1024/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1029/J-NR/2003 betreffend Regionalbahnstrecken,
insbesondere in Niederösterreich, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am
5. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Vorweg
ist festzuhalten, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab
1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und
Güterverkehres, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden
gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und
Güterverkehr
sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen
Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen
durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine
verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt
worden.
Ebenso
unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der
Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der
Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in
den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im
Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den
Weisungsgeber (=
Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Ich habe aber dennoch Ihre Anfrage den österreichischen Bundesbahnen vorgelegt,
deren
Stellungnahme bildet die Grundlage für die vorliegende Anfragebeantwortung:
Frage 1:
Wann erfolgte für die Strecke St.
Aegyd/Markt - Kernhof der Einstellungsbescheid?
Antwort
Der
Streckenteil Markt St. Aegyd am Neuwalde - Kernhof wurde mit Bescheid des Bundes-
ministers für öffentliche Wirtschaft und
Verkehr vom 11. Mai 1988, ZI. 220.761/4-II/2-1988,
eingestellt.
Frage 2:
Wann
erfolgte die Bewilligung zum Abtrag dieser Strecke und von welcher Behörde
wurde diese in
welcher Form erteilt?
Antwort:
Den
österreichischen Bundesbahnen wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes für
Niederösterreich vom 30. August 2001, GZ RU6-E-1534/006, gem. § 29 Abs. 3
Eisenbahngesetz
1957, BGBI. 60, in der Fassung vor der
Novelle BGBI.Nr. 452/1992, die Beseitigung der
Eisenbahnanlagen aufgetragen, um jenen Zustand herzustellen, der dem vor Bau
des
Streckenteils Markt St. Aegyd am Neuwalde - Kernhof bestandenen entspricht.
Frage 3:
Wie weit wird der Abtrag gehen?
Antwort
Wie mir die ÖBB mitteilen, wurde im Jahr 2003 mit der
Entfernung der Schienen und Schwellen
begonnen. Die Arbeiten werden bis zur Demontage aller Eisenbahnanlagen
fortgesetzt werden. Es
ist beabsichtigt, die
Dämme, Brücken und Stützmauern zu erhalten, damit diese für andere
Verkehrszwecke, wie etwa für einen Radweg,
nutzbar bleiben.
Frage 4:
Wer sind die Interessenten, die sich für
den Ankauf der Liegenschaft(en) interessieren?
Antwort:
Laut
Auskunft der österreichischen Bundesbahnen interessiert sich die Marktgemeinde
St. Aegyd
am Neuwalde für den Ankauf der gesamten Trasse, um dort einen Radweg im Rahmen
des
regionalen Radwegekonzeptes zu errichten. Nicht zur Trasse gehörige Flächen
werden gesondert
verwertet.
Frage 5:
Wie hoch wird der Verkaufspreis sein?
Antwort:
Ein
Kaufpreis für die gesamte Trasse steht laut Auskunft der österreichischen
Bundesbahnen
noch nicht fest.
Frage 6:
Wann erfolgte für die Strecke Mariazell -
Gußwerk der Einstellungsbescheid?
Antwort:
Den ÖBB wurde mit Bescheid des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 09.
Mai 1988, ZI. 220.770/3-II/2/88 die dauernde Einstellung des ganzen
Eisenbahnverkehrs auf dem
Streckenteil Mariazell - Gußwerk bewilligt.
Frage 7:
Wann erfolgte
die Bewilligung zum Abtrag dieser Strecke und von welcher Behörde wurde diese
in
welcher Form erteilt?
Antwort:
Den
ÖBB wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes für die Steiermark vom 26. März
2003,
GZ: FA 13B-81.20-162/03-5, gem. § 29 Abs. 3
Eisenbahngesetz 1957, BGBI. Nr. 60, die
Beseitigung der Eisenbahnanlagen vom Streckenteil Mariazell - Gußwerk
aufgetragen.
Frage 8:
Wie weit wird der Abtrag gehen?
Antwort
Laut Auskunft der österreichischen
Bundesbahnen wurden bisher Schwellen und Gleise
abgetragen. Mit der Demontage der
Fahrleitungsmasten wurde bereits begonnen. Es ist
beabsichtigt, die Dämme, Brücken und Stützmauern zu erhärten, damit diese für
andere
Verkehrszwecke, wie möglicherweise für einen Rad- oder Wanderweg,
nutzbar bleiben.
Frage 9:
Wer sind die Interessenten, die sich für
den Ankauf der Liegenschaft(en) interessieren?
Antwort:
Laut
Auskunft der österreichischen Bundesbahnen interessiert sich für den Ankauf des
Streckenteils das Land Steiermark, welches in Kooperation mit den Gemeinden St.
Sebastian und
Gußwerk einen Radwanderweg von Mariazell nach Gußwerk errichten möchte.
Frage 10:
Wie hoch wird der Verkaufspreis sein?
Antwort:
Ein
Kaufpreis für die gesamte Trasse steht laut Auskunft der österreichischen
Bundesbahnen
noch nicht fest.
Frage 11:
Welches
weitere Vorgehen ist bei der seit zwei Jahren brach liegenden Bahntrasse
Freiland-
Türnitz beabsichtigt?
Antwort
Für diese Strecke wurde noch kein Einstellungsantrag
gem. § 29 Abs. 1 EisenbahnG gestellt. Eine
dauernde Einstellung
ist nur möglich, wenn Bemühungen um eine Übernahme der
Eisenbahnstrecke zu kaufmännisch
gerechtfertigten Bedingungen erfolglos bleiben. Eine
Interessentensuche für diese Nebenstrecke wird von der
Schieneninfrastrukturfinanzierungs-
GmbH vorbereitet.
Frage 12:
Welche
Ergebnisse oder Zwischenergebnisse des "Konzepts für die Bewirtschaftung
der
Nebenbahnen", das Ihren Aussagen in 770/AB zufolge im Zuge der -
mittlerweile in der Phase der
Beschlussfassung befindlichen - ÖBB-Reform zu erstellen ist, liegen vor?
Antwort:
Dazu möchte ich feststellen, dass das Konzept für die Bewirtschaftung
der Nebenbahnen noch in
Ausarbeitung
ist.
Frage 13:
In
welcher Weise wird die Postbus-Integration in die ÖBB in diesem Zusammenhang
berücksichtigt?
Antwort
In
Zusammenhang mit der Integration Postbus wird laut Auskunft der
österreichischen
Bundesbahnen einerseits untersucht, auf welchen Strecken parallele Verkehre
durch
gleichzeitiges Auftreten von Bahn- und Postbus vorliegen. In Projekten werden
kundenorientierte
Lösungen erarbeitet.
Andererseits
werden parallele Verkehre in Bezug auf den Schienenverkehr geprüft. Ein
etwaiger
Ersatz von Schienenleistungen durch einen
Busverkehr ist nur dann sinnvoll, wenn das Vorgehen
betriebswirtschaftlich vertretbar ist und die Kundenmobilität nicht negativ
beeinflusst wird.
Frage
14:
In
welcher Weise wird dabei auf die beabsichtigte "Weitergabe" von
Anteilen dieses unter
fragwürdigen Umständen gebildeten neuen Beinahe-Monopolisten im Busbereich an
private
inländische Mitbewerber berücksichtigt?
Antwort:
Bei
der Weitergabe von Postbus-Anteilen an private Busunternehmen wird laut
Auskunft der
österreichischen Bundesbahnen auf Nahverkehrskonzepte Rücksicht genommen, mit
dem Ziel
abgeschlossene, eingegrenzte Bereiche
weiterzugeben.
Frage 15:
Wird
bei dieser "Anteilsweitergabe" eine Ausschreibung stattfinden, wenn
ja in welchem
geographischen Bezugsraum, wenn nein warum nicht?
Antwort:
Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt wird laut Auskunft der österreichischen Bundesbahnen
geprüft,
welches rechtskonforme Vergabesystem zur Weitergabe von Postbus-Anteilen an
private
Busunternehmen gewählt wird. Die Anteilsweitergabe wird das gesamte Bundesgebiet
betreffen.
Frage 16:
Welche
Informationen zu den regionalwirtschaftlichen Folgen der Stilliegung von Neben-
/Regionalbahnstrecken liegen Ihnen vor, speziell auch im Hinblick auf das
Verunmöglichen des
Gütertransports auf dem Schienenweg?
Antwort:
Keine,
da der Einstellungsantrag von Seiten der österreichischen Bundesbahnen vor dem
Hintergrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen an das bmvit gestellt wird.
Frage 17:
Welche
Untersuchungen im Hinblick auf die Erhaltung und Stärkung der Rolle der
Regionalbahnen
beim Gütertransport a) liegen ihnen vor, b) haben Sie beauftragt?
Antwort:
Die
letzte vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zum Thema
Nebenbahnen extern beauftragte Studie ist jene mit dem Arbeitstitel
"Instandhaltungsaktivitäten C-
Netz".
Frage 18:
Welche
Absichten für Angebotsreduktionen der ÖBB zum kommenden Fahrplanwechsel sind
Ihnen im einzelnen bekannt, und welche Gegenmaßnahmen setzen Sie in den
jeweiligen Fällen
konkret, um im Sinne des EBG einen bedarfsgerechten Verkehr sicherzustellen?
Antwort
Die
ÖBB bieten kundengerechte Fahrpläne im Rahmen der mit den Bundesländern
abgeschlossenen Verkehrsdiensteverträge an. Die Maßnahmenschwerpunkte für den
Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2003 sind aus der Beilage ersichtlich. Die
Beilage liegt der
Beantwortung bei.
Frage 19:
Was
haben sie konkret zur Verhinderung der beabsichtigten Verschlechterungen im
Raum Groß
Schweinbarth-Obersdorf-Gänserndorf unternommen bzw. werden Sie noch unternehmen?
Antwort
Mit
Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2003 erfolgt die Wiederaufnahme des
Güterverkehrs in
der Relation Gänserndorf- Hohenruppersdorf. In diesem Zusammenhang ist eine Erweiterung
des
signalisierten Zugleitbetriebs geplant.
Frage 20:
Werden
Sie die Möglichkeiten des Eisenbahngesetzes (zB § 22 Abs. 3) nützen, um die
(wegen
des volkswirtschaftlichen Nutzens von PendlerInnentransport per ÖPNV) im
öffentlichen Interesse
erforderlichen Transportangebote für PendlerInnen sicherzustellen, insbesondere
auch in der
erwähnten Region?
Antwort:
Hier möchte ich festhalten, dass diese
Normen des Eisenbahngesetzes alle umgesetzt werden.