963/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1005/J der Abgeordneten Gabriele Binder
und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1a und 1b
sowie Frage 2:
Für
Aussagen über die von Armut betroffenen Personen in Österreich wurden in den
vergangenen Jahren Daten des europäischen Haushaltspanels herangezogen. Das
ECHP (European Community Household Panel) ist eine repräsentative Panel-Studie
bezüglich der sozialen Situation von ungefähr 60.000 privaten Haushalten (mit
130.000 Personen über 15 Jahre) in 14 europäischen Ländern. In Österreich wurde
die Erhebung jährlich zwischen 1995 und 2001 durchgeführt, wobei jeweils mehr
als
3.000 Haushalte und 7.000 Personen interviewt wurden. Gefragt wurde nicht nur
nach dem Einkommen (einschl. Transferzahlungen), sondern auch nach der Wohn-
und Arbeitssituation, Bildung und nach dem Gesundheitszustand.
Die
letzte Erhebung wurde im Jahr 2001 durchgeführt und hat das Einkommen im
Jahr 2000 erhoben. Derzeit wird eine neue Erhebung auf europäischer Ebene
(EU-SILC) vorbereitet. Voraussichtlich ab 2005 stehen dann neue Daten (für
2003)
zur Verfügung.
Die
nachstehende Tabelle enthält die relative Betroffenheit von Armutsgefährdung
und akuter Armut nach Größe des Wohnorts im Jahr 2000. Als Auswertungseinheit
wurden Haushalte herangezogen. Eine Auflistung nach Bundesländern und Bezirken
ist aufgrund der geringen Stichprobe nicht möglich. Dabei gelten als
armutsgefährdet
Haushalte mit weniger als 60 % des gewichteten Pro-Kopf-Medianeinkommens
(EUROSTAT-Gewichtungsfaktoren: erste(r) Erwachsene(r) im Haushalt = 1, jede
weitere
erwachsene Person im Haushalt = 0,5, jedes Kind im Haushalt = 0,3); von
akuter Armut betroffen sind armutsgefährdete Haushalte mit zusätzlichem
Auftreten
von mindestens einem Mangelindikator bei der Befriedigung grundlegender Bedürf-
nisse.
Armutsgefährdung und akute Armut 2000
nach Größe des Wohnorts:
Armutsgefährdung |
Akute
Armut |
||||
ländlicher |
mehr als |
Wien: |
ländlicher |
mehr als |
Wien: |
14% |
9% |
10% |
4% |
3% |
4% |
Quelle: IFS, Europäisches Haushaltspanel -
Tabellenband zur 7.Welle; Wien, Oktober 2002
Fragen 1c und 1d
sowie Frage 2:
Fragen
hinsichtlich der Arbeitslosenrate beziehen sich auf Angelegenheiten des Ar-
beitsmarktes und fallen somit in den Wirkungsbereich des Bundesministers für
Wirt-
schaft und Arbeit.
Fragen 1e und
1f sowie Frage 2:
Meinem
Ressort liegen keine Daten über die Aufgliederung der Sozialhilfeempfän-
gerlnnen nach dem ländlichen und urbanen Bereich vor. Den Beilagen 1 und 2
(Quelle: Statistik Austria, Sozial(hilfe)statistik der Länder) ist eine
allgemeine Ge-
schlechteraufteilung nach Richtsatzkategorien in den Bundesländern (außer
Burgen-
land, Vorarlberg und Wien) für die Jahre 2000 und 2001 (aktuellste Zahlen) zu
ent-
nehmen. Durchschnittlich betrachtet ist in allen Bundesländern, für die
entsprechen-
de Daten verfügbar sind, und in fast allen Richtsatzkategorien eine höhere
Betrof-
fenheit von Frauen zu erkennen. Österreichweit lag der Anteil der weiblichen
Sozial-
hilfeempfängerinnen für die Jahre 2000 und 2001 bei ca. 58 %.
Frage 1g und
1h sowie Frage 2:
Daten
über das durchschnittliche Jahreseinkommen bezogen auf Bezirke stehen
meinem Ressort nicht zur Verfügung. Für das Jahr 2000 können die Daten (Quelle:
Statistik Austria) gegliedert nach Bundesländern übermittelt werden (Beilage
3). Die
letztverfügbaren Einkommensdaten beziehen sich auf das gesamte Bundesgebiet im
Jahr 2001 (Beilage 4). die Daten gegliedert nach Bundesländern wurden bisher
nicht
publiziert.
Die
Dauer der Arbeitszeit wurde in den Auswertungen nicht berücksichtigt. Wegen
des vergleichsweise hohen Anteils an teilzeitbeschäftigten Frauen (ca. 1/3
aller un-
selbständig erwerbstätigen Frauen, gegenüber ca. 5 % bei den Männern) kann ein
Teil der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen mit deren geringe-
rer Arbeitszeit erklärt werden.
Frage 3:
Nachstehende
Maßnahmen haben die Situation von Frauen im ländlichen Raum
verbessert bzw. werden diese noch verbessern:
• Absenkung des fiktiven Ausgedinges:
Mit
Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 (59. ASVG-Novelle samt Parallelnovel-
len) wurde das fiktive Ausgedinge bei der Berechnung der Ausgleichszulage
um einen Prozentpunkt auf 27 % des jeweiligen Richtsatzes abgesenkt. Im
Budgetbegleitgesetz 2003 wurde ab dem Jahr 2004 eine weitere (stufen-
weise) Absenkung des fiktiven Ausgedinges in jährlichen Schritten normiert
und zwar bis zu 20 % des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes ab dem
Jahr 2009.
Damit
kommt es zu einer bedeutenden Erhöhung der Ausgleichszulagen im
bäuerlichen Bereich primär zugunsten der Frauen.
• Kinderbetreuungsgeld:
Im Jahr 2002 wurde das Kinderbetreuungsgeld eingeführt.
So kam es vor al-
lem bei der
Berufsgruppe der Bäuerinnen (und Bauern) zu einer wesentlichen
Verbesserung gegenüber der alten Rechtslage:
Während
ursprünglich nur eine Teilzeitbeihilfe in Höhe eines halben Karenz-
geldes gebührte, besteht nun Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld für alle
Berufsgruppen in gleicher Höhe.
Die
Fallstatistik für den Monat September 2003 zeigt, dass von 119.947 Be-
zieherInnen österreichweit 1.900 vor der Antragstellung der Berufsgruppe der
Bäuerinnen/Bauern zugeordnet werden können. Dies sind rund 1,6 % aller
Beziehern und Bezieherinnen. Dazu ist noch anzumerken, dass der Vollaus-
bau erst im Jahr 2005 erreicht sein wird.
• Projekte im Bereich der Seniorenpolitik:
Nachstehende
Projekte, die speziell für Frauen aus dem ländlichen Raum
eingesetzt und auch von diesen besucht wurden, sind durch mein Ressort ge-
fördert worden:
Das
Modellprojekt „Leben heißt lernen, lernen heißt in Bewegung bleiben" des
Bildungs- und Heimatwerks Niederösterreichs Seniorenakademie wurde im
Jahr 2001 gefördert. Dieses Projekt eröffnete der Generation „50+" die
Mög-
lichkeiten neuer Technologien, wobei durch das dezentrale Ausbildungsange-
bot auch jene Menschen, die in benachteiligten Regionen leben, durch das
Projekt erreicht wurden.
Ebenso
wurde durch mein Ressort die Seminarreihe „Frauenherbst" der Ka-
tholischen Frauenbewegung Österreichs gefördert, wobei diese Seminarreihe
der Persönlichkeitsentwicklung älterer Frauen in der dritten Lebensphase
dient.
Schließlich
darf noch die Förderung des EU-Projektes „Forschungsbedarf und
Wissenslücken bezüglich der Situation älterer Frauen in Europa" erwähnt
werden; das Projekt zielt darauf ab, das Wissen über die spezifischen Le-
bensumstände und Probleme von älteren Frauen zu erhöhen.
Beilagen