941/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bettina Stadibauer und Genossinnen haben am
22. Oktober 2003 unter der Nummer 960/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „UNIFEM-Studie „Women, War and Peace" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Bericht und die darin angeführten 22 Forderungen sind im Bundesministerium für

Inneres bekannt.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Es reicht nicht aus und ist auch nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Inneres, einem

Bericht wie dem in der Anfrage angeführten bloß zu mehr Publizität zu verhelfen, vielmehr

geht es darum,  die darin enthaltenen Erkenntnisse und Empfehlungen in der Praxis

umzusetzen.

Zu den Fragen 5 und 12 bis 14:

Hiezu ist vorerst festzustellen, dass die im Bericht enthaltenen Empfehlungen vor allem an
die Vereinten Nationen gerichtet sind. Dennoch gibt es auch für den Vollziehungsbereich
des Innenministeriums einzelne Punkte, die unmittelbar aufgegriffen werden können.


Hinsichtlich der Forderung 2: „Targeted sanctions against trafficking of women and girls"
wird angemerkt, dass sich innerhalb des Stabilitäts-Pakts für Süd-Ost-Europa die Task-force
„Fighting trafficking in human beings" mit der Bekämpfung des Menschenhandels in den
Staaten Süd- und Ost-Europas beschäftigt. Für die Task Force hat das ICMPD (International
Centre for migration policy development) übernommen, sämtliche Aktivitäten zu koordinieren
und durchzuführen.

Das Bundesministerium für Inneres unterstützt diese Task-force mit der Entwicklung eines
Awareness-training für Polizeimultiplikatoren (aller Staaten und ethnischen Regionen des
Stability-pact Raumes).

Innerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit hat sich das MOEL-Zentrum der
SlAK bereit erklärt für diese wichtige Aktivität in Süd- und Ost-Europa eine möglichst breit
angelegte Unterstützung zu gewähren.

Die 1. Phase (Seminarentwicklung) wurde im Februar 2002 abgeschlossen. Ursprünglich
sollten die nächsten Projektphasen im März 2002 beginnen. Da die Finanzierung seitens der
Task Force nicht im vorgesehenen Zeitraum geklärt werden konnte, konnte die nächste
Phase („Train the trainer") erst im November 2002 begonnen werden.

Die 2. Phase - „train the trainer" Ausbildung (Zwei Seminare) wurde vom 18. bis
22. November für Albanien, Bulgarien, den Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Rumänien und
die Türkei und vom 25. bis 29. November 2002 für Bosnien/Herzegowina, Kroatien,
Montenegro, Serbien, Slowenien und Ungarn durchgeführt. Für jedes beteiligte Land bzw.
Region wurden zwei Polizeiangehörige und 2 Angehörige einer nationalen NGO (2
Trainerpaare) ausgebildet.

Zu Forderung 9 ist anzumerken, dass grundsätzlich eine Forcierung der Anzahl an
„Peacekeeperinnen" sehr begrüßt wird. Die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an
Auslandseinsätzen bzw. die Verwendung als Peacekeeperln sind für alle Exekutivbeamten
gleich. Ausschreibungen für solche Verwendungen richten sich generell an alle männlichen
und weiblichen Bediensteten.


Zu den Fragen 6 bis 9;

Abgesehen davon, dass die - generell zu befürwortende - Einführung von Verhaltensregeln
für alle MitarbeierInnen internationaler Organisationen nicht den Vollziehungsbereich des
Bundesministeriums für Inneres berührt, ist es Ziel der neuen E2c - Grundausbildung, den
ExekutivbeamtInnen durch praxisbezogene Lehre unter Berücksichtigung wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Methoden eine persönliche, kommunikative und soziale Kompetenz zu
vermitteln. Die Ausbildung zielt inhaltlich nicht nur auf die Vermittlung von Sachwissen,
sondern vermehrt auch auf den Erwerb von Methoden- und Handlungswissen durch
fächerübergreifende Behandlung der Lehrinhalte ab. Im Mittelpunkt dieser Exekutivaus-
bildung steht der Mensch. Die Menschenrechte und die Menschenwürde bilden die Basis,
um Verständnis und Fähigkeiten zu erwerben, die notwendig sind um den sicherheits-
polizeilichen Exekutivdienst professionell und verantwortungsvoll nachzukommen, sowie
polizeiliches Handeln und rechtsstaatliche Grundsätze in Bezug zu setzen.

Weiters kann in diesem Zusammenhang auf die Verordnung des Bundesministers für
Inneres, mit der Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes erlassen werden (Richtlinien-Verordnung-RLV), hingewiesen werden.

Zu den Fragen 10 und 11:

Gerade im Hinblick auf eine gesellschaftsorientierte und flexible Erwachsenenbildung hat
man sich in den letzten Monaten seitens der SIAK verstärkt mit dem Thema Gender
Mainstreaming auseinandergesetzt und ist bemüht, Schulungsinhalte unter Berück-
sichtigung der Thematik zu gestalten bzw. neu zu konzipieren.

Seitens der SIAK gibt es Bestrebungen, entsprechende Schulungen im Rahmen des
Fortbildungsprogramms (z. B. Rhetorik für Frauen) anzubieten. Darüber hinaus beschäftigt
sich eine interne Projektgruppe mit der Umsetzung entsprechender Inhalte im Rahmen des
„High potential - Lehrganges zur Förderung von Frauen als Vorbereitung auf eine mögliche
Führungsrolle".