1035/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und GenossInnen haben am 6. No-
vember 2003 unter der Nr. 1033/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Sicherheit der "Acconci-Murinsel"gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Gemäß'Art. 52 Abs. 1 B-VG ist der Nationalrat u.a. befugt, die Geschäftsführung der
Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollzie-
hung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Damit ein Vorgang
der parlamentarischen Interpellation unterliegt, muß es sich daher um einen Akt der
Geschäftsführung der Bundesregierung handeln; für den Umfang der Pflicht zur Be-
antwortung einer parlamentarischen Anfrage ist vor allem von Bedeutung, ob die Fra-
ge einen „Gegenstand der Vollziehung" betrifft.

Bei keiner der gestellten Fragen liegt ein Gegenstand der Vollziehung des
Bundeskanzleramtes vor.