951/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.12.2003
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1002/J-NR/2003 betreffend zunehmende Unpünkt-
lichkeit von Schülern, die die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen am
23. Oktober 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die gegenständliche Anfrage zum
Anlass genommen, zu diesem Thema eine Stellungnahme des Stadtschulrates für Wien, Abteilung
für allgemein bildende höhere Schulen, einzuholen und folgende Antwort erhalten:

„Dem Stadtschulrat für Wien ist keine Zunahme einer Tendenz zur Unpünktlichkeit von AHS-
Schüler/innen bekannt. Keinesfalls wird ein „Laissez-faire-Prinzip" punkto Pünktlichkeit praktiziert
oder gar befürwortet. Im Gegenteil sind Pünktlichkeit und Verlässlichkeit wichtige Prinzipien. Er-
zieherische Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind regelmäßig Gegenstand
von Dienstbesprechungen zwischen Schulaufsicht und Schulleiter/innen.

Allfälligen Problemen an einzelnen Schulen wird durch ein Bündel von Maßnahmen unter Einbe-
ziehung der Erziehungsberechtigten begegnet:

    Ausweitung von Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen von Verhaltensvereinbarungen/der Haus-
ordnung

    Verhaltenspyramiden

    verstärkte Kontrollen durch die Direktion

    pädagogische Gespräche

    erzieherische Maßnahmen, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind."

Daher ergibt sich für die einzelnen Fragen folgende Beantwortung:


Ad 1.:

Langzeituntersuchungen zu Fragen der Pünktlichkeit sind dem Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nicht bekannt. Einzelbeobachtungen und Berichte über mögliche verein-
zelte Vorkommnisse können nicht als repräsentativ angesehen werden (siehe Bericht des Stadt-
schulrates).

Ad 2.:

Nein. Bei derartigen Vorkommnissen wären zielführende und möglicherweise auch disziplinäre
Maßnahmen zu treffen. Jedenfalls sollte sich der Schulgemeinschaftsausschuss mit derartigen Phä-
nomenen auseinander setzen und Möglichkeiten beschließen, wie Verbesserungen erreicht werden
können.

Ad 3.:

Derartige pädagogische Ziele gibt es nicht.

Ad 4.:

Sowohl in der Verordnung über die Schulordnung als auch im Schulunterrichtsgesetz sind die
Pflichten der Schüler eindeutig und klar geregelt. An vielen Schulen gibt es darüber hinaus Haus-
ordnungen, die auch Ausführungen zur Pünktlichkeit enthalten. Das Ressort hat vor wenigen Jahren
durch die Einführung der Verhaltensvereinbarungen ein zusätzliches Instrument geschaffen, wo-
nach die Schulpartner ein Regelwerk ausarbeiten, durch das der Schulbetrieb und das Zusammenle-
ben harmonisch geregelt werden können.

Ad 5.:

Die zuständige Schulaufsicht wird angehalten, in Dienstgesprächen mit den AHS-Direktor/innen

auf die notwendige Pünktlichkeit bei Schüler/innen und Lehrer/innen hinzuweisen.

Ad 6.:

Fundierte Beobachtungen oder Berichte liegen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft

und Kultur nicht vor.