969/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1036/J-NR/2003 betreffend Studierende
ohne Recht auf
subventionierte Fahrkarten, die die Abgeordneten Binder und GenossInnen am 7.
November 2003
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg darf ich festhalten, dass durch das
Strukturanpassungsgesetz, BGBI.Nr. 201/1996, die Frei-
fahrt für Studierende
gestrichen wurde. Der damalige Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr
und Kunst, Dr. Scholten, hat daraufhin den Verbünden angeboten, für die
betroffenen Personen
ein bis zu 40% ermäßigtes Semesterticket einzurichten, wobei der Bund bereit
war die Hälfte des
notwendigen Finanzierungsbetrages zu übernehmen. Entsprechend subventionierte
Tickets
konnten daraufhin in Wien, Oberösterreich, der Stadt Salzburg, Innsbruck,
Vorarlberg, Steiermark
und Kärnten
vereinbart werden. Ab dem heurigen Studienjahr konnte auch für Niederösterreich
und Burgenland eine entsprechende
Vereinbarung getroffen werden.
Für
all jene Studierende, für die keine ermäßigten Verbundtickets vereinbart werden
konnten,
wurde im Bereich des ÖBB-Schienenverkehrs eine, gegenüber den bereits stark vom
Bund ge-
stützten Tarifen um weitere 30% ermäßigte Streckenmonatskarte eingeführt.
Dieses Angebot wird
zur Gänze vom Bund finanziert.
Ein zu 30% vom Land gefördertes VOR-Ticket
für die Bahn existiert demnach nicht.
Frage 1:
Ist Ihnen diese Sachlage bekannt?
Antwort:
Die entsprechenden Verträge wurden von
meinen Vorgängern unterzeichnet und liegen mir vor.
Anspruchsberechtigung
für die ermäßigten Semestertickets besteht, so wie vor 1996 im Bereich
der StudentInnenfreifahrt, nur für Fahrten zwischen Wohn- und Studienort. Eine
Einschränkung,
dass sowohl Wohn- und Studienort im selben Verbundgebiet liegen muss, existiert
nur im
Oberösterreichischen Verkehrsverbund. Eine Vertragsänderung würde die
Zustimmung des
Landes Oberösterreich erfordern.
Durch
das neu geschaffene Semesterticket im Verkehrsverbund
Niederösterreich/Burgenland wird
die bestehende Situation insofern verbessert, dass nun im
Tarifüberlappungsgebiet dieses Ver-
bundes (im Wesentlichen die Linien nach Linz) StudentInnen eine entsprechende
Ermäßigung in
Anspruch nehmen können.
Frage 2:
Wenn ja - was haben Sie, als zuständiger Minister für
Verkehr, bisher gegen diese Situation unter-
nommen?
Antwort:
Wie
im Motiventeil erläutert, wird die Subvention der Semestertickets zur Hälfte
vom bmvit, zur
anderen Hälfte von den regionalen Gebietskörperschaften, im konkreten Fall dem
Land Ober-
österreich und der Stadt Linz, getragen. Forderungen dieser
Gebietskörperschaften hinsichtlich
des Begünstigtenkreises sind daher mitzuberücksichtigen.
Mein Ressort hat eine Mitfinanzierung an den
Semestertickets österreichweit zu den gleichen Be-
dingungen angeboten.
Frage 3:
Wie kommentieren Sie grundsätzlich die
Tatsache, dass StudentInnen, die ihr Studium außerhalb
ihres Bundeslandes absolvieren, nur aus diesem Grund selber für die Fahrtkosten
aufkommen
müssen?
Antwort:
Dass
StudentInnen grundsätzlich für Ihre Fahrtkosten aufkommen müssen, liegt an dem,
eingangs
erwähnten im Jahr 1996 vom Nationalrat beschlossenen Strukturanpassungsgesetz.
Seither
können StudentInnen entweder die, ebenfalls mit Mitteln meines Ressorts und der
Länder gestütz-
ten, allgemeinen Verbundtarife in Anspruch
nehmen, oder, dort wo oben beschriebene Verein-
barungen gelten, noch weiter gestützte Semestertickets.
Frage 4:
Welche
Projekte, Arbeitsgruppen u.a. sind seitens Ihres Ministeriums initiiert worden,
um
länderübergreifende Lösungen in Sachen Verkehr zu finden?
Antwort:
Derzeit werden neue, dem Bundesgesetz über
die Ordnung des öffentlichen Personennah- und
Regionalverkehrs (ÖPNRV-G) entsprechende Grund- und Finanzierungsverträge der
Verbünde
verhandelt.
Die
Zusammenarbeit der Länder und Verbünde untereinander und mit dem Bund erfolgt
in der
Interessengemeinschaft österreichischer Verkehrsverbünde (IGV) und deren
Ausschüssen.
Frage 5:
Welche Resultate haben diese Projekte, Arbeitsgruppen u.a.
bisher erzielt?
Antwort:
Im ÖPNRV-G ist eine bundesweit einheitliche
Tarifierungssystematik der Verbünde vorge-
sehen. Ein auf
Tarifzonen basierender Tarif konnte bis jetzt in den Verbünden Oberösterreich,
Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark und Kärnten eingeführt werden. Mit dem
Zusammenschluss
des dzt. bestehenden Verkehrsverbundes
Ost-Region mit den vorgelagerten regionalen Ver-
bünden Niederösterreich/Burgenland zu einem einzigen Verbund soll auch
in diesen Ländern,
vermutlich im kommenden Jahr, eine entsprechende Tarifierungssystematik
eingeführt werden.
Frage 6:
Welche länderübergreifenden Fragen in
Sachen Verkehr sind noch offen?
Antwort:
Im
ÖPNRV-G wird die Nah- und Regionalverkehrsplanung als Aufgabe der Länder und
Ge-
meinden definiert. Der Bund wird verpflichtet, seine Mitteln im bisherigen
Umfang weiter zu leisten.
Eine
verbundgrenzenüberschreitende Fahrkartenausgabe (mit Ausnahme einiger Über-
lappungsbereiche) scheitert derzeit an einheitlichen Tarifbestimmungen.
Ursachen dafür waren,
dass die regionalen Gebietskörperschaften bisher nicht ausreichend bereit
waren, auf eigene
Tarifvorstellungen zu Gunsten anderer Verbünde zu verzichten.
Weiters
wäre eine notwendige Aufrüstung der Soft- und Hardware zu finanzieren. Die
jeweils
zuständigen Gebietskörperschaften müssten dazu für grenzüberschreitende
Fahrten, so die
Investitionen nicht von den Verkehrsunternehmen getragen werden, entweder für BürgerInnen
eines anderen Landes im eigenen Verbund oder für eigene BürgerInnen in einem
anderen Ver-
bund investieren.
Frage 7:
Wie
viele StudentInnen in welchen Bundesländern sind österreichweit von der oben
angeführten
Situation betroffen?
Antwort:
Geförderte
Semestertickets werden österreichweit im Schnitt von ca. 52.000 Personen pro
Semester gekauft. In Oberösterreich werden
ca. 1.700 Tickets verkauft, davon rd. 700 für Tages-
pendler aus der Region nach Linz.
Das
geschilderte Problem besteht im Wesentlichen bei aus Niederösterreich nach Linz
ein-
pendelnden StudentInnen. Die obige Zahl könnte sich bei einer entsprechenden
Ausweitung des
Begünstigtenkreises um ein bis zwei Hundert erhöhen.
Frage
8:
Welche
Bundesländer haben schon dieses Problem durch länderübergreifende Maßnahmen be-
seitigt?
Antwort:
Mit Ausnahme des unter Punkt 7
beschriebenen Falles sind die StudentInnen den übrigen Ver-
bundfahrgästen gleichgestellt, d.h. Fahrkarten können ab der bzw. bis zur
Verbundgrenze bzw.
dem Tarifüberlappungsbereich gekauft
werden.
Frage 9:
Welche
weiteren, konkreten Maßnahmen sind Sie bereit zu setzen, um die Situation der
be-
troffenen StudentInnen zu verbessern?
Antwort:
Seitens
meines Ressorts besteht gegen die Angleichung der Bestimmungen kein Einwand.
Ich
werde deshalb erneut an die betroffenen Vertragspartner herantreten und
entsprechende Ver-
handlungen führen.