998/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Muttonen, Genossinnen und Genossen
haben am 22. Oktober 2003 unter der Nr. 950/J an mich eine schriftliche
parlamen-
tarische Anfrage betreffend Regionalisierung der Kunstförderung des Bundes
(Wien,
Kärnten) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Um die Bedeutung, welche die
Bundesregierung der „Regionalisierung" beimißt, zu
belegen, weise ich auf die Tatsache hin, dass das Kulturinitiativenbudget,
welches in
besonderer Weise Initiativen in den Bundesländern zufließt, in den Jahren 2003
und
2004 jeweils den Budgeterfolg des Jahres 1999 (gemäß Kunstbericht 1999)
übertref-
fen wird. (Siehe Beantwortung zu Frage 3.) Es handelt sich jeweils um das
Jahresge-
samtbudget bei allen drei zur Verfügung stehenden Ansätzen 1/13076, 1/13036 und
1/13078.
Zu
Frage 1:
Grundsätzlich werden nicht die Bundesländer gefördert,
sondern die Kunst- und Kul-
turschaffenden in den Bundesländern. Für sie gilt natürlich das
Bundes-Kunstförde-
rungsgesetz, das in § 1 Abs. 2 auf eine ausgeglichene Vermittlung zielt: „...
Sie (die
Kunstförderung) hat danach zu trachten, die Kunst allen Bevölkerungskreisen zu-
gänglich zu machen und die materiellen Voraussetzungen für die Entwicklung des
künstlerischen Lebens in Österreich zu verbessern." Zusätzlich gelten die
in § 2 (2)
genannten Förderungskriterien: „Es dürfen nur Leistungen und Vorhaben einer na-
türlichen oder vom Bund verschiedenen juristischen Person gefördert werden, die
von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken,
inno-
vatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines geeigneten Förderungspro-
gramms gefördert werden."
Zu
Frage 2:
Es
gibt keine diesbezügliche Weisung. Ich verweise jedoch nochmals auf das Bun-
des-Kunstförderungsgesetz
§1 (2) 2.Satz (siehe Beantwortung zu Frage 1).
Zu
Frage 3:
Durch eine jeweilige Aufstockung von €
481.000.- für die Jahre 2003 und 2004 hat
das Kulturinitiativenbudget eine wesentliche Erhöhung erfahren und wird jenes
des
Jahres 1999 übertreffen.
Zu
Frage 4:
Der durch die Streichung der Förderung für die Wiener
Festwochen eingesparte Be-
trag ist verschiedenen anderen förderungswürdigen innovativen Veranstaltungen/
Institutionen von gesamtösterreichischem Interesse zugesprochen worden, nicht
je-
doch ausschließlich Festspielen oder anderen Saisonveranstaltungen. Eine Angabe
von Zahlen und Prozenten ist daher nicht möglich und wäre auch nicht aussage-
kräftig.
Zu Frage 5:
Die Begründung dafür findet sich im
Kunstbericht 2002 (S. 17).
Zu
Frage 6:
Die Förderungen der Kunstsektion für das Land Kärnten
betrugen antragsteller-
bezogen (Kriterium für die Zuordnung ist die Hauptadresse des Antragstellers)
im
Jahr 2002 € 1.070.136.-, was einem Anteil von 1,35% am Budget der Kunstsektion
(ohne Bundestheater) entspricht.
Zu
den Fragen 7 und 11:
Diese Fragen lassen sich erst nach Abschluss der
Budgetjahre 2003 und 2004 be-
antworten.
Zu
Frage 8:
Die
Förderungen für Kulturinitiativen im Bundesland Kärnten betrugen im Jahr 2002
€175.490.-.
Zu
Frage 9:
Förderungsreduzierungen für
Kulturinitiativen in Kärnten sind auf der folgenden Ta-
belle aufgelistet, wobei nur solche mit einer Differenz von zumindest € 3000.-
ange-
führt sind:
Institution: 1999:
2002: |
Die Reduzierungen beruhen auf
Beiratsempfehlungen, die sich an den budgetären
Möglichkeiten, aber selbstverständlich auch an den Förderungskriterien des
Kunst-
förderungsgesetzes und den internen Leitlinien für die Förderung von regionalen
Kulturinitiativen orientierten. Der Kulturverein „Hüttenberg-Noricum" und
das „Tanz-
theater lkarus"(aufgelöst) haben für 2002 keinen Antrag gestellt.
Zu
Frage 10:
Förderungserhöhungen gab es im Jahr
2002 für folgende Kärntner Kulturinitiativen:
Institution: 1999:
2002: |
Zu den Fragen 12 und 13:
Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf meine
Beantwortung der parlamen-
tarischen Anfrage Nr.914/J, die eine detaillierte Gesamtaufstellung aller
Förderungen
für das Bundesland Kärnten im Jahr 2002 enthält. Eine Tabelle für das Jahr 2003
kann erst nach Abschluss des Budgetjahres zur Verfügung gestellt werden. Für
den
Bereich der Kulturinitiativen ist zu sagen, dass die Förderungsschwankungen im
Bundesland Kärnten gering waren. Die Gesamtsumme der Förderung von Kulturini-
tiativen in Kärnten hat sich im übrigen von 1999 auf 2002 um rund € 6.000.-
erhöht.
Zu bemerken ist, dass
Förderungsschwankungen auch als Indiz für Lebendigkeit und
Entwicklungsfähigkeit der Kulturszene gesehen werden können.
Zu
Frage 14:
Auf eine signifikante Erhöhung der Förderungen für das
Bundesland Kärnten im Jahr
2002 ist im Bereich der bildenden Kunst, nämlich bei Galerienförderung neu, mit
€ 72.672.- für die Kärntner Landesgalerie hinzuweisen, ferner auf die
Wiederberück-
sichtigung der Kleinbühne in Villach, nunmehr Bühne Villach, vormals
Studiobühne,
mit insgesamt € 65.500.- inklusive Prämie.
Zu
Frage 15:
Diese
Frage kann erst nach Abschluss der Budgetjahre 2003 und 2004 beantwortet
werden.
Zu
Frage 16:
Die
Förderungen für Festspiele im Bundesland Kärnten im Jahr 2002 sind aus fol-
gender Liste ablesbar:
Carinthischer Sommer
334.300 €
Komödienspiele Porcia
32.702 €
Zu Frage 17:
Bundesleistungen für das Stadttheater Klagenfurt erfolgten
direkt durch das Bundes-
ministerium für Finanzen als Zweckzuschuß gemäß Finanzausgleichsgesetz, nicht
jedoch durch die Kunstsektion des Bundeskanzleramtes.
Zu
Frage 18:
Die
Förderungen für Kleinbühnen und freie Gruppen im Bundesland Kärnten im Jahr
2002
sind aus folgender Liste ablesbar:
Klagenfurter Ensemble 63.170
€ einschl. Prämie
Nanu Kindertheater 8.600
€ einschl. Tourneezuschuß
Neue Bühne Villach 65.500
€ einschl. Prämie
Theaterverein KLAS 27.900
€ einschl. Prämie
Zu
den Fragen 19 und 20
Mangels entsprechend innovativen Programmansatzes wurden
2002 keine größeren
Konzertveranstalter in Kärnten gefördert und auch keine Prämien für Musikveran-
stalter in Kärnten zuerkannt.
Zu
Frage 21:
Die Artistik- und Tanzinitiative ATIK wurde sehr
wohl auch im Jahr 2002 gefördert,
u.zw. gemäß eine Empfehlung des Kulturinitiativenbeirates mit € 5.000.- (zu
finden
im Kunstbericht 2002 unter Verein ATIK.
Zu
Frage 22:
Die Höhe des Förderungsbeitrages von € 7.000.-
im Jahr 2002 für Ballhaus, Verein
zur Förderung junger Kunst, beruhte auf einer Empfehlung des
Kulturinitiativenbei-
rates, die sich an den Förderungskriterien des Kunstförderungsgesetzes und an
den
internen Leitlinien für die Förderung von regionalen Kulturinitiativen
orientierte. Auch
im Jahr 2003 erhielt der Verein Ballhaus aufgrund einer
Beiratsempfehlung einen
Förderungsbeitrag von € 7.000.-, der konkret dem Projekt „frie:jazz" in
Friesach
gewidmet war.
Zu
Frage 23:
Die Freie Akademie Feldkirchen wurde auch im Jahr
2002 gefördert, und zwar mit
einem Betrag von € 3.000.-, der jedoch aufgrund der späten Einreichung erst im
Jänner des Folgejahres angewiesen werde konnte. Mit dieser reduzierten Förde-
rungsempfehlung reagierte der Kulturinitiativenbeirat auf den Umstand, daß die Freie
Akademie erst Mitte November um ihre Jahresförderung angesucht hat, was den
Prinzipien des Kunstförderungsgesetzes zuwider läuft. Außerdem sind zu diesem
Zeitpunkt die Förderungsbudgets der Abteilungen der Kunstsektion bereits
weitest-
gehend verplant. Der Betrag konnte daher erst im Jänner des Folgejahres ausge-
zahlt werden und wird erst im Kunstbericht 2003 aufscheinen. Für das Jahr 2003
erhielt die Freie Akademie nochmals € 3.000.- und zusätzlich eine Prämie
für inno-
vative regionale Kulturarbeit in der Höhe von € 5.000.-
Zu
Frage 24:
Auch der Verein Innenhofkultur (unter dieser
Bezeichnung im Kunstbericht 2002)
erhielt sehr wohl auch im Jahr 2002 eine Förderung von € 25.440.- , was ATS
350.062,- entspricht.
Zu
Frage 25:
Die Förderung für die Kärntner Kulturinitiative Gmünd betrug
in den Jahren 2002 und
2003 jeweils € 12.000.- und wurde stets aufgrund einer Beiratsempfehlung
festge-
setzt.
Zu
Frage 26:
Die Reduktion der Förderungshöhe für die Kulturinitiative
„Open the Box" von
€ 3.633.- im Jahr 2001 auf € 2000.- im Jahr 2002 erfolgte aufgrund einer
ent-
sprechenden Beiratsempfehlung, die sich wiederum an den Förderungskriterien des
Kunstförderungsgesetzes und den internen Leitlinien für die Förderung von
regiona-
len Kulturinitiativen orientierte.
Zu
Frage 27:
Weder der Kulturverein „Hüttenberg-Noricum" (dieser
teilte zu Beginn des Jahres
2002 mit, daß seine Eigenwirtschaftlichkeit zu hoch sei, daß er für das
betroffene
Jahr keine öffentliche Unterstützung benötige) noch die „Kunst- und
Kulturgruppe
Bad Bleiberg" haben im Jahr 2002 um Förderung angesucht.
Zu
Frage 28:
Der Theaterverein K.L.A.S. auf der
Heunburg wurde wie auch in den Vorjahren für
seine
Theaterproduktion gefördert, u.zw. im Jahr 2002 mit € 27.900.- (inklusive
Prä-
mie). Das
Bundeskanzleramt gibt in diesem Fall jeweils nur ergänzend einen Förde-
rungsbeitrag für das kulturelle Rahmenprogramm. Im Jahr 2002 hat der genannte
Verein trotz mehrmaliger Erinnerung seinen Förderungsantrag erst nach Realisie-
rung des Projekts eingebracht, was den Prinzipien des Kunstförderungsgesetzes
widerspricht. Es wurde daher, in Abstimmung mit dem Antragsteller, seitens der
Ab-
teilung ein reduzierter Beitrag zur Verfügung gestellt. Der Finanzierungsbeitrag
im
Jahr 2003, diesmal rechtzeitig vor Realisierung des Projekts beantragt, betrug
€ 4.000.-.