956/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.12.2003
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
933/J der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Genossinen und
Genossen
wie folgt:

Frage 1:

Das EU Programm DAPHNE hat einen multidisziplinären Ansatz und umfasst die
Bereiche Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Frauen, berührt daher auch die
Zuständigkeit meines Ressorts. Die federführende Zuständigkeit liegt jedoch im
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

Frage 2:

Das DAPHNE I Programm ist hinsichtlich seiner Programmziele sehr
unterstützenswert und war auch in seiner bisherigen Umsetzung erfolgreich. In
diesem Problembereich werden jedoch auch in Zukunft vielseitige Bemühungen
notwendig sein. Ich halte daher die Aufrechterhaltung des DAPHNE Programms
und - im Hinblick auf die EU-Erweiterung - auch dessen weiteren Ausbau für sehr
wichtig.

Frage 3:

Aus dem Budget der Frauensektion des damaligen BMSG wurde im Rahmen des
DAPHNE Programms in den Jahren 2000 bis einschließlich 2002 das Netzwerk
WAVE (Projektträgerin: Autonome Österreichische Frauenhäuser) mit jährlich
jeweils € 7.267,
-- finanziert.


Fragen 4 und 5:

Im Rahmen des EU-Rates am 20. Oktober 2003 wurde kein inhaltlicher Vorbehalt
zu DAPHNE
II angemeldet.

Frage 6:

Die Bundesregierung unterstützt den vorliegenden gemeinsamen Standpunkt
zum DAPHNE
II Programm und befürwortet die baldige formelle
Beschlussfassung auf Ebene des EU-Rates.

Die Information der in Österreich im Gewaltbereich arbeitenden Stellen über das
DAPHNE
II Programm wird über das gut funktionierende informelle Netzwerk
erfolgen. Hinsichtlich der Umsetzung wird sich das federführende
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
bemühen, die Einreichung von Projekten begleitend zu unterstützen.