959/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier,
Parnigoni, Melitta Trunk, Mag. Gisela Wurm,
Krainer, Posch, Gall, Katharina Pfeffer,
Pendl, Ulrike Königsberger-Ludwig und
GenossInnen haben am 22. Oktober 2003 unter der Nr. 1010/J an mich eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Polizeireform: Team 04 -
Zusammenlegung der
Wachkörper - Geheimpapier" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Grundsätzlich muss ich anmerken, dass es sich bei dem der
Anfrage zugrunde liegenden
Papier um kein Geheimpapier handelt, sondern dass ich dieses am 10. November
2003 in
einer Pressekonferenz im BM.I als Diskussionsgrundlage des Team04 der
Öffentlichkeit in
einem 140 Seiten Papier präsentiert habe.
Darüber hinaus wurde das Diskussionspapier in das Intranet
des BM.I gestellt sowie auf der
Homepage des BM.I im Internet veröffentlicht.
Die erste Projektphase der Entwicklung des Erstvorschlages
wurde von den Experten des
Team04 abgeschlossen und nun - nachdem das Ergebnis vorliegt - kann aufgrund
von
Fakten diskutiert werden.
Jetzt wurde die zweite Projektphase
eingeleitet im Zuge derer es darum gehen wird, die
vorliegende Arbeitsgrundlage in einem breit angelegten Meinungsbildungsprozess
mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu diskutieren, Vorschläge aufzunehmen und
diese im
Zuge der Weiterentwicklung des Projektes mit zu verarbeiten.
Diese zweite Phase der vollständigen -
unter der Prämisse der uneingeschränkten
Transparenz stehenden - Information der Kolleginnen und Kollegen ist nun auf
Basis der
vorliegenden Arbeitsgrundlage auf sachliche Art und Weise möglich.
Sämtliche Diskussionen, die vor Vorliegen
der Diskussionsgrundlage teilweise auch in der
Öffentlichkeit geführt worden sind, haben einer fundierten sachlichen Basis
entbehrt und
haben durch teilweise völlig unbelegbare Behauptungen (z. B. die vollkommen aus
der Luft
gegriffene Feststellung, Exekutivdienststellen mit einem Personalstand von 10
Mitar-
beiterInnen und darunter wird es hinkünftig nicht mehr geben) zur unnötigen
Verunsicherung
der Mitarbeiter geführt.
Zu Frage 1
bis 11:
Der erste Projektierungsprozess wurde am
21. Juli 2003 zusammengefasst und dieses
Zwischenergebnis - konzipiert als Entwurf zum Erstvorschlag und
Orientierungspunkt zur
Weiterentwicklung der nun vorliegenden Diskussionsgrundlage - vom Projektleiter
Mitgliedern meines Kabinetts und den Projektverantwortlichen, das sind die
Sektionsleiter
und Direktoren des Ressorts, zur internen Diskussion und Beurteilung des
Projektfortschrittes vorgelegt.
Hierzu wird angemerkt, dass die Projektleitung periodisch
den Status des Projektes den
Projektverantwortlichen und dem Projektauftraggeber zu berichten hatte. Ich
selbst wurde
jeweils informiert, dass das Projekt planmäßig fortschreitet.
Der Entwurf zum Erstvorschlag von Mitte Juli war im
laufenden Projektprozess nicht als
endgültiges Ergebnis oder Diskussionsgrundlage für das Ressort zu betrachten.
Es diente
den Projektverantwortlichen und -mitgliedern als projektinterne Orientierung
zur
Weiterentwicklung einer diskussionsreifen Arbeitsgrundlage. Ich habe in diesem
Stadium
weder Kenntnis von diesen Arbeitsgrundlagen noch Einfluss auf den weiteren
Projektverlauf
genommen, um den Prozess und die Erstellung der - nun vorliegenden -
Diskussionsgrundlage nicht von außen zu
beeinflussen. In diesem Stadium wurde der
Projektleiter vom oben genannten Personenkreis gebeten, bis zur Fertigstellung
der
Diskussionsgrundlage die Zwischenergebnisse nicht zu veröffentlichen.
Mit Fertigstellung der
Diskussionsgrundlage wurden nicht nur alle Mitarbeiter des BM.I
sondern die gesamte Öffentlichkeit informiert. Bei bis dahin einlangenden
Anfragen wurde
auf den laufenden Entwicklungsprozess verwiesen und um Verständnis ersucht, bis
zum
Vorliegen einer Diskussionsgrundlage weder Ergebnisse noch Entscheidungen
präsentieren
zu können.
Zu Frage 12:
Die im 12-Punkte-Programm der Salzburger
Landesregierung vom 22. September 2003
formulierten Anliegen konnten in Verhandlungen mit Herrn Landeshauptmann
Schausberger
größtenteils positiv erledigt werden.
Das subjektive Sicherheitsgefühl der
Bevölkerung ist für mich von besonderer Bedeutung.
Zu Frage 13:
Am 16. Oktober 2003 wurde das Ergebnis der
Verhandlungen zwischen Herrn
Landeshauptmann Dr. Schausberger und Herrn Bundesminister Dr. Ernst Strasser
hinsichtlich des 12-Punkte-Programmes der Salzburger Landesregierung im Rahmen
einer
Pressekonferenz in Salzburg präsentiert.
Zu Frage 14:
Mit der Veröffentlichung der Diskussionsgrundlage hat jede
Österreicherin und jeder
Österreicher die Gelegenheit, die Diskussionsgrundlage des Team04 in vollem
Ausmaß
einzusehen.
Darüber hinaus wurde jeder/jedem BürgermeisterIn, in
deren/dessen Gemeinde ein
Gendarmerieposten mit 10 BeamtInnen und darunter liegt, in einem persönlichen
Anschreiben von mir erläutert, dass die Behauptungen bezüglich Schließung
dieser
Dienststellen schlicht nicht der Wahrheit entsprechen.
Die Behördenleiter im BM.I wurden im Zuge der
Behördenleiterkonferenz am 27.11.03 von
mir und dem Projektleiter persönlich über die vorliegende Arbeitsgrundlage
informiert.
Zusammenfassend ist zum Thema
„Information" anzumerken, dass es Philosophie des
Bundesministeriums für Inneres ist, die Informationen aufgrund der Wichtigkeit
des
Reformprozesses jeder Österreicherin und jedem Österreicher, vor allem aber der
Kollegenschaft zugänglich zu machen.
Mit der eingerichteten Hotline des Team04
ist zudem vorgesorgt, dass jedes Anliegen, jeder
Vorschlag, jede Anregung in die zuständigen Arbeitsgruppen des Team04
weitergeleitet
wird. Weiters wird auf die Präsentation verwiesen.
Zu Frage 15:
Über die Zusammenlegung der Polizei und
Gendarmerie bestand grundlegende
Übereinstimmung bei allen 4 Parlamentsfraktionen.
Zu Frage 16:
Als Leiter eines im Sinne eines modernen
Dienstleistungsunternehmens geführten Ressorts
bin ich verpflichtet und bestrebt die vorhanden Budgetmittel möglichst
effizient einzusetzen
und die Effektivität der Exekutive ständig zu verbessern. Um dies zu
gewährleisten und die
Sicherheitsexekutive für die künftigen Aufgabenstellungen organisatorisch
vorzubereiten, ist
die Wachkörperzusammenlegung unbedingt erforderlich. Darüber hinaus wird auf
die
Antwort 15 verwiesen.
Zu Frage 17:
Betreffend das Verhältnis Behörde - Wachkörper gibt es
mehrere Alternativvorschläge des
Team04. Dieses Thema ist eines von 16 Arbeitspaketen, die im Diskussionsvorschlag
abgehandelt werden. Die definitive Entscheidung darüber (wie auch über andere
Inhalte) ist
noch nicht gefallen und somit wurde einem allfälligen Ergebnis im Österreich
Konvent auch
nicht vorgegriffen.
Zu Frage 18:
über meinen Auftrag
Zu Frage 19:
Seit
Beginn der Reform wurden und werden ständig Vorschläge eingebracht, die in den
Arbeitsgruppen
des Team04 weiter verarbeitet werden.
Allerdings ist anzumerken, dass
fundamentale
Verhinderungsvorschläge
mit dem
Grundtenor
der „Beibehaltung der alten Strukturen" schon allein
aufgrund der völlig
veränderten
Aufgabenstellung an eine moderne Exekutive nicht der Grundintention des
Projektes
entsprechen und sicherlich auch nicht dazu führen werden, die Projektarbeit
einzustellen.
Zu Frage 20:
Zur Entwicklung der vorliegenden Diskussionsgrundlage wurde
keine Beratungsfirma
herangezogen.
Zu Frage 21:
Nein
Zu Frage 22:
Diese Frage wird im
„Österreich-Konvent" behandelt.
Zu Frage 23:
Einsparung ist kein definiertes Ziel. Ziel
ist es vielmehr, vorhandene Ressourcen dergestalt
zu optimieren, dass der Sicherheitsstandard als sicherstes Land der Welt
erhalten werden
kann.
Dazu gehört aber auch, Führungs- und Hierarchieebenen zu
straffen, personelle und
technische Ressourcen optimal zum Einsatz zu bringen, vorhandene
Parallelstrukturen
abzuschaffen sowie veraltete Arbeitsabläufe neu zu gestalten.
Zu Frage 24:
Exekutivplanstellen aller
Verwendungsgruppen, die derzeit in verwaltungsdominierten
Bereichen angesiedelt sind, sollen nach Möglichkeit in den exekutivdienstlichen
Bereich
transferiert werden. Die Diskussion ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 25
und 26:
Der Kriminaldienst ist elementarer Grundauftrag für jede(n)
ExekutivbeamtIn und nicht nur
Haupttätigkeit für die Spezialisten auf Ebene des Bundeskriminalamtes, der
Landes-
kriminalämter, der Kriminaldirektionen, der Kriminalkommissariate und der
Kriminal-
inspektionen; d.h. dass auf allen organisatorischen Ebenen Kriminaldienst
verrichtet wird
und nicht nur ab der Landesebene.
Aus diesem Grund ist die organisatorische
Ansiedelung der Kriminaldienstreferate schon ab
der Bezirks-/Stadtebene vorgesehen.
Vor allem auf Ebene der
Kriminalinspektionen auf Stadtebene wurden der Anfallshäufigkeit
und der Deliktsqualität im urbanen Bereich Rechnung getragen - und auch auf
dieser
organisatorischen Ebene bereits höchst professionelle Strukturen zur
Kriminalitätsbe-
kämpfung durch Spezialisten geschaffen (Tatortspezialisten, Spezialisten für
Eigentums-
delikte, für Dokumentenfälschung, usw.).
Zu Frage 27:
Es ist operativer Kriminaldienst
vorgesehen (Kriminalinspektionen)
Zu Frage 28:
Mit der Abkürzung LKA sind die LandesKriminalAbteilungen
gemeint, die keinen
Behördencharakter haben. Sie sind vielmehr Teil des Wachkörpers und für die
Sicherheits-
und Justizbehörden tätig.
Zu Frage 29:
Ja. Diese werden in der organisatorischen
Gestaltungskompetenz des LKA liegen.
Zu Frage 30:
Die Reform der Bundespolizeidirektion Wien
beginnt derzeit positiv zu „greifen". Die
Grundsätze dieser Reform sollen im Rahmen der laufend anzustellenden
Organisations-
Evaluierung überprüft werden Dieses fortlaufende Organisations-Monitoring stellt
jedoch
keine Ausnahme dar sondern ist - wie auch in allen anderen Organisationen der
öffentlichen
Verwaltung und der freien Marktwirtschaft - ein ständiger Begleitprozess.
Die mögliche neue Wachkörperstruktur, die
zur Diskussion steht, ist weitgehend auch für
Wien stimmig.
Zu Frage 31:
Die Zahl von 3.891 BeamtInnen kann ich aus
dem vorliegenden Diskussionspapier nicht
nachvollziehen.
Zu Frage 32:
Die Personalzahlen für die
Bundespolizeidirektion Wien sind in der vorliegenden
Diskussionsgrundlage berücksichtigt und sogar gesondert ausgewiesen.
Zu Frage 33:
Nein. Im Zusammenhang mit TEAM04 gibt es
keine Reduktion.
Zu Frage 34:
Allfällige Planstellenerhöhungen ergeben
sich aus den entsprechenden Stellenplänen.
Zu Frage 35
und 36:
Die Sicherheitslage in Wien hat sich durch
die bisherigen Reformen - insbesondere durch
Etablierung einer durchgängigen Dienst- und Fachaufsicht sowie der Errichtung
von
Kompetenzzentren, die es ermöglichen, effizient, rasch und effektiv auf
geänderte
Kriminalitätsstrukturen und -entwicklungen zu reagieren - verbessert.
Im Hinblick auf die Deliktshäufigkeit wird auf die
veröffentliche Kriminalitätsstatistik
verwiesen.
Zu Frage 37:
Bei der angeführten Evaluierung des EKO-Cobra handelt es
sich um den fortlaufenden,
betrieblichen Evaluierungs-Prozess nach der mit 1. Jänner 2003 abgeschlossenen
Reform
der Sondereinheiten der Sicherheitsexekutive in Österreich.
Die Sondereinheiten-Reform mit dem Ergebnis des
„Einsatzkommando Cobra", im Zuge
derer erstmals Organisationseinheiten von Polizei und Gendarmerie
zusammengeführt
worden sind, ist mit der vollen Integration in die
Wachkörper sowie mit einem hohen Grad
der Akzeptanz der Mitarbeiter abgeschlossen.
Die hohen Einsatzzahlen der Einheit,
verbunden mit der Straffung der Führungsstrukturen
bei gleichzeitig gehobener Qualität, können als Beispiel für einen ökonomisch
sinnvollen
Ressourceneinsatz angeführt werden.
Zu Frage 38:
Steht derzeit nicht zur Diskussion
Zu Frage 39:
Das Einsatzkommando Cobra wird auch weiterhin, neben dem in
der SondereinheitenVO
zum SPG übertragenen Aufgabenrahmen, Einsätze - wie im Einführungserlass für
das EKO-
Cobra angeführt - übernehmen und ausführen.
Zu Frage 40:
Der am 30. Juni 2003 erstellte Berichte der Projektleitung
BMI-BMF (Eingliederung der
Zollwache) beinhaltet die erarbeiteten Grundlagen für eine geordnete
Überführung der
Zollwachebediensteten samt Übertragung von technischen, baulichen und sonstigen
Ausstattungen gemäß dem bestehenden Ressortübereinkommen.
Zu Frage 41:
Die KollegInnen der Zollwache werden wie jene 100, die
bereits zum 1. September 2003 in
den Bereich des Bundesministeriums für Inneres versetzt wurden, grundsätzlich
in allen
Bereichen des Exekutivdienstes zum Einsatz kommen.
Die konkrete Zuweisung der einzelnen Bediensteten ist - vor
allem aus sozialen
Erwägungen - vom Optionenverhalten der Zollwachebediensteten und von der
jeweiligen
dienstbetrieblichen Bedarfslage abhängig. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse
der
Optionenbefragung (voraussichtlich Jänner 2004) werden die detaillierten
Personalzuweisungskonzepte erstellt werden.
Zu Frage 42:
Tiertransportkontrollen werden auch in
Zukunft im Rahmen der Schwerverkehrskontrollen
zumindest im bisherigen Umfang durchgeführt werden.
Zu Frage 43:
Tiertransportkontrollen werden - wie es auch jetzt schon
der Fall ist - hauptsächlich von den
Beamten der Verkehrsabteilungen und ihren Außenstellen durchgeführt werden. Auf
der
Tauernautobahn wird es insbesondere die Verkehrsabteilungs-Außenstelle Anif
sein, die für
die Kontrollstelle Kuchl zuständig ist.
Zu Frage 44:
Die Landesämter für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung sollen laut
Expertenmeinung nicht abgeschafft werden. Richtig ist, dass sie als dislozierte
Organisationseinheiten des BVT geführt werden sollen. Entscheidungen stehen
derzeit noch
aus.
Betreffend des Personenschutzes wird die
derzeitige Regelung beibehalten, dass die
operative Durchführung des Personenschutzes durch das EKO-Cobra wahrgenommen
werden wird.
Die diesbezügliche Analyse wird durch das
BVT durchgeführt.
Zu Frage 45:
Ziele sind die zentrale Steuerung der Aufgaben des
Verfassungsschutzes und der
Terrorismusbekämpfung, die zentrale Steuerung der hierfür erforderlichen
Ressourcen und
das zentrale Informationsmanagement.
Zu Frage 46:
In der derzeit bestehenden Diskussionsgrundlage ist
alleinig die Mitwirkung des Leiters der
Sicherheitsbehörde II. Instanz vorgeschlagen. Im Hinblick auf eine Entscheidung wird das
Diskussionsende abgewertet.
Zu Frage 47:
entfällt i. S. der Beantwortung zu Frage
46
Zu Frage 48:
Dies ist Thema im Österreich Konvent
(Konvent-Arbeitskreis 6)
Zu Frage 49:
siehe Antwort zu Frage 17
Zu Frage 50:
Keine. Frau Polizeivizepräsidentin Dr.
Michaela Pfeifenberger ist eine unabhängige Expertin.
Zu Fragen 51
bis 55:
Das jetzt vorliegende Arbeitsergebnis des
Team04 stellt eine Diskussionsgrundlage dar.
Erst nach Einarbeitung der jetzt laufend eingebrachten Vorschläge sowie nach
Erstellung
eines Vorschlages des Ressorts kann dieses Arbeitspaket endgültig und umfassend
betrachtet werden. Die Einholung eines Gutachtens ist im weiteren
Projektverlauf
angedacht.
Die Intentionen des Projektteams sind in
der vorliegenden Diskussionsgrundlage klar
dargelegt. Die hier aufgeworfenen Fragen sind im Rahmen des weiter zu führenden
Diskussionsprozesses abzuarbeiten.
Zu Frage 56:
Eine Reihe von internationalen Abkommen, zu deren
Einhaltung sich Österreich verpflichtet
hat, sehen den Schutz von klassifizierten Informationen vor. Dadurch entsteht
ein
vermehrter Bedarf zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen.
Zu Frage 57:
Bestimmungen zur Überprüfung von Personen,
die Zugang zu klassifizierten Informationen
haben sollen entsprechen dem internationalen Standard. Derartige Bestimmungen
enthalten
beispielsweise die Sicherheitsvorschriften der EU-Kommission (Beschluss vom
29.11.2001),
der Vertrag mit der NATO zum Schutz von Informationen (BGBI.Nr.18/1996) oder
das
Übereinkommen mit der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den
Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen
("ESA-Sicherheitsübereinkommen" -
derzeit in Umsetzung). Zur innerstaatlichen Umsetzung dieser Bestimmungen wurde
das
Informationssicherheitsgesetz (BGBI
Nr.23/2002) erlassen.
Zu Frage 58:
Nach Abschluss der jetzt begonnen
Projektphase sollte im zweiten Quartal des Jahres 2004
der Vorschlag des Ressorts vorliegen, der im Anschluss die legistisch
vorgesehenen
Abläufe zu passieren haben wird.
Der Umsetzung werden u. U. vereinzelte
Probephasen vorausgehen. Der Abschluss des
Projektes ist in dieser Legislaturperiode vorgesehen.
Zu Frage 59:
Die Personalvertretung ist bereits jetzt
aktiv eingebunden. Zuletzt haben am
27. November 2003 Gespräche mit allen Zentralausschüssen stattgefunden.
Nach Einarbeitung der in der zweiten
Projektphase einlangenden Anbringen und Vorschläge
sowie nach Erstellung eines Vorschlages des Ressorts wird das gesetzlich
vorgesehene
Personalvertretungsprocedere abgewickelt
werden.
Zu Frage 60
und 61:
Der Projektauftrag umfasste nicht die
Bewertung dieser Materie.
Zu Frage 62:
Schwerpunkt ist die Schaffung effektiver
Strukturen der Sicherheitsexekutive, die einen
optimalen Ressourceneinsatz ermöglichen um die veränderten Anforderungen an
eine
moderne Exekutive in geeigneter Form erfüllen zu können.
Zu Frage 63:
Nein.
Zu Frage 64:
Keine
Zu Frage 65 und 66:
Die vorliegende Diskussionsgrundlage ist noch möglichen
Veränderungen unterworfen.
Daher kann diese Frage nicht erschöpfend beantwortet werden.
Zu Frage 67:
Die Anzahl der bewerteten E2a-Planstellen
sollen im Bereich der jetzigen Bundespolizei
erhöht. Im Bereich der jetzigen Bundesgendarmerie werden die mit der
Funktionsgruppe 1
bewerteten E2a-Planstellen abgeschafft, die Basisbewertung auf die
Funktionsgruppe 2
erhöht.
Zu Frage 68:
Durch die geplanten, „durchlässigen"
Ausbildungsmodelle sollen die Karrierechancen
erhöht werden.
Zu Frage 69:
Auch in der „neuen Exekutive" gibt es eine Vielzahl
von Verwendungen die das ganze
Spektrum von exekutiver Arbeit abdecken werden. Die Orientierung der
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter kann auch hinkünftig nach vielerlei Gesichtspunkten und nach
Präferenzen
erfolgen. Somit steht einer Verwendung der MitarbeiterInnen in anderen
Bereichen, die z.B.
körperlich weniger fordernd sind, nichts entgegen.
Zu Frage 70:
Mangels eines mir bekannten konkreten aktuellen Entwurfes
bezüglich einer Änderung
dieser Materie kann ich dazu keine Stellungnahme abgeben.
Zu Frage 71:
Die abschließenden Berechnungen können
erst nach Vorliegen des Endkonzeptes
angestellt werden.
Zu Frage 72:
Im Vordergrund sämtlicher in den
vergangenen Jahren umgesetzter und derzeit
anstehender Reformen stand bzw. steht das Ziel, die Einsatzbereitschaft, die
Effektivität, die
Flexibilität und die Außendienstpräsenz des unmittelbaren Exekutivdienstes und
somit das
gesamte Wirkungsspektrum der Sicherheitsexekutive zu steigern und das objektive
und
subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurden
Abläufe
und Aufbauorganisationen gestrafft und Personal- und
Sachressourcenverlagerungen zu
Gunsten des Außendienstes vorgenommen. Die Reformen waren nicht auf ein bloßes
Einsparen sondern auf einen optimierten Ressourceneinsatz im Sinne der
dargestellten
Ausführungen ausgerichtet, weshalb auch
keine detaillierten Zahlen über
Nettoeinsparungen vorliegen.
Zu Frage 73:
Mir liegt die Diskussionsgrundlage des Team04 bereits vor.
Diese ist Grundlage für den jetzt
laufenden Diskussionsprozess mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zu Frage 74:
Die jetzt vorliegende Diskussionsgrundlage wird ständig
ergänzt. Im zweiten Quartal 2004
wird die Diskussionsgrundlage so weit ergänzt und präzisiert sein, dass in die
weiteren
Verhandlungen getreten werden kann.
Zu Frage 75:
Die Öffentlichkeit ist bereits jetzt
umfassend eingebunden.
Zu Frage 76:
Mit dem nun laufenden breit angelegten Diskussionsprozess,
der in voller Transparenz
geführt wird. Darüber hinaus wurden die Grundsätze der Reform ausschließlich
von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BM.I entworfen. Somit ist gewährleistet,
dass
Experten, welche die komplexe Materie von Grund auf kennen, ihre eigene
Organisation
gestalten.
Zu Frage 77:
Meine Mitarbeiter sind bereits jetzt voll
eingebunden.
Zu den
Fragen 78-107 (Unterpunktationen 1, 3, 4 und 9):
Betreffend die Fragestellung hinsichtlich der
Zusammenlegung von Bezirksgendarmerie-
kommanden halte ich folgendes fest:
Leitzentralen (auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene) sind
elementarer Bestandteil
sicherheitspolizeilicher Arbeit. Effektiv funktionierende Leitzentralen sind
einerseits eine der
Grundvoraussetzungen für die planmäßige, geordnete - an einsatztaktischen
Grundsätzen
ausgerichtete Einsatzabwicklung und andererseits sind sie erste Ansprechstelle
für den
Bürger, der an die Polizei mit seinem Anliegen herantritt.
Der durchgehende Betrieb von Leitzentralen
(und dies ist Grundvoraussetzung) bedingt
allerdings ein adäquates Personalkalkül. Daneben ist die technische Ausstattung
von
Leitstellen mit sehr großem finanziellen Aufwand verbunden.
Allein der erwähnte erforderliche
Personaleinsatz hat das Team 04 veranlasst sich
Gedanken darüber zu machen, ob in personell sehr klein strukturierten
Bezirksor-
ganisationen die Außendienstkomponente (der unmittelbare Exekutivdienst für die
Bürgerin
und den Bürger) nicht durch sinnvolle Optimierungsmaßnahmen gestärkt werden
kann.
Jedenfalls wird aber trotzdem ein fest
definierter Ansprechpartner für jeden Leiter der
Sicherheitsbehörde 1. Instanz vorgesehen.
Zu Frage
78.2:
Im Bezirksgendarmeriekommandobereich
(BGK-Bereich) sind 47 Planstellen systemisiert.
Zu Frage
78.5:
•
Eigentümer der Liegenschaft BGK Tamsweg ist die BIG
(Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H),
• Es stehen 74,01 m2 stehen zur Verfügung.
Zu Frage 78.6:
Beim BGK Tamsweg wurden aufgrund eines Neubaues im Jahre
1997 in den letzten fünf
Jahren keine baulichen Aufwendungen durch Bund, BM.I bzw. BIG getätigt. Das BGK
Tamsweg befindet sich im geschlossenen Unterkunftsverband vom GP Tamsweg.
Folglich
können die Betriebskostenabrechnungen nicht exakt aufgeschlüsselt werden. Die
Nutzfläche vom BGK beträgt im Verhältnis zur Gesamtfläche des GP Tamsweg 11,97
%.
Anteilige Betriebskosten BGK für das Jahr
2001
:€ 477,50
2002: €
516,79
2003: €
504,27.
Dazu wird angeführt, dass die
Betriebskosten erst seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes vom
BMI getragen werden. Vor dem Jahr 2001 wurden die Betriebskosten vom BMWA durch
die
BGV abgerechnet und bezahlt.
Zu Frage
78.7:
Die Eröffnung fand am 15. Dezember 1997
statt.
Zu Frage 78.8:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 159,00 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
79.2:
Im BGK-Bereich sind 79 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 79.5:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 128,93 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 79.6:
Beim BGK Hallein wurden aufgrund eines Umbaues in den
Jahren 1992 bis 1993 in den
letzten fünf Jahren keine baulichen Aufwendungen durch Bund, BMI bzw. BIG
getätigt. Das
BGK Hallein befindet sich im geschlossenen Unterkunftsverband vom GP Hallein.
Folglich
können die Betriebskostenabrechnungen nur aliquot aufgeschlüsselt werden. Die
Nutzfläche
vom BGK Hallein beträgt im Verhältnis zur Gesamtfläche des GP Hallein 9,44 %.
Anteilige Betriebskosten BGK für das Jahr
2001: €
1.741,21
2002: € 1.699,69
2003: € 1.687,98
Dazu wird angeführt, dass die Betriebskosten erst seit
Inkrafttreten des BIG-Gesetzes vom
BMI getragen werden. Vor dem Jahr 2001 wurden die Betriebskosten vom BMWA durch
die
BGV abgerechnet und bezahlt.
Zu Frage
79.7:
Die Eröffnung war im Jahre 1958.
Zu Frage 79.8:
•
Eigentümer ist der Privatvermieter Franz LEIKERMOSER, wh. in 5081 Anif, Alpenstr.
111,
• Es stehen 191,87 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
80.2:
Im BGK-Bereich sind 59 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 80.5:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 163,07 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 80.6:
Das
BGK Hermagor befindet sich erst seit März 2000 in der derzeitigen Unterkunft.
Die Betriebskosten betrugen:
2000
BK: €
879,00
2001
BK: € 1.054,80
2002 BK
€ 1.054,80.
Zu Frage
80.7:
Die Eröffnung war am 27.März 2000.
Zu Frage
80.8:
• Eigentümer ist die Obersteirische
Wohnstätten Genossenschaft
gemeinnützig reg.
Genossenschaft mbH., 8270 Knittelfeld, Lindenallee 2a
• Es stehen 191,56 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
81.2:
Im BGK-Bereich sind 55 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 81.5:
• Eigentümer der
Liegenschaft ist Herr Reinfried STEINWENDER
• Es stehen 106,65 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 81.6:
Die
baulichen Aufwendungen des BMI betrugen in den letzten fünf Jahren € 457,--
Betriebskosten:
1998 €1.352,19
1999
€2.012,33
2000: €1.185,24
2001
€1.098,36
2002
€1.135,11
Zu Frage
81.7:
Die Eröffnung war am 1. Juni 1990.
Zu Frage 81.8:
• Eigentümer ist die Fa
GRAWE IMMO, 8011 Graz, Glacisstr. 69/III
• Es stehen 144,66 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
82.2:
Im BGK-Bereich sind 154 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 82.5:
• Eigentümer ist die
BIG.
• Es stehen 170,47 m2
zur Verfügung
Zu Frage 82.6:
Der Bau
wurde vor Inkrafttreten des BIG-Gesetzes vom BMWA - Bundeshochbau
errichtet.
BMwA BMI
BIG
1999 631.019,78
2000 929.275,20
2001 1.765,83
2002 6.866,04
Die
von der BIG vorgeschriebenen Betriebskosten belaufen sich seit dem Jahr 2001
jährlich
auf €874,04.
Zu Frage
82.7:
Die Eröffnung war am 4. Juli 2000.
Zu Frage
82.8:
Es gibt kein BGK Eisenstadt-Stadt.
Zu Frage
83.2:
Im BGK-Bereich sind 102 Planstellen
systemisiert
Zu Frage
83.5:
• Eigentümer ist die BIG
• |
Es stehen 227,56 m2
zur Verfügung
Zu Frage 83.6:
Bauliche Aufwendungen BMwA
BMI
BIG
1999
76.294,71
2000
94.272,52
2001 23.245,28
2002 3.668,74
2003 2.081,95
Die
von der BIG vorgeschriebenen Betriebskosten belaufen sich seit dem Jahr 2001
jährlich
auf €1.552,47.
Die
Betriebskosten vor dem Jahr 2001 wurden durch das BMWA über die ehemalige
Bundesgebäudeverwaltung abgerechnet und bezahlt.
Zu Frage
83.7:
Die Eröffnung war im März 1975.
Zu Frage 83.8:
• Eigentümer ist die
BIG
•
Es stehen 66,66 m2 zur Verfügung:
Zu Frage
84.2:
Im BGK-Bereich sind 24 Planstellen
systemisiert
Zu Frage
84.5:
• Eigentümer ist
Theresia Aigner
•
Es stehen 27,22 m2
zur Verfügung und sind im Verband des GP Waidhofen/Ybbs
integriert.
Zu Frage 84.6:
Für
die Unterkunft des BGK
Waidhofen/Ybbs wurden in den letzten 5 Jahren keine
baulichen Aufwendungen getätigt.
Folgende
Betriebskosten wurden in den letzten 5 Jahren jährlich für die Unterkunft
bezahlt:
1998 149.56
€
1999 156,31
€
2000 140,99
€
2001 128,32
€
2002 200,85
€
Zu Frage
84.7:
Die Eröffnung war im Jahre 1945
Zu Frage
84.8:
• Eigentümer ist die BIG
• Es stehen 250,00 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
85.2:
Im BGK-Bereich sind 104 Planstellen
systemisiert
Zu Frage
85.5:
•
Eigentümer ist das Nahversorgungszentrum Waidhofen/Thaya Errichtungs- und
BetriebsgesmbH.
• Es stehen 193,14 zur Verfügung.
Zu Frage 85.6:
Für
die Unterkunft des BGK Waidhofen/Thaya wurden in den letzten 5 Jahren keine
baulichen
Aufwendungen getätigt.
Folgende
Betriebskosten wurden in den letzten 2 Jahren jährlich für die Unterkunft
bezahlt:
2001 774,75
€
2002 3.865,55
€
Vor dem Oktober 2001 war das BGK in einem
Bundesamtsgebäude untergebracht. Die
Betriebskosten wurden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
abgerechnet und bezahlt (durch die ehemalige Bundesgebäudeverwaltung) Seit 1.
Jänner
2001 wird die Unterkunft bei der BIG angemietet und die Betriebskosten werden
vom
Bundesministerium für Inneres bezahlt.
Zu Frage
85.7:
Das Bezirksgendarmeriekommando besteht
seit dem Jahr 1945.
Zu Frage 85.8:
• Eigentümer ist die
St. Pöltner Wohnungsgenossenschaft.
• Es stehen 259,80 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
86.2:
Im BGK-Bereich sind 97 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 86.5:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 354,87 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
86.6:
Für
die Unterkunft des BGK Krems wurden in den letzten 5 Jahren keine baulichen
Aufwendungen getätigt.
Seit
Inkrafttreten des BIG-Gesetzes belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf
€1.621,80.
Wie
auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr
2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage
86.7:
Das BGK Krems/Land besteht seit dem Jahr
1945.
Zu Frage 86.8:
• Eigentümer ist die
BIG.
• Es stehen 44,00 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
87.2:
Im BGK-Bereich sind 74 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 87.5:
• Eigentümer ist das
Amt der NÖ Landesregierung
• Es stehen 111,40 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 87.6:
Für
die Unterkunft des BGK Lilienfeld wurden vom BMI in den letzten 5 Jahren 1.400
€ für
bauliche Aufwendungen investiert.
Folgend Betriebskosten wurden in den
letzten 5 Jahren jährlich für die Unterkunft bezahlt:
1998 1.972.24
€
1999 1.991,32
€
2000 1.887,61
€
2001 1.998,22
€
2002 2.085,99
€
Zu Frage
87.7:
Das BGK Lilienfeld besteht seit dem Jahre
1945.
Zu Frage 87.8:
Es
gibt kein BGK St. Pölten-Land, sondern nur ein BGK St.Pölten: Eigentümer der
Unterkunft in Obergrafendorf.
• Eigentümer ist die BIG
• Es stehen 418,25 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
88.2:
Im BGK-Bereich sind 60 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 88.5:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 174,73 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 88.6:
Für
die Unterkunft des BGK Scheibbs wurden in den letzten 5 Jahren keine baulichen
Aufwendungen getätigt.
Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes
belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf
€ 6.366,84 und werden vom BM.I getragen.
Wie
auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr
2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage 88.7:
Die
neue Unterkunft wurde im Dezember 1989 bezogen. Das BGK Scheibbs besteht seit
dem Jahre 1945.
Zu Frage 88.8:
• Eigentümer ist die
Firma Sandler-Bau,
• Es stehen 240,51 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
89.2:
Im BGK-Bereich sind 77 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 89.5:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 136,10 m2 zur
Verfügung.
Zu Frage
89.6:
Für
die Unterkunft des BGK Zwettl wurden in den letzten 5 Jahren keine baulichen
Aufwendungen getätigt.
Seit Inkrafttreten des
BIG-Gesetzes belaufen sich die jährlichen
Betriebskosten auf
€ 2.981,28 und werden vom BMI getragen.
Wie
auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr
2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage 89.7:
Die
neue Unterkunft wurde im Jahre 1975 bezogen. Das BGK Zwettl besteht seit dem
Jahre
1945.
Zu Frage 89.8:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 505,61 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
90.2;
Im BGK-Bereich sind 187 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 90.5:
• Eigentümer ist die
Stadtgemeinde Klosterneuburg,
• Es stehen 100,61 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 90.6:
Für die Unterkunft des BGK Wien-Umgebung
wurden in den letzten 5Jahren für bauliche
Aufwendungen € 6.500,00 vom BM.I investiert.
Folgend Betriebskosten wurden in den
letzten 5 Jahren jährlich für die Unterkunft bezahlt:
1998 1.972.24
€
1999 2.567,76
€
2000 1.987,61
€
2001 1.898,22
€
2002 2.187,90
€
Zu Frage 90.7:
Die Unterkunft wurde mit 1. Mai 1993
bezogen. Das BGK Wien-Umgebung besteht in dieser
Form seit 1.5.1993 (Zusammenlegung der BGK Wien-Umgebung 1 und Wien-Umgebung 2,
diese BGK bestanden seit 1956).
Zu Frage
90.8:
Es gibt kein BGK Schwechat.
Zu Frage
91.2:
Im BGK-Bereich Wr. Neustadt sind 102
Planstellen systemisiert
Zu Frage 91.5:
Es
gibt kein BGK Wr. Neustadt-Land, sondern nur ein BGK Wr. Neustadt.
• Eigentümer ist die
BIG,
• Es stehen 278,10m2
zur Verfügung.
Zu Frage
91.6:
Für
die Unterkunft des BGK Wr. Neustadt wurden in den letzten 5 Jahren keine
baulichen
Aufwendungen getätigt.
Seit Inkrafttreten des
BIG-Gesetzes belaufen sich
die jährlichen
Betriebskosten auf
€ 6.355,56 und werden vom BMI getragen.
Wie
auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr
2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage 91.7:
Die
Unterkunft wurde im Dezember 1995 bezogen. Das BGK Wr. Neustadt besteht seit
dem
Jahre 1945.
Zu Frage
91.8:
Siehe Beantwortung der Frage 91.5
Zu Frage
92.2:
Im BGK-Bereich sind 94 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 92.5:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 173,12 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
92.6:
Für
die Unterkunft des BGK Tulln
wurden in den letzten 5 Jahren keine baulichen
Aufwendungen getätigt.
Seit Inkrafttreten des
BIG-Gesetzes belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf
€ 3.957,84 und werden vom BM.I getragen.
Wie
auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr
2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage
92.7:
Die Unterkunft wurde im Jahre 1975
bezogen. Das BGK Tulln besteht seit dem Jahre 1945.
Zu Frage 92.8:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 159, 82 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
93.2:
Im BGK-Bereich sind 103 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 93.5:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 123 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
93.6:
Keine baulichen Aufwendungen
Seit
Inkrafttreten des BIG-Gesetzes belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf € 540,-
und werden vom BM.I getragen.
Wie
auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr
2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage
93.7:
Eröffnung war im Jahr 1984.
Zu Frage 93.8:
• Eigentümer ist die
BIG.
• Es stehen 71 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
94.2:
Im BGK-Bereich sind 101 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 94.5:
• Eigentümer ist das
Land Steiermark,
• Es stehen 112 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 94.6:
Die
baulichen Aufwendungen belaufen sich ca. auf € 1.000,- durch das BMI.
Die Betriebskosten betrugen in den letzten 5. Jahren durchschnittlich € 650,-.
Zu Frage
94.7:
Das Bezirksgendarmeriekommando wurde 1974
eröffnet.
Zu Frage 94.8:
• Eigentümer ist die
BIG.
• Es stehen 175m2 zur Verfügung.
Zu Frage 95.2:
Im BGK-Bereich sind 67 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 95.5:
• Eigentümer sind Peter
Petautschnig und Karl Brunner,
• Es stehen 170 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 95.6:
Keine baulichen Aufwendungen - da
Neuerrichtung. Die Betriebskosten können nur für
November u Dezember 2002 sowie Jänner bis Juni 2003 bekannt geben werden, weil
die
Unterkunft erst seit 6.11.2002 in Betrieb
ist, € 820,-.
Zu Frage
95.7:
Das Bezirksgendarmeriekommando wurde im
Nov. 2002 eröffnet.
Zu Frage 95.8:
• Eigentümer ist die
BIG,
• Es stehen 170 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
96.2:
Im BGK-Bereich sind 91 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 96.5:
• Eigentümer ist die
BIG,
• Es sehen 103,31 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
96.6:
Keine baulichen Aufwendungen.
Seit Inkrafttreten des
BIG-Gesetzes belaufen sich die jährlichen
Betriebskosten auf
€ 6.278,88 und werden vom BM.I getragen.
Wie
auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr
2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage
96.7:
Die Aufnahme des
Dienstbetriebes war am 1.8.1996.
Zu Frage
96.8:
Es gibt kein BGK Steyr-Stadt.
Zu Frage
97.2:
Im BGK-Bereich sind 88 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 97.5:
• Eigentümer ist die
BIG.
• Es stehen 98,27 m2 zur
Verfügung.
Zu Frage
97.6:
Der Umbau erfolgte durch die BIG.
Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes
belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf
€ 3.315,24 und werden vom BMI getragen.
Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die
Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage 97.7:
Der Dienstbetrieb wurde 1968 aufgenommen. Die Baufertigstellung erfolgte nach Er-
weiterung und Generalsanierung am 31. Mai 2003.
Zu Frage 97.8:
• Eigentümer ist die
Stadtgemeinde Braunau;
• Es stehen 119,86 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
98.2:
Im BGK-Bereich sind 80 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 98.5:
• Eigentümer ist die
BIG.
• Es stehen 47 m2 zur Verfügung.
Zu Frage
98.6:
Keine baulichen Aufwendungen seitens des
BM.I
Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes belaufen sich die
jährlichen Betriebskosten auf €
4.529,28 und werden vom BM.I getragen.
Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die
Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Derzeit läuft eine Generalsanierung eines
Unterkunftsgebäudes durch einen privaten
Vermieter. Für das BM.I fallen keine Baukosten an. Die Größe des BGK wird 150 m2
betragen. Im neuen Komplex wird auch der GP untergebracht werden.
Zu Frage
98.7:
Eröffnungstag war der 30. Juni 1986.
Zu Frage 98.8:
• Eigentümer: BIG
• Es stehen 47 m2
stehen zur Verfügung.
Zu Frage
99.2:
Im BGK-Bereich sind 46 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 99.5:
• Eigentümer ist die
Stadtgemeinde Eferding;
• Es stehen 47,50 m2 zur
Verfügung.
Zu Frage 99.6:
Mietzinsvorauszahlung
€ 872.074,- bis 2096.
Betriebskosten:
BK Eferding |
Jahr |
€ 598,30 |
1998 |
€ 687,73 |
1999 |
€1.030,58 |
2000 |
€1.208,40 |
2001 |
€ 940,77 |
2002 |
Noch nicht bekannt |
2003 |
Zu Frage
99.7:
Eröffnungstag war am 1. August 1997.
Zu Frage 99.8:
• Eigentümer ist die
BIG,
• Es stehen 256,27 zur
Verfügung.
Zu Frage
100.2:
Im BGK-Bereich sind 101 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 100.5:
• Eigentümer ist die
Marktgemeinde Marchtrenk;
• Es stehen 126,91 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 100.6:
Keine baulichen
Aufwendungen seitens des BM.I.
Betriebskosten:
BK Marchtrenk |
Jahr |
ca. €150,00 |
1998 |
€247,72 |
1999 (Juni-Dez) |
€ 806,83 |
2000 |
€ 883,44 |
2001 |
€541,73 |
2002 |
Zu Frage
100.7:
Eröffnungstag war der
1.6.1999.
Zu Frage
100.8:
Es gibt kein BGK Wels-Stadt
Zu Frage
101.2:
Im BGK-Bereich sind 90 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 101.5:
• Eigentümer ist die
BIG;
• Es stehen 124,47 m2 zur
Verfügung.
Zu Frage 101.6:
Keine
baulichen Aufwendungen seitens des BM.I
Seit Inkrafttreten des
BIG-Gesetzes belaufen sich die jährlichen
Betriebskosten auf
€ 5.983,80 und werden vom BM.I getragen.
Wie
auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr
2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage
101.7:
Eröffnung war im Oktober 1978
Zu Frage 101.8:
• Eigentümer ist die
BIG
• Es stehen 251,42m2
zur Verfügung.
Zu Frage
102.2:
Im BGK-Bereich sind 122 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 102.5:
• Eigentümer ist die
Marktgemeinde Gallneukirchen
• Es stehen 94,81 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 102.6:
Keine
baulichen Aufwendungen seitens des LGK, Mietzinsvorauszahlung € 1,235.438,-- (für
99
Jahre)
Betriebskosten:
BK UU |
Jahr |
€ 803,87 |
1998 |
€1.176,70 |
1999 |
€ 844,57 |
2000 |
€1.001,56 |
2001 |
€1.002,84 |
2002 |
Zu Frage
102.7:
Eröffnung war am 1. November 1997
Zu Frage
102.8:
• Eigentümer ist die Fa. Wohnvision,
• Es stehen 149,91 m2 zur
Verfügung.
Zu Frage
103.2:
Im BGK-Bereich sind 85 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 103.5:
• Eigentümer ist Ing.
Walter Lindinger,
•
Es stehen 275,43 m2 zur Verfügung.
Zu Frage
103.6:
Keine
baulichen Aufwendungen seitens des BM.I.
Der Neubau wurde vom Vermieter
gebaut.
Seit Inkrafttreten des
BIG-Gesetzes belaufen sich die jährlichen
Betriebskosten auf
€ 3.126,84 und werden vom BM.I getragen.
Wie
auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr
2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage
103.7:
Eröffnung war am 1. September 2003.
Zu Frage 103.8:
• Eigentümer ist die
BIG,
• Es stehen 182,90 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
104.2:
Im BGK-Bereich sind 79 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 104.5:
• Eigentümer ist die
BIG,
• Es stehen 134 m2 zur Verfügung.
Zu Frage
104.6:
Baulichen Aufwendungen für das BGK Reutte
wurde in den Jahren 1998 bis 2002 keine
getätigt. Für das Jahr 2003 waren es ca. € 15.000,-.
Von 1998 bis 2000 waren nur Heizkosten von
ca. € 500,-- zu bezahlen. Betriebskosten
wurden für diese Jahre keine vorgeschrieben. Für die Jahre 2001 und 2002 waren
dann
jeweils ca. € 500,-- an Heizkosten und ca. € 5.000,-- an Betriebskosten zu bezahlen.
Zu Frage
104.7:
Eröffnung war im September 2003.
Zu Frage 104.8:
• Eigentümer ist die
BIG,
• Es stehen 117 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
105.2:
Im BGK-Bereich sind 98 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 105.5:
• Eigentümer ist Dr.
Karl Rohleder, Rosenheim, BRD,
• Es stehen 120 m2
zur Verfügung.
Zu Frage 105.6:
Die
Betriebskosten für das BGK Dornbirn betragen:
1998 ca. €1.500,-
1999 ca. €1.500,.-
2000 ca. €1.550,-
2001
ca. €1.550,-
2002
ca. €1.600,-
Zu Frage
105.7:
Eröffnungstag war am 1. Jänner 1969.
Zu Frage 105.8:
• Eigentümer ist die
BIG,
• Es stehen 123 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
106.2:
Im BGK-Bereich sind 96 Planstellen
systemisiert
Zu Frage 106.5:
• Eigentümer ist die
BIG,
•
Es stehen 284,40 m2 zur Verfügung.
Zu Frage 106.6:
Betriebskosten:
2001 ca. € 3.300.--
2002 ca. € 3.500,--.
Seit Inkrafttreten des
BIG-Gesetzes werden die
jährlichen Betriebskosten vom BM.I
getragen.
Wie
auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr
2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage
106.7:
Das BGK Feldkirch wurde am 1. Jänner 1860
eröffnet.
Zu Frage 106.8:
• Eigentümer ist die
BIG,
• Es stehen 235 m2
zur Verfügung.
Zu Frage
107.2:
Mit 15 Planstellen
Zu Frage 107.4:
• Eigentümer ist die
BIG.
• Die Gesamtfläche
inklusive dem Spazierhof beträgt 891,70 m2.
Zu Frage
107.5:
Die Kosten für Baumaßnahmen durch das BMI
betrugen € 324.679,19
Betriebskosten:
Betriebskosten
2003: dzt. noch nicht bekannt
Betriebskosten 2002: € 17.398,18
Betriebskosten 2001: € 17.634,11
Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes werden
die jährlichen Betriebskosten vom BM.I
getragen.
Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden,
wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.
Zu Frage
107.6:
Das Verwaltungsanhaltezentrum in Bludenz
wurde am 1. Mai 1994 eröffnet.
Zu Frage 107.7:
• Eigentümer ist die
BIG,
• Es stehen 284,40 m2 zur
Verfügung.
Zu Frage 108:
Das Projekt wird weitergeführt. Nach Abschluss des derzeit
laufenden breiten Meinungs-
bildungsprozesses wird nach Einarbeitung der Vorschläge die vorliegende
Diskussions-
grundlage zum Vorschlag des Ressorts, welcher dann den gesetzmäßig vorgegebenen
Verhandlungs- und Beschlussfassungsprozess zu durchlaufen haben wird.
Zu Frage 109:
Ja. Aufgabe ist die legistische Prüfung der vorgeschlagenen
Reformschritte. Dieser Prozess
ist ein „klassischer Schnittstellenprozess", der das Projekt bis zur
Umsetzung und darüber
hinaus begleiten wird.
Die Arbeitsgruppe wird von Angehörigen der
Sektion III im BM.I
geführt.
Zu Frage 110:
Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt, die teilweise
Erfahrungen mit den Dienstsystemen sowohl von Polizei und Gendarmerie haben.
Die
Ergebnisse sind in der vorliegenden Team04-Diskussionsgrundlage enthalten.
Zu Frage 111:
Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen
der Sektion II des BM.I sowie mit Angehörigen der
Wachkörper besetzt. Die Ergebnisse sind in der vorliegenden Team04-
Diskussionsgrundlage enthalten.
Zu Frage 112:
Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen
des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt. Die Ergebnisse sind in der vorliegenden Team04-Diskussionsgrundlage
enthalten.
Zu Frage 113:
Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie
mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.
Zu Frage 114:
Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie
mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.
Zu Frage 115:
Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen
des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.
Zu Frage 116:
Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie
mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.
Zu Frage 117:
Ja.
Die Ergebnisse sind in der vorliegenden Team04-Diskussionsgrundlage enthalten.
Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I bzw. des BVT besetzt.
Zu Frage
118:
Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen
des BM.I sowie der Sicherheitsbehörden besetzt.
Zu Frage 119:
Ja. Die Ergebnisse sind in der
vorliegenden Team04-Diskussionsgrundlage enthalten. Die
Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.
Zu Frage 120:
Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen
des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.
Zu Frage 121:
Nein, die eingerichteten Team04-Arbeitsgruppen setzen ihre
Arbeit fort. Die auf vielfältige
Weise einlangenden Vorschläge werden in den Arbeitsgruppen weiter behandelt.
Die
eingerichteten Arbeitsgruppen sind mit KollegInnen aus allen Bundesländern
besetzt.
Zu Frage 122:
Sämtliche Ergebnisse aller Arbeitsgruppen liegen mit der
Diskussionsgrundlage des
Team04 vor.
Zu Frage
123:
Nein
Zu Frage
124:
Voraussichtlich 2. Quartal 2004
Zu Frage 125:
Die Arbeitsgruppe Legistik ist nach
nunmehrigem Vorliegen der grundsätzlich geplanten
Struktur daran, das Erfordernis allfälliger Gesetzesänderungen zu prüfen.
Durch die Einarbeitung der Ergebnisse des derzeit laufenden
Diskussionsprozesses können
allerdings Veränderungen zum derzeitigen Projektstand eintreten, die die
laufende
legistische Betreuung des Projektes erforderlich machen.