1039/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.01.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 04 0502/236-I/4/03
Herrn Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1018/J vom 4. November 2003, der Abgeordneten Petra
Bayr und Kollegen, betreffend Einsatz von Blumen
mit dem FLP‑Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswesen, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Selbstverständlich befürworte ich den
Kauf von ökologisch und fair gehandelten Produkten durch das öffentliche
Beschaffungswesen. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen dürfen aber
auch in diesem Zusammenhang die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit
und Zweckmäßigkeit nicht unbeachtet bleiben.
Zu 2. bis 4.:
Vom Bundesministerium für Finanzen
wurden im Jahr 2003 bisher Blumen im Wert von ca. 2.600 € gekauft, wobei
die Produkte zum Teil von den österreichischen Bundesgärten stammen. In diesem
Zusammenhang wird daher auch auf die Beantwortung der an den Herrn
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
gerichteten Anfrage Nr. 1023/J verwiesen.
Außerdem
ist festzuhalten, dass es für das Bundesministerium für Finanzen nicht
nachvollziehbar ist, ob es sich um heimische Produkte oder um Importware
handelt und ob die Blumen ein entsprechendes Gütesiegel tragen. Nach den dem
Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen ist es lediglich den
Großhändlern lückenlos bekannt, ob ein Gütesiegel vorliegt.
Zu
5.:
In Ergänzung zu
den bisherigen Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass der Kauf vom Blumen
mit dem FLP-Gütesiegel oder einem Äquivalent grundsätzlich befürwortet wird.
Zu
6. und 7.:
Da diese
Fragen nicht den Kompetenzbereich meines Ressorts betreffen ersuche ich um
Verständnis, dass ich sie nicht beantworte und auf die Ausführungen in der
Antwort auf die gleich lautend an den Herrn Bundeskanzler gerichtete Anfrage
Nr. 1015/J verweise.
Mit
freundlichen Grüßen
Karl-Heinz
Grasser eh.