989/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzleramt

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Binder und GenossInnen haben am 23. Oktober
2003 unter der Nr. 1007/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend Frauen in der öffentlichen Verwaltung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend möchte ich folgendes bemerken: Die Anfrage bezieht sich nicht nur auf
den Bundesdienst, sondern auf den gesamten öffentlichen Dienst in Österreich,
schließt also die Länder, Bezirke und Gemeinden ein. Die Erteilung der gewünschten
Auskünfte ist mir aber nur bezüglich des Bundes möglich. Soweit die Anfrage Län-
der, Bezirke und Gemeinden miteinbezieht, betrifft sie keinen Gegenstand meiner
Vollziehung.

Zu Frage 1:

Der Frauenanteil beträgt im Bundesdienst 37,4 % der Beschäftigten.

Zu den Fragen 2 und 3:

Diese Fragen betreffen nicht den Gegenstand meiner Vollziehung.

Zu Frage 4:

Der Frauenanteil in den Finanzämtern beträgt in Wien 53,4%, in Niederösterreich
52%, in Vorarlberg 46,8%, in Oberösterreich 45,2%, im Burgenland 45%, in Salzburg
43,7%, in der Steiermark 42,6%, in Kä
rnten 39% und in Tirol 37%; nach Bezirken
(siehe Beilage).


Zu den Fragen 5. 6. 7. 8 und 9:

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet die Dienstbehörden des Bundes
zu einer aktiven Förderung der Frauen in jenen Bereichen, in denen der Anteil der
Frauen an der Gesamtzahl der Beschäftigten weniger als 40% beträgt. Durch diese
Gestaltung ist sichergestellt, daß Fördermaßnahmen nur dort wirksam werden, wo
dies sachlich gerechtfertigt ist, und zugleich deren vorübergehender Charakter fest-
geschrieben. Bei der Verwirklichung dieses Frauenförderungsgebotes kommt den im
Bundesgesetzblatt kundzumachenden Frauenförderungsplänen der Ressorts beson-
dere Bedeutung zu, weil in diesen die ressortspezifischen Vorgaben zur Beseitigung
einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauern-
den Beschäftigten und der Funktionen sowie von bestehenden Benachteiligungen
von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis getroffen werden. Wie aus
den Ressortberichten des Gleichbehandlungsberichts, der gemäß § 50 des Bundes-
Gleichbehandlungsgesetzes von der Bundesregierung dem Nationalrat jedes zweite
Jahr vorzulegen ist, hervorgeht, hat sich diese Form der bereichsbezogenen Frauen-
förderung im Bundesdienst bewährt. Sie soll daher bis zur Erreichung eines 40%igen
Frauenanteiles in allen Bereichen der Bundesverwaltung beibehalten werden.

Anlage