970/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1089/J-NR/2003 betreffend
Schließungen von Postbus-
Verkehrsdienststellen, die die Abgeordneten Erika Scharer und GenossInnen am
13. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zum
Gegenstand der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage möchte ich
grundsätz-
lich feststellen, dass die Postbus AG nunmehr zu den österreichischen
Bundesbahnen gehört,
welche seit Inkrafttreten des Bundesbahngesetzes 1992 ein eigenständiges
Unternehmen mit
eigener Rechtspersönlichkeit ist, das seine
Geschäfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlich-
keit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit eigenverantwortlich zu tätigen hat.
Die
von mir mit der gegenständlichen Anfrage befassten österreichischen
Bundesbahnen beant-
worteten die gestellten Fragen wie folgt:
Zum Motiventeil:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht noch
nicht fest, welches definierte Paket als Anteil von der
Postbus AG an private Busunternehmen weitergegeben wird. Aus diesem Grunde erfolgte auch
noch
keine Festlegung auf bestimmte Verkehrsstellen, welche vom Verkauf betroffen
sein werden.
Fragen 1,2 und 4:
Wie viele Verkehrsdienststellen werden im
Detail vom Verkauf betroffen sein?
Welche Verkehrsdienststellen werden im
Detail vom Verkauf betroffen sein?
Was
passiert mit den betriebseigenen Werkstätten?
a. Werden diese mit im geplanten "Paket" verkauft?
b. Werden diese unter Umständen
aufgelassen und die MitarbeiterInnen in einem Pool, in
anderen Dienststellen beschäftigt oder entlassen?
Antwort:
Grundsätzlich
ist eine Weitergabe von Bussen, Gebäuden, Linien und Personal geplant. Welches
Verfahren dabei angewendet werden soll, wird derzeit von mehreren Experten
überprüft. Fest
steht, dass es sich dabei um ein transparentes, offenes und faires Verfahren
handeln wird,
welches eine rechtskonforme Privatisierung sicherstellt.
Fragen
3, 5 und 7:
Was
passiert im Falle des Verkaufs an Private mit den Verwaltungsbediensteten der
betroffenen
Verkehrsdienststellen?
a.
Werden Pools eingerichtet werden?
b.
Wie viele MitarbeiterInnen müssen mit Kündigungen rechnen?
Inwiefern
werden die MitarbeiterInnen im Lenkdienst von den geplanten
Postdienststellenschlie-
ßungen bezüglich Versetzungen und/oder Kündigungen betroffen sein?
Wie
stehen Sie zu der möglichen Folge aus einem Verkauf der Verkehrsdienststellen
an Private,
dass im ländlichen Raum, wo die Arbeitsmarktlage ohnehin keine einfache ist,
MitarbeiterInnen
durch den Verkauf direkt in die Arbeitslosigkeit geschickt werden?
Antwort:
Rechtsexperten
befassen sich nachhaltig mit arbeitsrechtlichen Fragen, die sich aus dem Erfor-
dernis der Privatisierung von Postbus AG Anteilen ergeben. Welche konkreten
Maßnahmen in
personalwirtschaftlicher Hinsicht getroffen werden, kann erst nach Abschluss
der Analysen beant-
wortet werden.
Frage 6:
Wie hoch werden die Erträge aus dem
geplanten Verkauf Ihrer Berechnung nach sein?
Antwort:
Wie
hoch die zu erwartenden Erträge aus der Abgabe von Anteilen der Postbus AG an
Private
sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Als
Rahmenvorgabe
wurde definiert, dass durch die Privatisierung von Anteilen der Postbus AG
keinesfalls ein be-
triebswirtschaftlicher Nachteil für das neue Bahn-Postbusunternehmen entstehen
darf.