1012/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 997/J betreffend
Arbeitsleihverträge, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen am 23. Oktober 2003 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1a der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 1b der Anfrage:
Nein.
Antwort zu
Punkt 2 der Anfrage:
Zum Stichtag 1. Oktober 2003 bestehen im
Ministerbüro acht Arbeitsleihverträge.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Der Abschluss von Arbeitsleihverträgen im
Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit wird in Ausnahmefällen in Anspruch genommen, wenn keine geeigneten
Bundesbediensteten zur Verfügung stehen, und wenn dadurch für besonders verant-
wortungsvolle Tätigkeiten fachlich hoch qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter
für das
Ressort gewonnen werden können.
Durch die Inanspruchnahme von
Arbeitsleihverträgen ist eine langfristige Bindung
des Arbeitnehmers zum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch die
zeitliche begrenzte Funktionsausübung im Ministerbüro nicht vorgesehen.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Derzeit bestehen mit folgenden Unternehmungen bzw.
sonstigen Einrichtungen
Arbeitsleihverträge:
=>
Institut für Bildung und Innovation
=> Wirtschaftskammer Niederösterreich
=> ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH
=> Österreichische Nationalbank
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Die unter der Frage 2 angeführten acht
Arbeitsleihverträge beinhalten die nachste-
hend angeführten monatlichen Bruttobezüge, wobei in keinem Fall darüber hinaus
eine Vergütung von Mehrleistungen oder Überstunden erfolgt.
Arbeitsleihvertrag 1: €5.000,00
Arbeitsleihvertrag 2: €
5.000,00
Arbeitsleihvertrag 3: €
7.650,00
Arbeitsleihvertrag 4: €
5.000,00
Arbeitsleihvertrag 5: €
5.059,01
Arbeitsleihvertrag 6: €
5.200,00
Arbeitsleihvertrag 7: €
4.500,00
Arbeitsleihvertrag 8: €
3.970,00
Zu diesen Bruttobezügen fallen für alle
Arbeitsleihverträge insgesamt zusätzlich
Lohnnebenkosten in Höhe von € 9.941,95 monatlich an.
Weiters wird bei den Arbeitsleihverträgen
2 bis 8 zusätzlich 20 % USt verrechnet.
Antwort zu
den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Die jeweiligen Arbeitsleihverträge werden
befristet auf die Dauer der vorgesehenen
Verwendung des Arbeitnehmers im Ministerbüro des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit abgeschlossen.
Dabei ist jeder Vertragsteil berechtigt, das
Beistellungsverhältnis ohne Angabe von
Gründen schriftlich unter Einhaltung einer mindestens sechswöchigen Frist mit
jedem Monatsende durch Kündigung zu lösen. Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit ist unbeschadet der vereinbarten Kündigungsmöglichkeit weiters
berechtigt, das Beistellungsverhältnis zu kündigen oder vorzeitig aufzulösen,
wenn
ein Tatbestand eintritt, der das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
aufgrund
der Bestimmungen des Angestelltengesetzes zur Kündigung oder vorzeitigen
Auflösung berechtigen würde.