1005/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.12.2003
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möglich.
BM für
Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra
Bayr, Kollegen und Kolleginnen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einsatz von Blumen mit dem FLP-
Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswesen" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Ich
befürworte grundsätzlich die Förderung von ökologisch und fair gehandelten
Produkten durch das öffentliche Beschaffungswesen, bitte
aber um Verständnis,
dass ich in erster Linie an die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und
Zweckmäßigkeit gebunden bin. Im Regelfall wird dem Bundesministerium auch nicht
mitgeteilt, ob die angekauften Blumen ein Gütesiegel tragen. Diese Information
steht
in den meisten Fällen ausschließlich den Großhändlern zur Verfügung.
Ich überreiche gelegentlich bei offiziellen Anlässen einen Blumenstrauß. Die
Kosten
für diese Blumen belaufen sich jährlich auf rund 250 Euro.
Für Veranstaltungen und offizielle Mittagessen auf
Ministerebene im Bundesministe-
rium für Justiz werden Tischgestecke durch die Amtswirtschaftsstelle
angeschafft
bzw. von der Justizanstalt für Jugendliche aus Gerasdorf angeliefert.
Zu 6 und 7:
Ich darf hier auf die Anfragebeantwortung
des Herrn Bundeskanzler zur Zahl 1015/J-
NR/2003 verweisen.