1002/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 23. Ok-
tober 2003 unter der Nr. 986/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be-
treffend Arbeitsleihverträge gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
a) und b): Ja.

Zu Frage 2:

Kabinett des Bundeskanzlers:

Von den Beratern des Bundeskanzlers sind drei im Rahmen eines Arbeitsleihvertra-
ges und einer im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens mit dem Land Steier-
mark tätig.

Vom sonstigen Personal des Kabinetts bzw. von den sonst im Kabinett verwendeten
Mitarbeitern sind 4 im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages tätig.

Büro Staatssekretär MORAK:

ein Berater im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages

Büro Staatssekretär Mag. SCHWEITZER:
0.

Außerhalb des Ministerbüros:

Sieben Arbeitsleihverträge und ein Verwaltungsübereinkommen mit dem Land Vor-
arlberg.

Zu Frage 3:

Die Arbeitsleihverträge wurden abgeschlossen, da die Personen mit den geforderten

Qualifikationen am freien Arbeitsmarkt nicht verfügbar waren.


Zu Frage 4:

Mit folgenden Einrichtungen wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen:

- Fa. Manpower

- Ökosoziales Forum Österreich

- Österreichischer Raiffeisenverband

- Wirtschaftskammer Österreich

- Wirtschaftskammer Niederösterreich

- ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH

- Land Vorarlberg

- Land Steiermark

Zu Frage 5:

Personenbezogene Angaben können aus Datenschutzgründen nicht gemacht wer-
den.

Die Kosten inkl. Lohnnebenkosten und Mehrwertsteuer liegen im Einzelfall zwischen
€ 2.796,34 und € 10.106,47.

Zu Frage 6:

Sämtliche Arbeitsleihverträge sind befristet. Die Befristungen lauten auf einen be-
stimmten Zeitraum oder auf die Dauer der Verwendung im Kabinett des jeweiligen
Büros.

Zu Frage 7:

Die Arbeitsleihverträge können ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden.