990/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzleramt

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde
haben am 22. Oktober 2003 unter der Nr. 928/J an mich eine schriftliche parla-
mentarische Anfrage betreffend Lage der österreichischen Filmwirtschaft gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Bundesförderungen der Diagonale in den Jahren 2000 bis 2002 sind den jewei-
ligen Kunstberichten zu entnehmen. Im Jahre 2003 hat die Bundesförderung
€ 255.810.- zuzüglich weiterer € 37.000.-, zweckgewidmet für Abfertigungen der aus-
laufenden Intendanz, betragen. Für das Jahr 2004 steht zum jetzigen Zeitpunkt kein
Betrag fest. Der Budgetansatz, aus dem die Diagonale jeweils gefördert wurde, lautet
1/13046.

Zu Frage 3:
Ja.

Zu Frage 4:
Ja.

Zu Frage 5:
Ja.

Zu Frage 6:

Grundsätzlich werden alle zu entsendenden Personen aufgrund ihrer fachlichen

Kompetenz  benannt.   Im   konkreten   Fall   ist  aufgrund   der  Entscheidung  vom

17.12.2003, die Diagonale 2004 auszusetzen, keine Entsendung vorgenommen

worden.


Zu den Fragen 7, 8,10 und 12:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzlers.

Zu den Fragen 9 und 11:

Da die Verträge der Intendanz Dollhofer/Wulff ausgelaufen waren, wurde aus Grün-
den der Transparenz für die Funktionen der Intendanz eine Ausschreibung durchge-
führt. Herr Wulff stand für eine Verlängerung bekanntermaßen nicht zur Verfügung.
Frau Dollhofer hätte sich im Zuge der Ausschreibung der Leitung des „Forums Öster-
reichischer Film" selbstverständlich bewerben können. Die Gründe für die Neugrün-
dung des Vereins liegen nicht im Vollzugsbereich des Bundeskanzlers.

Zu Frage 13:

Herr Vuckovic leitet das Filmfestival Belgrad und das dortige Filminstitut. Herr Fuchs

hat keine anderen beruflichen Verpflichtungen.

Zu den Fragen 14 und 15:

In Anbetracht der am 17.12.2003 bekannt gegebenen Entscheidung, die Diagonale

2004 auszusetzen, stellt sich diese Frage nicht.

Zu den Fragen 16 bis 18:

Die öffentliche Ausschreibung der Funktion des Direktors des Österreichischen Film-
instituts erfolgte gem. § 7 Abs. 1 des Filmförderungsgesetzes in der geltenden Fas-
sung am 31.Oktober 2003. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist fand am Montag, dem
15.12.2003, im Rahmen einer Sitzung des Kuratoriums des Österreichischen Filmins-
tituts ein Hearing mit 5 Kandidaten statt. Die Empfehlung des Kuratoriums lautete auf
Mag. Roland Teichmann.

Mag. Gerhard Schedl wird noch einige Monate in seiner Funktion tätig sein, sodaß
genügend Zeit bleibt, den Nachfolger mit der Materie vertraut zu machen. Darüber-
hinaus wird Mag. Schedl für eine gewisse Zeit beratend der Geschäftsführung zur
Verfügung stehen

Zu Frage 19:

Gespräche fanden mit Vertretern des Produzentenverbands, des Verbands der Film-
regisseure und des Dachverbands der Filmschaffenden statt.

Zu den Fragen 20 bis 26:

Wie Staatssekretär Morak anläßlich der Präsentation des Fernsehfilmförderungs-
fonds am 27.10.2003 erklärt hat, ist an eine Novellierung des Filmförderungsge-
setzes derzeit nicht gedacht. Für 2004 werden im Zusammenwirken mit dem Öster-
reichischen Filminstitut und Vertretern der österreichischen Filmbranche Gespräche
aufgenommen, um die Interessenslagen auszuloten.


Zu Frage 27:

Diesbezügliche Überlegungen werden Bestandteil einer Novellierung des Filmförde-
rungsgesetzes sein.

Zu Frage 28:

Nach den mir vorliegenden Informationen ist damit zu rechnen, daß diese Studie im

Frühjahr 2004 vorliegen wird.

Zu Frage 29:

Eine umfassende Studie mit den angesprochenen Faktenfeststellungen jährlich zu
beauftragen, erscheint in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, da sowohl die zeit-
lichen Ressourcen der Betroffenen wie auch die finanziellen Ressourcen der Auftrag-
geber beschränkt sind. Im weiteren darf ich auf die Anfragebeantwortung der Frage
27 verweisen.

Zu Frage 30:

Der Passus „50% Beschränkung" ist in dieser Form nicht richtig und führt lediglich zu
einer Verunsicherung der Filmschaffenden. Klargestellt ist, daß „die Höhe der Beihil-
fe grundsätzlich auf 50% des Produktionsbudgets beschränkt sein sollte."

Weiters gilt dieser Prozentsatz, der als Richtsatz zu verstehen ist, für schwierige oder
mit knappen Mitteln erstellten Produktionen nicht. Nach Auffassung der Europäi-
schen Kommission hat jeder Mitgliedsstaat auf Grund des Subsidiaritätsprinzips das
Recht, selbst zu definieren, welche Filme nach nationalen Parametern schwierige
oder mit knappen Mitteln erstellte Produktionen sind.

Zuletzt hat Staatsekretär Morak im Zuge der stattgefundenen Diskussion bei den for-
mellen und informellen Ministerräten stets darauf hingewiesen, daß eine vor Jahren
ursprünglich seitens der Europäischen Kommission ins Auge gefaßte generelle 50%
Beschränkung nicht akzeptabel ist.