1008/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 989/J vom
23. Oktober 2003 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen,
betreffend Arbeitsleihverträge, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Im Ministerbüro und außerhalb bestanden seit 4. Februar 2000, ebenso wie
bei meinen Vorgängern, Arbeitsleihverträge. Zum Stichtag 1. Oktober 2003
waren im Ministerbüro zehn Personen und außerhalb meines Büros
7 Personen mit Arbeitsleihen beschäftigt.

Wie ich schon bei meiner Beantwortung der schriftlichen Antrage Nr. 2336/ J
vom 5. April 2001 erwähnt habe, waren im Jahr 1998 im Büro meines
Amtsvorgängers sechs Personen mit Arbeitsleihverträgen und zwei Personen
mit sogenannten Abordnungsverträgen (mit der Gemeinde Wien) beschäftigt.


Zu 3.:

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über hervorragende
Spezialisten in den Fachsektionen, die aber auf ihren angestammten
Arbeitsplätzen unverzichtbar sind. Aus diesem Grund mussten ich, der Herr
Staatssekretär und der Regierungsbeauftragte für den Kapitalmarkt auf
externe Spezialisten zurückgreifen. Diese Praxis war übrigens bei meinen
Amtsvorgängern nicht anders. Ein Arbeitsleihvertrag wurde für einen
Drucker und einer für einen Maler und Anstreicher abgeschlossen.

Zu 4.:

Die Arbeitsleihverträge wurden mit nachfolgenden Unternehmungen bzw.

sonstigen Einrichtungen abgeschlossen.

    Fa. Manpower                     8 Verträge

    Fa. Flexwork                     6 Verträge

    Amt der Kärntner Landesregierung           l Vertrag

    Wirtschaftskammer Österreich                l Vertrag

    Fa. Macro Group                l Vertrag

    Institut für Bildung und Innovation          l Vertrag

Unter meinem Amtsvorgänger wurden die Verträge mit folgenden
Einrichtungen abgeschlossen:

      Gemeinde Wien      2 Verträge

    Arbeiterkammer   l Vertrag

   Spar Invest Austria    l Vertrag

   Invest Kredit    l Vertrag

    SPÖ-Wien      l Vertrag

    OeNB      2 Verträge


Zu 5.:

Zum Stichtag  1. Oktober 2003 sind im Bundesministerium für Finanzen

17 Personen aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.

8 Verträge wurden mit der Firma Manpower, 6 mit der Firma Flexwork,
l mit der Wirtschaftskammer Österreich, l mit der Firma Macro Group und
l mit dem Institut für Bildung und Innovation abgeschlossen.

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich aus datenschutzrechtlichen
Gründen nur eine Gesamtsumme der Kosten (nicht Gehälter) bekannt geben
kann.

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen
nur eine Gesamtsumme der Kosten (nicht Gehälter) bekannt geben kann.
Die Gesamtkosten der Gehälter mit Nebengebühren und Zulagen inklusive
Zuschläge für den Verleiher, Umsatzsteuer und Dienstgeberbeitrag betrugen
zum Stichtag 1. Oktober 2003 im Monatsdurchschnitt 133.594,05.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf meine Beantwortung der
schriftlichen Anfrage vom 9. August 2001, Nr. 1868/J-BR, Fragen 3. und 6.
hinweisen. Danach sind im Jahr 1999 für zwei mit Arbeitsleihverträgen im
Büro meines Amtsvorgängers beschäftigte Bedienstete Kosten in Höhe von
4,4 Mio. ATS (€ 319.760,--) angefallen, während zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung die Kosten in meinem Büro dafür 3,9 Mio. ATS
(€ 283.424,--) betrugen.

Eine Zeitreihe über den Vergleich der jährlichen Personalkosten
(Arbeitsleihen und Beamte) der Büros meiner Amtsvorgänger mit jenen
meines Büros - jeweils beschränkt auf die Fachreferentenlnnen -
verdeutlicht dies noch vielmehr:


1997           (Büro Edlinger)           €1.012.631,--

1998           (Büro Edlinger)           €1.072.416,--

1999           (Büro Edlinger)           €1.064.138,--

2000           (Büro Grasser)                461.464,-- (Februar bis Dezember 2000)

2001           (Büro Grasser)               688.616,--

2002           (Büro Grasser)               770.222,--

2003           (Büro Grasser)               608.398,-- (bis Oktober 2003)

Zu 6.:

Die Arbeitsleihverträge wurden grundsätzlich befristet auf die jeweilige
Dauer der Verwendung in meinem Büro, im Büro des Herrn Staatssekretärs
und im Büro des Kapitalmarktbeauftragten der Bundesregierung abge-
schlossen. Ein Arbeitsleihvertrag wurde befristet mit 31. Dezember 2003
abgeschlossen.

Zu 7.:

Die Arbeitsleihen enden jeweils mit Beendigung der Verwendung, wobei aber

in manchen Fällen eine mehrwöchige Kündigungsfrist einzuhalten ist.