951/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.12.2003
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möglich.
BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1002/J-NR/2003 betreffend zunehmende Unpünkt-
lichkeit
von Schülern, die die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen am
23. Oktober 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die gegenständliche Anfrage zum
Anlass
genommen, zu diesem Thema eine Stellungnahme des Stadtschulrates für Wien,
Abteilung
für
allgemein bildende
höhere Schulen, einzuholen und folgende Antwort erhalten:
„Dem Stadtschulrat für Wien ist keine
Zunahme einer Tendenz zur Unpünktlichkeit von AHS-
Schüler/innen
bekannt. Keinesfalls wird ein „Laissez-faire-Prinzip" punkto Pünktlichkeit
praktiziert
oder
gar befürwortet. Im Gegenteil sind Pünktlichkeit und Verlässlichkeit wichtige
Prinzipien. Er-
zieherische
Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind regelmäßig Gegenstand
von
Dienstbesprechungen zwischen Schulaufsicht und Schulleiter/innen.
Allfälligen Problemen an einzelnen
Schulen wird durch ein Bündel von Maßnahmen unter Einbe-
ziehung
der Erziehungsberechtigten begegnet:
• Ausweitung von
Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen von Verhaltensvereinbarungen/der Haus-
ordnung
•
Verhaltenspyramiden
• verstärkte
Kontrollen durch die Direktion
• pädagogische
Gespräche
•
erzieherische Maßnahmen, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind."
Daher ergibt sich für
die einzelnen Fragen folgende Beantwortung:
Ad 1.:
Langzeituntersuchungen
zu Fragen der Pünktlichkeit sind dem Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur nicht bekannt. Einzelbeobachtungen und Berichte über mögliche
verein-
zelte
Vorkommnisse können nicht als repräsentativ angesehen werden (siehe Bericht des
Stadt-
schulrates).
Ad 2.:
Nein. Bei derartigen Vorkommnissen wären zielführende und
möglicherweise auch disziplinäre
Maßnahmen zu treffen. Jedenfalls sollte
sich der Schulgemeinschaftsausschuss mit derartigen Phä-
nomenen auseinander setzen und
Möglichkeiten beschließen, wie Verbesserungen erreicht werden
können.
Ad 3.:
Derartige
pädagogische Ziele gibt es nicht.
Ad 4.:
Sowohl in der Verordnung über die Schulordnung als auch im
Schulunterrichtsgesetz sind die
Pflichten der Schüler eindeutig und klar
geregelt. An vielen Schulen gibt es darüber hinaus Haus-
ordnungen, die auch Ausführungen zur
Pünktlichkeit enthalten. Das Ressort hat vor wenigen Jahren
durch die Einführung der
Verhaltensvereinbarungen ein zusätzliches Instrument geschaffen, wo-
nach die Schulpartner ein Regelwerk
ausarbeiten, durch das der Schulbetrieb und das Zusammenle-
ben harmonisch geregelt werden
können.
Ad 5.:
Die
zuständige Schulaufsicht wird angehalten, in Dienstgesprächen mit den
AHS-Direktor/innen
auf die notwendige Pünktlichkeit bei Schüler/innen und
Lehrer/innen hinzuweisen.
Ad 6.:
Fundierte
Beobachtungen oder Berichte liegen dem Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur nicht vor.