1002/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.12.2003
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Maier und GenossInnen haben am 23. Ok-
tober 2003 unter der Nr. 986/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage be-
treffend Arbeitsleihverträge gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu
Frage 1:
a) und b): Ja.
Zu
Frage 2:
Kabinett
des Bundeskanzlers:
Von den Beratern des Bundeskanzlers sind
drei im Rahmen eines Arbeitsleihvertra-
ges und einer im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens mit dem Land Steier-
mark tätig.
Vom sonstigen Personal des Kabinetts bzw. von den sonst im
Kabinett verwendeten
Mitarbeitern sind 4 im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages tätig.
Büro Staatssekretär MORAK:
ein Berater im Rahmen eines
Arbeitsleihvertrages
Büro
Staatssekretär Mag. SCHWEITZER:
0.
Außerhalb
des Ministerbüros:
Sieben Arbeitsleihverträge und ein Verwaltungsübereinkommen
mit dem Land Vor-
arlberg.
Zu
Frage 3:
Die
Arbeitsleihverträge wurden abgeschlossen, da die Personen mit den geforderten
Qualifikationen
am freien Arbeitsmarkt nicht verfügbar waren.
Zu Frage 4:
Mit folgenden Einrichtungen wurden
Arbeitsleihverträge abgeschlossen:
-
Fa. Manpower
-
Ökosoziales Forum Österreich
-
Österreichischer Raiffeisenverband
-
Wirtschaftskammer Österreich
-
Wirtschaftskammer Niederösterreich
-
ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH
-
Land Vorarlberg
-
Land Steiermark
Zu Frage 5:
Personenbezogene Angaben können aus Datenschutzgründen
nicht gemacht wer-
den.
Die Kosten inkl. Lohnnebenkosten und Mehrwertsteuer liegen
im Einzelfall zwischen
€ 2.796,34 und € 10.106,47.
Zu
Frage 6:
Sämtliche Arbeitsleihverträge sind befristet. Die
Befristungen lauten auf einen be-
stimmten Zeitraum oder auf die Dauer der Verwendung im Kabinett des jeweiligen
Büros.
Zu Frage 7:
Die Arbeitsleihverträge können ohne Angabe
von Gründen aufgelöst werden.