942/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.12.2003
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Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
4. 11.2003 unter der Nummer 1020/J-NR/2003 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Einsatz von Blumen mit dem FLP-Gütesiegel im öffentlichen
Beschaffungswesen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Ich befürworte die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten im öffentlichen

Beschaffungswesen unter der Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und

Wirtschaftlichkeit.

Zu Frage 2:

Die Zentralstelle meines Ressorts hat im Jahre 2003 bis zum Anfragezeitpunkt Blumen im
Gesamtwert von ca. € 738.-, großteils von den österreichischen Bundesgärten, angekauft.
Betreffend des zweiten Teiles dieses Anfragepunktes erlaube ich mir auf die
Anfragebeantwortung Nr. 1023/J-NR/2003 des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu verweisen.

Zu Frage 3:

Auf die Beantwortung der Frage 2 darf hingewiesen werden.


Zu Frage 4:

Wie aus der Beantwortung der Frage 2 zu entnehmen ist, handelt es sich großteils um

Produkte der österreichischen Bundesgärten. Über die Auszeichnung der nicht aus

österreichischer Produktion stammenden Blumenware mit anderen Gütezeichen als mit dem

in der Anfrage genannten, kann nur der Blumengroßhandel bzw. der Importeur Auskunft

erteilen.

Zu Frage 5:

Wie aus den oben ausgeführten Anfragepunkten ersichtlich ist, bezieht mein Ressort
großteils österreichische Produkte der Bundesgärten. Beim Zukauf anderer Produkte wird,
soweit dies praktisch möglich ist, auf fair gehandelte Produkte zurückgegriffen.

Zu den Fragen 6 und 7:

Ich erlaube mir, in diesen beiden Punkten auf die Anfragebeantwortung des Herrn

Bundeskanzlers (Nr. 1015/J-NR/2003) zu verweisen.