1033/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzleramt

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr und GenossInnen haben am 4. November
2003 unter der Nr. 1015/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend Einsatz von Blumen mit dem FLP-Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswe-
sen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten durch das öffentliche
Beschaffungswesen wird befürwortet, wobei aber im Zusammenhang mit Auftrags-
vergaben auch auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßig-
keit bedacht zu nehmen ist.

Zu Frage 2:

Die Höhe der jährlichen Aufwendungen für Blumenschmuck richten sich nach der
Anzahl der von mir, dem Vizekanzler und den Staatssekretären des Hauses gege-
benen Veranstaltungen. Für das Jahr 2003 betrugen die Aufwendungen bis zum
Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage ca. € 10.000,--

Eine anteilsmäßige Zuordnung in heimische oder importierte Produkte kann nicht
vorgenommen werden.


Zu Frage 3:

Bei Veranstaltungen des Bundeskanzleramtes wird der Blumenschmuck als Fertig-
produkt entweder von den Bundesgärten bezogen (siehe auch Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 1023/J des Bundesministers für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft) oder von den jeweils beauftragten Catering
Firmen beigestellt. Dem Bundeskanzleramt wurde von diesen Unternehmen mitge-
teilt, daß nach Angaben des Großhandels ca. 80% der verwendeten Blumen aus
dem EU Raum kommen, die restlichen 20% aus Nicht-EU Ländern, wobei diese
Ware das FLP Gütesiegel trägt.

Zu Frage 4:

Das Gütesiegel der Ware ist nur dem Großhändler bekannt.

Zu Frage 5:

Sofern es praktisch möglich ist, wird schon bisher darauf geachtet.

Zu den Fragen 6 und 7:

Abgesehen davon, daß die Anfrage keinen Gegenstand meiner Vollziehung betrifft,

wird das Bundeskanzleramt Frau Dkfm. Gürtler von Ihrer Frage in Kenntnis setzen.