952/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.12.2003
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1045/J-NR/2003 betreffend „Austrian College and
High School Agreement" mit der Firma Microsoft, die die Abgeordneten Mag. Kurt Gassner, Kol-
leginnen und Kollegen am 12. November 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Durch die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
und der Firma Microsoft (MS-ACH) wird den berechtigten Schulen, den Schülerinnen und Schülern
sowie den Lehrenden die Nutzung der jeweils neuesten Softwareprodukte für drei Jahre zu kosten-
günstigen Preisen gesichert. Darüber hinaus vermittelt das Abkommen auch eine Stützstruktur für
die Produktdistribution, die Software-Installation und für einen Support.

Ad 1.:

Eine Einbeziehung aller 2.359 Gemeinden sowie der Länder bereits im Vorfeld der Verhandlungen

erschien nicht zweckmäßig, weil es unsicher war, ob überhaupt eine Vereinbarung zustande kommt.

Ad 2. und 3.:

Im MS-ACH Abkommen wurde darauf Bedacht genommen, dass auch die Länder, Gemeinden und
Gemeindeverbände zu den gleichen Bedingungen wie vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur vereinbart dem Abkommen beitreten können.


Ad 4. und 5.:

Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände konnten seitens des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nicht in den Vertrag aufgenommen werden, weil vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine rechtsverbindlichen Verträge für Gebietskörperschaften
abgeschlossen werden können.

Ad 7. und 8.:

Der bestehende Vertrag kann von der Firma MS gegenüber den Gemeinden als zuständige Ver-
tragspartner auf Pflichtschulen ausgeweitet werden, sofern von den Ländern und Gemeinden ein
entsprechender Vertragsabschluss mit der Firma Microsoft erfolgt.

Ad 9.:

Eine Veranlassung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist insofern
nicht möglich, als es im selbstständigen Wirkungsbereich der Länder und Gemeinden liegt, diese
Entscheidung zu treffen.

In einigen Bundesländern (bekannt sind Vorarlberg, Steiermark und Wien) gibt es aufgrund von
Anregungen des BMBWK bereits Verhandlungen mit der Fa. Microsoft. Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird - wenn gewünscht - die Bundesländer bei diesen Ver-
handlungen unterstützen.