1025/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1035/J-NR/2003 betreffend Fahrplanänderungen der
ÖBB im Raum Amstetten, die die Abgeordneten Binder und Genoss
Innen am 7. November 2003 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Vorweg ist festzuhalten, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab
1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr
sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (=
Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

Zu den Fragen 6,7 und 8:

Welche Maßnahmen haben Sie als zuständiger Minister gesetzt, um den neuen Fahrplan so zu
gestalten, dass er Ihrer Forderung nach einer „Attraktivierung der Bahn" gerecht wird?

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Bahnhöfe Amstetten und St. Valentin
auch weiterhin als attraktive Bahnknoten erhalten bleiben?

Verstehen Sie unter „attraktiven Bahnknoten" ausschließlich eine Beschleunigung des Zugverkehrs,
oder werden dabei auch die Bedürfnisse der Pendler
Innen berücksichtigt?

muss ich Ihnen mitteilen, dass mir - wie oben angeführt - keine Einflussnahme auf die
Tarifgestaltung obliegt.


Unter „attraktiven Bahnknoten" verstehe ich eine Beschleunigung des Zugverkehrs unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bahnkunden.

Ich habe Ihre übrigen Fragen den Österreichischen Bundesbahnen vorgelegt, die diese wie folgt
beantwortet haben:

Fragen 1 und 2:

Welche Fahrplanänderungen sind ab Dezember 2003 für den Bahnhof Amstetten vorgesehen?

Welche Fahrplanänderungen sind ab Dezember 2003 für den Bahnhof St. Valentin vorgesehen?

Antwort:

Die Fahrplanänderungen mit 13. Dezember 2003 betreffen die Bahnhöfe Amstetten und St.
Valentin ausschließlich im Fernverkehr.

Beim EC 116 von Wien nach München wurde der Halt in Amstetten aufgelassen. Als Ersatz steht
den ÖBB-Kunden der IC 540 zur Verfügung. Dieser verkehrt mit Fahrplanwechsel anstatt bisher
von Linz nach Salzburg bereits ab Wien Westbahnhof um 05:30, mit der Abfahrt in Amstetten um
06:50, in St. Valentin um 07:11 und der Ankunft in
Linz Hauptbahnhof um 07:26 sowie in Salzburg
Hauptbahnhof um 08:49.

Der IC 748 verkehrt ab 13. Dezember 2003 als E 1818 dem Bedarf entsprechend nur mehr bis
Amstetten. Eine Fahrzeitverlängerung ist für die Fahrgäste nicht gegeben.

Frage 3:

Inwiefern sind, Ihrer Meinung nach, diese Fahrplanänderungen als „Verbesserungen" für die
Bevölkerung dieser beiden Städte zu betrachten?

Antwort:

Der neue Fahrplan stellt eine neutrale Angebotsveränderung dar; der Bedienungsstatus wird
beibehalten.

Frage 4:

Welche weiteren Fahrplanänderungen betreffen ab Dezember 2003 die Bahnhöfe Amstetten und
St. Valentin

a) für Reisende aus Waidhofen an der Ybbs (Ybbstalbahn)?

b) für Reisende aus Steyr (Rudolfbahn)?

c) für Reisende aus Mauthausen, Schwertberg, Grein (Donauuferbahn)?

Antwort:

Die Fahrplanänderungen bewirken in den Bahnhöfen Amstetten und St. Valentin keinerlei
Veränderungen betreffend die Anschlusssituation.

Für den Fahrplanwechsel im Dezember 2005 wird ein neues Fahrplanmodell Amstetten -
Waidhofen a. d. Ybbs entwickelt, welches kürzere Übergänge zu den IC-Zügen von und nach
Salzburg bzw. Linz beinhalten soll.

Frage 5:

Wie viele Personen aus dem Raum Amstetten sind von diesen Fahrplanänderungen betroffen?


Antwort:

Im Bahnhof Amstetten nutzen täglich ca 1.400 Personen das Zugangebot der ÖBB.

Frage 9:

Wenn die Bedürfnisse der PendlerInnen berücksichtigt werden, an welche konkreten Maßnahmen
wird dabei gedacht?

Antwort

Mit Fahrplanwechsel im Dezember 2005 gelangt ein gänzlich neues Fahrplanmodell zur
Umsetzung. Oberste Zielsetzung sind hierbei attraktive Reisezeiten, eine Verkürzung der
Wartezeiten auf Anschlusszüge sowie kundenfreundliche Taktintervalle.