1037/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.01.2004
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am
4. November 2003 unter der ZI. 1016/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Einsatz von Blumen mit dem FLP-Gütesiegel im
öffentlichen Beschaffungswesen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Ja, soweit dies unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit möglich ist. In diesem Sinne wird beispielsweise im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bereits seit einiger Zeit fair
gehandelter Kaffee verwendet.

Zu den Fragen 2, 3 und 5:

Im heurigen Jahr wurden bislang vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Blumen in der Höhe von ca. € 2.000,
-- angekauft. Zuordnungen in heimische Produktion
bzw. importierte Ware sind nicht mehr möglich, doch wird in Hinkunft im Rahmen des
Möglichen auf den Ankauf von fair gehandelten Blumen vermehrt Bedacht genommen
werden.


Zu Frage 4:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler
gerichteten parlamentarischen Anfrage ZI. 1015/J.

Zu den Fragen 6 und 7:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat sich bei der Organisatorin
des Opernballs für die Beibehaltung der Unterstützung des FLP-Programms eingesetzt.