1024/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1029/J-NR/2003 betreffend Regionalbahnstrecken,
insbesondere in Niederösterreich, die die Abgeordneten
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am
5. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Vorweg ist festzuhalten, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab
1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr
sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (=
Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Ich habe aber dennoch Ihre Anfrage den österreichischen Bundesbahnen vorgelegt, deren
Stellungnahme bildet die Grundlage für die vorliegende Anfragebeantwortung:

Frage 1:

Wann erfolgte für die Strecke St. Aegyd/Markt - Kernhof der Einstellungsbescheid?

Antwort

Der Streckenteil Markt St. Aegyd am Neuwalde - Kernhof wurde mit Bescheid des Bundes-
ministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 11. Mai 1988, ZI. 220.761/4-
II/2-1988,
eingestellt.


Frage 2:

Wann erfolgte die Bewilligung zum Abtrag dieser Strecke und von welcher Behörde wurde diese in
welcher Form erteilt?

Antwort:

Den österreichischen Bundesbahnen wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes für
Niederösterreich vom 30. August 2001, GZ RU6-E-1534/006, gem. § 29 Abs. 3 Eisenbahngesetz
1957, BGBI. 60, in der Fassung vor der Novelle BGBI.Nr. 452/1992, die Beseitigung der
Eisenbahnanlagen aufgetragen, um jenen Zustand herzustellen, der dem vor Bau des
Streckenteils Markt St. Aegyd am Neuwalde - Ke
rnhof bestandenen entspricht.

Frage 3:

Wie weit wird der Abtrag gehen?

Antwort

Wie mir die ÖBB mitteilen, wurde im Jahr 2003 mit der Entfernung der Schienen und Schwellen
begonnen. Die Arbeiten werden bis zur Demontage aller Eisenbahnanlagen fortgesetzt werden. Es
ist beabsichtigt, die Dämme, Brücken und Stützmauern zu erhalten, damit diese für andere
Verkehrszwecke, wie etwa für einen Radweg, nutzbar bleiben.

Frage 4:

Wer sind die Interessenten, die sich für den Ankauf der Liegenschaft(en) interessieren?

Antwort:

Laut Auskunft der österreichischen Bundesbahnen interessiert sich die Marktgemeinde St. Aegyd
am Neuwalde für den Ankauf der gesamten Trasse, um dort einen Radweg im Rahmen des
regionalen Radwegekonzeptes zu errichten. Nicht zur Trasse gehörige Flächen werden gesondert
verwertet.

Frage 5:

Wie hoch wird der Verkaufspreis sein?

Antwort:

Ein Kaufpreis für die gesamte Trasse steht laut Auskunft der österreichischen Bundesbahnen
noch nicht fest.

Frage 6:

Wann erfolgte für die Strecke Mariazell - Gußwerk der Einstellungsbescheid?

Antwort:

Den ÖBB wurde mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 09.
Mai 1988, ZI. 220.770/3-II/2/88 die dauernde Einstellung des ganzen Eisenbahnverkehrs auf dem
Streckenteil Mariazell - Gußwerk bewilligt.

Frage 7:

Wann erfolgte die Bewilligung zum Abtrag dieser Strecke und von welcher Behörde wurde diese in
welcher Form erteilt?


Antwort:

Den ÖBB wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes für die Steiermark vom 26. März 2003,
GZ: FA 13B-81.20-162/03-5, gem. § 29 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957, BGBI. Nr. 60, die
Beseitigung der Eisenbahnanlagen vom Streckenteil Mariazell - Gußwerk aufgetragen.

Frage 8:

Wie weit wird der Abtrag gehen?

Antwort

Laut Auskunft der österreichischen Bundesbahnen wurden bisher Schwellen und Gleise
abgetragen. Mit der Demontage der Fahrleitungsmasten wurde bereits begonnen. Es ist
beabsichtigt, die Dämme, Brücken und Stützmauern zu erhärten, damit diese für andere
Verkehrszwecke, wie möglicherweise für einen Rad- oder Wanderweg, nutzbar bleiben.

Frage 9:

Wer sind die Interessenten, die sich für den Ankauf der Liegenschaft(en) interessieren?

Antwort:

Laut Auskunft der österreichischen Bundesbahnen interessiert sich für den Ankauf des
Streckenteils das Land Steiermark, welches in Kooperation mit den Gemeinden St. Sebastian und
Gußwerk einen Radwanderweg von Mariazell nach Gußwerk errichten möchte.

Frage 10:

Wie hoch wird der Verkaufspreis sein?

Antwort:

Ein Kaufpreis für die gesamte Trasse steht laut Auskunft der österreichischen Bundesbahnen
noch nicht fest.

Frage 11:

Welches weitere Vorgehen ist bei der seit zwei Jahren brach liegenden Bahntrasse Freiland-
Türnitz beabsichtigt?

Antwort

Für diese Strecke wurde noch kein Einstellungsantrag gem. § 29 Abs. 1 EisenbahnG gestellt. Eine
dauernde Einstellung ist nur möglich, wenn Bemühungen um eine Übernahme der
Eisenbahnstrecke zu kaufmännisch gerechtfertigten Bedingungen erfolglos bleiben. Eine
Interessentensuche für diese Nebenstrecke wird von der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-
GmbH vorbereitet.

Frage 12:

Welche Ergebnisse oder Zwischenergebnisse des "Konzepts für die Bewirtschaftung der
Nebenbahnen", das Ihren Aussagen in 770/AB zufolge im Zuge der - mittlerweile in der Phase der
Beschlussfassung befindlichen - ÖBB-Reform zu erstellen ist, liegen vor?

Antwort:

Dazu möchte ich feststellen, dass das Konzept für die Bewirtschaftung der Nebenbahnen noch in
Ausarbeitung ist.


Frage 13:

In welcher Weise wird die Postbus-Integration in die ÖBB in diesem Zusammenhang
berücksichtigt?

Antwort

In Zusammenhang mit der Integration Postbus wird laut Auskunft der österreichischen
Bundesbahnen einerseits untersucht, auf
welchen Strecken parallele Verkehre durch
gleichzeitiges Auftreten von Bahn- und Postbus vorliegen. In Projekten werden kundenorientierte
Lösungen erarbeitet.

Andererseits werden parallele Verkehre in Bezug auf den Schienenverkehr geprüft. Ein etwaiger
Ersatz von Schienenleistungen durch einen Busverkehr ist nur dann sinnvoll, wenn das Vorgehen
betriebswirtschaftlich vertretbar ist und die Kundenmobilität nicht negativ beeinflusst wird.

Frage 14:

In welcher Weise wird dabei auf die beabsichtigte "Weitergabe" von Anteilen dieses unter
fragwürdigen Umständen gebildeten neuen Beinahe-Monopolisten im Busbereich an private
inländische Mitbewerber berücksichtigt?

Antwort:

Bei der Weitergabe von Postbus-Anteilen an private Busunternehmen wird laut Auskunft der
österreichischen Bundesbahnen auf Nahverkehrskonzepte Rücksicht genommen, mit dem Ziel
abgeschlossene, eingegrenzte Bereiche weiterzugeben.

Frage 15:

Wird bei dieser "Anteilsweitergabe" eine Ausschreibung stattfinden, wenn ja in welchem
geographischen Bezugsraum, wenn nein warum nicht?

Antwort:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird laut Auskunft der österreichischen Bundesbahnen geprüft,
welches rechtskonforme Vergabesystem zur Weitergabe von Postbus-Anteilen an private
Busunte
rnehmen gewählt wird. Die Anteilsweitergabe wird das gesamte Bundesgebiet betreffen.

Frage 16:

Welche Informationen zu den regionalwirtschaftlichen Folgen der Stilliegung von Neben-
/Regionalbahnstrecken liegen Ihnen vor, speziell auch im Hinblick auf das Verunmöglichen des
Gütertransports auf dem Schienenweg?

Antwort:

Keine, da der Einstellungsantrag von Seiten der österreichischen Bundesbahnen vor dem
Hintergrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen an das bmv
it gestellt wird.

Frage 17:

Welche Untersuchungen im Hinblick auf die Erhaltung und Stärkung der Rolle der Regionalbahnen
beim Gütertransport a) liegen ihnen vor, b) haben Sie beauftragt?


Antwort:

Die letzte vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zum Thema
Nebenbahnen extern beauftragte Studie ist jene mit dem Arbeitstitel "Instandha
ltungsaktivitäten C-
Netz".

Frage 18:

Welche Absichten für Angebotsreduktionen der ÖBB zum kommenden Fahrplanwechsel sind
Ihnen im einzelnen bekannt, und welche Gegenmaßnahmen setzen Sie in den jeweiligen Fällen
konkret, um im Sinne des EBG einen bedarfsgerechten Verkehr sicherzustellen?

Antwort

Die ÖBB bieten kundengerechte Fahrpläne im Rahmen der mit den Bundesländern
abgeschlossenen Verkehrsdiensteverträge an. Die Maßnahmenschwerpunkte für den
Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2003 sind aus der Beilage ersichtlich. Die Beilage liegt der
Beantwortung bei.

Frage 19:

Was haben sie konkret zur Verhinderung der beabsichtigten Verschlechterungen im Raum Groß
Schweinbarth-Obersdorf-Gänse
rndorf unternommen bzw. werden Sie noch unternehmen?

Antwort

Mit Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2003 erfolgt die Wiederaufnahme des Güterverkehrs in
der Relation Gänse
rndorf- Hohenruppersdorf. In diesem Zusammenhang ist eine Erweiterung des
signalisierten Zugleitbetriebs geplant.

Frage 20:

Werden Sie die Möglichkeiten des Eisenbahngesetzes (zB § 22 Abs. 3) nützen, um die (wegen
des volkswirtschaftlichen Nutzens von PendlerInnentransport per ÖPNV) im öffentlichen Interesse
erforderlichen Transportangebote für PendlerInnen sicherzustellen, insbesondere auch in der
erwähnten Region?

Antwort:

Hier möchte ich festhalten, dass diese Normen des Eisenbahngesetzes alle umgesetzt werden.