987/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom
4.11.2003, Nr. 1023/J, betreffend Einsatz von Blumen mit dem FLP-Gütesiegel im
öffentli-
chen Beschaffungswesen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten
durch das öffentliche Be-
schaffungswesen wird grundsätzlich befürwortet. Im Zusammenhang mit
Auftragsvergaben
ist jedoch auch auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit Be-
dacht zu nehmen.
Zu Frage 2:
Der Pflanzenzukauf der Bundesgärten
beschränkt sich fast ausschließlich auf Schnittware zu
Dekorationszwecken, die von den jeweiligen Auftraggebern bereitgestellt bzw.
von den Bun-
desgärten in deren Auftrag und Rechnung besorgt wird.
Pflanzenkauf- und Weitergabe 2003 €
Pflanzenkauf nur aus heimischer
Produktion 10.500,00
Zugekaufte Ware für Dekorationen 500,00
Summe 11.000,00
Weiterverkauf an Ressorts mit Verrechnung 2003
Präs. Kanzlei 4/8260
001
640,00
Bundeskanzleramt
4/8260 010
640,00
BM.f.Finanzen
4/8260 050
470,00
Summe
1.750,00
Zu den Fragen 3 und 4:
Bestellungen im Auftrag der Kunden
erfolgen telefonisch über Großhändler, nach deren
Auskunft die Pflanzenware aus Übersee die gewünschten Gütezeichen besitzt. Eine
exakte
Überprüfung der angelieferten Ware ist in dieser Hinsicht nicht möglich. Die
Pflanzenware
aus der eigenen Produktion entspricht natürlich den Forderungen des
Flower-Label-
Programms.
Zu Frage 5:
Die Bundesgärten selbst kaufen für den
Eigenbedarf seit jeher ausschließlich Pflanzenware
(z.B. Samen, Blumenzwiebel, und Stecklinge aus heimischer bzw. europäischer
Produktion)
zu, die garantiert den Fair-Trade Bestimmungen entspricht.
Zu den Fragen 6 und 7:
Zu diesen Fragen darf auf die Beantwortung der an den Herrn
Bundeskanzler gerichteten
schriftlichen, parlamentarischen Anfrage Nr. 1015/J verwiesen werden.