959/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Parnigoni, Melitta Trunk, Mag. Gisela Wurm,
Krainer, Posch, Gall, Katharina Pfeffer, Pendl, Ulrike Königsberger-Ludwig und
GenossInnen haben am 22. Oktober 2003 unter der Nr. 1010/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Polizeireform: Team 04 - Zusammenlegung der
Wachkörper - Geheimpapier" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Grundsätzlich muss ich anmerken, dass es sich bei dem der Anfrage zugrunde liegenden
Papier um kein Geheimpapier handelt, sondern dass ich dieses am 10. November 2003 in
einer Pressekonferenz im BM.I als Diskussionsgrundlage des Team04 der Öffentlichkeit in
einem 140 Seiten Papier präsentiert habe.

Darüber hinaus wurde das Diskussionspapier in das Intranet des BM.I gestellt sowie auf der
Homepage des BM.I im Internet veröffentlicht.

Die erste Projektphase der Entwicklung des Erstvorschlages wurde von den Experten des
Team04 abgeschlossen und nun - nachdem das Ergebnis vorliegt - kann aufgrund von
Fakten diskutiert werden.


Jetzt wurde die zweite Projektphase eingeleitet im Zuge derer es darum gehen wird, die
vorliegende Arbeitsgrundlage in einem breit angelegten Meinungsbildungsprozess mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu diskutieren, Vorschläge aufzunehmen und diese im
Zuge der Weiterentwicklung des Projektes mit zu verarbeiten.

Diese zweite Phase der vollständigen - unter der Prämisse der uneingeschränkten
Transparenz stehenden - Information der Kolleginnen und Kollegen ist nun auf Basis der
vorliegenden Arbeitsgrundlage auf sachliche Art und Weise möglich.

Sämtliche Diskussionen, die vor Vorliegen der Diskussionsgrundlage teilweise auch in der
Öffentlichkeit geführt worden sind, haben einer fundierten sachlichen Basis entbehrt und
haben durch teilweise völlig unbelegbare Behauptungen (z. B. die vollkommen aus der Luft
gegriffene Feststellung, Exekutivdienststellen mit einem Personalstand von 10 Mitar-
beiterInnen und darunter wird es hinkünftig nicht mehr geben) zur unnötigen Verunsicherung
der Mitarbeiter geführt.

Zu Frage 1 bis 11:

Der erste Projektierungsprozess wurde am 21. Juli 2003 zusammengefasst und dieses
Zwischenergebnis - konzipiert als Entwurf zum Erstvorschlag und Orientierungspunkt zur
Weiterentwicklung der nun vorliegenden Diskussionsgrundlage - vom Projektleiter
Mitgliedern meines Kabinetts und den Projektverantwortlichen, das sind die Sektionsleiter
und Direktoren des Ressorts, zur internen Diskussion und Beurteilung des
Projektfortschrittes vorgelegt.

Hierzu wird angemerkt, dass die Projektleitung periodisch den Status des Projektes den
Projektverantwortlichen und dem Projektauftraggeber zu berichten hatte. Ich selbst wurde
jeweils informiert, dass das Projekt planmäßig fortschreitet.

Der Entwurf zum Erstvorschlag von Mitte Juli war im laufenden Projektprozess nicht als
endgültiges Ergebnis oder Diskussionsgrundlage für das Ressort zu betrachten. Es diente
den Projektverantwortlichen und -mitgliedern als projektinterne Orientierung zur
Weiterentwicklung einer diskussionsreifen Arbeitsgrundlage. Ich habe in diesem Stadium
weder Kenntnis von diesen Arbeitsgrundlagen noch Einfluss auf den weiteren Projektverlauf
genommen, um den Prozess und die Erstellung der - nun vorliegenden -


Diskussionsgrundlage nicht von außen zu beeinflussen. In diesem Stadium wurde der
Projektleiter vom oben genannten Personenkreis gebeten, bis zur Fertigstellung der
Diskussionsgrundlage die Zwischenergebnisse nicht zu veröffentlichen.

Mit Fertigstellung der Diskussionsgrundlage wurden nicht nur alle Mitarbeiter des BM.I
sondern die gesamte Öffentlichkeit informiert. Bei bis dahin einlangenden Anfragen wurde
auf den laufenden Entwicklungsprozess verwiesen und um Verständnis ersucht, bis zum
Vorliegen einer Diskussionsgrundlage weder Ergebnisse noch Entscheidungen präsentieren
zu können.

Zu Frage 12:

Die im 12-Punkte-Programm der Salzburger Landesregierung vom 22. September 2003
formulierten Anliegen konnten in Verhandlungen mit Herrn Landeshauptmann Schausberger
größtenteils positiv erledigt werden.

Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist für mich von besonderer Bedeutung.

Zu Frage 13:

Am 16. Oktober 2003 wurde das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Herrn
Landeshauptmann Dr. Schausberger und Herrn Bundesminister Dr. Ernst Strasser
hinsichtlich des 12-Punkte-Programmes der Salzburger Landesregierung im Rahmen einer
Pressekonferenz in Salzburg präsentiert.

Zu Frage 14:

Mit der Veröffentlichung der Diskussionsgrundlage hat jede Österreicherin und jeder
Österreicher die Gelegenheit, die Diskussionsgrundlage des Team04 in vollem Ausmaß
einzusehen.

Darüber hinaus wurde jeder/jedem BürgermeisterIn, in deren/dessen Gemeinde ein
Gendarmerieposten mit 10 BeamtInnen und darunter liegt, in einem persönlichen
Anschreiben von mir erläutert, dass die Behauptungen bezüglich Schließung dieser
Dienststellen schlicht nicht der Wahrheit entsprechen.


Die Behördenleiter im BM.I wurden im Zuge der Behördenleiterkonferenz am 27.11.03 von
mir und dem Projektleiter persönlich über die vorliegende Arbeitsgrundlage informiert.

Zusammenfassend ist zum Thema „Information" anzumerken, dass es Philosophie des
Bundesministeriums für Inneres ist, die Informationen aufgrund der Wichtigkeit des
Reformprozesses jeder Österreicherin und jedem Österreicher, vor allem aber der
Kollegenschaft zugänglich zu machen.

Mit der eingerichteten Hotline des Team04 ist zudem vorgesorgt, dass jedes Anliegen, jeder
Vorschlag, jede Anregung in die zuständigen Arbeitsgruppen des Team04 weitergeleitet
wird. Weiters wird auf die Präsentation verwiesen.

Zu Frage 15:

Über die Zusammenlegung der Polizei und Gendarmerie bestand grundlegende
Übereinstimmung bei allen 4 Parlamentsfraktionen.

Zu Frage 16:

Als Leiter eines im Sinne eines modernen Dienstleistungsunternehmens geführten Ressorts
bin ich verpflichtet und bestrebt die vorhanden Budgetmittel möglichst effizient einzusetzen
und die Effektivität der Exekutive ständig zu verbessern. Um dies zu gewährleisten und die
Sicherheitsexekutive für die künftigen Aufgabenstellungen organisatorisch vorzubereiten, ist
die Wachkörperzusammenlegung unbedingt erforderlich. Darüber hinaus wird auf die
Antwort 15 verwiesen.

Zu Frage 17:

Betreffend das Verhältnis Behörde - Wachkörper gibt es mehrere Alternativvorschläge des
Team04. Dieses Thema ist eines von 16 Arbeitspaketen, die im Diskussionsvorschlag
abgehandelt werden. Die definitive Entscheidung darüber (wie auch über andere Inhalte) ist
noch nicht gefallen und somit wurde einem allfälligen Ergebnis im Österreich Konvent auch
nicht vorgegriffen.

Zu Frage 18:

über meinen Auftrag


Zu Frage 19:

Seit Beginn der Reform wurden und werden ständig Vorschläge eingebracht, die in den

Arbeitsgruppen des Team04 weiter verarbeitet werden.

Allerdings   ist   anzumerken,   dass   fundamentale   Verhinderungsvorschläge   mit   dem

Grundtenor der „Beibehaltung  der alten  Strukturen"  schon  allein  aufgrund  der völlig

veränderten Aufgabenstellung an eine moderne Exekutive nicht der Grundintention des

Projektes entsprechen und sicherlich auch nicht dazu führen werden, die Projektarbeit

einzustellen.

Zu Frage 20:

Zur Entwicklung der vorliegenden Diskussionsgrundlage wurde keine Beratungsfirma
herangezogen.

Zu Frage 21:

Nein

Zu Frage 22:

Diese Frage wird im „Österreich-Konvent" behandelt.

Zu Frage 23:

Einsparung ist kein definiertes Ziel. Ziel ist es vielmehr, vorhandene Ressourcen dergestalt
zu optimieren, dass der Sicherheitsstandard als sicherstes Land der Welt erhalten werden
kann.

Dazu gehört aber auch, Führungs- und Hierarchieebenen zu straffen, personelle und
technische Ressourcen optimal zum Einsatz zu bringen, vorhandene Parallelstrukturen
abzuschaffen sowie veraltete Arbeitsabläufe neu zu gestalten.

Zu Frage 24:

Exekutivplanstellen aller Verwendungsgruppen, die derzeit in verwaltungsdominierten
Bereichen angesiedelt sind, sollen nach Möglichkeit in den exekutivdienstlichen Bereich
transferiert werden. Die Diskussion ist derzeit noch nicht abgeschlossen.


Zu Frage 25 und 26:

Der Kriminaldienst ist elementarer Grundauftrag für jede(n) ExekutivbeamtIn und nicht nur
Haupttätigkeit für die Spezialisten auf Ebene des Bundeskriminalamtes, der Landes-
kriminalämter, der Kriminaldirektionen, der Kriminalkommissariate und der Kriminal-
inspektionen; d.h. dass auf allen organisatorischen Ebenen Kriminaldienst verrichtet wird
und nicht nur ab der Landesebene.

Aus diesem Grund ist die organisatorische Ansiedelung der Kriminaldienstreferate schon ab
der Bezirks-/Stadtebene vorgesehen.

Vor allem auf Ebene der Kriminalinspektionen auf Stadtebene wurden der Anfallshäufigkeit
und der Deliktsqualität im urbanen Bereich Rechnung getragen - und auch auf dieser
organisatorischen Ebene bereits höchst professionelle Strukturen zur Kriminalitätsbe-
kämpfung durch Spezialisten geschaffen (Tatortspezialisten, Spezialisten für Eigentums-
delikte, für Dokumentenfälschung, usw.).

Zu Frage 27:

Es ist operativer Kriminaldienst vorgesehen (Kriminalinspektionen)

Zu Frage 28:

Mit der Abkürzung LKA sind die LandesKriminalAbteilungen gemeint, die keinen
Behördencharakter haben. Sie sind vielmehr Teil des Wachkörpers und für die Sicherheits-
und Justizbehörden tätig.

Zu Frage 29:

Ja. Diese werden in der organisatorischen Gestaltungskompetenz des LKA liegen.

Zu Frage 30:

Die Reform der Bundespolizeidirektion Wien beginnt derzeit positiv zu „greifen". Die
Grundsätze dieser Reform sollen im Rahmen der laufend anzustellenden Organisations-
Evaluierung überprüft werden Dieses fortlaufende Organisations-Monitoring stellt jedoch
keine Ausnahme dar sondern ist - wie auch in allen anderen Organisationen der öffentlichen
Verwaltung und der freien Marktwirtschaft - ein ständiger Begleitprozess.


Die mögliche neue Wachkörperstruktur, die zur Diskussion steht, ist weitgehend auch für
Wien stimmig.

Zu Frage 31:

Die Zahl von 3.891 BeamtInnen kann ich aus dem vorliegenden Diskussionspapier nicht
nachvollziehen.

Zu Frage 32:

Die Personalzahlen für die Bundespolizeidirektion Wien sind in der vorliegenden
Diskussionsgrundlage berücksichtigt und sogar gesondert ausgewiesen.

Zu Frage 33:

Nein. Im Zusammenhang mit TEAM04 gibt es keine Reduktion.

Zu Frage 34:

Allfällige Planstellenerhöhungen ergeben sich aus den entsprechenden Stellenplänen.

Zu Frage 35 und 36:

Die Sicherheitslage in Wien hat sich durch die bisherigen Reformen - insbesondere durch
Etablierung einer durchgängigen Dienst- und Fachaufsicht sowie der Errichtung von
Kompetenzzentren, die es ermöglichen, effizient, rasch und effektiv auf geänderte
Kriminalitätsstrukturen und -entwicklungen zu reagieren - verbessert.

Im Hinblick auf die Deliktshäufigkeit wird auf die veröffentliche Kriminalitätsstatistik
verwiesen.

Zu Frage 37:

Bei der angeführten Evaluierung des EKO-Cobra handelt es sich um den fortlaufenden,
betrieblichen Evaluierungs-Prozess nach der mit 1. Jänner 2003 abgeschlossenen Reform
der Sondereinheiten der Sicherheitsexekutive in Österreich.

Die Sondereinheiten-Reform mit dem Ergebnis des „Einsatzkommando Cobra", im Zuge
derer erstmals Organisationseinheiten von Polizei und Gendarmerie zusammengeführt


worden sind, ist mit der vollen Integration in die Wachkörper sowie mit einem hohen Grad
der Akzeptanz der Mitarbeiter abgeschlossen.

Die hohen Einsatzzahlen der Einheit, verbunden mit der Straffung der Führungsstrukturen
bei gleichzeitig gehobener Qualität, können als Beispiel für einen ökonomisch sinnvollen
Ressourceneinsatz angeführt werden.

Zu Frage 38:

Steht derzeit nicht zur Diskussion

Zu Frage 39:

Das Einsatzkommando Cobra wird auch weiterhin, neben dem in der SondereinheitenVO
zum SPG übertragenen Aufgabenrahmen, Einsätze - wie im Einführungserlass für das EKO-
Cobra angeführt - übernehmen und ausführen.

Zu Frage 40:

Der am 30. Juni 2003 erstellte Berichte der Projektleitung BMI-BMF (Eingliederung der
Zollwache) beinhaltet die erarbeiteten Grundlagen für eine geordnete Überführung der
Zollwachebediensteten samt Übertragung von technischen, baulichen und sonstigen
Ausstattungen gemäß dem bestehenden Ressortübereinkommen.

Zu Frage 41:

Die KollegInnen der Zollwache werden wie jene 100, die bereits zum 1. September 2003 in
den Bereich des Bundesministeriums für Inneres versetzt wurden, grundsätzlich in allen
Bereichen des Exekutivdienstes zum Einsatz kommen.

Die konkrete Zuweisung der einzelnen Bediensteten ist - vor allem aus sozialen
Erwägungen - vom Optionenverhalten der Zollwachebediensteten und von der jeweiligen
dienstbetrieblichen Bedarfslage abhängig. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse der
Optionenbefragung (voraussichtlich Jänner 2004) werden die detaillierten
Personalzuweisungskonzepte erstellt werden.


Zu Frage 42:

Tiertransportkontrollen werden auch in Zukunft im Rahmen der Schwerverkehrskontrollen
zumindest im bisherigen Umfang durchgeführt werden.

Zu Frage 43:

Tiertransportkontrollen werden - wie es auch jetzt schon der Fall ist - hauptsächlich von den
Beamten der Verkehrsabteilungen und ihren Außenstellen durchgeführt werden. Auf der
Tauernautobahn wird es insbesondere die Verkehrsabteilungs-Außenstelle Anif sein, die für
die Kontrollstelle Kuchl zuständig ist.

Zu Frage 44:

Die Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sollen laut
Expertenmeinung nicht abgeschafft werden. Richtig ist, dass sie als dislozierte
Organisationseinheiten des BVT geführt werden sollen. Entscheidungen stehen derzeit noch
aus.

Betreffend des Personenschutzes wird die derzeitige Regelung beibehalten, dass die
operative Durchführung des Personenschutzes durch das EKO-Cobra wahrgenommen
werden wird.

Die diesbezügliche Analyse wird durch das BVT durchgeführt.

Zu Frage 45:

Ziele sind die zentrale Steuerung der Aufgaben des Verfassungsschutzes und der
Terrorismusbekämpfung, die zentrale Steuerung der hierfür erforderlichen Ressourcen und
das zentrale Informationsmanagement.

Zu Frage 46:

In der derzeit bestehenden Diskussionsgrundlage ist alleinig die Mitwirkung des Leiters der
Sicherheitsbehörde
II. Instanz vorgeschlagen. Im Hinblick auf eine Entscheidung wird das
Diskussionsende abgewertet.

Zu Frage 47:

entfällt i. S. der Beantwortung zu Frage 46


Zu Frage 48:

Dies ist Thema im Österreich Konvent (Konvent-Arbeitskreis 6)

Zu Frage 49:

siehe Antwort zu Frage 17

Zu Frage 50:

Keine. Frau Polizeivizepräsidentin Dr. Michaela Pfeifenberger ist eine unabhängige Expertin.

Zu Fragen 51 bis 55:

Das jetzt vorliegende Arbeitsergebnis des Team04 stellt eine Diskussionsgrundlage dar.
Erst nach Einarbeitung der jetzt laufend eingebrachten Vorschläge sowie nach Erstellung
eines Vorschlages des Ressorts kann dieses Arbeitspaket endgültig und umfassend
betrachtet werden. Die Einholung eines Gutachtens ist im weiteren Projektverlauf
angedacht.

Die Intentionen des Projektteams sind in der vorliegenden Diskussionsgrundlage klar
dargelegt. Die hier aufgeworfenen Fragen sind im Rahmen des weiter zu führenden
Diskussionsprozesses abzuarbeiten.

Zu Frage 56:

Eine Reihe von internationalen Abkommen, zu deren Einhaltung sich Österreich verpflichtet
hat, sehen den Schutz von klassifizierten Informationen vor. Dadurch entsteht ein
vermehrter Bedarf zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen.

Zu Frage 57:

Bestimmungen zur Überprüfung von Personen, die Zugang zu klassifizierten Informationen
haben sollen entsprechen dem internationalen Standard. Derartige Bestimmungen enthalten
beispielsweise die Sicherheitsvorschriften der EU-Kommission (Beschluss vom 29.11.2001),
der Vertrag mit der NATO zum Schutz von Informationen (BGBI.Nr.18/1996) oder das
Übereinkommen mit der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den
Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen ("ESA-Sicherheitsübereinkommen" -
derzeit in Umsetzung). Zur innerstaatlichen Umsetzung dieser Bestimmungen wurde das
Informationssicherheitsgesetz (BGBI Nr.23/2002) erlassen.


Zu Frage 58:

Nach Abschluss der jetzt begonnen Projektphase sollte im zweiten Quartal des Jahres 2004
der Vorschlag des Ressorts vorliegen, der im Anschluss die legistisch vorgesehenen
Abläufe zu passieren haben wird.

Der Umsetzung werden u. U. vereinzelte Probephasen vorausgehen. Der Abschluss des
Projektes ist in dieser Legislaturperiode vorgesehen.

Zu Frage 59:

Die Personalvertretung ist bereits jetzt aktiv eingebunden. Zuletzt haben am
27. November 2003 Gespräche mit allen Zentralausschüssen stattgefunden.

Nach Einarbeitung der in der zweiten Projektphase einlangenden Anbringen und Vorschläge
sowie nach Erstellung eines Vorschlages des Ressorts wird das gesetzlich vorgesehene
Personalvertretungsprocedere abgewickelt werden.

Zu Frage 60 und 61:

Der Projektauftrag umfasste nicht die Bewertung dieser Materie.

Zu Frage 62:

Schwerpunkt ist die Schaffung effektiver Strukturen der Sicherheitsexekutive, die einen
optimalen Ressourceneinsatz ermöglichen um die veränderten Anforderungen an eine
moderne Exekutive in geeigneter Form erfüllen zu können.

Zu Frage 63:

Nein.

Zu Frage 64:

Keine

Zu Frage 65 und 66:

Die vorliegende Diskussionsgrundlage ist noch möglichen Veränderungen unterworfen.
Daher kann diese Frage nicht erschöpfend beantwortet werden.


Zu Frage 67:

Die Anzahl der bewerteten E2a-Planstellen sollen im Bereich der jetzigen Bundespolizei
erhöht. Im Bereich der jetzigen Bundesgendarmerie werden die mit der Funktionsgruppe 1
bewerteten E2a-Planstellen abgeschafft, die Basisbewertung auf die Funktionsgruppe 2
erhöht.

Zu Frage 68:

Durch die geplanten, „durchlässigen" Ausbildungsmodelle sollen die Karrierechancen
erhöht werden.

Zu Frage 69:

Auch in der „neuen Exekutive" gibt es eine Vielzahl von Verwendungen die das ganze
Spektrum von exekutiver Arbeit abdecken werden. Die Orientierung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter kann auch hinkünftig nach vielerlei Gesichtspunkten und nach Präferenzen
erfolgen. Somit steht einer Verwendung der MitarbeiterInnen in anderen Bereichen, die z.B.
körperlich weniger fordernd sind, nichts entgegen.

Zu Frage 70:

Mangels eines mir bekannten konkreten aktuellen Entwurfes bezüglich einer Änderung
dieser Materie kann ich dazu keine Stellungnahme abgeben.

Zu Frage 71:

Die abschließenden Berechnungen können erst nach Vorliegen des Endkonzeptes
angestellt werden.

Zu Frage 72:

Im Vordergrund sämtlicher in den vergangenen Jahren umgesetzter und derzeit
anstehender Reformen stand bzw. steht das Ziel, die Einsatzbereitschaft, die Effektivität, die
Flexibilität und die Außendienstpräsenz des unmittelbaren Exekutivdienstes und somit das
gesamte Wirkungsspektrum der Sicherheitsexekutive zu steigern und das objektive und
subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurden Abläufe
und Aufbauorganisationen gestrafft und Personal- und Sachressourcenverlagerungen zu
Gunsten des Außendienstes vorgenommen. Die Reformen waren nicht auf ein bloßes
Einsparen sondern auf einen optimierten Ressourceneinsatz im Sinne der dargestellten


Ausführungen ausgerichtet, weshalb auch keine detaillierten Zahlen über
Nettoeinsparungen vorliegen.

Zu Frage 73:

Mir liegt die Diskussionsgrundlage des Team04 bereits vor. Diese ist Grundlage für den jetzt
laufenden Diskussionsprozess mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Zu Frage 74:

Die jetzt vorliegende Diskussionsgrundlage wird ständig ergänzt. Im zweiten Quartal 2004
wird die Diskussionsgrundlage so weit ergänzt und präzisiert sein, dass in die weiteren
Verhandlungen getreten werden kann.

Zu Frage 75:

Die Öffentlichkeit ist bereits jetzt umfassend eingebunden.

Zu Frage 76:

Mit dem nun laufenden breit angelegten Diskussionsprozess, der in voller Transparenz
geführt wird. Darüber hinaus wurden die Grundsätze der Reform ausschließlich von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BM.I entworfen. Somit ist gewährleistet, dass
Experten, welche die komplexe Materie von Grund auf kennen, ihre eigene Organisation
gestalten.

Zu Frage 77:

Meine Mitarbeiter sind bereits jetzt voll eingebunden.

Zu den Fragen 78-107 (Unterpunktationen 1, 3, 4 und 9):

Betreffend die Fragestellung hinsichtlich der Zusammenlegung von Bezirksgendarmerie-
kommanden halte ich folgendes fest:

Leitzentralen (auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene) sind elementarer Bestandteil
sicherheitspolizeilicher Arbeit. Effektiv funktionierende Leitzentralen sind einerseits eine der
Grundvoraussetzungen für die planmäßige, geordnete - an einsatztaktischen Grundsätzen
ausgerichtete Einsatzabwicklung und andererseits sind sie erste Ansprechstelle für den
Bürger, der an die Polizei mit seinem Anliegen herantritt.


Der durchgehende Betrieb von Leitzentralen (und dies ist Grundvoraussetzung) bedingt
allerdings ein adäquates Personalkalkül. Daneben ist die technische Ausstattung von
Leitstellen mit sehr großem finanziellen Aufwand verbunden.

Allein der erwähnte erforderliche Personaleinsatz hat das Team 04 veranlasst sich
Gedanken darüber zu machen, ob in personell sehr klein strukturierten Bezirksor-
ganisationen die Außendienstkomponente (der unmittelbare Exekutivdienst für die Bürgerin
und den Bürger) nicht durch sinnvolle Optimierungsmaßnahmen gestärkt werden kann.

Jedenfalls wird aber trotzdem ein fest definierter Ansprechpartner für jeden Leiter der
Sicherheitsbehörde 1. Instanz vorgesehen.

Zu Frage 78.2:

Im Bezirksgendarmeriekommandobereich (BGK-Bereich) sind 47 Planstellen systemisiert.

Zu Frage 78.5:

     Eigentümer der Liegenschaft BGK Tamsweg ist die BIG (Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H),

     Es stehen 74,01 m2 stehen zur Verfügung.

Zu Frage 78.6:

Beim BGK Tamsweg wurden aufgrund eines Neubaues im Jahre 1997 in den letzten fünf
Jahren keine baulichen Aufwendungen durch Bund, BM.I bzw. BIG getätigt. Das BGK
Tamsweg befindet sich im geschlossenen Unterkunftsverband vom GP Tamsweg. Folglich
können die Betriebskostenabrechnungen nicht exakt aufgeschlüsselt werden. Die
Nutzfläche vom BGK beträgt im Verhältnis zur Gesamtfläche des GP Tamsweg 11,97 %.
Anteilige Betriebskosten BGK für das Jahr

2001 :€   477,50

2002: €   516,79

2003: €   504,27.

Dazu wird angeführt, dass die Betriebskosten erst seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes vom
BMI getragen werden. Vor dem Jahr 2001 wurden die Betriebskosten vom BMWA durch die
BGV abgerechnet und bezahlt.


Zu Frage 78.7:

Die Eröffnung fand am 15. Dezember 1997 statt.

Zu Frage 78.8:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 159,00 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 79.2:

Im BGK-Bereich sind 79 Planstellen systemisiert

Zu Frage 79.5:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 128,93 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 79.6:

Beim BGK Hallein wurden aufgrund eines Umbaues in den Jahren 1992 bis 1993 in den
letzten fünf Jahren keine baulichen Aufwendungen durch Bund, BMI bzw. BIG getätigt. Das
BGK Hallein befindet sich im geschlossenen Unterkunftsverband vom GP Hallein. Folglich
können die Betriebskostenabrechnungen nur aliquot aufgeschlüsselt werden. Die Nutzfläche
vom BGK Hallein beträgt im Verhältnis zur Gesamtfläche des GP Hallein 9,44 %.

Anteilige Betriebskosten BGK für das Jahr

2001: € 1.741,21
2002: € 1.699,69
2003: €    1.687,98

Dazu wird angeführt, dass die Betriebskosten erst seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes vom
BMI getragen werden. Vor dem Jahr 2001 wurden die Betriebskosten vom BMWA durch die
BGV abgerechnet und bezahlt.


Zu Frage 79.7:

Die Eröffnung war im Jahre 1958.

Zu Frage 79.8:

     Eigentümer ist der Privatvermieter Franz LEIKERMOSER, wh. in 5081   Anif, Alpenstr.
111,

     Es stehen 191,87 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 80.2:

Im BGK-Bereich sind 59 Planstellen systemisiert

Zu Frage 80.5:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 163,07 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 80.6:

Das BGK Hermagor befindet sich erst seit März 2000 in der derzeitigen Unterkunft.
Die Betriebskosten betrugen:

2000 BK: €      879,00

2001   BK: €   1.054,80

2002 BK      1.054,80.

Zu Frage 80.7:

Die Eröffnung war am 27.März 2000.

Zu Frage 80.8:

     Eigentümer ist die Obersteirische Wohnstätten  Genossenschaft gemeinnützig  reg.
Genossenschaft mbH., 8270 Knittelfeld, Lindenallee 2a

     Es stehen 191,56 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 81.2:

Im BGK-Bereich sind 55 Planstellen systemisiert


Zu Frage 81.5:

     Eigentümer der Liegenschaft ist Herr Reinfried STEINWENDER

     Es stehen 106,65 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 81.6:

Die baulichen Aufwendungen des BMI betrugen in den letzten fünf Jahren € 457,--
Betriebskosten:

1998   €1.352,19

1999   €2.012,33
2000: €1.185,24

2001   €1.098,36

2002   €1.135,11

Zu Frage 81.7:

Die Eröffnung war am 1. Juni 1990.

Zu Frage 81.8:

     Eigentümer ist die Fa GRAWE IMMO, 8011 Graz, Glacisstr. 69/III

     Es stehen 144,66 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 82.2:

Im BGK-Bereich sind 154 Planstellen systemisiert

Zu Frage 82.5:

     Eigentümer ist die BIG.

     Es stehen 170,47 m2 zur Verfügung

Zu Frage 82.6:

Der Bau wurde vor Inkrafttreten des BIG-Gesetzes vom BMWA - Bundeshochbau
errichtet.


BMwA            BMI                              BIG

1999                       631.019,78

2000                       929.275,20

2001                       1.765,83

2002                       6.866,04

Die von der BIG vorgeschriebenen Betriebskosten belaufen sich seit dem Jahr 2001 jährlich
auf €874,04.

Zu Frage 82.7:

Die Eröffnung war am 4. Juli 2000.

Zu Frage 82.8:

Es gibt kein BGK Eisenstadt-Stadt.

Zu Frage 83.2:

Im BGK-Bereich sind 102 Planstellen systemisiert

Zu Frage 83.5:

     Eigentümer ist die BIG



Es stehen 227,56 m2 zur Verfügung


Zu Frage 83.6:

Bauliche Aufwendungen BMwA                       BMI                            BIG

1999                                   76.294,71

2000                                                                                        94.272,52

2001 23.245,28

2002 3.668,74

2003 2.081,95

Die von der BIG vorgeschriebenen Betriebskosten belaufen sich seit dem Jahr 2001 jährlich
auf €1.552,47.


Die Betriebskosten vor dem Jahr 2001 wurden durch das BMWA über die ehemalige
Bundesgebäudeverwaltung abgerechnet und bezahlt.

Zu Frage 83.7:

Die Eröffnung war im März 1975.

Zu Frage 83.8:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 66,66 m2 zur Verfügung:

Zu Frage 84.2:

Im BGK-Bereich sind 24 Planstellen systemisiert

Zu Frage 84.5:

     Eigentümer ist Theresia Aigner

     Es stehen   27,22 m2 zur Verfügung und sind im Verband des GP Waidhofen/Ybbs
integriert.

Zu Frage 84.6:

Für die  Unterkunft des BGK Waidhofen/Ybbs wurden  in den  letzten  5 Jahren keine
baulichen Aufwendungen getätigt.

Folgende Betriebskosten wurden in den letzten 5 Jahren jährlich für die Unterkunft bezahlt:

1998             149.56 €

1999             156,31 €

2000          140,99 €

2001          128,32 €

2002          200,85 €

Zu Frage 84.7:

Die Eröffnung war im Jahre 1945

Zu Frage 84.8:

     Eigentümer ist die BIG


     Es stehen 250,00 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 85.2:

Im BGK-Bereich sind 104 Planstellen systemisiert

Zu Frage 85.5:

     Eigentümer   ist   das   Nahversorgungszentrum   Waidhofen/Thaya   Errichtungs-   und
BetriebsgesmbH.

     Es stehen 193,14 zur Verfügung.

Zu Frage 85.6:

Für die Unterkunft des BGK Waidhofen/Thaya wurden in den letzten 5 Jahren keine

baulichen Aufwendungen getätigt.

Folgende Betriebskosten wurden in den letzten 2 Jahren jährlich für die Unterkunft bezahlt:

2001       774,75 €

2002        3.865,55 €

Vor dem Oktober 2001 war das BGK in einem Bundesamtsgebäude untergebracht. Die
Betriebskosten wurden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
abgerechnet und bezahlt (durch die ehemalige Bundesgebäudeverwaltung) Seit 1. Jänner
2001 wird die Unterkunft bei der BIG angemietet und die Betriebskosten werden vom
Bundesministerium für Inneres bezahlt.

Zu Frage 85.7:

Das Bezirksgendarmeriekommando besteht seit dem Jahr 1945.

Zu Frage 85.8:

     Eigentümer ist die St. Pöltner Wohnungsgenossenschaft.

     Es stehen 259,80 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 86.2:

Im BGK-Bereich sind 97 Planstellen systemisiert


Zu Frage 86.5:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 354,87 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 86.6:

Für die Unterkunft des BGK Krems wurden in den letzten 5 Jahren keine baulichen
Aufwendungen getätigt.

Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes belaufen sich die jährlichen    Betriebskosten auf
€1.621,80.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Zu Frage 86.7:

Das BGK Krems/Land besteht seit dem Jahr 1945.

Zu Frage 86.8:

     Eigentümer ist die BIG.

     Es stehen 44,00 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 87.2:

Im BGK-Bereich sind 74 Planstellen systemisiert

Zu Frage 87.5:

     Eigentümer ist das Amt der NÖ Landesregierung

     Es stehen 111,40 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 87.6:

Für die Unterkunft des BGK Lilienfeld wurden vom BMI in den letzten 5 Jahren 1.400 € für
bauliche Aufwendungen investiert.

Folgend Betriebskosten wurden in den letzten 5 Jahren jährlich für die Unterkunft bezahlt:


1998            1.972.24 €

1999            1.991,32 €

2000            1.887,61 €

2001            1.998,22 €

2002         2.085,99 €

Zu Frage 87.7:

Das BGK Lilienfeld besteht seit dem Jahre 1945.

Zu Frage 87.8:

Es gibt kein  BGK St.  Pölten-Land,  sondern nur ein BGK St.Pölten:  Eigentümer der
Unterkunft in Obergrafendorf.

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 418,25 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 88.2:

Im BGK-Bereich sind 60 Planstellen systemisiert

Zu Frage 88.5:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 174,73 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 88.6:

Für die Unterkunft des BGK Scheibbs wurden in den letzten 5 Jahren keine baulichen
Aufwendungen getätigt.

Seit   Inkrafttreten  des   BIG-Gesetzes  belaufen  sich  die jährlichen   Betriebskosten  auf
€ 6.366,84 und werden vom BM.I getragen.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.


Zu Frage 88.7:

Die neue Unterkunft wurde im Dezember 1989 bezogen. Das BGK Scheibbs besteht seit
dem Jahre 1945.

Zu Frage 88.8:

     Eigentümer ist die Firma Sandler-Bau,

     Es stehen 240,51 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 89.2:

Im BGK-Bereich sind 77 Planstellen systemisiert

Zu Frage 89.5:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 136,10 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 89.6:

Für die Unterkunft des BGK Zwettl wurden in den letzten 5 Jahren keine baulichen
Aufwendungen getätigt.

Seit  Inkrafttreten  des  BIG-Gesetzes  belaufen  sich  die jährlichen  Betriebskosten  auf
€ 2.981,28 und werden vom BMI getragen.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Zu Frage 89.7:

Die neue Unterkunft wurde im Jahre 1975 bezogen. Das BGK Zwettl besteht seit dem Jahre
1945.

Zu Frage 89.8:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 505,61 m2 zur Verfügung.


Zu Frage 90.2;

Im BGK-Bereich sind 187 Planstellen systemisiert

Zu Frage 90.5:

     Eigentümer ist die Stadtgemeinde Klosterneuburg,

     Es stehen 100,61 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 90.6:

Für die Unterkunft des BGK Wien-Umgebung wurden in den letzten 5Jahren für bauliche
Aufwendungen € 6.500,00 vom BM.I investiert.

Folgend Betriebskosten wurden in den letzten 5 Jahren jährlich für die Unterkunft bezahlt:

1998         1.972.24 €

1999          2.567,76 €

2000          1.987,61 €

2001          1.898,22 €

2002          2.187,90 €

Zu Frage 90.7:

Die Unterkunft wurde mit 1. Mai 1993 bezogen. Das BGK Wien-Umgebung besteht in dieser
Form seit 1.5.1993 (Zusammenlegung der BGK Wien-Umgebung 1 und Wien-Umgebung 2,
diese BGK bestanden seit 1956).

Zu Frage 90.8:

Es gibt kein BGK Schwechat.

Zu Frage 91.2:

Im BGK-Bereich Wr. Neustadt sind 102 Planstellen systemisiert

Zu Frage 91.5:

Es gibt kein BGK Wr. Neustadt-Land, sondern nur ein BGK Wr. Neustadt.

     Eigentümer ist die BIG,

     Es stehen 278,10m2 zur Verfügung.


Zu Frage 91.6:

Für die Unterkunft des BGK Wr. Neustadt wurden in den letzten 5 Jahren keine baulichen
Aufwendungen getätigt.

Seit  Inkrafttreten  des  BIG-Gesetzes belaufen sich  die jährlichen     Betriebskosten  auf
€ 6.355,56 und werden vom BMI getragen.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Zu Frage 91.7:

Die Unterkunft wurde im Dezember 1995 bezogen. Das BGK Wr. Neustadt besteht seit dem
Jahre 1945.

Zu Frage 91.8:

Siehe Beantwortung der Frage 91.5

Zu Frage 92.2:

Im BGK-Bereich sind 94 Planstellen systemisiert

Zu Frage 92.5:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 173,12 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 92.6:

Für die  Unterkunft des BGK Tulln wurden in den letzten 5 Jahren keine baulichen
Aufwendungen getätigt.

Seit  Inkrafttreten  des  BIG-Gesetzes  belaufen sich  die jährlichen     Betriebskosten  auf
€ 3.957,84 und werden vom BM.I getragen.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.


Zu Frage 92.7:

Die Unterkunft wurde im Jahre 1975 bezogen. Das BGK Tulln besteht seit dem Jahre 1945.

Zu Frage 92.8:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 159, 82 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 93.2:

Im BGK-Bereich sind 103 Planstellen systemisiert

Zu Frage 93.5:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 123 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 93.6:

Keine baulichen Aufwendungen

Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes belaufen sich die jährlichen  Betriebskosten auf € 540,-
und werden vom BM.I getragen.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Zu Frage 93.7:

Eröffnung war im Jahr 1984.

Zu Frage 93.8:

     Eigentümer ist die BIG.

     Es stehen 71 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 94.2:

Im BGK-Bereich sind 101 Planstellen systemisiert


Zu Frage 94.5:

     Eigentümer ist das Land Steiermark,

     Es stehen 112 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 94.6:

Die baulichen Aufwendungen belaufen sich ca. auf € 1.000,- durch das BMI.
Die Betriebskosten betrugen in den letzten 5. Jahren durchschnittlich € 650,-.

Zu Frage 94.7:

Das Bezirksgendarmeriekommando wurde 1974 eröffnet.

Zu Frage 94.8:

     Eigentümer ist die BIG.

     Es stehen 175m2 zur Verfügung.

Zu Frage 95.2:

Im BGK-Bereich sind 67 Planstellen systemisiert

Zu Frage 95.5:

     Eigentümer sind Peter Petautschnig und Karl Brunner,

     Es stehen 170 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 95.6:

Keine baulichen Aufwendungen - da Neuerrichtung. Die Betriebskosten können nur für
November u Dezember 2002 sowie Jänner bis Juni 2003 bekannt geben werden, weil die
Unterkunft erst seit 6.11.2002 in Betrieb ist, € 820,-.

Zu Frage 95.7:

Das Bezirksgendarmeriekommando wurde im Nov. 2002 eröffnet.

Zu Frage 95.8:

     Eigentümer ist die BIG,

     Es stehen 170 m2 zur Verfügung.


Zu Frage 96.2:

Im BGK-Bereich sind 91 Planstellen systemisiert

Zu Frage 96.5:

     Eigentümer ist die BIG,

     Es sehen 103,31 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 96.6:

Keine baulichen Aufwendungen.

Seit  Inkrafttreten  des  BIG-Gesetzes  belaufen  sich  die jährlichen  Betriebskosten  auf
€ 6.278,88 und werden vom BM.I getragen.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Zu Frage 96.7:

Die Aufnahme des Dienstbetriebes war am 1.8.1996.

Zu Frage 96.8:

Es gibt kein BGK Steyr-Stadt.

Zu Frage 97.2:

Im BGK-Bereich sind 88 Planstellen systemisiert

Zu Frage 97.5:

     Eigentümer ist die BIG.

     Es stehen 98,27 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 97.6:

Der Umbau erfolgte durch die BIG.

Seit   Inkrafttreten  des   BIG-Gesetzes  belaufen  sich  die jährlichen   Betriebskosten  auf
€ 3.315,24 und werden vom BMI getragen.


Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Zu Frage 97.7:

Der Dienstbetrieb wurde  1968 aufgenommen.  Die Baufertigstellung  erfolgte  nach  Er-
weiterung und Generalsanierung am 31. Mai 2003.

Zu Frage 97.8:

     Eigentümer ist die Stadtgemeinde Braunau;

     Es stehen 119,86 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 98.2:

Im BGK-Bereich sind 80 Planstellen systemisiert

Zu Frage 98.5:

     Eigentümer ist die BIG.

     Es stehen 47 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 98.6:

Keine baulichen Aufwendungen seitens des BM.I

Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf €
4.529,28 und werden vom BM.I getragen.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Derzeit läuft eine Generalsanierung eines Unterkunftsgebäudes durch einen privaten
Vermieter. Für das BM.I fallen keine Baukosten an. Die Größe des BGK wird 150 m2
betragen. Im neuen Komplex wird auch der GP untergebracht werden.

Zu Frage 98.7:

Eröffnungstag war der 30. Juni 1986.


Zu Frage 98.8:

     Eigentümer: BIG

     Es stehen 47 m2 stehen zur Verfügung.

Zu Frage 99.2:

Im BGK-Bereich sind 46 Planstellen systemisiert

Zu Frage 99.5:

     Eigentümer ist die Stadtgemeinde Eferding;

     Es stehen 47,50 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 99.6:

Mietzinsvorauszahlung € 872.074,- bis 2096.
Betriebskosten:

BK Eferding

 

Jahr

 

€ 598,30

 

1998

 

€ 687,73

 

1999

 

€1.030,58

 

2000

 

€1.208,40

 

2001

 

€ 940,77

 

2002

 

Noch nicht bekannt

 

2003

 

Zu Frage 99.7:

Eröffnungstag war am 1. August 1997.

Zu Frage 99.8:

     Eigentümer ist die BIG,

     Es stehen 256,27 zur Verfügung.

Zu Frage 100.2:

Im BGK-Bereich sind 101 Planstellen systemisiert


Zu Frage 100.5:

     Eigentümer ist die Marktgemeinde Marchtrenk;

     Es stehen 126,91 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 100.6:

Keine baulichen Aufwendungen seitens des BM.I.
Betriebskosten:

BK Marchtrenk

 

Jahr

 

ca. €150,00

 

1998

 

€247,72

 

1999 (Juni-Dez)

 

€ 806,83

 

2000

 

€ 883,44

 

2001

 

€541,73

 

2002

 

Zu Frage 100.7:

Eröffnungstag war der 1.6.1999.

Zu Frage 100.8:

Es gibt kein BGK Wels-Stadt

Zu Frage 101.2:

Im BGK-Bereich sind 90 Planstellen systemisiert

Zu Frage 101.5:

     Eigentümer ist die BIG;

     Es stehen 124,47 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 101.6:

Keine baulichen Aufwendungen seitens des BM.I

Seit  Inkrafttreten  des   BIG-Gesetzes  belaufen  sich  die jährlichen   Betriebskosten  auf

€ 5.983,80 und werden vom BM.I getragen.


Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Zu Frage 101.7:

Eröffnung war im Oktober 1978

Zu Frage 101.8:

     Eigentümer ist die BIG

     Es stehen 251,42m2 zur Verfügung.

Zu Frage 102.2:

Im BGK-Bereich sind 122 Planstellen systemisiert

Zu Frage 102.5:

     Eigentümer ist die Marktgemeinde Gallneukirchen

     Es stehen 94,81 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 102.6:

Keine baulichen Aufwendungen seitens des LGK, Mietzinsvorauszahlung € 1,235.438,-- (für

99 Jahre)

Betriebskosten:

BK UU

 

Jahr

 

€ 803,87

 

1998

 

€1.176,70

 

1999

 

€ 844,57

 

2000

 

€1.001,56

 

2001

 

€1.002,84

 

2002

 

Zu Frage 102.7:

Eröffnung war am 1. November 1997

Zu Frage 102.8:

     Eigentümer ist die Fa. Wohnvision,


     Es stehen 149,91 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 103.2:

Im BGK-Bereich sind 85 Planstellen systemisiert

Zu Frage 103.5:

     Eigentümer ist Ing. Walter Lindinger,

     Es stehen 275,43 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 103.6:

Keine baulichen Aufwendungen seitens des BM.I.  Der Neubau wurde vom Vermieter
gebaut.

Seit  Inkrafttreten  des  BIG-Gesetzes  belaufen  sich  die jährlichen  Betriebskosten  auf
€ 3.126,84 und werden vom BM.I getragen.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Zu Frage 103.7:

Eröffnung war am 1. September 2003.

Zu Frage 103.8:

     Eigentümer ist die BIG,

     Es stehen 182,90 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 104.2:

Im BGK-Bereich sind 79 Planstellen systemisiert

Zu Frage 104.5:

     Eigentümer ist die BIG,

     Es stehen 134 m2 zur Verfügung.


Zu Frage 104.6:

Baulichen Aufwendungen für das BGK Reutte wurde in den Jahren 1998 bis 2002 keine
getätigt. Für das Jahr 2003 waren es ca. € 15.000,-.

Von 1998 bis 2000 waren nur Heizkosten von ca. € 500,-- zu bezahlen. Betriebskosten
wurden für diese Jahre keine vorgeschrieben. Für die Jahre 2001 und 2002 waren dann
jeweils ca. € 500,-- an Heizkosten und ca. € 5.000,
-- an Betriebskosten zu bezahlen.

Zu Frage 104.7:

Eröffnung war im September 2003.

Zu Frage 104.8:

     Eigentümer ist die BIG,

     Es stehen 117 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 105.2:

Im BGK-Bereich sind 98 Planstellen systemisiert

Zu Frage 105.5:

     Eigentümer ist Dr. Karl Rohleder, Rosenheim, BRD,

     Es stehen 120 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 105.6:

Die Betriebskosten für das BGK Dornbirn betragen:

1998   ca. €1.500,-

1999   ca. €1.500,.-

2000   ca. €1.550,-

2001    ca. €1.550,-

2002    ca. €1.600,-

Zu Frage 105.7:

Eröffnungstag war am 1. Jänner 1969.


Zu Frage 105.8:

     Eigentümer ist die BIG,

     Es stehen 123 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 106.2:

Im BGK-Bereich sind 96 Planstellen systemisiert

Zu Frage 106.5:

     Eigentümer ist die BIG,

     Es stehen 284,40 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 106.6:

Betriebskosten:

2001 ca. € 3.300.--

2002 ca. € 3.500,--.

Seit  Inkrafttreten  des  BIG-Gesetzes werden  die jährlichen  Betriebskosten  vom  BM.I
getragen.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Zu Frage 106.7:

Das BGK Feldkirch wurde am 1. Jänner 1860 eröffnet.

Zu Frage 106.8:

     Eigentümer ist die BIG,

     Es stehen 235 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 107.2:

Mit 15 Planstellen

Zu Frage 107.4:

     Eigentümer ist die BIG.

     Die Gesamtfläche inklusive dem Spazierhof beträgt 891,70 m2.


Zu Frage 107.5:

Die Kosten für Baumaßnahmen durch das BMI betrugen € 324.679,19

Betriebskosten:

Betriebskosten 2003: dzt. noch nicht bekannt
Betriebskosten 2002: € 17.398,18
Betriebskosten 2001: € 17.634,11

Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes werden die jährlichen Betriebskosten vom BM.I
getragen.

Wie auch bei allen anderen BIG-Gebäuden, wurden die Betriebskosten vor dem Jahr 2001
durch das BMWA im Wege der BGV abgerechnet.

Zu Frage 107.6:

Das Verwaltungsanhaltezentrum in Bludenz wurde am 1. Mai 1994 eröffnet.

Zu Frage 107.7:

     Eigentümer ist die BIG,

     Es stehen 284,40 m2 zur Verfügung.

Zu Frage 108:

Das Projekt wird weitergeführt. Nach Abschluss des derzeit laufenden breiten Meinungs-
bildungsprozesses wird nach Einarbeitung der Vorschläge die vorliegende Diskussions-
grundlage zum Vorschlag des Ressorts, welcher dann den gesetzmäßig vorgegebenen
Verhandlungs- und Beschlussfassungsprozess zu durchlaufen haben wird.

Zu Frage 109:

Ja. Aufgabe ist die legistische Prüfung der vorgeschlagenen Reformschritte. Dieser Prozess
ist ein „klassischer Schnittstellenprozess", der das Projekt bis zur Umsetzung und darüber
hinaus begleiten wird.

Die Arbeitsgruppe wird von Angehörigen der Sektion III im BM.I geführt.


Zu Frage 110:

Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen der Wachkörper besetzt, die teilweise
Erfahrungen mit den Dienstsystemen sowohl von Polizei und Gendarmerie haben. Die
Ergebnisse sind in der vorliegenden Team04-Diskussionsgrundlage enthalten.

Zu Frage 111:

Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen der Sektion II des BM.I sowie mit Angehörigen der
Wachkörper besetzt. Die Ergebnisse sind in der vorliegenden Team04-
Diskussionsgrundlage enthalten.

Zu Frage 112:

Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt. Die Ergebnisse sind in der vorliegenden Team04-Diskussionsgrundlage enthalten.

Zu Frage 113:

Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.

Zu Frage 114:

Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.

Zu Frage 115:

Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.

Zu Frage 116:

Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.

Zu Frage 117:

Ja. Die Ergebnisse sind in der vorliegenden Team04-Diskussionsgrundlage enthalten.
Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I bzw. des BVT besetzt.


Zu Frage 118:

Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie der Sicherheitsbehörden besetzt.

Zu Frage 119:

Ja. Die Ergebnisse sind in der vorliegenden Team04-Diskussionsgrundlage enthalten. Die
Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper besetzt.

Zu Frage 120:

Ja. Die Arbeitsgruppe ist mit Angehörigen des BM.I sowie mit Angehörigen der Wachkörper
besetzt.

Zu Frage 121:

Nein, die eingerichteten Team04-Arbeitsgruppen setzen ihre Arbeit fort. Die auf vielfältige
Weise einlangenden Vorschläge werden in den Arbeitsgruppen weiter behandelt. Die
eingerichteten Arbeitsgruppen sind mit KollegInnen aus allen Bundesländern besetzt.

Zu Frage 122:

Sämtliche Ergebnisse aller Arbeitsgruppen liegen mit der Diskussionsgrundlage des
Team04 vor.

Zu Frage 123:

Nein

Zu Frage 124:

Voraussichtlich 2. Quartal 2004

Zu Frage 125:

Die Arbeitsgruppe Legistik ist nach nunmehrigem Vorliegen der grundsätzlich geplanten
Struktur daran, das Erfordernis allfälliger Gesetzesänderungen zu prüfen.

Durch die Einarbeitung der Ergebnisse des derzeit laufenden Diskussionsprozesses können
allerdings Veränderungen zum derzeitigen Projektstand eintreten, die die laufende
legistische Betreuung des Projektes erforderlich machen.