969/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1036/J-NR/2003 betreffend Studierende ohne Recht auf
subventionierte Fahrkarten, die die Abgeordneten Binder und GenossInnen am 7. November 2003
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Vorweg darf ich festhalten, dass durch das Strukturanpassungsgesetz, BGBI.Nr. 201/1996, die Frei-
fahrt für Studierende gestrichen wurde. Der damalige Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr
und Kunst, Dr. Scholten, hat daraufhin den Verbünden angeboten, für die betroffenen Personen
ein bis zu 40% ermäßigtes Semesterticket einzurichten, wobei der Bund bereit war die Hälfte des
notwendigen Finanzierungsbetrages zu übernehmen. Entsprechend subventionierte Tickets
konnten daraufhin in Wien, Oberösterreich, der Stadt Salzburg, Innsbruck, Vorarlberg, Steiermark
und Kä
rnten vereinbart werden. Ab dem heurigen Studienjahr konnte auch für Niederösterreich
und Burgenland eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.

Für all jene Studierende, für die keine ermäßigten Verbundtickets vereinbart werden konnten,
wurde im Bereich des ÖBB-Schienenverkehrs eine, gegenüber den bereits stark vom Bund ge-
stützten Tarifen um weitere 30% ermäßigte Streckenmonatskarte eingeführt. Dieses Angebot wird
zur Gänze vom Bund finanziert.

Ein zu 30% vom Land gefördertes VOR-Ticket für die Bahn existiert demnach nicht.

Frage 1:

Ist Ihnen diese Sachlage bekannt?

Antwort:

Die entsprechenden Verträge wurden von meinen Vorgängern unterzeichnet und liegen mir vor.

Anspruchsberechtigung für die ermäßigten Semestertickets besteht, so wie vor 1996 im Bereich
der StudentInnenfreifahrt, nur für Fahrten zwischen Wohn- und Studienort. Eine Einschränkung,
dass sowohl Wohn- und Studienort im selben Verbundgebiet liegen muss, existiert nur im
Oberösterreichischen Verkehrsverbund. Eine Vertragsänderung würde die Zustimmung des
Landes Oberösterreich erfordern.


Durch das neu geschaffene Semesterticket im Verkehrsverbund Niederösterreich/Burgenland wird
die bestehende Situation insofern verbessert, dass nun im Tarifüberlappungsgebiet dieses Ver-
bundes (im Wesentlichen die Linien nach Linz) StudentInnen eine entsprechende Ermäßigung in
Anspruch nehmen können.

Frage 2:

Wenn ja - was haben Sie, als zuständiger Minister für Verkehr, bisher gegen diese Situation unter-
nommen?

Antwort:

Wie im Motiventeil erläutert, wird die Subvention der Semestertickets zur Hälfte vom bmvit, zur
anderen Hälfte von den regionalen Gebietskörperschaften, im konkreten Fall dem Land Ober-
österreich und der Stadt Linz, getragen. Forderungen dieser Gebietskörperschaften hinsichtlich
des Begünstigtenkreises sind daher mitzuberücksichtigen.

Mein Ressort hat eine Mitfinanzierung an den Semestertickets österreichweit zu den gleichen Be-
dingungen angeboten.

Frage 3:

Wie kommentieren Sie grundsätzlich die Tatsache, dass StudentInnen, die ihr Studium außerhalb
ihres Bundeslandes absolvieren, nur aus diesem Grund selber für die Fahrtkosten aufkommen
müssen?

Antwort:

Dass StudentInnen grundsätzlich für Ihre Fahrtkosten aufkommen müssen, liegt an dem, eingangs
erwähnten im Jahr 1996 vom Nationalrat beschlossenen Strukturanpassungsgesetz. Seither
können StudentInnen entweder die, ebenfalls mit Mitteln meines Ressorts und der Länder gestütz-
ten, allgemeinen Verbundtarife in Anspruch nehmen, oder, dort wo oben beschriebene Verein-
barungen gelten, noch weiter gestützte Semestertickets.

Frage 4:

Welche Projekte, Arbeitsgruppen u.a. sind seitens Ihres Ministeriums initiiert worden, um
länderübergreifende Lösungen in Sachen Verkehr zu finden?

Antwort:

Derzeit werden neue, dem Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und
Regionalverkehrs (ÖPNRV-G) entsprechende Grund- und Finanzierungsverträge der Verbünde
verhandelt.

Die Zusammenarbeit der Länder und Verbünde untereinander und mit dem Bund erfolgt in der
Interessengemeinschaft österreichischer Verkehrsverbünde (IGV) und deren Ausschüssen.

Frage 5:

Welche Resultate haben diese Projekte, Arbeitsgruppen u.a. bisher erzielt?


Antwort:

Im ÖPNRV-G ist eine bundesweit einheitliche Tarifierungssystematik der Verbünde vorge-
sehen. Ein auf Tarifzonen basierender Tarif konnte bis jetzt in den Verbünden Oberösterreich,
Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark und Kä
rnten eingeführt werden. Mit dem Zusammenschluss
des dzt. bestehenden Verkehrsverbundes Ost-Region mit den vorgelagerten regionalen Ver-
bünden Niederösterreich/Burgenland zu einem einzigen Verbund soll auch in diesen Ländern,
vermutlich im kommenden Jahr, eine entsprechende Tarifierungssystematik eingeführt werden.

Frage 6:

Welche länderübergreifenden Fragen in Sachen Verkehr sind noch offen?

Antwort:

Im ÖPNRV-G wird die Nah- und Regionalverkehrsplanung als Aufgabe der Länder und Ge-
meinden definiert. Der Bund wird verpflichtet, seine Mitteln im bisherigen Umfang weiter zu leisten.

Eine verbundgrenzenüberschreitende Fahrkartenausgabe (mit Ausnahme einiger Über-
lappungsbereiche) scheitert derzeit an einheitlichen Tarifbestimmungen. Ursachen dafür waren,
dass die regionalen Gebietskörperschaften bisher nicht ausreichend bereit waren, auf eigene
Tarifvorstellungen zu Gunsten anderer Verbünde zu verzichten.

Weiters wäre eine notwendige Aufrüstung der Soft- und Hardware zu finanzieren. Die jeweils
zuständigen Gebietskörperschaften müssten dazu für grenzüberschreitende Fahrten, so die
Investitionen nicht von den Verkehrsunternehmen getragen werden, entweder für BürgerInnen
eines anderen Landes im eigenen Verbund oder für eigene BürgerInnen in einem anderen Ver-
bund investieren.

Frage 7:

Wie viele StudentInnen in welchen Bundesländern sind österreichweit von der oben angeführten
Situation betroffen?

Antwort:

Geförderte Semestertickets werden österreichweit im Schnitt von ca. 52.000 Personen pro
Semester gekauft. In Oberösterreich werden ca. 1.700 Tickets verkauft, davon rd. 700 für Tages-
pendler aus der Region nach Linz.

Das geschilderte Problem besteht im Wesentlichen bei aus Niederösterreich nach Linz ein-
pendelnden StudentInnen. Die obige Zahl könnte sich bei einer entsprechenden Ausweitung des
Begünstigtenkreises um ein bis zwei Hundert erhöhen.

Frage 8:

Welche Bundesländer haben schon dieses Problem durch länderübergreifende Maßnahmen be-
seitigt?

Antwort:

Mit Ausnahme des unter Punkt 7 beschriebenen Falles sind die StudentInnen den übrigen Ver-
bundfahrgästen gleichgestellt, d.h. Fahrkarten können ab der bzw. bis zur Verbundgrenze bzw.
dem Tarifüberlappungsbereich gekauft werden.


Frage 9:

Welche weiteren, konkreten Maßnahmen sind Sie bereit zu setzen, um die Situation der be-
troffenen StudentInnen zu verbessern?

Antwort:

Seitens meines Ressorts besteht gegen die Angleichung der Bestimmungen kein Einwand. Ich
werde deshalb erneut an die betroffenen Vertragspartner herantreten und entsprechende Ver-
handlungen führen.