988/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzleramt

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
23. Oktober 2003 unter der Nr. 964/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Situation der österreichischen Popmusik gerichtet.

Einleitend möchte ich folgendes bemerken: Der Begriff „Popmusik" stammt aus dem
anglo-amerikanischen Raum und wird dort für Populär-Musik gebraucht. Er umfaßt
daher deutlich mehr, als in der Anfrage unter dem Begriff Popmusik subsumiert wird.

Der Beantwortung wurde die in der Anfrage gebrauchte Definition zugrunde gelegt.

Zu Frage 1:
a -c)

Im Glossar des Kunstberichts 2002, Seite 151 „Musikförderung", wird keine künstleri-
sche Wertung einzelner Sparten impliziert. Der Begriff „Hörprobe" verweist auch auf
den experimentellen, innovativen Charakter dieser Musik, was jedoch keiner Wertung
entspricht.

d)

Bei der Diskussion zur Musikförderung werden Einreichungen gemäß Kunstförde-
rungsgesetz vorrangig nach qualitativen Kriterien, nicht aber nach Spartenzugehörig-
keit beurteilt.

e)

Über die Jahre hinweg bestand bei mehreren Musikexperten, die in Beiräten und

Jurien tätig waren oder auch zu verschiedenen Einzelberatungen beigezogen wur-
den, aufgrund ihrer breiten musikalischen Erfahrung ein Naheverhältnis zur Popmu-
sik. Im derzeitigen Musikbeirat ist zumindest bei einem von sechs Beiratsmitgliedern
ein intensives Verhältnis zur Popmusik gegeben.


f)

Förderungsmaßnahmen kamen sowohl Musikern als auch Musikveranstaltern in Ge-
stalt der Kulturinitiativen, die den Musikern eine Bühne, Probestudios und Fachbera-
tung bieten, Musikarchiven und Vermittlungsinstitutionen zugute. Gerade im Bereich
der regionalen und auch städtischen Kulturinitiativen veranstaltet der überwiegende
Teil innerhalb seines Jahreskulturprogramms laufend Konzerte, die der Popmusik
zuzurechnen sind. Die Fördermittel wurden von der Kunstsektion im Bundeskanzler-
amt vergeben. Da die Kulturinitiativen in der Regel Jahresförderungen bekommen
und ein Mehrspartenprogramm realisieren, läßt sich der Teil, der der Popmusik zu-
fließt, nicht genau beziffern.

Zu Frage 2:

Im Bereich der allgemeinen Förderungskompetenzen anderer Bundesministerien
besteht auch die Möglichkeit zur Förderung von Popmusik, jedoch kein spezifischer
Förderungsauftrag. Darüber hinaus wird in staatlichen Werbe-Events häufig Pop-
musik eingesetzt.

Zu Frage 3:

Seit dem Jahr 2000 wurden beispielsweise Einrichtungen wie das SR-Archiv oder
der SKUG-Verein zur Förderung von Subkultur aus Kunstförderungsmitteln unter-
stützt. Grundsätzlich ist in wirtschaftlich ertragreichen Musikbereichen mit einer
hohen medialen Nutzung und entsprechenden Tantiemenrückflüssen relativ wenig
Förderungsbedarf gegeben. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, daß im
Rahmen des Urheberrechts insbesondere mit Mitteln aus der Leerkassettenver-
gütung reichliche Förderungsmöglichkeiten für den Popbereich über Verwertungsge-
sellschaften gegeben sind.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Programme werden von Medien, ob Rundfunkanstalten oder Zeitschriften, auto-
nom erstellt. Staatlich geförderte Einrichtungen haben dabei gegenüber dem bereits
bestehenden Einfluß des internationalen Weltmarkts eine eher marginale Bedeutung.
Kulturpolitische Maßnahmen richten sich zunehmend mehr nach gesamteuropäi-
schen als nach nationalen Interessen.

Zu Frage 6:

Da die Förderungsmöglichkeiten über soziale und kulturelle Einrichtungen von Ver-
wertungsgesellschaften finanziell gut ausgestattet sind, sind Förderungsmaßnahmen
des Bundes aus Kunstförderungsmitteln, abgesehen von den Kulturinitiativen als
Veranstaltern und Vermittlern, nur auf die Verbreitung qualitativ besonders förde-
rungswürdiger Einzelvorhaben ausgerichtet.

Zu Frage 7:

Die Frage der Einführung einer Quote im Rahmen der Programmierung des Österrei-
chischen Rundfunks stellt keinen Gegenstand meiner Vollziehung dar.

Zu Frage 8:

Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Tonträger wäre nur im internationalen

Zusammenhang vorstellbar.