990/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzleramt
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig,
Freundinnen und Freunde
haben am 22. Oktober 2003 unter der Nr. 928/J an mich eine schriftliche
parla-
mentarische Anfrage betreffend Lage der österreichischen Filmwirtschaft
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Bundesförderungen der Diagonale in den
Jahren 2000 bis 2002 sind den jewei-
ligen Kunstberichten zu entnehmen. Im Jahre 2003 hat die Bundesförderung
€ 255.810.- zuzüglich weiterer € 37.000.-,
zweckgewidmet für Abfertigungen der aus-
laufenden Intendanz, betragen. Für das Jahr 2004 steht zum jetzigen
Zeitpunkt kein
Betrag fest. Der Budgetansatz, aus dem die Diagonale jeweils gefördert wurde,
lautet
1/13046.
Zu
Frage 3:
Ja.
Zu
Frage 4:
Ja.
Zu
Frage 5:
Ja.
Zu
Frage 6:
Grundsätzlich
werden alle zu entsendenden Personen aufgrund ihrer fachlichen
Kompetenz benannt. Im
konkreten Fall ist aufgrund
der Entscheidung vom
17.12.2003,
die Diagonale 2004 auszusetzen, keine Entsendung vorgenommen
worden.
Zu den Fragen 7, 8,10 und 12:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand
der Vollziehung des Bundeskanzlers.
Zu
den Fragen 9 und 11:
Da die Verträge der Intendanz
Dollhofer/Wulff ausgelaufen waren, wurde aus Grün-
den der Transparenz für die Funktionen der Intendanz eine Ausschreibung
durchge-
führt. Herr Wulff stand für eine Verlängerung bekanntermaßen nicht zur
Verfügung.
Frau Dollhofer hätte sich im Zuge der Ausschreibung der Leitung des „Forums
Öster-
reichischer Film" selbstverständlich bewerben können. Die Gründe für die
Neugrün-
dung des Vereins liegen nicht im Vollzugsbereich des Bundeskanzlers.
Zu Frage 13:
Herr Vuckovic leitet das Filmfestival
Belgrad und das dortige Filminstitut. Herr Fuchs
hat keine anderen beruflichen
Verpflichtungen.
Zu
den Fragen 14 und 15:
In
Anbetracht der am 17.12.2003 bekannt gegebenen Entscheidung, die Diagonale
2004
auszusetzen, stellt sich diese Frage nicht.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Die öffentliche Ausschreibung der Funktion des Direktors
des Österreichischen Film-
instituts erfolgte gem. § 7 Abs. 1 des Filmförderungsgesetzes in der geltenden
Fas-
sung am 31.Oktober 2003. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist fand am Montag, dem
15.12.2003, im Rahmen einer Sitzung des
Kuratoriums des Österreichischen Filmins-
tituts ein Hearing mit 5 Kandidaten statt. Die Empfehlung des
Kuratoriums lautete auf
Mag. Roland Teichmann.
Mag. Gerhard Schedl wird noch einige Monate in seiner
Funktion tätig sein, sodaß
genügend Zeit bleibt, den Nachfolger mit der Materie vertraut zu machen.
Darüber-
hinaus wird Mag. Schedl für eine gewisse Zeit beratend der Geschäftsführung zur
Verfügung stehen
Zu
Frage 19:
Gespräche fanden mit Vertretern des Produzentenverbands,
des Verbands der Film-
regisseure und des Dachverbands der Filmschaffenden statt.
Zu
den Fragen 20 bis 26:
Wie Staatssekretär Morak anläßlich der Präsentation des
Fernsehfilmförderungs-
fonds am 27.10.2003 erklärt hat, ist an eine Novellierung des Filmförderungsge-
setzes derzeit nicht gedacht. Für 2004 werden im Zusammenwirken mit dem Öster-
reichischen Filminstitut und Vertretern der österreichischen Filmbranche
Gespräche
aufgenommen, um die Interessenslagen auszuloten.
Zu Frage 27:
Diesbezügliche Überlegungen werden Bestandteil einer
Novellierung des Filmförde-
rungsgesetzes sein.
Zu
Frage 28:
Nach
den mir vorliegenden Informationen ist damit zu rechnen, daß diese Studie im
Frühjahr
2004 vorliegen wird.
Zu
Frage 29:
Eine umfassende Studie mit den
angesprochenen Faktenfeststellungen jährlich zu
beauftragen, erscheint in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, da sowohl die
zeit-
lichen Ressourcen der Betroffenen wie auch die finanziellen Ressourcen der
Auftrag-
geber beschränkt sind. Im weiteren darf ich auf die Anfragebeantwortung der
Frage
27 verweisen.
Zu Frage 30:
Der Passus „50% Beschränkung" ist in dieser Form nicht
richtig und führt lediglich zu
einer Verunsicherung der Filmschaffenden. Klargestellt ist, daß „die Höhe der
Beihil-
fe grundsätzlich auf 50% des Produktionsbudgets beschränkt sein sollte."
Weiters gilt dieser Prozentsatz, der als Richtsatz zu
verstehen ist, für schwierige oder
mit knappen Mitteln erstellten Produktionen nicht. Nach Auffassung der Europäi-
schen Kommission hat jeder Mitgliedsstaat auf Grund des Subsidiaritätsprinzips
das
Recht, selbst zu definieren, welche Filme nach nationalen Parametern schwierige
oder mit knappen Mitteln erstellte Produktionen sind.
Zuletzt hat Staatsekretär Morak im Zuge
der stattgefundenen Diskussion bei den for-
mellen und informellen Ministerräten stets darauf hingewiesen, daß eine vor
Jahren
ursprünglich seitens der Europäischen Kommission ins Auge gefaßte generelle 50%
Beschränkung nicht akzeptabel ist.