948/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni, Pendl und
GenossInnen haben am 22. Okto-
ber 2003 unter der Nr. 951/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Alarmierende Zu-
stände im Flüchtlingslager Traiskirchen" gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
ad Frage 1:
Am
23. Oktober 2003 waren in der Betreuungsstelle Traiskirchen 1.273 Personen im
Rah-
men der Bundesbetreuung untergebracht. Von diesen Personen waren 119 Personen
soge-
nannte „unbegleitete Minderjährige". Eine weitere Aufschlüsselung ist
mangels entsprechen-
der Abfragemöglichkeiten im gegebenen Zusammenhang leider nicht möglich.
Die
Nationalität der im Zeitraum 15. September bis 23. Oktober 2003 untergebrachten
Per-
sonen ist nachstehender Aufstellung zu entnehmen; eine nähere Aufgliederung ist
nicht
möglich:
|
ad Frage 3:
Die „Betreuungsstelle Traiskirchen"
war ursprünglich nicht als Betreuungsstelle sondern als
Kadettenschule konzipiert. Aus diesem Grund ist die Betreuungsstelle auch nicht
spezifisch
für eine bestimmte Zahl von Flüchtlingen oder Asylwerbern „dimensioniert"
und können da-
her keine entsprechenden Aussagen getroffen werden.
ad Frage 4:
In
der Betreuungsstelle Traiskirchen wurde nach dem 20. Oktober 2003 ein
Freizeitraum neu
renoviert. Ein weiterer Freizeitraum in einer Größe von ca. 150 qm ist in
Planung. Er ist mit
Tischen und Stühlen, einem Fernsehgerät, Tischtennis und Billard ausgestattet.
Dieser
Raum soll den Asylwerbern zur Freizeitgestaltung zur Verfügung stehen. Weiters
ist geplant,
das Gebäude 24 als Freizeitbereich für Frauen und Minderjährige einzurichten.
Zusätzlich
sind ein Frauentreff, eine Nähstube, Gebrauchtkleider-Ausgabe (für alle
Asylwer-
ber), ein Freizeitbereich mit Tischfußball, Tischtennis und Aufenthaltsraum für
Minderjährige
und die Ausgabe von Sportgeräten (für Tischtennis, Billard, Volleyball usw.)
für alle unterge-
brachten Asylwerber geplant.
Zwischen EHC und dem BM.I finden selbstverständlich laufend Gespräche
statt.
ad
Frage 5:
Aktuell
sind in der Betreuungsstelle Traiskirchen folgende Telefonzellen errichtet:
4
Münzgeräte
2 Wertkartengeräte
Weiters werden von Asylwerbern auch
private Mobiltelefone verwendet.
Die in der Betreuungsstelle Traiskirchen
bereits vorhandenen Telefonzellen erscheinen be-
darfsdeckend. Daher wurde seitens der Leitung der Betreuungsstelle Traiskirchen
der Post
mitgeteilt, dass zusätzliche Telefonzellen derzeit nicht erforderlich sind.
ad Frage 6:
Die
Firma „European Homecare" setzt insgesamt 56 Mitarbeiter in den Bereichen
Verwal-
tung, Küche, Haustechnik, Reinigung,
Wäsche, Quartiermeisterei, Fahrtendienste, Kinder-
garten und Sozialarbeit ein.
Die Personen verfügen über die berufsspezifisch
erforderliche Ausbildung und mehrjährige
Berufserfahrung.
ad Frage 7:
In der Betreuungsstelle Traiskirchen werden ein
Frühstück, ein Mittagessen und ein Abend-
essen verabreicht. Die
durchschnittliche Essensbeteiligung liegt bei 85 %. Die „im ersten
Durchgang" nicht ausgegebenen zubereiteten Speisen werden, soweit
Nachfrage besteht,
an die anwesenden Asylwerber zusätzlich ausgegeben.
Dass
weit mehr Essen „abgegolten" werden als in Anspruch genommen ist schon
deshalb
nicht möglich, weil EHC als Entgelt für die Betreuung von Asylwerbern in der
Betreuungsstel-
le Traiskirchen einen fixen Pauschalbetrag pro Asylwerber und Tag erhält.
ad Frage 8:
Da
es sich bei EHC um ein im Bereich der Betreuung von Asylwerbern erfahrenes
Unter-
nehmen handelt, ist davon auszugehen, dass EHC in der Betreuungsstelle
Traiskirchen aus-
reichend Mitarbeiter einsetzt. EHC hat jene Leistungen zu erbringen, die
seitens des BMJ
5
mit
EHC vereinbart wurden; es liegt an EHC, ausreichend Mitarbeiter einzustellen,
um die
vereinbarten Leistungen erbringen zu können. Bisher hat EHC die vereinbarten
Leistungen
erbracht.
ad Frage 9:
EHC erhält für jeden betreuten Asylwerber pro Tag einen
Pauschalbetrag von € 12,89 (exl.
Umsatzsteuer). Hiermit sind alle in der Leistungsbeschreibung angeführten
Leistungen ab-
gegolten, somit auch die medizinische Betreuung und die Verpflegung.
Für
den Monat Juli 2003 betrug die Abrechnungssumme € 492.572,78, zuzüglich €
15.667,89 für die Abrechnung der im
Integrationswohnheim Thalham untergebrachten Per-
sonen, zuzüglich € 664,13 für die Kosten der Ersatzpapiere für
Heimkehrer, zuzüglich €
2350,27 für BM.I-Anteile an den Reinigungskosten in gemeinsam mit der EHC
benutzen
Räumen sowie Ordinationshilfen.
Die
Gesamtsumme der für den Zeitraum Juli 2003 anerkannten und bereits vom BM.I an
die
EHC überwiesenen Beträge beträgt € 511.225,07. In dieser Summe ist allerdings
eine noch
nicht bearbeitete Abrechnung des Integrationswohnheims Vorderbrühl in der Höhe
von ca.
€ 30.000.- nicht enthalten.
ad Frage 10:
Die
Anzahl der in Bundesbetreuung befindlichen Personen und deren Verteilung auf
die
Bundesländer (Stichtag 17. November 2003) kann nachstehender Tabelle entnommen
wer-
den:
Anzahl der BB in den Bundesländern (Stand 17.11.2003) Wien 2.163 Niederösterreich 2.651 Oberösterreich 1.399 Salzburg 399 Steiermark 1.331 Kärnten 530 Tirol 159 Vorarlberg 48 Burgenland 291 Gesamtsumme: 8.971 |
ad Frage 11:
- Bundesasvlamt:
Mit
Stichtag 10. November 2003 versehen 131 Bedienstete beim Bundesasylamt Dienst.
Weiters sind derzeit 37 Bedienstete des Innenressorts zur Dienstleistung im
Bundesasylamt
zugeteilt.
- Unabhängiger Bundesasvlsenat
Der Personalstand des Unabhängigen Bundesasylsenats betrug
zum Stichtag 31. Oktober
2003, einschließlich des Vorsitzenden und der Stellvertretenden Vorsitzenden,
35 Senats-
mitglieder sowie zu deren Unterstützung 51 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Insbesondere
im Zusammenhang mit der durch die Asylgesetz-Novelle 2003 zu erwartenden
Entlastung des UBAS, ist von einer ausreichenden Personalbedeckung auszugehen.