 10. der
Anfrage Nr. 1909/J-BR vom 26. Februar 2002
aufrecht. Für das
Streichquartett sind keine Kosten
angefallen.
zu 2. - 5.:
Veranstaltungen im Bundesministerium
für Finanzen, die ein
Streichquartett
musikalisch umrahmt bzw. umrahmt hat, beschränken sich
auf die Überreichung von Dekreten und
Ehrenzeichen im Rahmen
entsprechender Festakte in den
historischen Prunkräumen des Bundes-
ministeriums für Finanzen. Die musikalische Umrahmung solcher Festakte
durch ein Streichquartett trägt zum
feierlichen Charakter solcher
Veranstaltungen wesentlich bei, wird seit vielen Jahren praktiziert und
war
auch schon bei meinen Amtsvorgängern üblich. Solche Veranstaltungen
finden - je nach
Bedarf- mehrmals jährlich statt.
Seit 2003 wird jedem Mitglied des
verpflichteten Streichquartetts eine Gage
in Höhe von 140 € pro
Veranstaltung bezahlt. In den Jahren zuvor wurden
jeweils 110 € bzw. 1.500 ATS bezahlt.
Ergänzend wäre fest zu halten, dass es
sich nicht um ein Streichquartett der
Wiener Philharmoniker, sondern um eine Musikergruppe handelt, die zum
Großteil aus jungen Musikern besteht.
zu 6. - 8.:
Staatssekretär Dr.
Alfred Finz hat am
9. September 2003 zu
keiner
Weinverkostung eingeladen. Es
fand vielmehr eine Veranstaltung zum
Thema "Jugend und Finanzen" statt. An der
Enquete nahmen
ca.
70 Mittelschüler und Studenten und am Empfang ca. 150 Personen teil.
Dem Bund sind durch diese Veranstaltung keine Kosten
erwachsen.
zu 9.:
Für den Empfang zu Ehren des Herrn Staatssekretärs Dr.
Alfred Finz sind
Kosten in Höhe von 5.220,91 € entstanden, hievon entfallen auf Catering
einschließlich Servicepersonal und
Dekoration 4.420,91 €.
zu 10.:
Die damalige Anfrage zielte auf die Kosten der Arbeitsleihe.
Unter den Begriff
Kosten
fallen beispielsweise die anteiligen Refundierungen für den 13. und
14. Monatsbezug, die
Dienstgeberbeiträge, der Zuschlag für den Verleiher
sowie die Umsatzsteuer. Die nunmehrige Anfrage bezieht sich auf den
Monatsbezug. Dieser beträgt 7.049,26 €.
zu 11.:
Für Frau Mag.
Schmalz wurde ein Arbeitsleihvertrag mit der Fa. Flexwork
abgeschlossen.
zu 12. - 14.:
Zum Stichtag
1. Oktober 2003 sind im Bundesministerium für Finanzen
17 Personen aufgrund von Arbeitsleihverträgen
beschäftigt.
Davon entfallen zehn
Arbeitsleihverträge auf mein Büro, zwei auf das Büro
von Staatssekretär Dr. Finz, zwei auf das Büro des Regierungsbeauftragten
für den Kapitalmarkt und drei auf den nachgelagerten Bereich.
8 Verträge wurden
mit der Firma Manpower, 6 mit der Firma Flexwork,
l mit der Wirtschaftskammer Österreich, l mit der Firma Macro Group und
l mit dem Institut für Bildung und Innovation abgeschlossen.
Ich ersuche um Verständnis dafür,
dass ich aus datenschutzrechtlichen
Gründen nur eine Gesamtsumme der Kosten (nicht Gehälter) bekannt geben
kann.
Für die 17 Verträge fielen im Monat
Oktober 2003 Kosten in Höhe von
insgesamt 128.877,42 € an. Dieser Betrag beinhaltet die Gehälter, die
Zuschläge für die Verleihfirmen, die Umsatzsteuer und die Dienstgeber-
beiträge.
In diesem Zusammenhang möchte ich
auch auf meine Beantwortung der
schriftlichen Anfrage vom 9. August 2001, Nr. 1868/J-BR, Fragen 3. und 6.
hinweisen. Danach
sind im Jahr 1999 für zwei mit Arbeitsleihverträgen im
Büro
meines Amtsvorgängers beschäftigte Bedienstete Kosten in Höhe von
4,4
Mio. ATS (€ 319.760,--) angefallen,
während zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung
die Kosten in meinem Büro dafür 3,9 Mio. ATS
(€ 283.424,--) betrugen.
Eine Zeitreihe über
den Vergleich der jährlichen Personalkosten
(Arbeitsleihen
und Beamte) der Büros meiner Amtsvorgänger mit jenen
meines
Büros - jeweils beschränkt auf die Fachreferentenlnnen -
verdeutlicht
dies noch vielmehr:
1997 (Büro
Edlinger) € 1.012.631,--
1998 (Büro
Edlinger) € 1.072.416,--
1999 (Büro
Edlinger) € 1.064.138,--
2000 (Büro
Grasser) € 461.464,-- (Februar bis Dezember 2000)
2001 (Büro
Grasser) € 688.616,--
2002 (Büro
Grasser) € 770.222,--
2003 (Büro
Grasser) € 608.398,-- (bis Oktober 2003)
zu
15.- 17.:
Es
ist richtig, dass der Beamte Werner Fina, der derzeit im Kabinett des
Herrn Staatssekretärs Dr. Alfred Finz tätig ist, zum
Staatskommissär bestellt
wurde.
Gemäß § 76 Abs. 2 Punkt 2 Bankwesengesetz, BGB1. Nr.
532/1993 idgF,
dürfen nur Personen zum Staatskommissär und
Stellvertreter bestellt
werden, die aufgrund ihrer
Ausbildung und ihres beruflichen Werdeganges
die erforderlichen Sachkenntnisse
besitzen.
Beamter Fina war bei der
Finanzlandesdirektion für Kärnten beschäftigt und
wurde
mit Wirksamkeit vom November 2000 in das Bundesministerium für
Finanzen zur Verwendung im Büro des Herrn Staatssekretärs
einberufen.
Zunächst war Beamter Fina mit
abgabenrechtlichen-, zoll-, sozial- und
budgetären Fragestellungen befasst.
Im Jahr 2003 wurde der Auf-
gabenbereich um die fachliche Aufbereitung und Koordinierung bezüglich
der Neuorganisation und der Strukturreform
in den nachgeordneten
Dienststellen der Finanzverwaltung erweitert. Äußerst intensiv war Beamter
Fina bei der €-Umstellung im Büro des Herrn Staatssekretärs tätig. Für
die
Ausübung einer entsprechenden
Aufsichtsfunktion ist Beamter Fina
aufgrund dieser Berufserfahrung
qualifiziert.
Auch hier möchte ich
schon darauf hinweisen, dass bei meinen
Amtsvorgängern deren
Mitarbeiter/Innen ebenfalls in Aufsichtsräten bzw.
als Staatskommissäre tätig waren. Beispielsweise übten im Jahr 1998 fünf
Mitarbeiterinnen aus dem Büro meines
Amtsvorgängers derartige
Nebentätigkeiten aus. Im Jahr 1999 -
dies ist der Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 5578/J, vom 20. Jänner 1999, durch meinen
Amtsvorgänger zu entnehmen - waren es
sieben Personen, die mit elf
derartigen Funktionen betraut waren.