1000/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable und GenossInnen haben am
23. Oktober 2003 unter der Nr. 970/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Beteiligung des Dr. Karl-Renner-Instituts an der Firma "Merkur-
Unternehmensbeteiligung, Vermögensverwaltung und Finanzierungsvermittlung
GesmbH," gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Mit Schreiben vom 6. November 2003 teilte das Dr. Karl Renner-Institut mit, daß die
Beteiligung des Instituts an der Firma „Merkur-Unternehmensbeteiligung" € 72,67 be-
trägt, das sind 0,01642% des Stammkapitals an der "Merkur Unternehmensbeteili-
gung".

Laut Auskunft des Renner-Instituts sind ihm auf Grund dieser geringfügigen Betei-
ligung weder in der Vergangenheit noch derzeit Dividenden zugeflossen. Aus der
Sicht des Publizistikförderungsgesetzes liegen daher nach Ansicht des
Bundeskanzleramtes keine Zuwendungen von dritter Seite vor, die „einer
gesonderten Verrechnung" zugeführt werden müßten.

In diesem Zusammenhang weise ich hin, daß alle Parteiakademien jährlich hinsicht-
lich der gesetzmäßigen und sparsamen Verwendung der Förderungsmittel durch
einen beeideten Wirtschaftsprüfer geprüft werden und diese Berichte an den Rech-
nungshof gehen. Darüber hinaus erfolgt im Abstand von fünf Jahren eine lückenlose
Überprüfung durch den Rechnungshof (zuletzt 2001), wobei dem Rechnungshof
auch über die gesetzesgemäße Verwendung der Einnahmen außerhalb der Förde-
rungsmittel Rechnung gelegt werden muß. Bis jetzt hat es keine Beschwerden im
Zusammenhang mit dieser Beteiligung gegeben.


Auf Grund der mir vorliegenden Angaben ist somit davon auszugehen, daß das
Dr. Karl-Renner-lnstitut im Sinne eines gemeinnützigen Vereins bzw. im Sinne der
BAO ohne Gewinnabsicht tätig ist.

Ich gehe daher davon aus, daß die Förderungswürdigkeit nicht zuletzt auf Grund der
Geringfügigkeit der Beteiligung - vorbehaltlich der weiteren standardgemäßen Über-
prüfungen durch den Rechnungshof - nach wie vor gegeben ist.

Um endgültige Rechtssicherheit zu erhalten, wird das Bundeskanzleramt diese
parlamentarische Anfrage samt der Beantwortung dem Rechnungshof mit der Bitte
um Stellungnahme übermitteln. Über das Ergebnis wird nach Einlangen der Antwort
umgehend informiert.