1010/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 968/J-NR/2003 betreffend den bereits zugesagten
Erhalt der Mariazellerbahn, die die Abgeordneten Heinzl und Genoss
Innen am 23. Oktober 2003 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Schließen Sie sich der Meinung Ihren Vorgängnerlnnen an, dass die Mariazellerbahn erhalten
werden muss?

Antwort

Ich bin der Überzeugung und schließe mich der Meinung meiner Vorgängerin an, dass die
Mariazellerbahn - soweit es finanziell und wirtschaftlich möglich ist - erhalten werden soll.

Frage 2:

Sind Sie bereit, die Infrastruktur der Mariazellerbahn (St. Pötten bis Mariazell) und auch der
Ybbstalbahn (Waidhofen a.d. Ybbs, Gstadt-Lunz am See/Ybbsitz) mit Mitteln des Bundes langfristig
zu erhalten.

Antwort:

Insoweit Verkehrsleistungen auf der Strecke bestellt und erbracht werden, ist die Infrastruktur gemäß
Eisenbahngesetz zu erhalten. Hinsichtlich der Finanzierung wäre zu berücksichtigen, dass bei
Infrastrukturen in regionalem Interesse nennenswerte Beiträge der regionalen Gebietskörperschaften
zu leisten sind. Seit letzter Woche wurde ein Vertrag zwischen dem Bund und dem Land
Niederösterreich geschlossen, der die Infrastruktur für weitere 5 Jahre erhält.

Frage 3:

Sind Sie darüber hinaus bereit, Mittel für Investitionen in Rollmaterial (Beschaffung neuer Triebwagen,
Beschaffung neuer Waggons) zur Verfügung zu stellen?

Antwort:

Nachdem Rollmaterial absatzseitige Investitionen sind und die Förderung bzw. Finanzierung dieser
Investitionen mit den EU-Wettbewerbsregeln nicht in Einklang zu bringen sind, können seitens des


Bundes keine Finanzierungsmittel dafür bereitgestellt werden. Abschreibungen für Fahrbetriebs-
mittel finden üblicherweise Eingang in die Kostenkalkulationen für Verkehrsdiensteverträge.

Frage 4:

Befürworten Sie die Gründung einer Schmalspurbahngesellschaft, wie seit 2 Jahren zwischen ÖBB
und NÖVOG verhandelt?

Antwort

Ich finde es sinnvoll, den Eisenbahnbetrieb von Schmalspurbahnen auf eine eigenwirtschaftliche
Basis zu stellen und stehe daher der Gründung einer solchen Gesellschaft positiv gegenüber.

Frage 5:

Kennen Sie den Status der Verhandlungen? Warum existiert diese Gesellschaft bis heute nicht?

Antwort:

Die vertraglichen Bedingungen sind derzeit nach Angaben der ÖBB in Ausarbeitung. Sobald die
letzten Einzelheiten vereinbart sind, wird der Vertrag geschlossen werden. Mein Ressort hat
allerdings auf die Verwirklichung einer solchen Gesellschaft keinen Einfluss, da dies in die
Kompetenz des Unternehmensbereiches Absatz der österreichischen Bundesbahnen fällt. Ich
habe während der laufenden Verhandlungen den Betrieb auf den Schmalspurbahnstrecken durch
entsprechende Finanzmittel sichergestellt.

Frage 6:

Was harten Sie von der von der NÖVOG kolportierten Umspurung der Mariazellerbahn auf
Normalspur zwischen St. Polten und Kirchberg a.d. Pielach?

Antwort:

Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die einen Teilumbau der Strecken St. Polten -
Obergrafendorf - Mariazell bzw. Mank sowie Waidhofen/Ybbs - Lunz am See bzw. Ybbsitz auf
Normalspur inklusive Elektrifizierung zu erarbeiten haben wird, wobei sowohl technische als auch
ökonomische Aspekte untersucht werden sollen.

Frage 7:

Sind Ihnen die Kosten derartiger Maßnahmen bekannt? Wenn ja, wie hoch sind sie? Wenn Kosten für
derartige Maßnahmen noch nicht bekannt sind: sind die notwendigen Vorplanungsarbeiten bereits
beauftragt? Wer finanziert diese Vorplanungen?

Antwort:

Die Kosten für eine mögliche Umspurung sind im Rahmen dieser Arbeitsgruppe zu ermitteln. Die
notwendigen Vorplanungsarbe
iten werden in Expertengruppen, bestehend aus Vertretern des
Bundes sowie des Landes Niederösterreich, geleistet.

Frage 8:

Haben Sie über die weitere Vorgangsweise bei der Mariazellerbahn mit dem NÖ Landeshauptmann
Pröll eine Vereinbarung geschlossen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2.


Frage 9:

Was würde bei Umspurung der Mariazellerbahn auf Normalspur mit dem restlich verbleibenden
Schmalspurbahnnetz geschehen? Wären Sie bereit, dann die verbleibende
Schmalspurbahninfrastruktur aus Mitteln des Bundes weiter zu erhalten?

Antwort:

Dieses Thema soll ebenfalls Gegenstand der zu Fragepunkt 7 erwähnten Untersuchungen sein.

Frage 10:

Was ist von den Aussagen von Staatssekretär Kukacka zu halten, Regionalbahnen in
Ländergesellschaften überzuführen? Wer wäre dann für die Erhaltung der Infrastruktur der insgesamt
23 NÖ Regionalbahnen verantwortlich und hätte dann die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung zu
stellen?

Antwort:

Was die Erhaltung der Infrastruktur betrifft, so treffen ÖBB-Gesetz und Privatbahngesetz dafür derzeit
klare gesetzliche Regelungen.

Frage11:

Wie stellen Sie sich als verantwortlicher Infrastrukturminister die Erhaltung der 23
niederösterreichischen Regionalbahnen überhaupt vor?

Antwort:

Die Erhaltung der Regionalbahnen hängt derzeit davon ab, in wessen Eigentum die Infrastruktur
der jeweiligen Strecke steht und welches Gesetz konkret anzuwenden ist. Es ist im Sinne der
Verkehrspolitik Schienenverkehrsstrecken solange zu erhalten, solange darauf öffentlicher Verkehr
abgewickelt wird.

Frage 12:

Beabsichtigen Sie, das Infrastrukturbenützungsentgelt zu erhöhen? Welches
Infrastrukturbenützungsentgelt wurde seitens des Unternehmens ÖBB an den Bund im Jahr 2002
bezahlt?

Antwort:

Das Infrastrukturbenützungsentgelt wird, im Sinne der Vorgaben der EU, vom Untemehmensbe-
reich Absatz an den Untemehmensbereich Infrastruktur bezahlt und dient der Finanzierung der
Erhaltung bzw. Erneuerung der Infrastruktur. Der Bund erhält aus dem Titel Infrastrukturbenüt-
zungsentgelt keinen Anteil.