1012/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 997/J betreffend
Arbeitsleihverträge, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen am 23. Oktober 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1a der Anfrage:

Ja.

Antwort zu Punkt 1b der Anfrage:

Nein.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Zum Stichtag 1. Oktober 2003 bestehen im Ministerbüro acht Arbeitsleihverträge.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Der Abschluss von Arbeitsleihverträgen im Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit wird in Ausnahmefällen in Anspruch genommen, wenn keine geeigneten
Bundesbediensteten zur Verfügung stehen, und wenn dadurch für besonders verant-
wortungsvolle Tätigkeiten fachlich hoch qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter für das
Ressort gewonnen werden können.

Durch die Inanspruchnahme von Arbeitsleihverträgen ist eine langfristige Bindung
des Arbeitnehmers zum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch die
zeitliche begrenzte Funktionsausübung im Ministerbüro nicht vorgesehen.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Derzeit bestehen mit folgenden Unternehmungen bzw. sonstigen Einrichtungen
Arbeitsleihverträge:

=> Institut für Bildung und Innovation
=> Wirtschaftskammer Niederösterreich
=> ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH
=> Österreichische Nationalbank

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die unter der Frage 2 angeführten acht Arbeitsleihverträge beinhalten die nachste-
hend angeführten monatlichen Bruttobezüge, wobei in keinem Fall darüber hinaus
eine Vergütung von Mehrleistungen oder Überstunden erfolgt.


Arbeitsleihvertrag 1:                       €5.000,00

Arbeitsleihvertrag 2:                       € 5.000,00

Arbeitsleihvertrag 3:                       € 7.650,00

Arbeitsleihvertrag 4:                       € 5.000,00

Arbeitsleihvertrag 5:                       € 5.059,01

Arbeitsleihvertrag 6:                       € 5.200,00

Arbeitsleihvertrag 7:                       € 4.500,00

Arbeitsleihvertrag 8:                       € 3.970,00

Zu diesen Bruttobezügen fallen für alle Arbeitsleihverträge insgesamt zusätzlich
Lohnnebenkosten in Höhe von € 9.941,95 monatlich an.

Weiters wird bei den Arbeitsleihverträgen 2 bis 8 zusätzlich 20 % USt verrechnet.

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

Die jeweiligen Arbeitsleihverträge werden befristet auf die Dauer der vorgesehenen
Verwendung des Arbeitnehmers im Ministerbüro des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit abgeschlossen.

Dabei ist jeder Vertragsteil berechtigt, das Beistellungsverhältnis ohne Angabe von
Gründen schriftlich unter Einhaltung einer mindestens sechswöchigen Frist mit
jedem Monatsende durch Kündigung zu lösen. Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit ist unbeschadet der vereinbarten Kündigungsmöglichkeit weiters
berechtigt, das Beistellungsverhältnis zu kündigen oder vorzeitig aufzulösen, wenn
ein Tatbestand eintritt, der das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgrund
der Bestimmungen des Angestelltengesetzes zur Kündigung oder vorzeitigen
Auflösung berechtigen würde.