1045/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Genossinnen und Genossen haben am
3. Dezember 2003 unter der Nr. 1171/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Finanzgebarung seit 25.11.2002" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:

Zu 1 und 3:

Gemäß § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für
Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers" eingerichtet, dem die Stabsstellen
„Stabsabteilung", Büro des Bundesministers" und „Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit"
angehören. Wie schon bei früheren ähnlichen Anfragen gehe ich davon aus, dass im
vorliegenden Zusammenhang nur jene Bediensteten angesprochen sind, die meinen
unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden. Demzufolge stehen mir - abgesehen vom
erforderlichen Hilfspersonal für Sekretariatsarbeiten bzw. administrativen Tätigkeiten -
neun Bedienstete zur Verfügung.

Hinsichtlich der Namen meiner unmittelbaren Mitarbeiter sowie der Grundlage ihres
Dienstverhältnisses verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Das Gehalt bzw. die
Entlohnung dieser Mitarbeiter (1/VerwGrp MBO1/5 mit Ergänzungszulage gem. § 94 a GG
1956, 1/VerwGrp MBO2/9, 1/VerwGrp MBO2/4, 1/VerwGrp A1/4, 1/VerwGrp A2/6,
1/EntlGrp v1/5, 1/EntlGrp v1/
0, 2/Leiharbeitsvertrag) richtet sich nach dem Gehalts-


gesetz 1956, dem Vertragsbedienstetengesetz  1948 bzw. nach vertraglicher Vereinbarung.
Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Name

 

Grundlage des Dienstverhältnisses

 

Bgdr Herbert Bauer

 

BDG 1979

 

Mag. Herbert Kullnig

 

VBG 1948

 

Christian Switak

 

Leiharbeitsvertrag

 

Mag. Elisabeth Berger

 

Leiharbeitsvertrag

 

Mag. Walter Hirsch

 

BDG 1979

 

Mag. Rainer Vanicek

 

VBG 1948

 

Obst Alois Aschauer

 

BDG 1979

 

Obstlt Gottfried Salchner

 

BDG 1979

 

ADir Maria-Luise Schabus

 

BDG 1979

 

Zu 2:
Entfällt.
Zu 4 und 5:

Von den vorerwähnten Mitarbeitern beziehen zwei Bedienstete eine Überstundenpauschale
(63.3 und 40,5 Überstunden) und ein Bediensteter leistet Überstunden gegen Einzel-
abgeltung. Bei den übrigen Mitarbeitern gelten mit dem Bezug alle Mehrleistungen in
zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten, sodass in diesen Fällen kein
gesonderter Anspruch auf Überstunden besteht. Nähere Details können aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Zu 6:

Meine Mitarbeiter erhielten im Beobachtungszeitraum Belohnungen in einer
durchschnittlichen Höhe von 1000 Euro.

Zu 7:

Ein Mitarbeiter übte Nebentätigkeiten aus (Jahresentgelt im Jahr 2003: 1.012,60 Euro).
Weiters haben drei Bedienstete eine Nebenbeschäftigung im Sinne des § 56 BDG 1979
gemeldet.


Zu 8:

Im Jahr 2002 verrechneten in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesver-
teidigung 68 Bedienstete mehr als 240 Überstunden. Insgesamt fielen für diese Mitarbeiter
26.254 Überstunden an.

Zu 9:
Nein.
Zu 10:

Seit dem 25. November 2002 wurden 20 Bedienstete der Zentralstelle, davon 9 Frauen, nach
dem Vorliegen der gesetzlichen Ernennungserfordernisse in ein öffentlichrechtliches
Dienstverhältnis ernannt; bei nachgeordneten Dienststellen waren es 1407 Bedienstete,
davon 78 Frauen. Diese Pragmatisierungen erfolgten ausschließlich im Rahmen des
Stellenplanes unter Berücksichtigung der dort ausgewiesenen Einsparungsvorhaben.
Unbeschadet dessen ist zu berücksichtigen, dass der militärische Bereich - neben Justiz und
Exekutive - zu den Kernaufgaben der Hoheitsverwaltung zählt, und daher Militärpersonen
auch weiterhin in ein öffentlichrechtliches Dienstverhältnis zu ernennen sein werden.

Zu 11:

Keine.

Zu 12:

Entfällt.

Zu 13 und 14:

Im Bereich meines Kabinetts wurde ein Gesundheitssessel (Federdrehsessel) um
715,26 Euro beschafft.

Zu 15:

Für die Zentralstelle meines Ressorts wurden im fraglichen Zeitraum keine Dienstkraft-
fahrzeuge angeschafft.

Zu 16 bis 22:

Hinsichtlich der Auslandsdienstreisen verweise ich auf die Übersicht in der Beilage. Die
Auswahl der Teilnehmer dieser Dienstreisen erfolgte ausschließlich nach sachlichen
Gesichtspunkten.


Meine Auslandsdienstreisen dienten insbesondere der Wahrnehmung der österreichischen
Interessen bei der Entwicklung einer neuen gemeinsamen Sicherheitsarchitektur in Europa,
dem Erfahrungsaustausch mit anderen Verteidigungsministern, dem Besuch von Übungen
im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden, der Inspektion österreichischer Kontingente,
die sich in einem Auslandseinsatz befinden, sowie der Entwicklung und Vertiefung
sonstiger internationaler Kontakte im wehr- und sicherheitspolitischen Interesse Österreichs.

Zu 23:

Für das Jahr 2004 sind die diesbezüglichen Planungen noch nicht abgeschlossen; es kann
aber davon ausgegangen werden, dass sich die Auslandsdienstreisen im Rahmen des
Vorjahres bewegen werden.

Zu 24 bis 27:

Es wurde eine Veranstaltung im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Es handelt sich dabei
um das Verteidigungsministertreffen im Rahmen des österreichischen CENCOOP
Vorsitzes. Die Veranstaltung fand in Graz in der Zeit von 23. bis 24. Oktober 2003 statt und
diente zur Positionsbestimmung der einzelnen Mitgliedsstaaten. Eine detaillierte Auflistung
einzelner Aufwendungen ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

Zu 28 und 32:

In den Jahren 2002 und 2003 wurden keine Veranstaltungen im Sinne dieser Fragen durch-
geführt.

Zu 29 bis 31 und 33 bis 35:

Entfällt.

Zu 36:

Für das Jahr 2004 sind keine derartigen Veranstaltungen geplant.

Zu 37 bis 39, 42 bis 44 und 46:

Für das mit 30. November 2002 abgeschlossene Projekt der Reorganisation der Zentralstelle
des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurden ausschließlich Mitarbeiter des
Ressorts herangezogen, die ihre Planungsarbeit im Rahmen von Projektgruppen bzw.
Teilprojektgruppen leisteten.

In Vorbereitung der Bundesheer-Reformkommission wurden durch das Beratungsunter-
nehmen Ramsauer&Stürmer Beratungsleistungen zu Kosten von 35.880 Euro erbracht.


Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 89 bis 91 sowie 95 bis 101 der
parlamentarischen Anfrage, Nr. 3395/AB zu Nr. 3400/J,
XXI. GP, durch meinen Amtsvor-
gänger.

Zu 40, 41 und 47:

Die wichtigsten Ziele der von meinem Amtsvorgänger im Februar 2001 angeordneten
Reorganisation waren eine Straffung der Strukturen der obersten und oberen Führung durch

Konzentration der strategischen Angelegenheiten in der Zentralstelle und Nachordnung
operativer Aufgaben sowie die Anpassung der Führungsstruktur an den verringerten
Truppenumfang. Mit 1. Dezember 2002 wurde diese Struktur eingenommen, wobei eine
Verkleinerung der Zentralstelle von ursprünglich fünf Sektionen, 17 Gruppen und
54 Abteilungen auf drei Sektionen, elf Gruppen und 44 Abteilungen erfolgte. Im Jahr 2003
konnten damit 1.029 Planstellen eingespart werden; für das Jahr 2004 sind weitere
Einsparungen im Ausmaß von 668 Planstellen vorgesehen.

Zu 45:

Da dem Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung eine Ver-
waltung von Anteilsrechten des Bundes an Unternehmen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG
nicht zugeordnet ist, erübrigt sich eine Beantwortung.

Zu 48:

Folgende Informationsmaßnahmen wurden gesetzt:

Medium

 

Inhalt

 

Betrag/€

 

Der Standard

 

Promotion zum Nationalfeiertag

10.375,-

 

Mediaprint (Krone und Kurier)

 

Ankündigung Nationalfeiertag

 

22.409,-

 

VOR Magazin

 

Ankündigung Nationalfeiertag

 

3.963,-

 

Paratrooper News

 

Ankündigung Nationalfeiertag

 

880,-

 

ORF

 

Sonderpromotion

 

3.000,-

 

Eurocity Journal

 

Ankündigung Nationalfeiertag und Airpower 2003

 

14.500,-

 

Krone Online

 

Ankündigung und Promotion Nationalfeiertag

 

960,-

 

Buddy Magazin

 

Information Frauen im Heer

 

980,-

 

New Business Verlag, Bier Guide 2003

 

Information Auslandseinsatz

 

4.570,-

 

Großplakate auf Kasernenflachen

 

Druckkosten Fa. Leykam/Fa. Ketterl

 

21.150,-

 

G&G Design

 

Gestaltung von Druckunterlagen für interne Medien;
Ankündigung Nationalfeiertag und diversen Veran-
staltungen

 

7.500,-

 

TW1,     Kooperation     mit     diversen
Magazinsendungen

 

Produktionskostenbeitrag für „Alpindienst im ÖBH"

 

5.850,-

 

Die Kalendermacher

 

ÖBH-Buchkalender mit Informationseindruck

 

34.986,-

 

Austria Medienservice

 

Gestaltung Druckunterlagen ÖBH Kalender

 

3.800,-

 

Zu 49, 50 und 52:


Der Repräsentationsaufwand betrug im genannten Zeitraum rund 123.000 Euro. Eine
detaillierte Auflistung der einzelnen Aufwendungen ist aus verwaltungsökonomischen
Gründen nicht möglich.

Zu 51:

Für Inlandsdienstreisekosten sind für das Jahr 2003 bis dato 7.780,83 Euro aufgewendet
worden. Hinsichtlich der Auslandsdienstreisekosten verweise ich auf die Übersicht in der
Beilage. Eine detaillierte Auflistung sämtlicher Dienstreisen inkl. der Bediensteten des
Ministerbüros, geordnet nach Datum, Anlass, Voranschlag und tatsächlicher Abrechnung ist
aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht durchführbar.

Zu 53:

Auf Grund der ressortinternen Verfügbarkeit von Einrichtungen zur Erstellung von Brief-
papier, Visitenkarten, Autogrammkarten und Fotos entstanden diesbezüglich lediglich
Kosten in der Höhe von rund 2.300 Euro.

Zu 54:
Ja.