985/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen vom
23. Oktober 2003, Nr. 985/J, betreffend überplanmäßige Ausgaben im 3. Quartal, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Es werden jene Studien angeführt, die mit Unterstützung durch die überplanmäßigen
Ausgaben bei Finanzposition 1600587280003 und 1600587280004 in Höhe von € 778.000,-
in Auftrag gegeben wurden. Die Details sind der angeschlossenen Tabelle zu entnehmen.

Sämtliche angeführten Studien sind Voraussetzung zur Umsetzung der Wasserrahmen-
richtlinie (WRRL) in Österreich. Die notwendigen Arbeitsschritte wurden in den fünf zur
Umsetzung der WRRL vom Ressort eingerichteten Arbeitsgruppen, die sich aus Vertretern
der Bundes- und Landesverwaltung zusammensetzen, beschlossen.

Zu den Fragen 8 bis 14:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW) hat im Bereich Gentechnik ohne überplanmäßige Ausgaben aus dem laufenden
Budget die Studie mit dem Titel „Modellregionen ohne Einsatz von GVO - Vorüberlegungen
zur Koexistenzthematik" in Auftrag gegeben. Dieser Auftrag wurde an die „brainbows


informationsmanagement gmbh", 1010 Wien, vergeben und soll bis Mai 2004 abgeschlossen
sein.

Die Kosten belaufen sich auf € 81.000,- zuzüglich MWSt., wobei seitens des BMLFUW 60%,
d.s. € 48.600,- zuzüglich MWSt. und von den Ländern 40% der Kosten getragen werden. Die
Auftragsvergabe erfolgte gemäß § 26 Abs. 3 und 4 des Bundesvergabegesetzes 2002.

Der Ansatz 1/60198 „Forschung- und Versuchswesen" war im Zuge der Erstellung des
Bundesvoranschlages für das Jahr 2003 zu gering dotiert worden. Im 3. Quartal 2003
erfolgte ein Antrag auf überplanmäßige Ausgaben im Forschungsbereich, dem seitens des
Bundesministeriums für Finanzen entsprochen und dem Bedarf Rechnung getragen worden
ist. Mit diesen erweiterten Budgetmitteln wurden Forschungsaufträge in den Themenbe-
reichen Bio-Landbau, Lebensmittelqualität und -Sicherheit, Ländliche Entwicklung und Nach-
wachsende Rohstoffe finanziert. Eine Forschungsbeauftragung betraf den Gentechnik-
bereich. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (Federführung)
hat das BMLFUW das Forschungsprojekt „Risikoabschätzung von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) im Rahmen der RL 2001/18/EG - Biodiversitäts-Hotspots der
Agrarlandschaft als Eckpfeiler für Risikoabschätzung, Monitoring und Monitoring von GVO"
gemäß § 13 Forschungsorganisationsgesetz beauftragt. Dieser Auftrag wurde an die
Umweltbundesamt GmbH mit einer Laufzeit von 2003 bis 2005 vergeben. Die Gesamtkosten
betragen € 89.840,-, wovon auf das BMLFUW € 26.952,-- entfallen.

Zu den Fragen 15 bis 17:

Aufgrund der Beschlüsse zur Agenda 2000 wurden die institutionellen Preise schrittweise
gesenkt. Im Gegenzug hierfür wurden die bestehenden Beihilfen im Zeitraum von 2000 bis
2002 in 3 Schritten angehoben und z.T. neue Prämienmaßnahmen geschaffen. Die recht-
liche Grundlage für die Änderungen bei den Tierprämien ist die Verordnung (EG) Nr.
1254/1999.

Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt die Auszahlung der Prämien nicht mehr wie
bisher in 2 Tranchen, 60 % im Herbst des laufenden Antragsjahres und 40 % im Frühjahr,
sondern als Einmalzahlung im laufenden Jahr für die Anträge des Vorjahres.


Bei  EAGFL sind für die Tierprämien im Jahr 2003 folgende Mittel vorgesehen bzw.
ausgezahlt:

BVA 2003: € 212.697.000,00;

Summe der Anweisungen 01-11/03: € 227.606.000,00;

12/03 - Prämien für Mutterschafe und -ziegen: € 4.492.000,00;

Auszahlungen der AMA 01-09/03: € 228.139.923,85.

National ergeben sich für die Mutterkuhprämie folgende Mittel:
BVA 2003: € 5.226.000,00;
Anweisungen 01-10/03: € 4.670.000,00;
Auszahlungen der AMA 01-09/03: € 5.443.328,46.