1008/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 989/J vom
23.
Oktober 2003 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen,
betreffend
Arbeitsleihverträge, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Im Ministerbüro und außerhalb bestanden seit 4. Februar
2000, ebenso wie
bei meinen Vorgängern, Arbeitsleihverträge.
Zum Stichtag 1. Oktober 2003
waren im Ministerbüro zehn Personen
und außerhalb meines Büros
7 Personen mit Arbeitsleihen
beschäftigt.
Wie ich schon bei
meiner Beantwortung der schriftlichen Antrage Nr. 2336/ J
vom 5. April 2001
erwähnt habe, waren im Jahr 1998 im Büro meines
Amtsvorgängers sechs Personen mit
Arbeitsleihverträgen und zwei Personen
mit sogenannten Abordnungsverträgen
(mit der Gemeinde Wien) beschäftigt.
Zu 3.:
Das Bundesministerium für Finanzen
verfügt über hervorragende
Spezialisten
in den Fachsektionen, die aber auf ihren angestammten
Arbeitsplätzen
unverzichtbar sind. Aus diesem Grund mussten ich, der Herr
Staatssekretär und der Regierungsbeauftragte für den Kapitalmarkt auf
externe Spezialisten zurückgreifen. Diese Praxis war übrigens bei meinen
Amtsvorgängern nicht anders. Ein
Arbeitsleihvertrag wurde für einen
Drucker und einer für einen Maler und
Anstreicher abgeschlossen.
Zu 4.:
Die
Arbeitsleihverträge wurden mit nachfolgenden Unternehmungen bzw.
sonstigen Einrichtungen abgeschlossen.
• Fa. Manpower 8
Verträge
• Fa. Flexwork 6
Verträge
•
Amt der Kärntner Landesregierung l
Vertrag
• Wirtschaftskammer Österreich l
Vertrag
• Fa. Macro Group l
Vertrag
•
Institut für Bildung und Innovation l Vertrag
Unter meinem Amtsvorgänger wurden die
Verträge mit folgenden
Einrichtungen
abgeschlossen:
• Gemeinde Wien 2 Verträge
• Arbeiterkammer l Vertrag
• Spar Invest Austria l Vertrag
• Invest Kredit l Vertrag
• SPÖ-Wien l Vertrag
• OeNB 2 Verträge
Zu 5.:
Zum Stichtag 1. Oktober 2003 sind im
Bundesministerium für Finanzen
17 Personen aufgrund
von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.
8 Verträge wurden
mit der Firma Manpower, 6 mit der Firma Flexwork,
l
mit der Wirtschaftskammer Österreich, l mit der Firma Macro Group und
l
mit dem Institut für Bildung und Innovation abgeschlossen.
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich aus
datenschutzrechtlichen
Gründen nur eine Gesamtsumme der Kosten
(nicht Gehälter) bekannt geben
kann.
Ich ersuche um
Verständnis, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen
nur
eine Gesamtsumme der Kosten (nicht Gehälter) bekannt geben kann.
Die
Gesamtkosten der Gehälter mit Nebengebühren und Zulagen inklusive
Zuschläge
für den Verleiher, Umsatzsteuer und Dienstgeberbeitrag betrugen
zum
Stichtag 1. Oktober 2003 im Monatsdurchschnitt € 133.594,05.
In diesem Zusammenhang möchte ich
auch auf meine Beantwortung der
schriftlichen
Anfrage vom 9. August 2001, Nr. 1868/J-BR, Fragen 3. und 6.
hinweisen.
Danach sind im Jahr 1999 für zwei mit Arbeitsleihverträgen im
Büro
meines Amtsvorgängers beschäftigte Bedienstete Kosten in Höhe von
4,4
Mio. ATS (€ 319.760,--) angefallen, während zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung
die Kosten in meinem Büro dafür 3,9 Mio. ATS
(€
283.424,--) betrugen.
Eine Zeitreihe über den Vergleich der
jährlichen Personalkosten
(Arbeitsleihen
und Beamte) der Büros meiner Amtsvorgänger mit jenen
meines
Büros - jeweils beschränkt auf die Fachreferentenlnnen -
verdeutlicht
dies noch vielmehr:
1997 (Büro
Edlinger) €1.012.631,--
1998 (Büro
Edlinger) €1.072.416,--
1999 (Büro
Edlinger) €1.064.138,--
2000 (Büro
Grasser) € 461.464,-- (Februar
bis Dezember 2000)
2001 (Büro
Grasser) € 688.616,--
2002 (Büro
Grasser) € 770.222,--
2003 (Büro
Grasser) € 608.398,-- (bis Oktober
2003)
Zu 6.:
Die Arbeitsleihverträge
wurden grundsätzlich befristet auf die jeweilige
Dauer der Verwendung
in meinem Büro, im Büro des Herrn Staatssekretärs
und im Büro des Kapitalmarktbeauftragten der
Bundesregierung abge-
schlossen. Ein Arbeitsleihvertrag wurde befristet mit 31. Dezember 2003
abgeschlossen.
Zu 7.:
Die
Arbeitsleihen enden jeweils mit Beendigung der Verwendung, wobei aber
in manchen Fällen eine mehrwöchige Kündigungsfrist einzuhalten ist.