1032/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.12.2004
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möglich.
Bundesministerium für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am
12.
November 2003 unter der Nr. 1043/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
"keine Freigabe für einen Mitarbeiter des Ministers nach dem
Militärbefugnis-
gesetz"
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu l und 2:
Nein. Die
Bestimmungen der §§ 23 und 24
Militärbefugnisgesetz (MBG) beinhalten keine
Verpflichtung,
sondern lediglich eine Ermächtigung zur Durchführung einer Verlässlich-
keitsprüfung.
In diesem Sinne regelt die von den Anfragestellern zitierte „Verordnung über
die
Verlässlichkeitserklärung" lediglich, in welcher Weise die einer
Verlässigkeitsprüfung
zugrundeliegende
Verlässlichkeitserklärung zu erfolgen hat (siehe dazu auch § 24 Abs. l,
letzter Satz, MBG). Das Ergebnis der Verlässlichkeitsprüfung ist ein Gutachten,
das dem
jeweils zuständigen Vorgesetzten übermittelt wird, der wiederum über allfällige
Maßnahmen
entscheiden kann. Eine „Freigabe" im Sinne der Anfrage ist nach dem
Militärbefugnisgesetz
nicht vorgesehen.
Zu 3 bis 5:
Entfällt.