987/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom
4.11.2003, Nr. 1023/J, betreffend Einsatz von Blumen mit dem FLP-Gütesiegel im öffentli-
chen Beschaffungswesen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten durch das öffentliche Be-
schaffungswesen wird grundsätzlich befürwortet. Im Zusammenhang mit Auftragsvergaben
ist jedoch auch auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit Be-
dacht zu nehmen.

Zu Frage 2:

Der Pflanzenzukauf der Bundesgärten beschränkt sich fast ausschließlich auf Schnittware zu
Dekorationszwecken, die von den jeweiligen Auftraggebern bereitgestellt bzw. von den Bun-
desgärten in deren Auftrag und Rechnung besorgt wird.


Pflanzenkauf- und Weitergabe 2003                         

Pflanzenkauf nur aus heimischer Produktion                      10.500,00

Zugekaufte Ware für Dekorationen                         500,00

Summe                      11.000,00

Weiterverkauf an Ressorts mit Verrechnung 2003

Präs. Kanzlei        4/8260 001                 640,00
Bundeskanzleramt              4/8260 010                        640,00
BM.f.Finanzen             4/8260 050                  470,00
Summe                                                                                                             1.750,00

Zu den Fragen 3 und 4:

Bestellungen im Auftrag der Kunden erfolgen telefonisch über Großhändler, nach deren
Auskunft die Pflanzenware aus Übersee die gewünschten Gütezeichen besitzt. Eine exakte
Überprüfung der angelieferten Ware ist in dieser Hinsicht nicht möglich. Die Pflanzenware
aus der eigenen Produktion entspricht natürlich den Forderungen des Flower-Label-
Programms.

Zu Frage 5:

Die Bundesgärten selbst kaufen für den Eigenbedarf seit jeher ausschließlich Pflanzenware
(z.B. Samen, Blumenzwiebel, und Stecklinge aus heimischer bzw. europäischer Produktion)
zu, die garantiert den Fair-Trade Bestimmungen entspricht.

Zu den Fragen 6 und 7:

Zu diesen Fragen darf auf die Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler gerichteten
schriftlichen, parlamentarischen Anfrage Nr. 1015/J verwiesen werden.