1005/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kollegen und Kolleginnen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einsatz von Blumen mit dem FLP-
Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswesen" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Ich befürworte grundsätzlich die Förderung von ökologisch und fair gehandelten

Produkten durch das öffentliche Beschaffungswesen, bitte aber um Verständnis,
dass ich in erster Linie an die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit gebunden bin. Im Regelfall wird dem Bundesministerium auch nicht
mitgeteilt, ob die angekauften Blumen ein Gütesiegel tragen. Diese Information steht
in den meisten Fällen ausschließlich den Großhändlern zur Verfügung.
Ich überreiche gelegentlich bei offiziellen Anlässen einen Blumenstrauß. Die Kosten
für diese Blumen belaufen sich jährlich auf rund 250 Euro.

Für Veranstaltungen und offizielle Mittagessen auf Ministerebene im Bundesministe-
rium für Justiz werden Tischgestecke durch die Amtswirtschaftsstelle angeschafft
bzw. von der Justizanstalt für Jugendliche aus Gerasdorf angeliefert.

Zu 6 und 7:

Ich darf hier auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzler zur Zahl 1015/J-

NR/2003 verweisen.