941/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bettina
Stadibauer und Genossinnen haben am
22. Oktober 2003 unter der Nummer 960/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „UNIFEM-Studie „Women, War and Peace" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu
Frage 1:
Der
Bericht und die darin angeführten 22 Forderungen sind im Bundesministerium für
Inneres bekannt.
Zu
den Fragen 2 bis 4:
Es
reicht nicht aus und ist auch nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Inneres,
einem
Bericht
wie dem in der Anfrage angeführten bloß zu mehr Publizität zu verhelfen,
vielmehr
geht
es darum, die darin enthaltenen
Erkenntnisse und Empfehlungen in der Praxis
umzusetzen.
Zu
den Fragen 5 und 12 bis 14:
Hiezu ist vorerst festzustellen, dass die
im Bericht enthaltenen Empfehlungen vor allem an
die Vereinten Nationen gerichtet sind. Dennoch gibt es auch für den
Vollziehungsbereich
des Innenministeriums einzelne Punkte, die unmittelbar aufgegriffen werden
können.
Hinsichtlich der Forderung 2: „Targeted
sanctions against trafficking of women and girls"
wird angemerkt, dass sich innerhalb des Stabilitäts-Pakts für Süd-Ost-Europa
die Task-force
„Fighting trafficking in human beings" mit der Bekämpfung des
Menschenhandels in den
Staaten Süd- und Ost-Europas beschäftigt. Für die Task Force hat das ICMPD
(International
Centre for migration policy development) übernommen, sämtliche Aktivitäten zu
koordinieren
und durchzuführen.
Das Bundesministerium für Inneres
unterstützt diese Task-force mit der Entwicklung eines
Awareness-training für Polizeimultiplikatoren (aller Staaten und ethnischen
Regionen des
Stability-pact Raumes).
Innerhalb der Generaldirektion für die
öffentliche Sicherheit hat sich das MOEL-Zentrum der
SlAK bereit erklärt für diese wichtige Aktivität in Süd- und Ost-Europa eine
möglichst breit
angelegte Unterstützung zu gewähren.
Die 1. Phase (Seminarentwicklung) wurde im
Februar 2002 abgeschlossen. Ursprünglich
sollten die nächsten Projektphasen im März 2002 beginnen. Da die Finanzierung
seitens der
Task Force nicht im vorgesehenen Zeitraum geklärt werden konnte, konnte die
nächste
Phase („Train the trainer") erst im November 2002 begonnen werden.
Die 2. Phase - „train the trainer"
Ausbildung (Zwei Seminare) wurde vom 18. bis
22. November für Albanien, Bulgarien, den Kosovo, Mazedonien, Moldawien,
Rumänien und
die Türkei und vom 25. bis 29. November 2002 für Bosnien/Herzegowina, Kroatien,
Montenegro, Serbien, Slowenien und Ungarn durchgeführt. Für jedes beteiligte
Land bzw.
Region wurden zwei Polizeiangehörige und 2 Angehörige einer nationalen NGO (2
Trainerpaare) ausgebildet.
Zu Forderung 9 ist anzumerken, dass grundsätzlich eine
Forcierung der Anzahl an
„Peacekeeperinnen" sehr begrüßt wird. Die Grundvoraussetzungen für die
Teilnahme an
Auslandseinsätzen bzw. die Verwendung als Peacekeeperln sind für alle
Exekutivbeamten
gleich. Ausschreibungen für solche Verwendungen richten sich generell an alle
männlichen
und weiblichen Bediensteten.
Zu den Fragen 6 bis 9;
Abgesehen davon, dass die - generell zu
befürwortende - Einführung von Verhaltensregeln
für alle MitarbeierInnen internationaler Organisationen nicht den
Vollziehungsbereich des
Bundesministeriums für Inneres berührt, ist es Ziel der neuen E2c -
Grundausbildung, den
ExekutivbeamtInnen durch praxisbezogene Lehre unter Berücksichtigung
wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Methoden eine persönliche, kommunikative und soziale Kompetenz
zu
vermitteln. Die Ausbildung zielt inhaltlich nicht nur auf die Vermittlung von
Sachwissen,
sondern vermehrt auch auf den Erwerb von Methoden- und Handlungswissen durch
fächerübergreifende Behandlung der Lehrinhalte ab. Im Mittelpunkt dieser
Exekutivaus-
bildung steht der Mensch. Die Menschenrechte und die Menschenwürde bilden die
Basis,
um Verständnis und Fähigkeiten zu erwerben, die notwendig sind um den
sicherheits-
polizeilichen Exekutivdienst professionell und verantwortungsvoll nachzukommen,
sowie
polizeiliches Handeln und rechtsstaatliche Grundsätze in Bezug zu setzen.
Weiters kann in diesem Zusammenhang auf
die Verordnung des Bundesministers für
Inneres, mit der Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes erlassen werden (Richtlinien-Verordnung-RLV), hingewiesen
werden.
Zu den Fragen 10 und 11:
Gerade im Hinblick auf eine gesellschaftsorientierte und
flexible Erwachsenenbildung hat
man sich in den letzten Monaten seitens der SIAK verstärkt mit dem Thema Gender
Mainstreaming auseinandergesetzt und ist bemüht, Schulungsinhalte unter Berück-
sichtigung der Thematik zu gestalten bzw. neu zu konzipieren.
Seitens der SIAK gibt es Bestrebungen, entsprechende
Schulungen im Rahmen des
Fortbildungsprogramms (z. B. Rhetorik für Frauen) anzubieten. Darüber hinaus
beschäftigt
sich eine interne Projektgruppe mit der Umsetzung entsprechender Inhalte im
Rahmen des
„High potential - Lehrganges zur Förderung von Frauen als Vorbereitung auf eine
mögliche
Führungsrolle".