1033/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.01.2004
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möglich.
Bundeskanzleramt
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr und
GenossInnen haben am 4. November
2003 unter der Nr. 1015/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betref-
fend Einsatz von Blumen mit dem FLP-Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswe-
sen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu
Frage 1:
Die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten
durch das öffentliche
Beschaffungswesen wird befürwortet, wobei aber im Zusammenhang mit Auftrags-
vergaben auch auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßig-
keit bedacht zu nehmen ist.
Zu Frage 2:
Die Höhe der jährlichen Aufwendungen für Blumenschmuck
richten sich nach der
Anzahl der von mir, dem Vizekanzler und den Staatssekretären des Hauses gege-
benen Veranstaltungen. Für das Jahr 2003 betrugen die Aufwendungen bis zum
Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage ca. € 10.000,--
Eine anteilsmäßige Zuordnung in heimische
oder importierte Produkte kann nicht
vorgenommen werden.
Zu
Frage 3:
Bei
Veranstaltungen des Bundeskanzleramtes wird der Blumenschmuck als Fertig-
produkt entweder von den Bundesgärten bezogen (siehe auch Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 1023/J des Bundesministers für Land- und
Forstwirt-
schaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft) oder von den jeweils beauftragten
Catering
Firmen beigestellt. Dem Bundeskanzleramt wurde von diesen Unternehmen mitge-
teilt, daß nach Angaben des Großhandels ca. 80% der verwendeten Blumen aus
dem EU Raum kommen, die restlichen 20% aus Nicht-EU Ländern, wobei diese
Ware das FLP Gütesiegel trägt.
Zu Frage 4:
Das Gütesiegel der Ware ist nur dem
Großhändler bekannt.
Zu Frage 5:
Sofern es praktisch möglich ist, wird
schon bisher darauf geachtet.
Zu
den Fragen 6 und 7:
Abgesehen
davon, daß die Anfrage keinen Gegenstand meiner Vollziehung betrifft,
wird das Bundeskanzleramt Frau Dkfm. Gürtler von Ihrer Frage in Kenntnis setzen.