1015/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1014/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
wie

folgt:

Frage 1:

Die Auseinandersetzungen sind meinem Ressort bekannt.

Fragen 2 und 18:

Mein Ressort hat sich eingehend mit diesen Fragen beschäftigt und eine
Arbeitsgruppe mit internationalen Experten eingerichtet, die ihre Tätigkeit am
27. November 2003 aufgenommen hat.

Frage 3:

Ich werde zu den angesprochenen Problemkreisen nach Vorliegen des
Endberichtes der Arbeitsgruppe Stellung nehmen.

Frage 4:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 2.

Frage 5:

Durch die erwähnte von meinem Ressort eingesetzte internationale

Expertengruppe ist ein Höchstmaß an Objektivität, Transparenz und Kompetenz

garantiert.

Fragen 6 und 16:

In Bezug auf die Bettenanzahl der Universitätsklinik für Kinderheilkunde am AKH
Wien bzw. die Bettenzuteilung an die einzelnen Abteilungen dieser
Universitätsklinik gibt es grundsätzlich keine Widersprüche, sondern nur


unterschiedliche Darstellungsmöglichkeiten, wie die folgenden Ausführungen
zeigen:

Die vom ÖBIG gelieferten Daten entstammen der Krankenanstalten-Statistik des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, die auf Basis des
Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen und der
entsprechenden Verordnung von den landesfondsfinanzierten Krankenhäusern
bzw. deren Trägern im Wege des jeweiligen Landeshauptmannes an mein
Ressort geliefert (und von diesem dem
ÖBIG zur Verfügung gestellt) wird. Die
Informationen im „Österreichischen Spitalskompass" im Internet werden
ebenfalls von den Krankenhäusern selbst zur Verfügung gestellt bzw.
können von diesen selbst online aktualisiert und angepasst werden. Der Spitals-
kompass ist weder ein Produkt des Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen noch von diesem in Auftrag gegeben. Die Basisdaten beider Datenquellen
werden allerdings von den Krankenhäusern selbst geliefert.

Im Rahmen der Krankenanstalten-Statistik wird die Anzahl der Betten auf Ebene
der einzelnen Kostenstellen gemeldet. Je Kostenstelle sind sowohl die soge-
nannten „systemisierten" Betten (das sind die sanitätsbehördlich bewilligten
Betten) als auch die tatsächlich aufgestellten Betten zu melden.

Vermeintliche Widersprüche hinsichtlich der Bettenzahlen haben sich im gegen-
ständlichen Fall offenbar dadurch ergeben, dass Vergleiche zwischen systemi-
sierten und tatsächlich aufgestellten Betten angestellt wurden und dass nicht alle
der Univ.Klinik für Kinderheilkunde am AKH Wien zugehörigen Kostenstellen bzw.
deren Bettenzahlen berücksichtigt wurden:

Für die Kostenstelle „Klinische Abteilung für allgemeine Pädiatrie" am AKH Wien,
welche diese Abteilung i.e.S. umfasst, wurden im Rahmen der Krankenanstalten-
Statistik 2002 76 systemisierte und 48 tatsächlich aufgestellte Betten gemeldet.

Zur klinischen Abteilung für allgemeine Pädiatrie ist aber auch die Kostenstelle
„Heilpädagogische Station" hinzuzuzählen. Damit weist die Allgemeine Pädiatrie
96 systemisierte und 66 tatsächlich aufgestellte Betten auf. Die 96 systemisierten
Betten entsprechen der Angabe im Spitalskompass.

Der Österreichische Krankenanstaltenplan (ÖKAP/GGP 2003) weist im Ist-Stand,
der sich auf das Jahr 2000 bezieht, im Normalpflegebereich 117 systemisierte
und 90 tatsächlich aufgestellte Betten für die Fachrichtung Kinderheilkunde aus.
Hierbei ist zu den beiden o.a. Kostenstellen auch die Kostenstelle „Klinische Ab-
teilung für Kinderkardiologie" hinzugezählt (im Spitalskompass sind diese Betten
gesondert ausgewiesen). Diese Bettenzuordnung zum Bereich Kinderheilkunde
wurde mit dem AKH bzw. mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund im Zuge der
Arbeiten zum ÖKAP/GGP 2003 im Detail abgestimmt.

Das erforderliche Expertenwissen über die Datengrundlagen, die richtige Zu-
ordnung und Interpretation der Daten und die Kenntnisse über die größeren
Zusammenhänge tragen also dazu bei, vermeintliche Widersprüche von vorne
herein auszuschließen.


Frage 7:

Die Angaben des ÖBIG zur Zahl der Herzoperationen bzw. zum Anteil der in
diesem Zusammenhang verstorbenen Kinder wurden der Diagnosen- und
Leistungsdokumentation (DLD) der österreichischen Spitäler entnommen. Die
DLD ist auf Basis des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheits-
wesen und der entsprechenden Verordnung von den einzelnen landesfonds-
finanzierten Spitälern an den jeweiligen Landesfonds und von diesem an das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zu melden (welches die Daten
dem
ÖBIG zur Verfügung stellt). Damit stammen auch diese Daten originär aus
den Datenbanken der Krankenhäuser.

Die Ursachen und Hintergründe der unterschiedlichen Angaben zur Anzahl der
Herzoperationen an Kindern bzw. zum Anteil der im Zusammenhang mit einer
solchen Operation verstorbenen Kinder lassen sich - nach erfolgter Analyse
zwischen dem AKH Wien und dem
ÖBIG - wie folgt erklären:

Die Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Kardiologie führt eine eigene, sehr
detaillierte Statistik über Indikationsstellung und Behandlungsverlauf in jedem
einzelnen Fall mit herzchirurgischer bzw. kardiologischer Intervention. Diese
Daten sind - zumindest das AKH Wien betreffend - mit der Diagnosen- und
Leistungsdokumentation (DLD) nicht gekoppelt und führen offensichtlich zu
unterschiedlichen Ergebnissen aufgrund von Unterschieden in den Inhalten der
beiden Dokumentationen.

Ein weiterer Grund für Unterschiede in den Sterblichkeitsraten ist darin zu sehen,
dass von der genannten Gesellschaft ein Todesfall nur dann in Zusammenhang
mit der Operation bzw. Intervention gesetzt wird, wenn er binnen 30 Tagen nach
dieser Operation/Intervention anfällt, vom
ÖBIG hingegen alle stationären Fälle
einbezogen wurden, bei denen laut DLD nach einer derartigen Operation/Inter-
vention der Entlassungsstatus „Sterbefall“ vermerkt war. Aufgrund eingehender
Analysen von
ÖBIG und AKH konnte festgestellt werden, dass nach Berück-
sichtigung dieser Unscharfen z.B. für das Jahr 2002 die Todesfälle in beiden
Datenquellen eindeutig zu identifizieren waren und keine Widersprüche mehr
bestanden.

Frage 8:

Um unterschiedliche Auswertungsergebnisse im angesprochenen Bereich in
Zukunft zu vermeiden, wurde die Einrichtung eines zentralen Registers
„Kinderherzchirurgie bzw. Kinderkardiologie" am
ÖBIG in Aussicht genommen
(vergleichbar dem „Kompetenznetz angeborene Herzfehler" in Deutschland).
Jedenfalls wurde von den zuständigen leitenden Ärzten und Ärztinnen im AKH
Wien und zum Teil auch schon aus anderen betroffenen Krankenhäusern bereits
Zustimmung und Kooperationsbereitschaft in Bezug auf ein solches Register
signalisiert.

Unterschiedliche Auswertungen zu Teilbereichen der Krankenanstalten- und
Gesundheitsstatistik lassen keine Rückschlüsse auf Datenwidersprüche im ge-
samten Gesundheitssystem zu. Außerdem sind die jeweiligen Datenlieferanten
- wie bei jeder Art von statistischer Erhebung - gefordert und verpflichtet, mög-
lichst aktuelle, vollständige und valide Daten zu liefern. Dazu führen etwa die
Länder (Landesfonds) und das Gesundheitsressort regelmäßig Datenqualitäts-


sitzungen und Datenplausibilitätsprüfungen durch und versuchen im Rahmen der
Möglichkeiten, allfällige Widersprüche gemeinsam mit den betroffenen Spitälern
zu bereinigen.

Wenn neben den auf gesetzlicher Basis zu meldenden Daten noch „Privatstatis-
tiken" geführt werden, liegt es in der Verantwortung der dabei handelnden Per-
sonen, ihre allfällig abweichenden oder zusätzlichen Erkenntnisse in die öffent-
liche Datenerfassung einzubringen bzw. sich mit dieser abzustimmen. Selbst-
verständlich werden die auf gesetzlicher Basis erhobenen Daten, denen umfang-
reiche österreichweit einheitliche Datenstrukturvorgaben und Definitionen zu-
grunde liegen, als Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen ver-
wendet.

Frage 9:

Vor Entwicklung bzw. Umsetzung von Maßnahmen für eine Erhöhung der Anzahl
von Lebertransplantationen für Kinder gilt es, die in dem Buch „Weggelegt..."
angeführten Werte hinsichtlich ihrer tatsächlichen Vergleichbarkeit zu überprüfen.
So wird für den internationalen Vergleich Datenmaterial aus den USA verwendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den USA komplexe medizinische
Maßnahmen zu einem nicht unbeträchtlichen Teil auch für Patientinnen und
Patienten aus dem mittel- und südamerikanischen Raum erbracht werden. Daher
lassen Relationen zu Einwohnerzahlen einen entsprechenden Vergleich zur Ver-
sorgung nicht zu.

Es ist daher eine Gegenüberstellung des statistischen Datenmaterials für solche
Länder anzustreben, die eine sozioökonomische oder auch geographische Ver-
gleichbarkeit zulassen, wie etwa Deutschland oder die Niederlande. Weiters ist
auch die entsprechende Patientenherkunft in die Auswertungen mit einzube-
ziehen (beispielsweise werden in Brüssel Transplantationen an Kindern aus der
ganzen Welt vorgenommen, da Belgien als Pionier für Lebertransplantation an
Kindern gilt).

Anhand des laufend aktualisierten Datenmaterials (Eurotransplant, European
Liver Transplant Registry) wird ersichtlich, dass die entsprechende Versorgung in
Österreich den niederländischen bzw. den deutschen Vergleichswerten entspricht.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Mortalität auf der Warteliste für den in
Diskussion stehenden Patientenkreis gering ist, wobei v.a. schwerwiegende
Komplikationen im Krankheitsverlauf mit entsprechenden Sterbefällen in
Zusammenhang zu bringen sind. Da grundsätzlich eine stete Verbesserung der
Versorgungssituation als erstrebenswert gilt, ist - im Zusammenhang mit einer
Überprüfung des vorliegenden Datenmaterials - das derzeit bereits bestehende
und durchaus erfolgreiche Programm zur Förderung der Organ- und Stamm-
zellspende hinsichtlich einer etwaigen Spezifikation zur Versorgung von Kindern
zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Fragen 1O bis 14:

Diese Fragen werden von der internationalen Expertengruppe aufbereitet; der
Endbericht ist abzuwarten.


Frage 15:

Sollten sich aus dem Endbericht der internationalen Expertengruppe notwendige
Erweiterungen im Sinne einer Subspezialisierung ergeben, wird es zu Änderungen
im Rahmen der Ärzte-Ausbildungsordnung kommen.

Frage 17:

Es ist festzuhalten, dass etwa die Auswertungen zum kinderherzchirurgischen
Operationsgeschehen vom
ÖBIG ausschließlich zum Zweck der deskriptiven
Darstellung dieses Geschehens sowie der diesbezüglichen Mortalität in Österreich
erstellt wurden. Weder die Darstellungsmethodik noch die Daten sind für den
Zweck einer vergleichenden Ergebnisqualitätsdarstellung einzelner herzchirur-
gischer Zentren geeignet, zumal Art und Schweregrad der Grunderkrankung
sowie etwaige weitere Basiserkrankungen in der Grundgesamtheit der versorgten
Kinder in keiner Weise berücksichtigt wurden.

Um Transparenz und Klarheit über die Qualitätsstandards in diesem Bereich zu
maximieren wurde einerseits die Einrichtung des oben angeführten Registers
(siehe Antwort zu Frage 8) in Aussicht genommen und wurden andererseits
Schritte eingeleitet, um die im Österreichischen Krankenanstalten- und Groß-
geräteplan (ÖKAP/GGP) bereits enthaltenen Strukturqualitätskriterien für die
Kinderkardiologie um Kriterien für die Kinderherzchirurgie zu erweitern.