1007/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 978/J vom
23.
Oktober 2003 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Kollegen, betref-
fend
Betriebs- und Bodendaten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Auf Grund der Bestimmungen des Bewertungsgesetzes
(BewG) sind für land-
und
forstwirtschaftliches Vermögen Einheitswerte festzustellen.
Dabei ist für das landwirtschaftliche Vermögen -
insbesondere unter Be-
rücksichtigung der natürlichen Ertragsbedingungen, d.s. Bodenbeschaffen-
heit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse - die
nachhaltige Ertragsfähigkeit zu beurteilen. Dies geschieht bei der Ermittlung
des landwirtschaftlichen Hektarsatzes in Form der so genannten Ertrags-
messzahlen und Bodenklimazahl.
Die Bodenschätzung hat gemäß Bodenschätzungsgesetz alle
landwirtschaft-
lich nutzbaren Grundflächen zu erfassen. Es liegen daher für etwa 2,7 Mio.
Hektar
landwirtschaftlicher Nutzfläche (ohne Alpflächen) Schätzungsergeb-
nisse
vor. Diese Schätzungsergebnisse wurden/werden im Katastermaßstab
erhoben
und in Schätzungskarten dargestellt; die näheren Beschreibungen
der
verschiedenen Bodenklassen sind in den Schätzungsbüchern verzeich-
net.
Gemeinsam bilden Karten und Bücher die Schätzungsergebnisse, die
einen
Grundlagenbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung
darstellen.
Gemäß Gesetzesauftrag sind die
Musterstücke der Bodenschätzung (rechts-
verbindlich
kundgemachte eingeschätzte Vergleichsbodenflächen) sowie die
Schätzungsergebnisse
zu überprüfen, um sie auf einen aktuellen Stand zu
halten.
Die Bekanntgabe der rechtskräftigen Schätzungsergebnisse gegen-
über
den Grundstückseigentümern erfolgt katastralgemeindeweise im Rah-
men
eines allgemeinen öffentlichen Einsichtnahmeverfahrens.
Seit 1997 werden die
Bodenschätzungsergebnisse digital erfasst. Die Anle-
gung
der digitalen Schätzungskarten erfolgt gemeinsam mit dem Bundesamt
für
Eich- und Vermessungswesen, wobei derzeit etwa 20% der Schätzungs-
ergebnisse
in dieser Form vorhanden sind. Da sich das digitale System somit
erst
in der Aufbauphase befindet, ist die Abgabe von digitalen Daten derzeit
nur
in Einzelfällen, z.B. für wissenschaftliche Forschungszwecke, vorgese-
hen.
Im Rahmen der Bodenschätzung wurden
bzw. werden folgende Daten erho-
ben
bzw. ermittelt:
1)
Daten der Musterstücke: (Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zei-
tung)
• Genaue
bodenkundliche Beschreibung der Musterstücke
2) Klimadaten: (für die
Beurteilung der klimatischen Verhältnisse - Regio-
nal- und Lokalklima)
•
geprüfte Basisdatensätze von Klimastationen
Für den Zeitraum von 1921-1990: Monats- und Jahressummen
des Nie-
derschlages und der Lufttemperatur; mittlere 14 Uhr-Temperatur von
April-August und Mai-September.
Für den Zeitraum von 1961-1990: mittlere Jahreswärmesumme,
mittlere
Zahl der Vegetationstage, Angaben über die Klimatische Wasserbilanz,
mittlere Zahl der Frosttage im Jahr und in der Vegetationszeit, mittlere
Zahl der Niederschlagstage (>= 1,0 mm) im
Jahr und in der Vegetations-
zeit, mittlere Zahl der Tage mit
Schneedecke.
•
Klimadatenblätter von Katastralgemeinden:
Neben diesen Basisdaten verfügt die Bodenschätzung durch
den Einsatz
eines digitalen Klimamodells (Rasterweite
500 x 500 m) für jeden der er-
wähnten Parameter auch über die entsprechenden Gitterpunktwerte, d.s.
ca. 330 000 Einzeldaten pro Klimaparameter. Über die Verschneidung
mit den Katastralgemeinde(KG)-Grenzen
resultieren daraus KG-bezogene
Klimadatenblätter. Die Ergebnisse
liegen sowohl in tabellarischer als
auch in Kartenform vor.
•
Angaben zum Lokalklima:
Zusätzlich werden im Rahmen der einzelnen Bodenschätzungen
auch
lokalklimatische Besonderheiten mit
berücksichtigt und in den
Schätzungsbüchern vermerkt: Frostgefährdung, Wind, Bergschatten,
Nordexpositition, Nebellagen u.a.m.
3) Daten der Schätzungsergebnisse:
• Grafische
Abgrenzung der verschiedenen Bodenklassen (sog. Klassen-
flachen
mit Sonderflächen) im Katastermaßstab - Schätzungskarte.
Pro Klassenfläche
wurden/werden folgende Faktoren feldbodenkundlich
erhoben bzw. beurteilt:
•
Kulturart gern. Anhang zum Bodenschätzungsgesetz
•
Bodenverhältnisse:
bei Ackerschätzung: Bodenart, Zustandsstufe,
Entstehungsart;
bei
Grünlandschätzung: Bodenart, Zustandsstufe; Schichtprofile
• Klimaverhältnisse:
(siehe Klimadaten) z.B. Klimastufe bei Grünland-
schätzung,
•
Geländeverhältnisse: Hangneigung in Grad und Hangrichtung;
•
Wasserverhältnisse: z.B. Wasserstufen bei Grünlandschätzung
• Sonderverhältnisse:
z.B. Versteinung, durchschnittliche Überschwem-
mungsgefährdung;
• Kurzbeschreibung des für die Klasse
kennzeichnenden Bodens: Horizon-
tierung, Humus, Bodenart, Vorhandensein von Kalk, sonstige Merkmale,
Bodentyp
nach der Österreichischen Bodensystematik, Ausgangsmaterial
Betriebsdaten für
Zwecke der Einheitsbewertung
Für Zwecke der Einheitsbewertung wurden im Rahmen der
Hauptfeststel-
lung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988
bundesweit betriebsbezogene Daten mittels
Erklärung oder amtswegig erho-
ben, die in der folgenden Aufstellung aufgelistet sind. Diese Daten sind
nur
teilweise im internen
Grundbesitzinformationssystem der Finanzverwaltung,
das auch die entsprechenden Berechnungsprogramme und -dateien für die
Einheitswertermittlung beinhaltet, digital
zu erfassen.
Die betriebsbezogenen Daten werden
einzelbetrieblich nur im Anlassfall ent-
weder
amtswegig (z.B. auf Grund von Auszügen aus dem Grundstücksver-
zeichnis über Benützungsartänderungen, Überprüfungen durch das Finanz
amt,
Erklärungszusendung) oder auf Antrag des Eigentümers aktualisiert.
Stichtagsbezogene aktuelle Datenbestände für
sämtliche wirtschaftliche
Einheiten des land- und
forstwirtschaftlichen Vermögens liegen daher nicht
vor.
Folgende Betriebsdaten wurden/werden erhoben:
1) Allgemeine Betriebsdaten: Lage,
Katastralgemeinde, Einlagezahlen, Hof-
name,
Angaben über weitere landwirtschaftliche Betriebe, die im Eigentum
stehen
2) Eigentumsverhältnisse:
Eigentümer; Anteile, Eigentumsflächen mit
Flächenausmaß
3) Pachtverhältnisse: verpachtete und zugepachtete Flächen
mit Flächen-
ausmaß
4) Angaben über die tatsächliche Nutzung: Nutzung und
Flächenausmaß
5) Angaben über gärtnerisch oder baumschulmäßig genutzte
Flächen: Art
der Nutzung (z.B. Freiland, Glashäuser, Folientunnels, Baumschulflächen
usw.) und Flächenausmaß; natürliche und
wirtschaftliche Ertragsbedingun-
gen; innere und äußere Verkehrslage
der gärtnerischen Betriebe, Sonderver-
hältnisse
6) Angaben über das übrige land- und
forstwirtschaftliche Vermögen: z.B.
Teichwirtschaftliche Betriebe,
Fischereiberechtigungen an stehenden und
fließenden Gewässern:
(Flächen)Ausmaß, natürliche und wirtschaftliche Er-
tragsbedingungen
7) Imkereien: insbesondere Anzahl der Ertragsvölker
8) Angaben über Nebenbetriebe: Art des Nebenbetriebes
9) Angaben über mit
dem Grundbesitz verbundene Rechte und Lasten: Auf-
zählung und Umfang
der Rechte und Lasten: Wasserrechte, Ausmaß der
Weiderechte u.a.m.
10) Anteile an Agrargemeinschaften
11) Tierbestand nach Tierarten gem. Bewertungsgesetz
12) Angaben über Zukaufe fremder Erzeugnisse
13) Angaben zu Sonderkulturen, z.B. Art und
Flächenausmaße
14) Angaben zu Intensivobstbau, z.B. Art und Flächenausmaße
14.1.)
Obstbaukartierungsergebnisse: Für die Bewertung von Intensivobst-
anlagen
existieren Kartierungsergebnisse. Erhoben wurden nach den hiefür
von
Bundesministerium für Finanzen erstellten Bewertungsrichtlinien: Bö-
denverhältnisse
(nach den Bodenschätzungsergebnissen), Geländeverhält-
nisse,
Klimaverhältnisse (Regional- und Lokalklimaparameter), Sonderver-
hältnisse; innere und
äußere Verkehrslage: Die Ergebnisse fließen in die
Einheitsbewertung als so genannte Obstbauwertzahl
ein.
15) Angaben zu Alpen (Almflächen): Bezeichnung (Name
bzw. Lage der Alpe),
Katastralgemeinde,
Einlagezahlen, Ortsgemeinde, Bezirk,
Flächenausmaß: Gesamtfläche lt. Kataster, davon Waldfläche; Lage der Alpe,
natürliche Ertragsbedingungen wie geologische Verhältnisse, Geländever-
hältnisse,
Verwuchs und Feuchtigkeitsverhältnisse, Sonderverhältnisse;
wirtschaftliche
Ertragsbedingungen: Erreichbarkeit der Alpe, Wegeverhält-
nisse;
Flächenausmaße von Bergmähdern;
16) Flächenausmaße
von landwirtschaftlichen Flächen geringer Ertragsfä-
higkeit
und unproduktiven Flächen
17) Angaben zu den Forstflächen:
Forstdaten werden ausschließlich betriebsindividuell und
in Abhängigkeit
vom Waldflächenausmaß der wirtschaftlichen Einheit
erhoben:
17.1. Kleinstwaldbetriebe: l bis 10 ha
Forstbetriebsfläche:
Flächenausmaße:
Wirtschaftswald - Hochwald, -
Niederwald, - Mittelwald; -
Auwald;
Neuaufforstungsflächen von landw. Grenzertragsböden bis
Alter 40 Jahre;
Umwandlungsflächen
aus Nieder - und Mittelwald bis Alter 40 Jahre; Wind-
schutz
- und Quellschutzanlagen bis Alter 40, Bannwaldflächen gem. § 27
ForstG,
Erholungswaldflächen gem. § 36 ForstG; Schutzwaldflächen;
Lagemerkmale für die Bewirtschaftung nach drei Kategorien.
17.2. Kleinwaldbetriebe von 10,01 ha bis 100 ha Forstbetriebsfläche
(Groß-
wald):
Flächenausmaße:
Wirtschaftswald - Hochwald differenziert
• nach Baumarten (Fichte und
Tanne, Douglasie, Lärche, Zirbe, Weißkiefer,
Schwarzkiefer, Eiche, Buche und alle anderen Laubhölzer);
• nach Altersstufen (bis 10 Jahre, 11 bis 40 Jahre, 41 bis 80 Jahre und
über 80 Jahre).
•
nach Holzwachstum (Bonität) in 5 Stufen.
Wirtschaftswald
- Ausschlagwald differenziert nach
•
Niederwald weich, Niederwald hart, Mittelwald, Auwald
•
Schutzwald: im Ertrag: nach Baumarten:
•
besserer Schutzwald: Fichte, Tanne, Lärche, Zirbe
•
mittlerer Schutzwald: Kiefer und alle Laubhölzer außer Ertrag
• Lagemerkmale: Seehöhe,
mittlere Entfernung zum Anschlusspunkt an die
öffentliche Straße, Geländeneigungen (bis 20 %, 21 bis 40 %, 41 bis 60 %,
über
60 %); Geländeverhältnisse (Morphologie), Bedingungen für den
Forstwegebau.
1.7.3. Über 100 ha Forstbetriebsfläche (Großwaldbetriebe):
Zusätzlich zu den
unter Punkt 17.2. angeführten Daten werden mehr ins
Detail gehende Betriebsdaten bei den
Bringungsbesonderheiten,
Forstwege-
baubedingungen und über Waldschäden (Pilzbefall, Immissionsschäden) er-
hoben.
Die Bestandesverhältnisse im Wirtschaftswald - Hochwald werden
ebenfalls
detaillierter erfasst: das Wachstum wird in Absolutertragsklassen
erhoben, zur Vorratsabschätzung wird der Bestockungsgrad ermittelt. Für
die Bewertung des Wirtschaftswald - Ausschlagwald werden tatsächliche
Nutzungsmengen und Erlöse ab Stock
ermittelt.
18) Angaben zum Weinbauvermögen:
• Lage
und Flächenausmaße der einzelnen Weinbaugrundstücke
• Weinbaukartierungsergebnisse: Erhoben wurden für die
Weinbaulagen
nach den hiefür von Bundesministerium für Finanzen erstellten Bewer-
tungsrichtlinien unter Zugrundelegung der
rechtsverbindlich kundge-
machten Weinbauvergleichslagen:
Bodenverhältnisse (nach den Boden-
schätzungsergebnissen),
Geländeverhältnisse, Klimaverhältnisse (Regio-
nal- und Lokalklimaparameter), Sonderverhältnisse; innere und äußere
Verkehrslage.
Die Ergebnisse fließen in die Einheitsbewertung als so
genannte Weinbauer-
tragszahl
ein.
19) Angaben zu (Wohn-)Gebäuden und sonstige Angaben:
• Angaben zum
landwirtschaftlichen
Wohngebäude wie z.B. Bauweise,
Bauausführung,
Nutzung, Flächen und Kubaturen, Baukosten
• Angaben zu nicht land- und
forstwirtschaftlich genutzten Gebäuden bzw.
Gebäudeteilen
• Angaben zu Grundstücksflächen, die nicht land- und
forstwirtschaft-
lichen Zwecken dienen
•
Angaben zu fremden Gebäuden auf Eigenflächen
20) Erhebungen und Berechnungen für die
Feststellung der ortsüblichen
wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (äußere und innere Verkehrslage von
sog. Richtbetrieben) auf Grundlage der rechtsverbindlich kundgemachten
Vergleichs- und Untervergleichsbetriebe.
Zu 2.:
a) Die erhobenen
betriebsbezogenen Daten, wie z.B. Tierbestand, Forstdaten,
Gärtnereidaten
u.a.m. unterliegen grundsätzlich der abgabenrechtlichen
Geheimhaltungsverpflichtung
und dienen ausschließlich als Grundlage für
die Besteuerung, einerseits zur Feststellung des Einheitswertes als Abga-
benbemessungsgrundlage und andererseits auch in besonderen Fällen als
Grundlage für direkte Steuern.
b) Die Bodenschätzungsdaten/-ergebnisse
sind einerseits eine der maßgeb-
lichen Grundlagen für die Ermittlung des landwirtschaftlichen Hektarsatzes
im Rahmen des
Einheitswertfeststellungsverfahrens, andererseits werden sie
auch im nichtsteuerlichen Bereich
genutzt:
Nichtsteuerliche Nutzungen (soweit sie dem
Bundesministerium für Finan-
zen bekannt sind):
• Die im Grundstücksverzeichnis der
Grundstücksdatenbank eingetrage-
nen Ertragsmesszahlen (= ausgewertete Bodenschätzungsergebnisse) der
landwirtschaftlichen Grundstücke werden vom Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft im Rahmen des
neuen
Berghöfekatasters (BHK) für die Errechnung der BHK-Boden-
klimazahl
herangezogen; Klimaparameter der Bodenschätzung
(14h-Temperaturen,
Wärmesummen) sind für die Beurteilung des Klima-
wertes
der Hofstelle maßgeblich.
• Für die Abgrenzung von benachteiligten Gebieten
sind ebenfalls die auf
Basis der EMZ/Bodenklimazahlen errechneten durchschnittlichen Be-
triebszahlen ein wesentliches Kriterium.
• Von einigen Agrarbezirksbehörden der Länder (z.B.
Oberösterreich und
Salzburg) werden Bodenschätzungsergebnisse
als Bonitierungsgrundlage
bei Agrarverfahren verwendet.
• In Einzelprojekten bzw.
Einzelfall wurden/werden (analoge) Bodenschät-
zungsergebnisse
als Basisinformation über die vorliegenden Bodenver-
hältnisse
- bei Umweltverträglichkeitsprüfungen,
- für Zwecke des Bodenschutzes und des
Grundwasserschutzes, wie z.B.
Wasserschongebiete,
Klärschlammausbringung, Beregnung, ÖPUL-
Maßnahmen
betreffend Dünge- und Bewirtschaftungsauflagen (Die
Bodenklimazahlen
sind z.B. für die Ermittlung der Ökopunkteprämien
in
Niederösterreich maßgeblich.),
- für Zwecke einer standortsangepassten Bewirtschaftung,
- für bodenwissenschaftliche Forschungen,
- für die Erstellung
von Flurplanungen und Flächenwidmungsplänen auf
Gemeindeebene
zur Feststellung und Abgrenzung von wertvollen land-
wirtschaftlichen
Nutzflächen (Zweck: Erhaltung von wertvollen landwirt-
schaftlichen
Bodenflächen),
- sowie bei Entschädigungsfragen und Grundstücksablösen
genutzt.
Zu 3. und
4.:
Das Bundesministerium für Finanzen
steht im Sinne der Verwaltungsöko-
nomie einer breiteren Nutzung der Bodenschätzungsergebnisse grundsätz-
lich
positiv gegenüber.
In diesem
Zusammenhang ist auch auf den Beschluss des Ministerrates vom
23. April 2003 zu
verweisen, mit dem der Herr Bundesminister für Wirt-
schaft und Arbeit beauftragt wurde, die Koordination der Aktivitäten von
Bund, Ländern und Gemeinden bezüglich des
Aufbaus und der Vereinheitli-
chung der Österreichischen Geodäten
("Geodäten-Infrastruktur") vorzuneh-
men, um u.a. eine verwaltungsökonomische, optimale Nutzung der öffentli-
chen Geodatenbestände zu erzielen, wobei das Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen zur Geschäftsstelle
bestimmt wurde.
Die diesbezüglichen Beratungen, in
die das Bundesministerium für Finanzen
eingebunden ist, sind bereits im Gange.