1023/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1028/J-NR/2003 betreffend pietätlose Geschäfts-
praktiken gegenüber ÖBB-Vorteilscard-Kund
Innen, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und
Freunde am 5. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Vorweg ist grundsätzlich festzuhalten, dass die österreichischen Bundesbahnen seit Inkrafttreten
des Bundesbahngesetzes 1992 ein eigenständiges Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
sind, welches seine Geschäfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit eigenverantwortlich zu tätigen hat.

Frage 4:

Haben Sie bereits bzw. werden Sie ihre zB für KonsumentInnenschutz zuständigen
Regierungskolleg
Innen zum Abstellen dieser Praktiken motivieren?

Antwort:

Der Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Konsumentenschutz umfasst das Vorgehen
gegen gesetzeswidrige Praktiken. Ich halte mich an die Kompetenzdisziplin.

Frage 5:

Wie werden Sie im Zusammenhang mit der ÖBB-Reform verhindern, dass der Druck auf die ÖBB,
derartige einnahmenseitig positive, aber abzulehnende und imagemäßig negative Aktivitäten zu
setzen, weiter steigt?

Antwort:

Mit der ÖBB-Reform wird eine Bahnstruktur geschaffen, die aus unabhängigen Gesellschaften
besteht, welche nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen sind und auf deren jeweilige
eigenverantwortlich zu tätigende Geschäftstätigkeit das Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie keinen Einfluss haben wird.


Die von mir mit der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage befassten österreichischen Bun-
desbahnen nahmen zu den Fragen 1, 2, 3, 6 und 7 wie folgt Stellung:

Zum Motiventeil:

Die österreichischen Bundesbahnen haben 850.000 VORTEILScard-Kunden. Diese erhalten nicht
nur Ermäßigungen beim Bahn fahren, sondern genießen auch zahlreiche Vorteile und Nachlässe
bei ÖBB-Partnerfirmen.

Frage 1:

Wie beurteilen Sie aus verkehrspolitischer Sicht die beschriebene Vorgangsweise, die kein Einzel-
fall ist?

Antwort:

Das angesprochene Mailing erging an ca. 150.000 Personen und war eine Aussendung der Firma
VorteilsCIub Austria Kundenbindungssysteme AG. Die ÖBB-Partnerfirmen haben im Zuge des
Kundenbindungsprogramms die Aufgabe alle VORTEILScard-Kunden über Vergünstigungen zu
informieren.

Frage 2:

Ist die beschriebene Vorgangsweise (Verwendung von ÖBB-Kundlnnendaten durch ein anderes
Unternehmen zur Zusendung von mit Namen und Adresse versehenen, aber dennoch angeblich
"anonymen" Angeboten eines dritten Unternehmens) rechtlich korrekt?

Antwort:

Auf der 1. Seite des Bestellformulars der VORTEILScard hat der Neukunde rechts oben die Mög-
lichkeit, "auf die Teilnahme am ÖBB Club & Bonus-Programm und auf zusätzliche Informationen
jeglicher Form" durch ankreuzen zu verzichten. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Kunde damit
einverstanden, dass seine Daten an die VorteilsCIub Austria Kundenbindungssysteme AG für die
Inanspruchnahme von Vorteilen übermittelt werden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit bei der
ServiceLine telefonisch oder schriftlich diese Zustimmung zu widerrufen.

Frage 3:

Sehen Sie es als vorteilhaft für den Geschäftsgang eines Unternehmens im Eigentum des Staates
an, wenn dieses über derlei fragwürdige Methoden Einnahmen lukriert und damit Kund
Innen be-
leidigt, noch dazu um diese Jahreszeit?

Antwort:

Durch diesen Geschäftsgang werden VORTEILScard-Kunden über Neuerungen zur ÖBB-
VORTEILScard und über Aktionsangebote der ÖBB und deren Partnerfirmen informiert. Die Fi-
nanzierung dieser Aussendungen erfolgt durch die Partnerfirmen. Im konkreten Fall wurden bei
den ÖBB 27 Beschwerden verzeichnet. Dies entspricht einer Quote von 0,018%.


Frage 6:

Wer ist im Unternehmen ÖBB für diese Aktion verantwortlich?

Antwort:

Die Verantwortlichkeit liegt bei der Firma VorteilsCIub Austria Kundenbindungssysteme AG und
nicht bei den ÖBB.

Frage 7:

Können Sie ausschließen, dass es im Zusammenhang mit dem in der Anfragebegründung erwähn-
ten Angebot im "Erfolgsfall" Provisionszahlungen in Richtung ÖBB gibt?

Antwort:

Es erfolgen keinerlei Provisionszahlungen an die ÖBB.