1014/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am
23. Oktober 2003 unter der Nummer 1008/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die österreichische Entwicklungshilfe gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Evaluierungsabteilung der Sektion Entwicklungszusammenarbeit, Ostförderung
und Koordination der internationalen Entwicklungspolitik im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten führt im Rahmen eines abgestimmten Jahres-
programms laufend Evaluierungen von für die Ostzusammenarbeit (OZA) und
Entwicklungszusammenarbeit (EZA) repräsentativen Programmen und Projekten
durch.

Darüber hinaus werden die österreichischen Entwicklungsleistungen im Rahmen des
Entwicklungsausschusses der OECD in regelmäßigen Abständen geprüft (PEER
REVIEW).

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Eine Querschnittsauswertung der seit 2000 durchgeführten Evaluierungen hat
insbesondere folgende Ergebnisse gebracht:

   Evaluierungen, die einen längeren Zeitraum eines Vorhabens umfassen (wie
 Kleinkraftwerke Bhutan und Nepal oder Wasser) zeigen, dass sich die „ÖEZA-
 Philosophie" in Übereinstimmung mit den internationalen Trends entwickelt hat
 (z.B. in Bezug auf Umwelt, Gender, Nachhaltigkeit oder im Umgang mit den
 Partnern im Interventionsland);

  Die EZA/OZA ist schon allein von ihrer Größenordnung her ein spezielles
 Programm (Nischenprogramm), das aber punktuell und zeitweilig eine starke
 sektoriell definierte Profilierung bzw. Intervention mit Modellcharakter
 zustande bringt (z.B. Wassersektor, Kleinkraftwerke, Mikrofinanzwesen,
 postgraduale Ausbildungen wie Limnologie);

• Überall dort, wo die OZA/EZA mit Koordinationsbüros in einem
 Schwerpunktland vertreten ist, erhöht sich die grundsätzliche
 Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen des betreffenden Landes, die
 Kooperation auf Regierungsebene bzw. im Rahmen der „national execution"
 und damit die Relevanz der ÖEZA beträchtlich;

• Umweltbewusstsein, Umweltverträglichkeit und Ressourcenschutz haben
hohe Priorität mit hervorragenden Ergebnissen;

  Die Evaluierungen stellen der OZA/EZA hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ein
 gutes Zeugnis aus.

Evaluierungen sind als „Erfahrungslernen" definiert, damit die Ergebnisse auch
konstruktiv umgesetzt werden können. Als positive Beispiele für die Rückkoppelung
von Evaluierungsergebnissen können folgende angeführt werden:

   Die Ergebnisse der Evaluierung „Kleinkraftwerke in Bhutan und Nepal" haben
 sich unmittelbar in der Programmierung des Sektors Energie
 niedergeschlagen und zu einer Optimierung der Zusammenarbeit mit den
 bhutanischen Partnern geführt;

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• Die Ergebnisse der Evaluierung „Wassersektor" werden bei der
 Neuformulierung des Programms Berücksichtigung finden;

  Die Evaluierung „österreichisches Minenaktionsprogramm" hat schon nach
 Fertigstellung der Deskstudie zu einer allseits akzeptierten Veränderung der
 internen Zuständigkeiten und einer besseren Steuerung der Aktivitäten durch
 das Koordinationsbüro in Sarajewo geführt.

Die Ergebnisse der Evaluierungen sind der Öffentlichkeit zugänglich. Zentrale
Evaluierungen werden auf der Webseite des BMaA veröffentlicht. Außerdem sind alle
Evaluierungen in der Fachbibliothek für Entwicklungspolitik bei der österreichischen
Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe (ÖFSE) einsehbar.

Zu den Fragen 4 bis 9:

Im Budgetprogramm 2003 - 2006 der Bundesregierung heißt es u.a.: "Es werden die
Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit deutlich angehoben, um die vom
Europäischen Rat in Barcelona vorgegebenen Zielsetzungen - Erreichung eines
Volumens von mindestens 0,33% des BIP für öffentliche Entwicklungshilfe bis zum
Jahr 2006 durch jeden Mitgliedsstaat - in dieser Legislaturperiode zu erreichen."

Darüber hinaus kennt das österreichische Bundeshaushaltsrecht aufgrund des
Einjährigkeitsprinzips des Budgets keine verbindlichen mehrjährigen
Budgetprogramme.

Das 0,7% Ziel bleibt als langfristiges Ziel erhalten.

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Zu Frage 10:

Sämtliche Rahmen II - Exportkredite gelten nach Umstellung der Meldepraxis auf der
Seite der Kreditflüsse als OOF-Finanzflüsse (Other Official Flows = andere
öffentliche Finanzflüsse). Hingegen werden auf der Seite der Zuschüsse ("Grants")
die aus dem Bundesbudget geleisteten Zinsenstützungszuschüsse zu diesen
Krediten als ODA angerechnet.

Zu den Fragen 11 bis 13:

Schuldennachlässe und -reduktionen erfolgen aufgrund von Entscheidungen, die
laufend im Rahmen der Pariser Klub Verhandlungen getroffen werden und in die
Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen fallen. Schuldennachlässe und -
reduktionen sind daher nicht im voraus planbar und haben in den letzten Jahren -
bedingt durch die HIPC Initiative - einen großen Anteil an der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit genommen.

Zu den Fragen 14 und 15:

Die ODA-Anrechenbarkeit und Methode der statistischen Verbuchung von
Entschuldungsmaßnahmen sind im Richtlinienwerk des DAC festgelegt. Demnach ist
Österreich verpflichtet, für Maßnahmen der Schuldenstreichung das sogenannte
"Lump Sum Reporting" anzuwenden. Was sich richtliniengemäß als ODA-
anrechenbarer Nettobetrag aus einer solchen Maßnahme ergibt, sind die fälligen
Zinsen, auf die die Republik Österreich als Kreditgeber verzichtet hat. Bei der Debt
Reduction Option (DR, Schuldenreduktion bzw. Schuldenstreichung) wird vom
rückzahlbaren Kapital bzw. den fälligen Zinsen, also vom Schuldenstand, gestrichen.
Es wird die gesamte, aus einem Entschuldungsvertrag resultierende, anrechenbare
ODA in einem Jahr, in der Regel dem Jahr des Vertragsabschlusses, pauschal
verbucht (Lump Sum Methode).

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Zu den Fragen 16 bis 18:

Die zusätzlichen Mittel werden überwiegend einer Vertiefung und Konsolidierung der
bestehenden Programme zugute kommen. Die Konsolidierung bestehender
Programme wird in einigen Partnerländern bessere Sichtbarkeit und einen höheren
Impakt der Maßnahmen möglich machen. Die thematischen Schwerpunkte der
EZA/OZA haben sich bewährt und werden daher weiter vertieft. Dazu gehört etwa
der Bereich Friedenssicherung, Demokratieförderung sowie Stärkung der
Menschenrechte und der menschlichen Sicherheit. Der Bereich „Wirtschaft &
Entwicklung" wird neu aufgebaut.

Zu Frage 19:

Wirtschaftsentwicklung ist die Grundvoraussetzung für nachhaltige Reduktion der
Armut, denn Investitionen schaffen neue Arbeitsplätze, Einkommen und damit eine
stabile Existenzgrundlage. Im neuen Gesetz ist daher das Ziel verankert, die
wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern zu stärken und dabei verstärkt
österreichisches Potenzial einzubeziehen.

Damit Wirtschaftsentwicklung erfolgreich ist, muss sich die Privatwirtschaft in
Industrieländern und in Entwicklungsländern daran beteiligen. Im Sektor Wirtschaft
und Entwicklung will die österreichische Entwicklungszusammenarbeit die
Rahmenbedingungen für Wirtschaftsaktivitäten verbessern und so neue Investitionen
und Betriebsgründungen erleichtern. Vor allem der Ausgleich von strukturellen,
institutionellen oder rechtlichen Defiziten sowie Verbesserungen der
Ausbildungsstandards können die Chancen für Wirtschaftsentwicklung erhöhen.

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Um österreichischen Unternehmen die Investition in Partnerländern zu erleichtern,
sollen künftig alle verfügbaren Finanzierungs- und Wirtschaftsinstrumente wie
beispielsweise Investitionsgarantien, Exportkredite und Starthilfen besser
zusammenwirken und mit der Entwicklungszusammenarbeit koordiniert sein. Der
Synergieeffekt von Wirtschaft und Entwicklung soll somit sowohl den Partnerländern
als auch österreichischen Unternehmen zugute kommen.

Zu Frage 20:

Österreich hat sich klar zu den Milleniumsentwicklungszielen bekannt, wobei
Armutsbekämpfung oberstes Ziel bleibt. Die EZA/OZA wird in der Mittelverwendung
verstärkt auf die Nachweisbarkeit des erhöhten Mitteleinsatzes für diese Ziele
achten.

Zu Frage 21:

1/20036, 1/20076, 1/20078, 1/20506 und 1/20508.

Zu Frage 22:

Die ODA wird um ca. 0,01% des BNE erhöht.

Zu den Fragen 23 und 24 :

Die Struktur der ADA ist Gegenstand des Unternehmenskonzepts, das der
Geschäftsführer binnen sechs Monaten nach seiner Bestellung dem Aufsichtsrat
vorzulegen hat.

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Zu den Fragen 25 und 26:

Mit der Ausgliederung der Operationellen Durchführung der EZA/OZA gehen 16
Beamtenplanstellen und 9 Vertragsbedienstetenplanstellen des Bundesministeriums
für auswärtige Angeleinheiten auf die ADA über. Sämtliche in die ADA
überwechselnde Bedienste waren zuletzt in der Sektion
VII beschäftigt.

Zu Frage 27:

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung der OZA/EZA wird wie bisher im
Bundesministerium für auswärtige Angeleinheiten liegen. Diese erfolgt weiterhin
durch das Dreijahresprogramm, entsprechend dem gesetzlich vorgegebenen
Verfahren.

Zu Frage 28:

Die Sektion VII wird insbesondere mit der inhaltlichen Gestaltung der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit, sowie deren Evaluierung, mit der multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit, soweit sie in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten fällt, sowie mit der Koordination
und der Wahrung der Kohärenz der österreichischen Entwicklungspolitik befasst
sein. Weiters obliegt ihr die humanitäre Hilfe, soweit sie in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten fällt, Fragen der
wirtschaftsnahen Entwicklungszusammenarbeit und der Öffentlichkeitsarbeit.

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Zu Frage 29:

Der Sektion VII des BmaA werden nach der Ausgliederung der ADA insgesamt 34
Bedienstete in folgenden Dienstklassen angehören:

Höherer Dienst: 19
Gehobener Dienst: 3
Fachdienst: 6
Qualifizierter Mittlerer Dienst: 5
Mittlerer Dienst:_________  _
1
Insgesamt:                                     34

Zu Frage 30:

Der Personalstand der ADA wird davon abhängig sein, welches Volumen sie
abzuwickeln haben wird.

Zu Frage 31:

Ab 1.Jänner 2004.

Zu Frage 32:

Die Start-up-Kosten umfassen insbesondere

   die   Einbindung   von   insgesamt   15   Koordinationsbüros   der   Ost-   und
Südzusammenarbeit in ein gemeinsames EDV-System,

   die Entwicklung oder den Ankauf neuer Software,

   die EDV-Vernetzung am neuen Bürostandort der ADA,

   die Anschaffung von Büroausstattung und bauliche Veränderungen.

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Alle mit der Errichtung und Neuausstattung der ADA anfallenden Kosten werden
nach Maßgabe des tatsächlichen Bedarfs abgegolten.

Zu Frage 33:

Gemäß Erläuterungen zur Novelle 2003 des EZA-Gesetzes ist die Bedeckung
sämtlicher mit der Ausgliederung verbundener Kosten durch Umschichtungen im
Rahmen des Budgets des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
sicherzustellen.

Zu den Fragen 34 bis 36:

Das gesamte, bisher im Eigentum des Bundes stehende und vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verwaltete und genutzte
bewegliche Vermögen, das zur Wahrnehmung der von der ADA ab 1. Jänner 2004
zu erfüllenden Aufgaben erforderlich ist, geht mit diesem Datum auf die ADA über.
Dazu gehören insbesondere jene Teile der Infrastruktur der jetzigen Sektion
VII, die
von den in die ADA zu übernehmenden Dienstnehmerinnen derzeit in Erfüllung ihrer
Aufgaben genutzt werden (Büromöbel, technische Geräte in der Zentrale und in den
Koordinationsbüros, EDV-Geräte, Fahrzeuge u.a.m.).

Zu Frage 37 und 38:

An ausgliederungsbedingten Zusatzkosten im Vergleich zur jetzigen Struktur der
Sektion
VII ergeben sich jährlich € 245.500,-, die aus dem kalkulierten
Deckungsbeitrag für die Pensionsvorsorge der Beamten (19,25% der
ruhegenussfähigen Bezüge und Zulagen) sowie aus zusätzlichen
Dienstgeberbeiträgen (z.B. Kommunalsteuer) erwachsen.

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Zu Frage 39 bis 41:

Die ADA bedient sich jener externen Fachleute, die schon bisher im Rahmen von
Werkverträgen für die Sektion
VII gearbeitet haben. Requirierungen zusätzlicher
Fachkräfte erfolgten durch öffentliche Interessentinnensuche.

Die nachgefragten Qualifikationen externer Fachleute hängen von den Aufgaben ab,
für die diese requiriert werden sollen. Sie reichen von der Beratung in Fragen der
Gleichstellung von Frauen und Männern bis zu Beratungsleistungen in
Schwerpunktsektoren wie Energieversorgung oder Mobilität und werden den
jeweiligen öffentlichen Ausschreibungen zu entnehmen sein.

Der Personalstand der ADA wird davon abhängig sein, welches Volumen sie
abzuwickeln haben wird.

Zu Frage 42:

Sämtliche laufenden Overheadkosten der ADA sind gegenüber der OECD als
öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) anrechenbar.

Zu Frage 43:

Im Sinne der bestmöglichen Koordination aller entwicklungspolitischen Instrumente
und des Kohärenzgebotes im EZA-Gesetz führt die Sektion
VII die „Plattform
Wirtschaft und Entwicklung" weiter, der das BMF, BMWA, BKA, BMUWK, die WKÖ,
die ÖKB, das WIIW und die AWS angehören. Die Funktion der ADA ist die inhaltliche
Unterstützung und die Wahrnehmung einer Sekretariatsfunktion für die Plattform.

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Zu den Fragen 44 und 45:

Österreichische Firmen und Nichtregierungsorganisationen sollen bei ihren
Kontakten mit der Kommission unterstützt werden, um verstärkt EU-geförderte oder
EU-finanzierte Projekte abzuwickeln. In vielen Fällen wird dabei ein österreichischer
Kofinanzierungsanteil notwendig sein. Die Höhe der diesbezüglichen Mittel ergibt
sich aus Anzahl und Höhe der diesbezüglichen Projekte.

Zu den Fragen 46 bis 50:

Die meisten Menschen, die in Armut leben, sind Kinder. Am Beginn des neuen
Millenniums besuchen 115 Millionen Kinder keine Primarschule, 250 Millionen Kinder
müssen arbeiten und 30.000 sterben täglich an vermeidbaren Krankheiten.

Einer von zehn Menschen auf der Welt hat eine Form von mentaler, physischer oder
sensorischer Behinderung. Keine Gesellschaft kann sich voll entwickeln ohne die
vollwertige und gleichrangige Teilnahme dieser Personengruppe. Behinderung ist
daher sehr oft ein wesentlicher Faktor für Armut.

Kinder und Behinderte waren und sind daher im Rahmen der Ziele der
Armutsbekämpfung und der Förderung der Menschenrechte eine zentrale Zielgruppe
der ÖEZA, weshalb dieses Prinzip nun auch gesetzlich verankert wurde. Diese aktive
Politik wird in Zukunft fortgesetzt, wobei die nötige Expertise von den Beamten des
Bundesministeriums für auswärtige Angeleinheiten, von Experten der ADA, aber
auch von Projektpartnern und internationalen Institutionen (z.B. UNICEF,
Hochkommissar für Menschenrechte, Sondervertreter des VN-GS für Kinder in
bewaffneten Konflikten etc.) aufgebracht wird.

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Zu den Fragen 51 bis 53:

Nach dem alten Entwicklungshilfegesetz (BGBI. Nr. 474/1974 idF 1989) bestand
keine Verpflichtung die jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms dem
Parlament zu übermitteln.

Dem Wunsch des Nationalrats nach Erhalt des Dreijahresprogramms Rechnung
tragend, wurde im Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz BGBI. l Nr. 49/2002 idF
2003 erstmals diese Verpflichtung festgeschrieben. Das Dreijahresprogramm 2004 -
2006 wurde dem Ministerrat am 16. Dezember 2003 vorgelegt und wird umgehend
dem Parlament übermittelt.