1007/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 978/J vom
23. Oktober 2003 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Kollegen, betref-
fend Betriebs- und Bodendaten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Auf Grund der Bestimmungen des Bewertungsgesetzes (BewG) sind für land-
und forstwirtschaftliches Vermögen Einheitswerte festzustellen.

Dabei ist für das landwirtschaftliche Vermögen - insbesondere unter Be-
rücksichtigung der natürlichen Ertragsbedingungen, d.s. Bodenbeschaffen-
heit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse - die
nachhaltige Ertragsfähigkeit zu beurteilen. Dies geschieht bei der Ermittlung
des landwirtschaftlichen Hektarsatzes in Form der so genannten Ertrags-
messzahlen und Bodenklimazahl.

Die Bodenschätzung hat gemäß Bodenschätzungsgesetz alle landwirtschaft-
lich nutzbaren Grundflächen zu erfassen. Es liegen daher für etwa 2,7 Mio.


Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (ohne Alpflächen) Schätzungsergeb-
nisse vor. Diese Schätzungsergebnisse wurden/werden im Katastermaßstab
erhoben und in Schätzungskarten dargestellt; die näheren Beschreibungen
der verschiedenen Bodenklassen sind in den Schätzungsbüchern verzeich-
net. Gemeinsam bilden Karten und Bücher die Schätzungsergebnisse, die
einen Grundlagenbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung
darstellen.

Gemäß Gesetzesauftrag sind die Musterstücke der Bodenschätzung (rechts-
verbindlich kundgemachte eingeschätzte Vergleichsbodenflächen) sowie die
Schätzungsergebnisse zu überprüfen, um sie auf einen aktuellen Stand zu
halten. Die Bekanntgabe der rechtskräftigen Schätzungsergebnisse gegen-
über den Grundstückseigentümern erfolgt katastralgemeindeweise im Rah-
men eines allgemeinen öffentlichen Einsichtnahmeverfahrens.

Seit 1997 werden die Bodenschätzungsergebnisse digital erfasst. Die Anle-
gung der digitalen Schätzungskarten erfolgt gemeinsam mit dem Bundesamt
für Eich- und Vermessungswesen, wobei derzeit etwa 20% der Schätzungs-
ergebnisse in dieser Form vorhanden sind. Da sich das digitale System somit
erst in der Aufbauphase befindet, ist die Abgabe von digitalen Daten derzeit
nur in Einzelfällen, z.B. für wissenschaftliche Forschungszwecke, vorgese-
hen.

Im Rahmen der Bodenschätzung wurden bzw. werden folgende Daten erho-
ben bzw. ermittelt:

1)    Daten der Musterstücke: (Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zei-
       
tung)
      Genaue bodenkundliche Beschreibung der Musterstücke

2)    Klimadaten: (für die Beurteilung der klimatischen Verhältnisse - Regio-
 
nal- und Lokalklima)


   geprüfte Basisdatensätze von Klimastationen

Für den Zeitraum von 1921-1990: Monats- und Jahressummen des Nie-
derschlages und der Lufttemperatur; mittlere 14 Uhr-Temperatur von
April-August und Mai-September.

Für den Zeitraum von 1961-1990: mittlere Jahreswärmesumme, mittlere
Zahl der Vegetationstage, Angaben über die Klimatische Wasserbilanz,
mittlere Zahl der Frosttage im Jahr und in der Vegetationszeit, mittlere
Zahl der Niederschlagstage (>= 1,0 mm) im Jahr und in der Vegetations-
zeit, mittlere Zahl der Tage mit Schneedecke.

    Klimadatenblätter von Katastralgemeinden:

Neben diesen Basisdaten verfügt die Bodenschätzung durch den Einsatz
eines digitalen Klimamodells (Rasterweite 500 x 500 m) für jeden der er-
wähnten Parameter auch über die entsprechenden Gitterpunktwerte, d.s.
ca. 330 000 Einzeldaten pro Klimaparameter. Über die Verschneidung
mit den Katastralgemeinde(KG)-Grenzen resultieren daraus KG-bezogene
Klimadatenblätter. Die Ergebnisse liegen sowohl in tabellarischer als
auch in Kartenform vor.

   Angaben zum Lokalklima:

Zusätzlich werden im Rahmen der einzelnen Bodenschätzungen auch
lokalklimatische Besonderheiten mit berücksichtigt und in den
Schätzungsbüchern vermerkt: Frostgefährdung, Wind, Bergschatten,
Nordexpositition, Nebellagen u.a.m.

3) Daten der Schätzungsergebnisse:

• Grafische Abgrenzung der verschiedenen Bodenklassen (sog. Klassen-
flachen mit Sonderflächen) im Katastermaßstab - Schätzungskarte.
Pro Klassenfläche wurden/werden folgende Faktoren feldbodenkundlich
erhoben bzw. beurteilt:


    Kulturart gern. Anhang zum Bodenschätzungsgesetz

    Bodenverhältnisse:

bei Ackerschätzung: Bodenart, Zustandsstufe, Entstehungsart;
bei Grünlandschätzung: Bodenart, Zustandsstufe; Schichtprofile

Klimaverhältnisse: (siehe Klimadaten) z.B. Klimastufe bei Grünland-
schätzung,

    Geländeverhältnisse: Hangneigung in Grad und Hangrichtung;

    Wasserverhältnisse: z.B. Wasserstufen bei Grünlandschätzung

    Sonderverhältnisse: z.B. Versteinung, durchschnittliche Überschwem-
mungsgefährdung;

  Kurzbeschreibung des für die Klasse kennzeichnenden Bodens: Horizon-
tierung, Humus, Bodenart, Vorhandensein von Kalk, sonstige Merkmale,
Bodentyp nach der Österreichischen Bodensystematik, Ausgangsmaterial

Betriebsdaten für Zwecke der Einheitsbewertung

Für Zwecke der Einheitsbewertung wurden im Rahmen der Hauptfeststel-
lung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988
bundesweit betriebsbezogene Daten mittels Erklärung oder amtswegig erho-
ben, die in der folgenden Aufstellung aufgelistet sind. Diese Daten sind nur
teilweise im internen Grundbesitzinformationssystem der Finanzverwaltung,
das auch die entsprechenden Berechnungsprogramme und -dateien für die
Einheitswertermittlung beinhaltet, digital zu erfassen.

Die betriebsbezogenen Daten werden einzelbetrieblich nur im Anlassfall ent-
weder amtswegig (z.B. auf Grund von Auszügen aus dem Grundstücksver-
zeichnis über Benützungsartänderungen, Überprüfungen durch das Finanz
amt, Erklärungszusendung) oder auf Antrag des Eigentümers aktualisiert.
Stichtagsbezogene aktuelle Datenbestände für sämtliche wirtschaftliche
Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens liegen daher nicht
vor.


Folgende Betriebsdaten wurden/werden erhoben:

1) Allgemeine Betriebsdaten: Lage, Katastralgemeinde, Einlagezahlen, Hof-
name, Angaben über weitere landwirtschaftliche Betriebe, die im Eigentum
stehen

2) Eigentumsverhältnisse: Eigentümer; Anteile, Eigentumsflächen mit
Flächenausmaß

3) Pachtverhältnisse: verpachtete und zugepachtete Flächen mit Flächen-
ausmaß

4) Angaben über die tatsächliche Nutzung: Nutzung und Flächenausmaß

5) Angaben über gärtnerisch oder baumschulmäßig genutzte Flächen: Art
der Nutzung (z.B. Freiland, Glashäuser, Folientunnels, Baumschulflächen
usw.) und Flächenausmaß; natürliche und wirtschaftliche Ertragsbedingun-
gen; innere und äußere Verkehrslage der gärtnerischen Betriebe, Sonderver-
hältnisse

6) Angaben über das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen: z.B.
Teichwirtschaftliche Betriebe, Fischereiberechtigungen an stehenden und
fließenden Gewässern: (Flächen)Ausmaß, natürliche und wirtschaftliche Er-
tragsbedingungen

7) Imkereien: insbesondere Anzahl der Ertragsvölker

8) Angaben über Nebenbetriebe: Art des Nebenbetriebes

9) Angaben über mit dem Grundbesitz verbundene Rechte und Lasten: Auf-
zählung und Umfang der Rechte und Lasten: Wasserrechte, Ausmaß der
Weiderechte u.a.m.

10) Anteile an Agrargemeinschaften

11) Tierbestand nach Tierarten gem. Bewertungsgesetz

12) Angaben über Zukaufe fremder Erzeugnisse

13) Angaben zu Sonderkulturen, z.B. Art und Flächenausmaße

14) Angaben zu Intensivobstbau, z.B. Art und Flächenausmaße
14.1.) Obstbaukartierungsergebnisse: Für die Bewertung von Intensivobst-
anlagen existieren Kartierungsergebnisse. Erhoben wurden nach den hiefür
von Bundesministerium für Finanzen erstellten Bewertungsrichtlinien: Bö-


denverhältnisse (nach den Bodenschätzungsergebnissen), Geländeverhält-
nisse, Klimaverhältnisse (Regional- und Lokalklimaparameter), Sonderver-
hältnisse; innere und äußere Verkehrslage: Die Ergebnisse fließen in die
Einheitsbewertung als so genannte Obstbauwertzahl ein.

15) Angaben zu Alpen (Almflächen): Bezeichnung (Name bzw. Lage der Alpe),
Katastralgemeinde, Einlagezahlen, Ortsgemeinde, Bezirk,
Flächenausmaß: Gesamtfläche lt. Kataster, davon Waldfläche; Lage der Alpe,
natürliche  Ertragsbedingungen wie  geologische Verhältnisse,   Geländever-
hältnisse, Verwuchs und Feuchtigkeitsverhältnisse, Sonderverhältnisse;
wirtschaftliche Ertragsbedingungen: Erreichbarkeit der Alpe, Wegeverhält-
nisse; Flächenausmaße von Bergmähdern;

16) Flächenausmaße von landwirtschaftlichen Flächen geringer Ertragsfä-
higkeit und unproduktiven Flächen

17) Angaben zu den Forstflächen:

Forstdaten werden ausschließlich betriebsindividuell und in Abhängigkeit

vom Waldflächenausmaß der wirtschaftlichen Einheit erhoben:

17.1. Kleinstwaldbetriebe: l bis 10 ha Forstbetriebsfläche:
Flächenausmaße: Wirtschaftswald - Hochwald,  - Niederwald, - Mittelwald; -
Auwald;

Neuaufforstungsflächen von landw. Grenzertragsböden bis Alter 40 Jahre;
Umwandlungsflächen aus Nieder - und Mittelwald bis Alter 40 Jahre; Wind-
schutz - und Quellschutzanlagen bis Alter 40, Bannwaldflächen gem. § 27
ForstG, Erholungswaldflächen gem. § 36 ForstG; Schutzwaldflächen;
Lagemerkmale für die Bewirtschaftung nach drei Kategorien.

17.2. Kleinwaldbetriebe von 10,01 ha bis 100 ha Forstbetriebsfläche (Groß-
wald):
Flächenausmaße: Wirtschaftswald - Hochwald differenziert

    nach Baumarten (Fichte und Tanne, Douglasie, Lärche, Zirbe, Weißkiefer,
Schwarzkiefer, Eiche, Buche und alle anderen Laubhölzer);

    nach Altersstufen (bis 10 Jahre,  11 bis 40 Jahre, 41 bis 80 Jahre und
über 80 Jahre).


   nach Holzwachstum (Bonität) in 5 Stufen.
Wirtschaftswald - Ausschlagwald differenziert nach

    Niederwald weich, Niederwald hart, Mittelwald, Auwald

    Schutzwald: im Ertrag: nach Baumarten:

    besserer Schutzwald: Fichte, Tanne, Lärche, Zirbe

   mittlerer Schutzwald: Kiefer und alle Laubhölzer außer Ertrag

    Lagemerkmale: Seehöhe, mittlere Entfernung zum Anschlusspunkt an die
öffentliche Straße, Geländeneigungen (bis 20 %, 2
1 bis 40 %, 41 bis 60 %,
über 60 %); Geländeverhältnisse (Morphologie), Bedingungen für den
Forstwegebau.

1.7.3. Über 100 ha Forstbetriebsfläche (Großwaldbetriebe):
Zusätzlich zu den unter Punkt 17.2. angeführten Daten werden mehr ins
Detail gehende Betriebsdaten bei den Bringungsbe
sonderheiten, Forstwege-
baubedingungen und über Waldschäden (Pilzbefall, Immissionsschäden) er-
hoben. Die Bestandesverhältnisse im Wirtschaftswald - Hochwald werden
ebenfalls detaillierter erfasst: das Wachstum wird in Absolutertragsklassen
erhoben, zur Vorratsabschätzung wird der Be
stockungsgrad ermittelt. Für
die Bewertung des Wirtschaftswald - Ausschlagwald werden tatsächliche
Nutzungsmengen und Erlöse ab Stock ermittelt.
18) Angaben zum Weinbauvermögen:

   Lage und Flächenausmaße der einzelnen Weinbaugrundstücke

   Weinbaukartierungsergebnisse: Erhoben wurden für die Weinbaulagen
nach den hiefür von Bundesministerium für Finanzen erstellten Bewer-
tungsrichtlinien unter Zugrundelegung der rechtsverbindlich kundge-
machten Weinbauvergleichslagen: Bodenverhältnisse (nach den Boden-
schätzungsergebnissen), Geländeverhältnisse, Klimaverhältnisse (Regio-
nal- und Lokalklimaparameter), Sonderverhältnisse; innere und äußere
Verkehrslage.

Die Ergebnisse fließen in die Einheitsbewertung als so genannte Weinbauer-
tragszahl ein.


19) Angaben zu (Wohn-)Gebäuden und sonstige Angaben:

   Angaben  zum  landwirtschaftlichen  Wohngebäude  wie  z.B.   Bauweise,
Bauausführung, Nutzung, Flächen und Kubaturen, Baukosten

   Angaben zu nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebäuden bzw.
Gebäudeteilen

   Angaben zu Grundstücksflächen, die nicht land- und forstwirtschaft-
lichen Zwecken dienen

    Angaben zu fremden Gebäuden auf Eigenflächen

20) Erhebungen und Berechnungen für die Feststellung der ortsüblichen
wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (äußere und innere Verkehrslage von
sog. Richtbetrieben) auf Grundlage der rechtsverbindlich kundgemachten
Vergleichs- und Untervergleichsbetriebe.

Zu 2.:

a) Die erhobenen betriebsbezogenen Daten, wie z.B. Tierbestand, Forstdaten,
Gärtnereidaten u.a.m. unterliegen grundsätzlich der abgabenrechtlichen
Geheimhaltungsverpflichtung und dienen ausschließlich als Grundlage für
die Besteuerung, einerseits zur Feststellung des Einheitswertes als Abga-
benbemessungsgrundlage und andererseits auch in besonderen Fällen als
Grundlage für direkte Steuern.

b) Die Bodenschätzungsdaten/-ergebnisse sind einerseits eine der maßgeb-
lichen Grundlagen für die Ermittlung des landwirtschaftlichen Hektarsatzes
im Rahmen des Einheitswertfeststellungsverfahrens, andererseits werden sie
auch im nichtsteuerlichen Bereich genutzt:

Nichtsteuerliche Nutzungen (soweit sie dem Bundesministerium für Finan-
zen bekannt sind):

    Die im Grundstücksverzeichnis der Grundstücksdatenbank eingetrage-
nen Ertragsmesszahlen (= ausgewertete Bodenschätzungsergebnisse) der
landwirtschaftlichen Grundstücke werden vom Bundesministerium für


Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen des
neuen Berghöfekatasters (BHK) für die Errechnung der BHK-Boden-
klimazahl herangezogen; Klimaparameter der Bodenschätzung
(14h-Temperaturen, Wärmesummen) sind für die Beurteilung des Klima-
wertes der Hofstelle maßgeblich.

    Für die Abgrenzung von benachteiligten Gebieten sind ebenfalls die auf
Basis der EMZ/Bodenklimazahlen errechneten durchschnittlichen Be-
triebszahlen ein wesentliches Kriterium.

   Von einigen Agrarbezirksbehörden der Länder (z.B. Oberösterreich und
Salzburg) werden Bodenschätzungsergebnisse als Bonitierungsgrundlage
bei Agrarverfahren verwendet.

    In Einzelprojekten bzw. Einzelfall wurden/werden (analoge) Bodenschät-
zungsergebnisse als Basisinformation über die vorliegenden Bodenver-
hältnisse

- bei Umweltverträglichkeitsprüfungen,

- für Zwecke des Bodenschutzes und des Grundwasserschutzes, wie z.B.
Wasserschongebiete, Klärschlammausbringung, Beregnung, ÖPUL-
Maßnahmen betreffend Dünge- und Bewirtschaftungsauflagen (Die
Bodenklimazahlen sind z.B. für die Ermittlung der Ökopunkteprämien
in Niederösterreich maßgeblich.),

- für Zwecke einer standortsangepassten Bewirtschaftung,

- für bodenwissenschaftliche Forschungen,

- für die Erstellung von Flurplanungen und Flächenwidmungsplänen auf
Gemeindeebene zur Feststellung und Abgrenzung von wertvollen land-
wirtschaftlichen Nutzflächen (Zweck: Erhaltung von wertvollen landwirt-
schaftlichen Bodenflächen),

- sowie bei Entschädigungsfragen und Grundstücksablösen genutzt.


Zu 3. und 4.:

Das Bundesministerium für Finanzen steht im Sinne der Verwaltungsöko-
nomie einer breiteren Nutzung der Bodenschätzungsergebnisse grundsätz-
lich positiv gegenüber.

In diesem Zusammenhang ist auch auf den Beschluss des Ministerrates vom
23. April 2003 zu verweisen, mit dem der Herr Bundesminister für Wirt-
schaft und Arbeit beauftragt wurde, die Koordination der Aktivitäten von
Bund, Ländern und Gemeinden bezüglich des Aufbaus und der Vereinheitli-
chung der Österreichischen Geodäten ("Geodäten-Infrastruktur") vorzuneh-
men, um u.a. eine verwaltungsökonomische, optimale Nutzung der öffentli-
chen Geodatenbestände zu erzielen, wobei das Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen zur Geschäftsstelle bestimmt wurde.

Die diesbezüglichen Beratungen, in die das Bundesministerium für Finanzen
eingebunden ist, sind bereits im Gange.