1010/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 968/J-NR/2003 betreffend den bereits
zugesagten
Erhalt der Mariazellerbahn, die die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen am 23. Oktober 2003 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Schließen
Sie sich der Meinung Ihren Vorgängnerlnnen an, dass die Mariazellerbahn
erhalten
werden muss?
Antwort
Ich
bin der Überzeugung und schließe mich der Meinung meiner Vorgängerin an, dass
die
Mariazellerbahn - soweit es finanziell und wirtschaftlich möglich ist -
erhalten werden soll.
Frage 2:
Sind
Sie bereit, die Infrastruktur der Mariazellerbahn (St. Pötten bis Mariazell)
und auch der
Ybbstalbahn (Waidhofen a.d. Ybbs, Gstadt-Lunz am See/Ybbsitz) mit Mitteln des
Bundes langfristig
zu erhalten.
Antwort:
Insoweit
Verkehrsleistungen auf der Strecke bestellt und erbracht werden, ist die
Infrastruktur gemäß
Eisenbahngesetz zu erhalten. Hinsichtlich der Finanzierung wäre zu
berücksichtigen, dass bei
Infrastrukturen in regionalem Interesse nennenswerte Beiträge der regionalen
Gebietskörperschaften
zu leisten sind. Seit letzter Woche wurde ein Vertrag zwischen dem Bund und dem
Land
Niederösterreich geschlossen, der die
Infrastruktur für weitere 5 Jahre erhält.
Frage 3:
Sind
Sie darüber hinaus bereit, Mittel für Investitionen in Rollmaterial
(Beschaffung neuer Triebwagen,
Beschaffung neuer Waggons) zur Verfügung zu stellen?
Antwort:
Nachdem
Rollmaterial absatzseitige Investitionen sind und die Förderung bzw.
Finanzierung dieser
Investitionen mit den EU-Wettbewerbsregeln nicht in Einklang zu bringen sind,
können seitens des
Bundes keine Finanzierungsmittel dafür bereitgestellt
werden. Abschreibungen für Fahrbetriebs-
mittel finden
üblicherweise Eingang in die Kostenkalkulationen für Verkehrsdiensteverträge.
Frage 4:
Befürworten
Sie die Gründung einer Schmalspurbahngesellschaft, wie seit 2 Jahren zwischen
ÖBB
und NÖVOG verhandelt?
Antwort
Ich
finde es sinnvoll, den Eisenbahnbetrieb von Schmalspurbahnen auf eine
eigenwirtschaftliche
Basis zu stellen und stehe daher der Gründung einer solchen Gesellschaft
positiv gegenüber.
Frage 5:
Kennen Sie den Status der Verhandlungen?
Warum existiert diese Gesellschaft bis heute nicht?
Antwort:
Die
vertraglichen Bedingungen sind derzeit nach Angaben der ÖBB in Ausarbeitung.
Sobald die
letzten Einzelheiten vereinbart sind, wird der Vertrag geschlossen werden. Mein
Ressort hat
allerdings auf die Verwirklichung einer solchen Gesellschaft keinen Einfluss,
da dies in die
Kompetenz des Unternehmensbereiches Absatz der österreichischen Bundesbahnen
fällt. Ich
habe während der laufenden Verhandlungen den Betrieb auf den Schmalspurbahnstrecken
durch
entsprechende Finanzmittel sichergestellt.
Frage 6:
Was
harten Sie von der von der NÖVOG kolportierten Umspurung der Mariazellerbahn
auf
Normalspur zwischen St. Polten und Kirchberg a.d. Pielach?
Antwort:
Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die einen
Teilumbau der Strecken St. Polten -
Obergrafendorf - Mariazell bzw. Mank sowie Waidhofen/Ybbs - Lunz am See bzw.
Ybbsitz auf
Normalspur inklusive Elektrifizierung zu erarbeiten haben wird, wobei sowohl
technische als auch
ökonomische Aspekte untersucht werden sollen.
Frage 7:
Sind
Ihnen die Kosten derartiger Maßnahmen bekannt? Wenn ja, wie hoch sind sie? Wenn
Kosten für
derartige Maßnahmen noch nicht bekannt
sind: sind die notwendigen Vorplanungsarbeiten bereits
beauftragt? Wer finanziert diese Vorplanungen?
Antwort:
Die Kosten für eine mögliche Umspurung sind im Rahmen
dieser Arbeitsgruppe zu ermitteln. Die
notwendigen Vorplanungsarbeiten werden
in Expertengruppen, bestehend aus Vertretern des
Bundes sowie des Landes Niederösterreich, geleistet.
Frage 8:
Haben
Sie über die weitere Vorgangsweise bei der Mariazellerbahn mit dem NÖ Landeshauptmann
Pröll eine Vereinbarung geschlossen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 9:
Was
würde bei Umspurung der Mariazellerbahn auf Normalspur mit dem restlich
verbleibenden
Schmalspurbahnnetz geschehen? Wären Sie bereit, dann die verbleibende
Schmalspurbahninfrastruktur aus Mitteln des Bundes weiter zu erhalten?
Antwort:
Dieses Thema soll ebenfalls Gegenstand der
zu Fragepunkt 7 erwähnten Untersuchungen sein.
Frage
10:
Was ist von den Aussagen von Staatssekretär Kukacka zu
halten, Regionalbahnen in
Ländergesellschaften überzuführen? Wer wäre dann für die Erhaltung der
Infrastruktur der insgesamt
23 NÖ Regionalbahnen verantwortlich und
hätte dann die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung zu
stellen?
Antwort:
Was die Erhaltung der Infrastruktur betrifft, so treffen
ÖBB-Gesetz und Privatbahngesetz dafür derzeit
klare
gesetzliche Regelungen.
Frage11:
Wie
stellen Sie sich als verantwortlicher Infrastrukturminister die Erhaltung der
23
niederösterreichischen Regionalbahnen überhaupt vor?
Antwort:
Die
Erhaltung der Regionalbahnen hängt derzeit davon ab, in wessen Eigentum die
Infrastruktur
der jeweiligen Strecke steht und welches Gesetz konkret anzuwenden ist. Es ist
im Sinne der
Verkehrspolitik Schienenverkehrsstrecken solange zu erhalten, solange darauf
öffentlicher Verkehr
abgewickelt wird.
Frage 12:
Beabsichtigen
Sie, das Infrastrukturbenützungsentgelt zu erhöhen? Welches
Infrastrukturbenützungsentgelt wurde seitens des Unternehmens ÖBB an den Bund
im Jahr 2002
bezahlt?
Antwort:
Das
Infrastrukturbenützungsentgelt wird, im Sinne der Vorgaben der EU, vom
Untemehmensbe-
reich Absatz an den Untemehmensbereich Infrastruktur bezahlt und dient der
Finanzierung der
Erhaltung bzw. Erneuerung der
Infrastruktur. Der Bund erhält aus dem Titel Infrastrukturbenüt-
zungsentgelt keinen Anteil.