1032/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2004
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Bundesministerium für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am
12. November 2003 unter der Nr. 1043/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "keine Freigabe für einen Mitarbeiter des Ministers nach dem Militärbefugnis-
gesetz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu l und 2:

Nein. Die Bestimmungen der §§ 23 und 24 Militärbefugnisgesetz (MBG) beinhalten keine
Verpflichtung, sondern lediglich eine Ermächtigung zur Durchführung einer Verlässlich-
keitsprüfung. In diesem Sinne regelt die von den Anfragestellern zitierte „Verordnung über
die Verlässlichkeitserklärung" lediglich, in welcher Weise die einer Verlässigkeitsprüfung
zugrundeliegende Verlässlichkeitserklärung zu erfolgen hat (siehe dazu auch § 24 Abs. l,
letzter Satz, MBG). Das Ergebnis der Verlässlichkeitsprüfung ist ein Gutachten, das dem
jeweils zuständigen Vorgesetzten übermittelt wird, der wiederum über allfällige
Maßnahmen entscheiden kann. Eine „Freigabe" im Sinne der Anfrage ist nach dem
Militärbefugnisgesetz nicht vorgesehen.

Zu 3 bis 5:
Entfällt.