935/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 911/J vom
17. Oktober 2003 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen,
betreffend Verschwendung von Steuermitteln - Ungereimtheiten in
parlamentarischen Anfragebeantwortungen, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

zu 1.:

Da sich an den Fakten nichts geändert hat, halte ich selbstverständlich
meine seinerzeitige Anfragebeantwortung zu den Fragen 7., 9. und 10. der
Anfrage Nr. 1909/J-BR vom 26. Februar 2002 aufrecht. Für das
Streichquartett sind keine Kosten angefallen.

zu 2. - 5.:

Veranstaltungen im Bundesministerium für Finanzen, die ein
Streichquartett musikalisch umrahmt bzw. umrahmt hat, beschränken sich
auf die Überreichung von Dekreten und Ehrenzeichen im Rahmen


entsprechender Festakte in den historischen Prunkräumen des Bundes-
ministeriums für Finanzen. Die musikalische Umrahmung solcher Festakte
durch ein Streichquartett trägt zum feierlichen Charakter solcher
Veranstaltungen wesentlich bei, wird seit vielen Jahren praktiziert und war
auch schon bei meinen Amtsvorgängern üblich. Solche Veranstaltungen
finden -
je nach Bedarf- mehrmals jährlich statt.

Seit 2003 wird jedem Mitglied des verpflichteten Streichquartetts eine Gage
in Höhe von 140 € pro Veranstaltung bezahlt. In den Jahren zuvor wurden
jeweils 110 € bzw. 1.500 ATS bezahlt.

Ergänzend wäre fest zu halten, dass es sich nicht um ein Streichquartett der
Wiener Philharmoniker, sondern um eine Musikergruppe handelt, die zum
Großteil aus jungen Musikern besteht.

zu 6. - 8.:

Staatssekretär   Dr.   Alfred   Finz   hat   am   9.   September   2003   zu   keiner

Weinverkostung   eingeladen.   Es   fand   vielmehr   eine   Veranstaltung   zum

Thema "Jugend und Finanzen" statt. An der Enquete nahmen

ca. 70 Mittelschüler und Studenten und am Empfang ca. 150 Personen teil.

Dem Bund sind durch diese Veranstaltung keine Kosten erwachsen.

zu 9.:

Für den Empfang zu Ehren des Herrn Staatssekretärs Dr. Alfred Finz sind
Kosten in Höhe von 5.220,91 € entstanden, hievon entfallen auf Catering
einschließlich Servicepersonal und Dekoration 4.420,91 €.

zu 10.:

Die damalige Anfrage zielte auf die Kosten der Arbeitsleihe. Unter den Begriff

Kosten fallen beispielsweise die anteiligen Refundierungen für den 13. und


14. Monatsbezug, die Dienstgeberbeiträge, der Zuschlag für den Verleiher
sowie die Umsatzsteuer. Die nunmehrige Anfrage bezieht sich auf den
Monatsbezug. Dieser beträgt 7.049,26 €.

zu 11.:

Für Frau Mag. Schmalz wurde ein Arbeitsleihvertrag mit der Fa. Flexwork

abgeschlossen.

zu 12. - 14.:

Zum Stichtag  1. Oktober 2003 sind im Bundesministerium für Finanzen

17 Personen aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.

Davon entfallen zehn Arbeitsleihverträge auf mein Büro, zwei auf das Büro
von Staatssekretär Dr. Finz, zwei auf das Büro des Regierungsbeauftragten
für den Kapitalmarkt und drei auf den nachgelagerten Bereich.

8 Verträge wurden mit der Firma Manpower, 6 mit der Firma Flexwork,
l mit der Wirtschaftskammer Österreich, l mit der Firma Macro Group und
l mit dem Institut für Bildung und Innovation abgeschlossen.

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich aus datenschutzrechtlichen
Gründen nur eine Gesamtsumme der Kosten (nicht Gehälter) bekannt geben
kann.

Für die 17 Verträge fielen im Monat Oktober 2003 Kosten in Höhe von
insgesamt 128.877,42 € an. Dieser Betrag beinhaltet die Gehälter, die
Zuschläge für die Verleihfirmen, die Umsatzsteuer und die Dienstgeber-
beiträge.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf meine Beantwortung der
schriftlichen Anfrage vom 9. August 2001, Nr. 1868/J-BR, Fragen 3. und 6.


hinweisen. Danach sind im Jahr 1999 für zwei mit Arbeitsleihverträgen im
Büro meines Amtsvorgängers beschäftigte Bedienstete Kosten in Höhe von
4,4 Mio. ATS (€ 319.760,--) angefallen, während zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung die Kosten in meinem Büro dafür 3,9 Mio. ATS
(€ 283.424,--) betrugen.

Eine Zeitreihe über den Vergleich der jährlichen Personalkosten
(Arbeitsleihen und Beamte) der Büros meiner Amtsvorgänger mit jenen
meines Büros - jeweils beschränkt auf die Fachreferentenlnnen -
verdeutlicht dies noch vielmehr:

1997              (Büro Edlinger)              1.012.631,--

1998              (Büro Edlinger)              1.072.416,--

1999              (Büro Edlinger)              1.064.138,--

2000              (Büro Grasser)                  461.464,-- (Februar bis Dezember 2000)

2001        (Büro Grasser)       688.616,--

2002              (Büro Grasser)                   770.222,--

2003              (Büro Grasser)                   608.398,-- (bis Oktober 2003)

zu 15.- 17.:

Es ist richtig, dass der Beamte Werner Fina, der derzeit im Kabinett des

Herrn Staatssekretärs Dr. Alfred Finz tätig ist, zum Staatskommissär bestellt

wurde.

Gemäß § 76 Abs. 2 Punkt 2 Bankwesengesetz, BGB1. Nr. 532/1993 idgF,
dürfen nur Personen zum Staatskommissär und Stellvertreter bestellt
werden, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihres beruflichen Werdeganges
die erforderlichen Sachkenntnisse besitzen.

Beamter Fina war bei der Finanzlandesdirektion für Kärnten beschäftigt und
wurde mit Wirksamkeit vom November 2000 in das Bundesministerium für


Finanzen zur Verwendung im Büro des Herrn Staatssekretärs einberufen.
Zunächst war Beamter Fina mit abgabenrechtlichen-, zoll-, sozial- und
budgetären Fragestellungen befasst. Im Jahr 2003 wurde der Auf-
gabenbereich um die fachliche Aufbereitung und Koordinierung bezüglich
der Neuorganisation und der Strukturreform in den nachgeordneten
Dienststellen der Finanzverwaltung erweitert. Äußerst intensiv war Beamter
Fina bei der €-Umstellung im Büro des Herrn Staatssekretärs tätig. Für die
Ausübung einer entsprechenden Aufsichtsfunktion ist Beamter Fina
aufgrund dieser Berufserfahrung qualifiziert.

Auch hier möchte ich schon darauf hinweisen, dass bei meinen
Amtsvorgängern deren Mitarbeiter/Innen ebenfalls in Aufsichtsräten bzw.
als Staatskommissäre tätig waren. Beispielsweise übten im Jahr 1998 fünf
Mitarbeiterinnen aus dem Büro meines Amtsvorgängers derartige
Nebentätigkeiten aus. Im Jahr 1999 - dies ist der Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 5578/J, vom 20. Jänner 1999, durch meinen
Amtsvorgänger zu entnehmen - waren es sieben Personen, die mit elf
derartigen Funktionen betraut waren.