970/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1089/J-NR/2003 betreffend Schließungen von Postbus-
Verkehrsdienststellen, die die Abgeordneten Erika Scharer und GenossInnen am
13. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zum Gegenstand der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage möchte ich grundsätz-
lich feststellen, dass die Postbus AG nunmehr zu den österreichischen Bundesbahnen gehört,
welche seit Inkrafttreten des Bundesbahngesetzes 1992 ein eigenständiges Unternehmen mit
eigener Rechtspersönlichkeit ist, das seine Geschäfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlich-
keit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit eigenverantwortlich zu tätigen hat.

Die von mir mit der gegenständlichen Anfrage befassten österreichischen Bundesbahnen beant-
worteten die gestellten Fragen wie folgt:

Zum Motiventeil:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, welches definierte Paket als Anteil von der
Postbus AG an private Busunte
rnehmen weitergegeben wird. Aus diesem Grunde erfolgte auch noch
keine Festlegung auf bestimmte Verkehrsstellen, welche vom Verkauf betroffen sein werden.

Fragen 1,2 und 4:

Wie viele Verkehrsdienststellen werden im Detail vom Verkauf betroffen sein?

Welche Verkehrsdienststellen werden im Detail vom Verkauf betroffen sein?

Was passiert mit den betriebseigenen Werkstätten?
a. Werden diese mit im geplanten "Paket" verkauft?

b. Werden diese unter Umständen aufgelassen und die MitarbeiterInnen in einem Pool, in
anderen Dienststellen beschäftigt oder entlassen?

Antwort:

Grundsätzlich ist eine Weitergabe von Bussen, Gebäuden, Linien und Personal geplant. Welches
Verfahren dabei angewendet werden soll, wird derzeit von mehreren Experten überprüft. Fest
steht, dass es sich dabei um ein transparentes, offenes und faires Verfahren handeln wird,
welches eine rechtskonforme Privatisierung sicherstellt.


Fragen 3, 5 und 7:

Was passiert im Falle des Verkaufs an Private mit den Verwaltungsbediensteten der betroffenen

Verkehrsdienststellen?

a. Werden Pools eingerichtet werden?

b. Wie viele MitarbeiterInnen müssen mit Kündigungen rechnen?

Inwiefern werden die MitarbeiterInnen im Lenkdienst von den geplanten Postdienststellenschlie-
ßungen bezüglich Versetzungen und/oder Kündigungen betroffen sein?

Wie stehen Sie zu der möglichen Folge aus einem Verkauf der Verkehrsdienststellen an Private,
dass im ländlichen Raum, wo die Arbeitsmarktlage ohnehin keine einfache ist, MitarbeiterInnen
durch den Verkauf direkt in die Arbeitslosigkeit geschickt werden?

Antwort:

Rechtsexperten befassen sich nachhaltig mit arbeitsrechtlichen Fragen, die sich aus dem Erfor-
dernis der Privatisierung von Postbus AG Anteilen ergeben. Welche konkreten Maßnahmen in
personalwirtschaftlicher Hinsicht getroffen werden, kann erst nach Abschluss der Analysen beant-
wortet werden.

Frage 6:

Wie hoch werden die Erträge aus dem geplanten Verkauf Ihrer Berechnung nach sein?

Antwort:

Wie hoch die zu erwartenden Erträge aus der Abgabe von Anteilen der Postbus AG an Private
sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Als Rahmenvorgabe
wurde definiert, dass durch die Privatisierung von Anteilen der Postbus AG keinesfalls ein be-
triebswirtschaftlicher Nachteil für das neue Bahn-Postbusunternehmen entstehen darf.