982/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag.
Elisabeth Scheucher-Pichler,
Kolleginnen und Kollegen vom 22. Oktober 2003, Nr. 921/J, betreffend
Förderungen,
Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland
Kärnten,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Seitens des Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) gingen in den letzten Jahren im Rahmen seiner
Zuständigkeiten eine Reihe an Leistungen nach Kärnten.
Die Beantwortung umfasst überwiegend die Leistungen der
Jahre 2000 bis 2002. Da
Angaben für Teile eines Jahres schwer bis gar nicht möglich sind, können für
1999 lediglich
einzelne Daten zur Verfügung gestellt werden, die in der Beilage ersichtlich
sind. Soweit
Angaben für das Jahr 2003 gemacht werden können, beziehen sich diese auf den
Zeitraum
1.1. bis Ende Oktober 2003; teilweise sind Projekte noch nicht abgeschlossen
bzw.
abgerechnet.
Bezüglich der Daten aus dem Agrarbereich
darf auch auf den Grünen Bericht verwiesen
werden, der unter www.gruenerbericht.at zur Verfügung
steht.
Die
budgetären Leistungen (in Euro) für die Jahre 2000 bis 2003 (soweit bereits
verfügbar)
sind nachfolgend dargestellt - die Details sind der angeschlossenen Beilage zu
entnehmen.
in den Bereichen
2000 |
2001 |
2002 |
2003(bisher) |
Landwirtschaft:
124.155.618 |
122.610.603 5.633.000 |
121.316.142 5.560.000 |
93.745.023 ----- |
5.919.000 |
|||
Summe
159.735.190 |
161.487.503 |
157.531.841 |
118.874.387 |
Darüber
hinaus wurden folgende
Projekte und Maßnahmen seitens
meines Ressorts
unterstützt und gefördert:
1. Unterstützung der Landesregierung in UVP-Verfahren
• Jährlich ein- bis zweimal stattfindende
Länder-Arbeitskreise zur Vollziehung des UVP-G
2000;
• Laufende Beratung und
Hilfestellung bei der Lösung von Rechtsfragen;
• Einrichtung eines
elektronischen Netzwerkes „UVP-Plattform";
• Stellungnahmen zu
Umweltverträglichkeitserklärungen gem. § 5 Abs. 4 UVP-G 2000 (für
Kärnten betraf dies die Vorhaben: Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke,
Erweiterung
der Zementproduktion in Wietersdorf; Thermische Restmüllbehandlungsanlage
Arnoldstein; Karnische Talbahn, Erweiterung des Schigebietes Naßfeld; OMV,
Erweiterung der Trans Austria Gasleitung, Abschnitte Ludmannsdorf - Ital.
Grenze und
Hollenegg - Rüden; Putzi GmbH, Kärnten Arena Themenpark);
• Herausgabe von Vollzugsbehelfen:
UVP-Rundschreiben, Leitfäden UVP für Schigebiete,
UVP für Handels- und Freizeiteinrichtungen, UVP-Handbuch Verkehr sowie UVP für
Massentierhaltungen;
• Einrichtung und Betreuung einer Datenbank zum
Informationsaustausch im Länder-
Arbeitskreis zur Vollziehung des UVP-G 2000.
2. Legistik zum UVP-G 2000
• Erlassung von UVP-G-Novelle unter intensiver
Beteiligung der Länder im Vorfeld, BGBI. l
Nr. 89/2000 und BGBI. l Nr. 50/2002;
• Erlassung der Verordnung Belastete Gebiete -
Luft zum UVP-G 2000, BGBI. II
Nr. 206/2002, worin
auch für Kärnten ein derartiges Gebiet definiert wurde.
3.
Unterstützung der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die
strategische
Umweltprüfung (SUP)
• Organisation und Finanzierung zweier
SUP-Workshops für die Bundesländer Kärnten u.
Steiermark;
•
Studie „Integrationsmöglichkeiten der SUP in die nominelle und
funktionelle
Raumordnung";
• Studie „Die Beurteilung der
Erheblichkeit von Umweltauswirkungen";
• Beratung bei der Umsetzung
der RL;
• Beratung bei methodischen
SUP-Fragestellungen.
4. Unterstützung im anlaqenbezogenen Umweltschutz
• Herausgabe von Vollzugsbehelfen: Leitfäden zur Umsetzung
der VOC-Anlagen-
Verordnung (Lösungsmittelbilanz und Reduzierungsplan) für bestimmte Branchen,
Studien zum Stand der Technik in verschiedenen Branchen.
5. Informationsveranstaltunqen für Behördenvertreter
• Veranstaltung „BAT Referenz Dokumente im
Zusammenwirken mit den Bestimmungen
der IPPC-Richtlinie" (26.727. September 2002, gemeinsam mit BMWA);
• Veranstaltung zur Präsentation der
„EU-Empfehlung zur Festlegung von Mindestkriterien
für Umweltinspektionen (2001/331/EG)" in Salzburg (10./11. Oktober 2002,
gemeinsam
mit Salzburg).
6. Legistik und Vollzug zur Seveso II-RL (RL 96/82/EG)
• Mitarbeit im jährlich ein- bis zweimal
stattfindende Länder-Arbeitskreise zur Vollziehung
der Seveso II-RL;
• Studie zu Referenzszenarien für Betriebe, die unter die Seveso II-RL
fallen;
• Stellungnahme und Einvernehmen zur
Industrieunfallverordnung;
• Novelle des Umweltinformationsgesetzes bezüglich
Störfallinformation;
• Workshop zur
Raumordnung im Zusammenhang mit Art. 12 Seveso II-RL;
• Einrichtung und
Betreuung einer Datenbank zum Informationsaustausch im Länder-
Arbeitskreis
zum Vollzug der Seveso II-RL.
7. Untersuchungsschwerpunkt ,,Hormonwirksame Stoffe in
Gewässern"
Der vom BMLFUW im Jahr 1999 initierte
dreijährige Untersuchungsschwerpunkt
„Hormonwirksame Stoffe in Österreichs Gewässern", kurz ARCEM-Projekt,
konnte
kürzlich erfolgreich abgeschlossen werden. Bei diesem Projekt wurde bundesweit
die
Belastung von Grund- und Oberflächengewässern und Fischen mit hormonwirksamen
Chemikalien und Arzneimittelrückständen erhoben. Insgesamt konnten so
österreichweit
mehr als 432 Wasserproben untersucht werden.
Allein in Kärnten fanden Untersuchungen an 3
Fließgewässern (Drau, Glan,
Lavant), an
14 Grundwassermessstellen und an 3 Quellen statt.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich der seit
Jahren in Österreich praktizierte vorsorgende
Umweltschutz bewährt hat: Derzeit kann im Hinblick auf die untersuchten
Substanzen
ein hormonelles Risiko für den Menschen
durch Konsum von Trinkwasser oder Verzehr
von Fisch ausgeschlossen werden. Da jedoch ein hormonelles Risiko für die
Fischfauna
selbst derzeit bundesweit noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, hat
mein
Ressort diesbezüglich bereits entsprechende Schritte eingeleitet (z.B.
umfangreiche Be-
schränkungen für die hormonwirksame Industriechemikalie Nonylphenol). Für die
Bereitstellung der Detailergebnisse des ARCEM-Projektes wurde eine eigene
Internet-
seite eingerichtet (www.arcem.at).
8. Schwerpunkt „Verminderung schwer
abbaubarer Komplexbildner in Gewässern"
Schwer abbaubare Komplexbildner
(insbesondere Stoffe mit der Kurzbezeichnung EDTA
und NTA) stehen seit Jahren im Blickpunkt der Umweltpolitik, da sie a) schwer
abbaubar
sind, b) Schwermetalle aus den Gewässersedimenten mobilisieren können und c)
teil-
weise im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. EDTA und NTA wurden daher von
meinem Ressort in die „Liste der für österreichische Oberflächengewässer
relevanten
Schadstoffe" aufgenommen. EDTA und NTA werden nach wie vor in Österreich -
so
auch in Kärnten - in vielen Anwendungsgebieten eingesetzt, wie etwa in
den Branchen
Papiererzeugung und Photoentwicklung, aber auch in Kosmetika und industriellen
Reini-
gern. Mein Ressort ist bestrebt, in Kooperation mit den Bundesländern den
Eintrag
schwer abbaubarer Komplexbildner in die Gewässer in den nächsten Jahren
drastisch zu
vermindern. Entsprechende Vorarbeiten laufen bereits.
9. Nuklearkoordination
Im Rahmen des INTERREG III A Phare CBC-Programms
Österreich-Slowenien ist das
Projekt „Nachhaltige Energie Politik - Interregionales Aktionsprogramm für die
österreichischen Bundesländer Kärnten und Steiermark und die Republik Slowenien
(SEPiRAP)" anzuführen.
Projektziel ist die Erarbeitung und der
Beschluss eines InterRegionalen
Aktionsprogramms der politischen Entscheidungsträger aller drei Parteien
(Kärnten,
Steiermark und Slowenien) zur Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik.
Wichtiger
Bestandteil des Aktionsprogramms sind max. fünf bankfähige und
realisierungsreife
Kooperationsprojekte. Zur Erreichung der Projektziele wurde eine interregionale
Arbeitsgruppe aus den Bereichen der Verwaltung, NGOs, Energieagenturen und
Energieversorgern gebildet, die zunächst - in Fortsetzung bisheriger Schwer-
punktsetzungen - vier bis sechs Themenschwerpunkte im Bereich erneuerbarer
Energie-
träger (u.a. die Umsetzung der Kyoto-Ziele zur Reduktion der Treibhausgase)
definiert.
Es sind 21 Monate als Projektdauer vorgesehen, wobei voraussichtlich die
Treffen der
Arbeitsgruppe abwechselnd in Kärnten, Steiermark und Slowenien in vier zwei-
bis
dreitägigen Workshops unter Leitung eines externen Moderators stattfinden.
Das Projektgesamtvolumen beträgt €
308.600,-- inkl. MWSt., wobei 50 % die
Europäische Kommission, 32 % das BMLFUW, 9 % das Land Kärnten und 9 % das Land
Steiermark übernehmen. Projektbeginn war Jänner 2003. Mit dem Projektabschluss
ist
voraussichtlich September 2004 zu rechnen.
10. Sonstige Umweltmaßnahmen
Von den Projekten, die bundesweite
Bedeutung haben (sollen), kommen die meisten
Projekte auch dem Bundesland Kärnten zumindest indirekt zugute.
Jedenfalls betrifft das im Jahr 2000 geförderte (insgesamt
€26.162,22) österreichweite
Projekt „Installateurschulungsprogramm" des Osterreichischen
Biomasseverbandes
u.a. auch das Bundesland Kärnten: In enger Kooperation mit den Bundes- und den
Landesinnungen der Installateure entwickelte der Österreichische
Biomasseverband die
Seminarreihe „Wärme aus Holz". Ziel war es, die Installateure von den
Vorteilen
moderner Holz-Zentralheizungen zu überzeugen und ihnen die Berechtigung zur
Führung der Bezeichnung „Biowärme-lnstallateur" (markenrechtlich
geschützt) zu
ermöglichen. Am WIFI Kärnten in Klagenfurt wurden am 15.3.2001 und am 22.3.2001
folgende Themenschwerpunkte behandelt:
a) Marktsituation, Stand der
Technik, Brandschutz, Brennstoffarten und -logistik,
Förderungen und Genehmigungsverfahren;
b) Hackgut-, Pellets- und Stückholz-Feuerungssysteme,
Hydraulische Einbindung und
Kaminabgas-Erfordernisse;
c) Ein
dritter Seminartag war der Praxis gewidmet und wurde bundesweit von renom-
mierten Kesselherstellern mit dem Österreichischen Biomasseverband abgewickelt.
Der
Round Table „Nachhaltiges Österreich"
Seit Ende 1998 findet halbjährlich im Rahmen der
Akteursnetzwerks-Aktivitäten der
Round Table „Nachhaltiges Österreich" statt, der die Plattform für einen
regelmäßigen
Erfahrungsaustausch mit wechselnden Schwerpunktthemen zwischen den Akteurs-
netzwerkmitgliedern darstellt und der abwechselnd in den verschiedenen
Bundesländern
veranstaltet wird. Um den Erfahrungsaustausch bezüglich nationaler und
regionaler
Umsetzungsstrategien einer Nachhaltigen Entwicklung zu garantieren, wird bei
dieser
Veranstaltung das Hauptaugenmerk auf die Einbindung von Akteuren aller umsetz-
ungsrelevanten Handlungsebenen von der Bundes-, Landes- über Regional- bis hin
zur
kommunalen Ebene, sowie von Expertinnen aus verschiedenen Disziplinen aus der
Praxis und der Wissenschaft gelegt.
5. Round Table vom 28.- 29. Mai 2001 in Mallnitz
Von 28. bis 29. Mai fand auf Einladung des
Landes Kärnten der 5. Round Table
„Nachhaltiges Österreich" in Mallnitz statt. Etwa 70 Vertreterinnen aus
allen neun
Bundesländern und von drei Ministerien beschäftigten sich zwei Tage mit dem
Schwerpunktthema „Lokale Agenda 21".
Beilage
Förderungen im Aqrarbereich
Nationale
Förderungsmaßnahmen:
2000 EUR 6.753.600
2001 EUR 8.200.800
2002 EUR 7.075.200
2003 EUR 6.030.000
(vorläufig)
EU-kofinanzierte Strukturförderung (EU-
und Bundesmittel):
2000 EUR
25.477.859
2001 EUR
10.205.008
2002 EUR 291.330
2003 EUR 3.795.000 (vorläufig)
EU-kofinanzierte Förderung der LE (EU- und
Bundesmittel):
-
Agrarumweltmaßnahmen - ÖPUL:
2000 EUR
27.643.377
2001 EUR
29.964.765
2002 EUR
31.867.709
2003 EUR
31.411.500 (vorläufig)
- Ausgleichszahlungen in benachteiligte
Gebiete:
2000 EUR 17.870.033
2001 EUR
20.578.845
2002 EUR
24.150.649
2003 EUR
26.054.800 (vorläufig)
- Sonstige Maßnahmen der ländlichen
Entwicklung:
2000 EUR 7.556.249
2001 EUR 9.836.585
2002 EUR
10.115.254
2003 EUR 9.763.300 (vorläufig)
INVEKOS
2000 EUR 1.056.000
2001 EUR 1.134.000
2002 EUR 1.228.000
2003 EUR 1.200.423
(vorläufig)
Tierprämien/Tierische
Produkte:
2000 EUR 20.930.000
2001 EUR 25.340.000
2002 EUR 29.590.000
2003 EUR (endgültige
Zahlen für die einzelnen Bundesländer liegen noch nicht vor)
Tierzucht:
2000 EUR 1.018.800
2001 EUR 890.000
2002 EUR 970.000
2003 EUR 407.000
(vorläufig)
Kulturpflanzenausqleich (KPA):
2000 EUR 15.826.300
2001 EUR 16.444.000
2002 EUR 15.996.000
2003 EUR 15.490.000
Pflanzen-, Obst- und Gartenbau:
2000 EUR 23.400
2001 EUR 16.600
2002 EUR 32.000
2003 EUR (endgültige
Zahlen für die einzelnen Bundesländer liegen noch nicht vor)
Förderungen
im Bereich der Wasserwirtschaft
Schutzwasserwirtschaft (Flussbau):
Bundesflüsse
15,377.000 €
Interessentengewässer
11,617.000 €
Summe 26,994.000
€
Aufteilung:
1999 4,584.000
€
2000 5,298.000
€
2001 5,633.000
€
2002 5,560.000
€
2003 5,919.000
€
Summe 26,994.000
€
Wassergüteerhebung - Hoheitsverwaltung:
Wassergüteerhebung: 791.843
€
Projekte:
135.669 €
Summe 927.512
€
Wassergüteerhebung Projekte
1999 (ab 29.10.): 118.016
€
87.233 €
2000: 211.067
€
48.436 €
2001: 159.586
€
----
2002: 154.829
€ ----
2003 (bis 31.10.): 148.345
€
----
Summe: 791.843
€
135.669 €
Umweltförderungen
des Bundes
Geförderte Projekte 2000
Bereich |
Anzahl |
Investitionskosten |
Förderung |
Auszahlungen* |
Kommunale
Siedlungswasserwirtschaft |
384 |
106.610.342 |
38.119.409 |
16.988.509 |
Summe |
498 |
121.486.256 |
42.504.638 |
24.375.624 |
Geförderte Projekte 2001
Bereich |
Anzahl |
Investitionskosten |
Förderung |
Auszahlungen* |
Kommunale
Siedlungswasserwirtschaft |
689 7 |
106.980.662 |
36,949.416 |
21.032.010 |
Summe |
783 |
121.874.720 |
40.835.735 |
27.242.545 |
Geförderte Projekte 2002
Bereich |
Anzahl |
Investitionskosten |
Förderung |
Auszahlungen* |
Kommunale
Siedlungswasserwirtschaft |
785 |
133.563.579 |
42.949.632 |
25.102.801 |
Summe |
863 |
147.003.315 |
45.560.308 |
27.562.159 |
Geförderte Projekte 2003
Bereich |
Anzahl |
Investitionskosten |
Förderung |
Auszahlungen* |
Kommunale
Siedlungswasserwirtschaft |
830 |
140.211.379 |
44.602.244 |
26.796.504 |
Summe |
953 |
153.088.725 |
49.431923 |
32.593.512 |
Geförderte Projekte 2000 - 2003
Bereich |
Anzahl |
Investitionskosten |
Förderung |
Auszahlungen* |
Kommunale
Siedlungswasserwirtschaft |
2.688 7 |
487.365.962 |
162.620.701 |
89.919.824 |
Summe |
3.097 |
543.453.017 |
178.332.604 |
111.773.839 |
* die Auszahlungen beziehen sich auf alle Projekte und nicht
nur auf die im jeweiligen Jahr geförderten, deshalb
können in einzelnen Jahren die Auszahlungen größer als die genehmigten
Förderungen sein