1023/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1028/J-NR/2003 betreffend pietätlose Geschäfts-
praktiken gegenüber ÖBB-Vorteilscard-KundInnen, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und
Freunde am 5. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Vorweg
ist grundsätzlich festzuhalten, dass die österreichischen Bundesbahnen seit
Inkrafttreten
des Bundesbahngesetzes 1992 ein eigenständiges Unternehmen mit eigener
Rechtspersönlichkeit
sind, welches seine Geschäfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit eigenverantwortlich zu tätigen hat.
Frage 4:
Haben
Sie bereits bzw. werden Sie ihre zB für KonsumentInnenschutz zuständigen
RegierungskollegInnen zum Abstellen dieser Praktiken motivieren?
Antwort:
Der
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Konsumentenschutz umfasst das
Vorgehen
gegen gesetzeswidrige Praktiken. Ich halte mich an die Kompetenzdisziplin.
Frage 5:
Wie
werden Sie im Zusammenhang mit der ÖBB-Reform verhindern, dass der Druck auf
die ÖBB,
derartige einnahmenseitig positive, aber abzulehnende und imagemäßig negative
Aktivitäten zu
setzen, weiter steigt?
Antwort:
Mit der
ÖBB-Reform wird eine Bahnstruktur geschaffen, die aus unabhängigen
Gesellschaften
besteht, welche nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen sind und auf
deren jeweilige
eigenverantwortlich zu tätigende Geschäftstätigkeit das Bundesministerium für
Verkehr, Innovation
und Technologie keinen Einfluss haben wird.
Die
von mir mit der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage befassten
österreichischen Bun-
desbahnen nahmen zu den Fragen 1, 2, 3, 6 und 7 wie folgt Stellung:
Zum Motiventeil:
Die
österreichischen Bundesbahnen haben 850.000 VORTEILScard-Kunden. Diese erhalten
nicht
nur Ermäßigungen beim Bahn fahren, sondern genießen auch zahlreiche Vorteile
und Nachlässe
bei ÖBB-Partnerfirmen.
Frage 1:
Wie
beurteilen Sie aus verkehrspolitischer Sicht die beschriebene Vorgangsweise,
die kein Einzel-
fall ist?
Antwort:
Das
angesprochene Mailing erging an ca. 150.000 Personen und war eine Aussendung
der Firma
VorteilsCIub Austria Kundenbindungssysteme AG. Die ÖBB-Partnerfirmen haben im
Zuge des
Kundenbindungsprogramms die Aufgabe alle VORTEILScard-Kunden über
Vergünstigungen zu
informieren.
Frage 2:
Ist die beschriebene Vorgangsweise
(Verwendung von ÖBB-Kundlnnendaten durch ein anderes
Unternehmen zur Zusendung von mit Namen und Adresse versehenen, aber dennoch
angeblich
"anonymen" Angeboten eines dritten Unternehmens) rechtlich korrekt?
Antwort:
Auf
der 1. Seite des Bestellformulars der VORTEILScard hat der Neukunde rechts oben
die Mög-
lichkeit, "auf die Teilnahme am ÖBB
Club & Bonus-Programm und auf zusätzliche Informationen
jeglicher Form" durch ankreuzen zu verzichten. Mit
seiner Unterschrift erklärt sich der Kunde damit
einverstanden, dass seine Daten an die VorteilsCIub Austria
Kundenbindungssysteme AG für die
Inanspruchnahme von Vorteilen übermittelt werden. Es besteht jederzeit die
Möglichkeit bei der
ServiceLine telefonisch oder schriftlich diese Zustimmung zu widerrufen.
Frage 3:
Sehen
Sie es als vorteilhaft für den Geschäftsgang eines Unternehmens im Eigentum des
Staates
an, wenn dieses über derlei fragwürdige Methoden Einnahmen lukriert und damit
KundInnen be-
leidigt, noch dazu um diese Jahreszeit?
Antwort:
Durch
diesen Geschäftsgang werden VORTEILScard-Kunden über Neuerungen zur ÖBB-
VORTEILScard und über Aktionsangebote der ÖBB und deren Partnerfirmen
informiert. Die Fi-
nanzierung dieser Aussendungen erfolgt durch die Partnerfirmen. Im konkreten
Fall wurden bei
den ÖBB 27 Beschwerden verzeichnet. Dies entspricht einer Quote von 0,018%.
Frage 6:
Wer ist im Unternehmen ÖBB für diese
Aktion verantwortlich?
Antwort:
Die
Verantwortlichkeit liegt bei der Firma VorteilsCIub Austria
Kundenbindungssysteme AG und
nicht bei den ÖBB.
Frage
7:
Können Sie ausschließen, dass es im Zusammenhang mit dem in der
Anfragebegründung erwähn-
ten Angebot im
"Erfolgsfall" Provisionszahlungen in Richtung ÖBB gibt?
Antwort:
Es erfolgen keinerlei Provisionszahlungen
an die ÖBB.