942/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.12.2003
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Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
4. 11.2003 unter der Nummer 1020/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Einsatz von Blumen mit dem FLP-Gütesiegel im öffentlichen
Beschaffungswesen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu
Frage 1:
Ich
befürworte die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten im
öffentlichen
Beschaffungswesen
unter der Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit.
Zu
Frage 2:
Die
Zentralstelle meines Ressorts hat im Jahre 2003 bis zum Anfragezeitpunkt Blumen
im
Gesamtwert von ca. € 738.-, großteils von den österreichischen Bundesgärten,
angekauft.
Betreffend des zweiten Teiles dieses Anfragepunktes erlaube ich mir auf die
Anfragebeantwortung Nr. 1023/J-NR/2003 des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu verweisen.
Zu Frage 3:
Auf die Beantwortung der Frage 2 darf
hingewiesen werden.
Zu
Frage 4:
Wie
aus der Beantwortung der Frage 2 zu entnehmen ist, handelt es sich großteils um
Produkte
der österreichischen Bundesgärten. Über die Auszeichnung der nicht aus
österreichischer
Produktion stammenden Blumenware mit anderen Gütezeichen als mit dem
in
der Anfrage genannten, kann nur der Blumengroßhandel bzw. der Importeur
Auskunft
erteilen.
Zu
Frage 5:
Wie
aus den oben ausgeführten Anfragepunkten ersichtlich ist, bezieht mein Ressort
großteils österreichische Produkte der Bundesgärten. Beim Zukauf anderer
Produkte wird,
soweit dies praktisch möglich ist, auf fair gehandelte Produkte
zurückgegriffen.
Zu
den Fragen 6 und 7:
Ich
erlaube mir, in diesen beiden Punkten auf die Anfragebeantwortung des Herrn
Bundeskanzlers (Nr. 1015/J-NR/2003) zu verweisen.