1025/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1035/J-NR/2003 betreffend Fahrplanänderungen der
ÖBB im Raum Amstetten, die die Abgeordneten Binder und GenossInnen am 7. November 2003 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Vorweg
ist festzuhalten, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab
1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und
Güterverkehres, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden
gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und
Güterverkehr
sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen
Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen
durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine
verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt
worden.
Ebenso
unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der
Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der
Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in
den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im
Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den
Weisungsgeber (=
Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Zu den Fragen 6,7 und 8:
Welche
Maßnahmen haben Sie als zuständiger Minister gesetzt, um den neuen Fahrplan so
zu
gestalten, dass er Ihrer Forderung nach einer „Attraktivierung der Bahn"
gerecht wird?
Welche
konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Bahnhöfe Amstetten und St.
Valentin
auch weiterhin als attraktive Bahnknoten erhalten bleiben?
Verstehen
Sie unter „attraktiven Bahnknoten" ausschließlich eine Beschleunigung des
Zugverkehrs,
oder werden dabei auch die Bedürfnisse der PendlerInnen berücksichtigt?
muss
ich Ihnen mitteilen, dass mir - wie oben angeführt - keine Einflussnahme auf
die
Tarifgestaltung obliegt.
Unter
„attraktiven Bahnknoten" verstehe ich eine Beschleunigung des Zugverkehrs
unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bahnkunden.
Ich
habe Ihre übrigen Fragen den Österreichischen Bundesbahnen vorgelegt, die diese
wie folgt
beantwortet haben:
Fragen 1 und 2:
Welche
Fahrplanänderungen sind ab Dezember 2003 für den Bahnhof Amstetten vorgesehen?
Welche
Fahrplanänderungen sind ab Dezember 2003 für den Bahnhof St. Valentin
vorgesehen?
Antwort:
Die Fahrplanänderungen mit 13. Dezember 2003 betreffen die
Bahnhöfe Amstetten und St.
Valentin ausschließlich im Fernverkehr.
Beim EC 116 von Wien nach München wurde der Halt in
Amstetten aufgelassen. Als Ersatz steht
den ÖBB-Kunden der IC 540 zur Verfügung. Dieser verkehrt mit Fahrplanwechsel
anstatt bisher
von Linz nach Salzburg bereits ab Wien Westbahnhof um 05:30, mit der Abfahrt in
Amstetten um
06:50, in St. Valentin um 07:11 und der Ankunft in Linz Hauptbahnhof um 07:26 sowie in
Salzburg
Hauptbahnhof um 08:49.
Der IC 748 verkehrt ab 13. Dezember 2003 als E 1818 dem
Bedarf entsprechend nur mehr bis
Amstetten. Eine Fahrzeitverlängerung ist für die Fahrgäste nicht gegeben.
Frage
3:
Inwiefern
sind, Ihrer Meinung nach, diese Fahrplanänderungen als „Verbesserungen"
für die
Bevölkerung dieser beiden Städte zu betrachten?
Antwort:
Der
neue Fahrplan stellt eine neutrale Angebotsveränderung dar; der
Bedienungsstatus wird
beibehalten.
Frage 4:
Welche
weiteren Fahrplanänderungen betreffen ab Dezember 2003 die Bahnhöfe Amstetten
und
St. Valentin
a)
für Reisende aus Waidhofen an der Ybbs (Ybbstalbahn)?
b)
für Reisende aus Steyr (Rudolfbahn)?
c)
für Reisende aus Mauthausen, Schwertberg, Grein (Donauuferbahn)?
Antwort:
Die
Fahrplanänderungen bewirken in den Bahnhöfen Amstetten und St. Valentin
keinerlei
Veränderungen betreffend die Anschlusssituation.
Für
den Fahrplanwechsel im Dezember 2005 wird ein neues Fahrplanmodell Amstetten -
Waidhofen a. d. Ybbs entwickelt, welches kürzere Übergänge zu den IC-Zügen von
und nach
Salzburg bzw. Linz beinhalten soll.
Frage 5:
Wie viele Personen aus dem Raum Amstetten
sind von diesen Fahrplanänderungen betroffen?
Antwort:
Im Bahnhof Amstetten nutzen täglich ca
1.400 Personen das Zugangebot der ÖBB.
Frage 9:
Wenn die
Bedürfnisse der PendlerInnen berücksichtigt werden, an welche konkreten
Maßnahmen
wird dabei gedacht?
Antwort
Mit
Fahrplanwechsel im Dezember 2005 gelangt ein gänzlich neues Fahrplanmodell
zur
Umsetzung. Oberste Zielsetzung sind hierbei attraktive Reisezeiten, eine
Verkürzung der
Wartezeiten auf Anschlusszüge sowie kundenfreundliche Taktintervalle.