1036/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.01.2004
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz
und GenossInnen haben am 3. November
2003 unter der Nr. 1012/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betref-
fend roten EU-Kommissar gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG bezieht sich das parlamentarische
Interpellationsrecht
auf den jeweiligen Vollziehungsbereich. Angebliche Absprachen zwischen Personen
oder Parteien fallen nicht in meinen Vollziehungsbereich.
Die Bundesregierung wird die österreichische Mitwirkung an
der Ernennung von
Mitgliedern der Kommission selbstverständlich gemäß dem in Art. 23c B-VG
festgelegten Verfahren gestalten. Sie wird sich bei dem ihr dabei zukommenden
Vorschlagsrecht ausschließlich an der Kompetenz eines Kandidaten oder einer
Kandidatin bzw. an dem sich auf der EU-Ebene stellenden Anforderungsprofil, das
ja
gemäß Art. 214 EGV auch vom designierten Präsidenten der Europäischen
Kommission mitbestimmt wird, orientieren.