1046/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1031/J-NR/2003 betreffend
„Konjunkturpaket III" der
Bundesregierung, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am
5. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Im
Allgemeinen
Angaben
von Infrastrukturinvestitionen lassen sehr unterschiedliche
Interpretationsmöglichkeiten
zu:
- Erstens
hängen die Werte davon ab, ob Anfangs- und Endjahr der angegebenen Periode
eingeschlossen sind oder nicht.
- Zweitens
laufen Projekte in der Regel über mehrere Jahre. Dabei treten Bautätigkeit und
Mittelabflüsse zeitlich versetzt auf und die Aufteilung der Gesamtbeträge auf
Jahresraten ist
mit erheblichen Unscharfen behaftet.
- Drittens
ergeben sich besonders unterschiedliche Beträge je nachdem, ob lediglich Neu-
oder auch Erhaltungsinvestitionen gemeint sind und ob nur die reinen Baukosten,
die
Gesamtinvestitionskosten einschließlich Grunderwerb - ohne oder mit
Valorisierung - oder
auch Finanzierungskosten eingerechnet sind.
- Und
letztlich bedingen unsere Bemühungen, über die Ansätze des GVP-Ö hinaus zusätz-
liche Mittel für den Ausbau der Infrastruktur über PPP-Modelle und unter
Zuhilfenahme von
EU-Förderungen zu mobilisieren - vor allem im Hinblick auf die kommende
EU-Erweiterung
sowie zur vorgezogenen Umsetzung prioritärer TEN-Projekte, wie etwa des
Brenner-
Basistunnels - weitere Veränderungen im Zahlengerüst.
Investitionen
in die Verkehrsinfrastruktur zeigen erhebliche Beschäftigungseffekte, die der
Größenordnung nach mit ca. 20.000 Mannjahren je 1 Mrd. € anzusetzen sind. Diese
betreffen
natürlich nicht nur unmittelbar die Baustellen vor Ort, sondern auch die
Baumaschinenindustrie
sowie das Baunebengewerbe. Gerade dieser letztere Anteil kommt besonders der
regionalen
Wirtschaft zugute.
Noch
wichtiger sind uns aber die nachhaltigen Beschäftigungseffekte, die eine
erhöhte
Standortgunst bewirkt, indem ein entsprechend ausgebautes Verkehrsnetz auf
Dauer
Erreichbarkeiten verbessert und folglich Marktzugang und Kommunikation
erleichtert.
Ich
gebe Ihnen im weiteren die auf der Grundlage des Generalverkehrsplans aus
heutiger Sicht
geplanten Investitionen ohne Valorisierung und ohne Finanzierungskosten
bekannt, wobei ich mir
erlaube, die Fragen 1-9
Zusätzlich
zu welchen Infrastrukturinvestitionen werden die von Bundeskanzler Schüssel
angekündigten „zusätzlichen" insgesamt 32 Mrd Euro bis 2010 aufgebracht?
Wie
werden diese „zusätzlichen" Mittel aufgebracht werden, handelt es sich
insbesondere um a)
zusätzliche Budgetmittel des Bundes, b) zusätzliche Schulden des Bundes, c)
zusätzliche Schulden
Dritter, für die der Bund haftet, oder d)
um sonstige zusätzliche Schulden Dritter?
Welche
Summen a) für Straßen, b) für Schienen werden zusätzlich zu bereits fixierten
Budgets oder
über bereits getätigte Ankündigungen hinaus vom Bund bereitgestellt?
Welcher Anteil dieser zusätzlichen Mittel
wird ins Bundesland Kärnten fließen?
Welche
zusätzlichen Projekte bei a) Straße, b) Schiene werden mit diesen zusätzlichen
Mitteln
umgesetzt?
Welche
Projekte bei a) Straße, b) Schiene werden mit diesen zusätzlichen Mitteln
vorgezogen
umgesetzt?
Wie
sollen die von Bundeskanzler Schüssel angekündigten zusätzlichen Mittel für
Straße und
Schiene für die Jahre 1999 bis 2002 rückwirkend zum Tragen kommen?
Ist
angesichts der von Bundeskanzler Schüssel genannten Mittelverteilung von 56,3%
Straße zu
43,7% Schiene die Aussage „2/3 Schiene, 1/3 Straße" zum GVP noch haltbar?
Wie
erklären Sie, dass der Generalverkehrsplan mit seinen bekannten
Investitionssummen „exakt
umgesetzt" werden soll, wenn zugleich sowohl Sie selbst als auch der
Bundeskanzler gänzlich andere
Summen als die im GVP
fixierten nennen?
in einem zu
beantworten:
Grundsätzlich
sind alle Investitionen, die nicht im Paket 0 des GVP-Ö enthalten sind,
zusätzliche
Investitionen aufgrund des GVP-Ö. Für die Finanzierung des Schienenausbaus im
Paket 1a wurde
der SchlG-Rahmen um
5,6 Mrd. € aufgestockt, für den weiteren Ausbau wurde im Rahmen des
neuen ÖBB-Strukturgesetzes vorgesorgt. Für die Finanzierung des Straßenausbaus
gemäß Paket
1 in der Höhe von 4,7
Mrd.€ wird zusätzlich zu den bestehenden Sondermautstrecken und der
PKW-Vignette eine fahrleistungsabhängige LKW-Maut eingeführt.
Der
GVP-Ö sieht Investitionen in das Schienennetz vor, die bis einschließlich 2006
jährlich
annähernd 1,2 Mrd. €, weiter bis 2010 jährlich rund 1 Mrd.€ betragen. Mit dem
Paket 1b soll die
Höhe von 1,2 Mrd. € pro Jahr gehalten werden. In den Ausbau des hochrangigen
Straßennetzes
sollen auf dieser Grundlage bis einschließlich 2006 jeweils 0,6 Mrd. €, in den
Folgejahren jeweils
0,5 Mrd. € investiert werden. Hinzu kommen jährlich mehr als 0,5 Mrd. € für die
"verländerten"
Bundesstraßen.
Abweichend
von den Vorgaben des GVP-Ö wird vor allem der Bau der fehlenden Straßen-
verbindungen mit den Beitrittsländern beschleunigt, sodass für das hochrangige
Netz von
tatsächlichen Investitionsraten der ASFINAG in der Höhe von 1,0 Mrd. €
auszugehen ist. Weiters
sind Bemühungen im Gange, im Rahmen des Quickstart-Programms den Schienenausbau
mit
unseren östlichen Nachbarländern über die Ansätze des GVP-Ö hinaus zu forcieren
und mit dem
Bau des Brenner-Basistunnels bereits 2005 zu beginnen. Voraussetzung dafür sind
entsprechende Zuschüsse der EU sowie die Beteiligung von Privatkapital im
Rahmen von PPP-
Modellen.
Von
den genannten Investitionsraten entfallen auf Kärnten jährlich ca. 100-150 Mio.
€ für den
Ausbau des Schienennetzes und ca. 60 - 80 Mio. € für den Straßenbau,
einschließlich der
"veränderten" Bundesstraßen.
Im
Bereich der Straße werden einige der im GVP-Ö verankerten Vorhaben früher und
schneller
realisiert. Beschleunigte Planung und Genehmigung ermöglichen einen
vorgezogenen Baubeginn,
was gleichsam rückwirkend einem früheren Projektstart entspricht.
Auch
auf der Schiene handelt es sich im Wesentlichen um Vorziehungen. Herausragendes
Beispiel ist - wie schon erwähnt - der Brenner-Basistunnel, dessen Realisierung
der GVP-Ö "nach
2021" vorsieht, während nun der Baubeginn definitiv mit 2005 fixiert
wurde.
Abweichungen
gegenüber dem GVP-Ö betreffen also vor allem die Zeitschiene. Daher kann es
zeitlich - und auch räumlich - beschränkt, zu Verschiebungen im
Aufteilungsschlüssel Straße -
Schiene kommen. Unabhängig davon gilt im Gesamtnetz langfristig aber die
Aufteilung 1/3 Straße zu 2/3 Schiene.
Fragen 10 und 11:
Werden
die im GVP enthaltenen Projekte womöglich zu wesentlich höheren Kosten als dort
angegeben umgesetzt, und wenn ja, was sind im einzelnen die Ursachen hiefür?
Welche
Kostensteigerungen bei welchen Projekten des GVP im Vergleich zu den im GVP
festgehaltenen Summen sind Ihnen bekannt?
Antwort:
Die
Kostenangaben der im GVP enthaltenen Eisenbahninfrastrukturvorhaben beziehen
sich auf
die Preisbasis 1. Jänner 2002 und enthalten bei den ÖBB-Vorhaben keine
aktivierbaren
Eigenleistungen.
Unter
diesem Gesichtspunkt ist es nachvollziehbar, dass die Gesamtkosten der
einzelnen
Vorhaben einschließlich der jeweils aktivierbaren Eigenleistungen und
einschließlich der
insbesondere bei mehrjährigen Vorhaben auftretenden Preisgleitungseffekte in
der Regel über den
im GVP enthaltenen Kostenangaben liegen. Im Übrigen ist keine Tendenz
erkennbar, dass die im
GVP enthaltenen Schienenprojekte wesentliche Kostenüberschreitungen aufweisen
werden.
Fragen 12 bis 15:
Welche
Infrastrukturinvestitionen des Bundes bei Straße und Schiene im einzelnen
(bitte detailliert
nach Projekt und dafür aufgewendeter Summe aufschlüsseln) wurden im Jahr 1999
getätigt?
Welche
Infrastrukturinvestitionen des Bundes bei Straße und Schiene im einzelnen
(bitte detailliert
nach Projekt und dafür aufgewendeter Summe sowie jahresweise aufschlüsseln)
wurden in den
Jahren 2000 bis 2003 getätigt?
Welche
Infrastrukturinvestitionen des Bundes bei Straße und Schiene im einzelnen
(bitte detailliert
nach Projekt und dafür aufgewendeter Summe sowie jahresweise aufschlüsseln)
sollen in den Jahren
2004 bis 2010 getätigt werden?
Welche
Infrastrukturinvestitionen des Bundes bei Straße und Schiene im einzelnen
(bitte detailliert
nach Projekt und dafür aufgewendeter Summe aufschlüsseln) sind zusätzlich im
Jahr 2011
vorgesehen?
Antwort:
Im
Hinblick darauf, dass den Eisenbahninfrastrukturuntemehmen des Bundes (ÖBB,
HL-AG, BEG)
eine Vielzahl von Vorhaben durch Übertragungsverordnungen zur Planung und zur
Durchführung
übertragen wurden bzw. noch werden, würde eine taxative Behandlung sämtlicher
Vorhaben den
Rahmen der Anfragebeantwortung erheblich übersteigen.
Die
Gesamtinvestitionssummen für die Jahre 1999 bis einschließlich 2011, welche
sich aus den
Vorhaben der ausfinanzierten Pakete 0 und 1 a des GVP auf Preisbasis 1. Jänner
2002 ergeben
und keine aktivierbaren Eigenleistungen enthalten, können der nachfolgenden
Übersicht
entnommen werden, wobei die Werte für die Jahre 1999 bis 2002 bereits die
tatsächlich
verbrauchten Mittel und die Werte für die Jahre 2003 bis 2011 den geschätzten
jährlichen
Mittelbedarf darstellen (Werte in Mio. €).
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
866 |
907 |
869 |
1.010 |
1.320 |
1.760 |
1.890 |
1.700 |
1.150 |
920 |
700 |
460 |
300 |
Im
Falle einer zusätzlichen Mittelbereitstellung für das Paket 1b des GVP-Ö und
einer den
derzeitigen Planungen entsprechenden Umsetzung der einzelnen Vorhaben des
Pakets 1 b würde
der jährliche Mittelverbrauch in den Jahren 2004 bis 2011 relativ gleich
bleibend zwischen 1.700
Mio. € und 1.900 Mio. € liegen.
Die
jährlichen Investitionsraten (in Mio. €) für hochrangige Straßen (Bundesstraßen
A + S) für die
Jahre 1999 - 2006 sind nachfolgend angeführt. Die Finanzierung dieser Vorhaben
erfolgt nicht aus
dem Bundesbudget, sondern über die ASFINAG. Dabei handelt es sich bei den
Beträgen in den
Jahren 1999 bis 2002 um Ist-Werte und bei den Beträgen im Jahr 2003 um
Erwartungs-Werte. Die
Zahlen für die Jahre bis 2006 wurden seitens des BMVIT für den Konjunkturgipfel
mit dem BMF
abgestimmt, die darüber hinausgehenden Zahlen bis 2011 ergeben sich aus dem
GVP-Ö.
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
225 |
286 |
403 |
526 |
670 |
773 |
880 |
790 |
In
den Beträgen ist das bis zum 1. April 2002 im Rahmen der Auftragsverwaltung von
den Bundes-
ländern betreute und nunmehr an die Bundesländer übertragene Netz der
Bundesstraßen B nicht
enthalten.
Eine
vollkommene Auflistung aller Vorhaben im einzelnen würde den Rahmen einer
parlamentarischen Anfrage bei weitem sprengen, da die Auflistung aller Projekte
mehrere hundert
Seiten in Anspruch nehmen würde.
Gründe
für Kostensteigerungen von Straßenprojekten gegenüber dem GVP-Ö sind
Forderungen
nach zusätzlichen Umweltschutzmaßnahmen (die vor allem im verbauten Gebiet
durch die
Anordnung von Tunneln sehr teuer werden können), Maßnahmen zur Anhebung der
Verkehrs-
und Betriebssicherheit (z.B. neue EU-Richtlinie betreffend Tunnelsicherheit)
und
Kapazitätserweiterungen, die u.a. auch auf die unmittelbar bevorstehende
EU-Erweiterung
zurückzuführen sind.
Außerdem
ist generell darauf hinzuweisen, dass die Projektskosten durch die im Zuge des
Planungsprozesses immer weiter in die Tiefe gehenden Untersuchungen eine
zunehmende
Genauigkeit aufweisen.
Frage 16:
Ist
es zutreffend, dass ein wesentlicher Teil der für das Schienennetz (ob nun als
zusätzlich oder
nicht) angekündigten Mittel nach den Absichten der Regierung im
„Bundesbahnstrukturgesetz 2003"
nicht vom Bund, sondern von den ÖBB aufzubringen sein wird, und wenn ja, wie
hoch wird dieser
sein?
Antwort:
Die
zukünftige Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur soll sowohl durch direkte
Zuschüsse aus
dem Budget als auch durch eine Haftungsübernahme des Bundes für Kredite der
ÖBB-Bau AG
möglich sein. Im BBStr-G stehen eben beide Möglichkeiten zugleich offen: Der
Bund kann
Eisenbahninfrastrukturausbauten gemäß § 43 Abs. 2 fördern, dies wird im Budget
durch den
Beschluss des Nationalrates entschieden, und die ÖBB-Bau AG kann mit Haftung
des Bundes
gemäss § 47 Fremdmittel aufnehmen, um die Schieneninfrastruktur entsprechend
dem
Rahmenplan auszubauen. Es werden im BBStr-G die Vorteile beider Varianten miteinander
verknüpft.
Frage 17:
Wann
wird die Güterzugumfahrung St. Pölten/Stufe 2 (im GVP mit einer Summe von 268,9 Mio Euro
im fraglichen Zeitraum enthalten) umgesetzt?
Antwort:
Untersuchungen
und Studien haben ergeben, dass der Mittelteil der Güterzugumfahrung
St. Polten (Stufe 2 des Vorhabens) erst zu einem späteren Zeitpunkt in
betrieblicher Hinsicht
erforderlich ist, soferne die Gleisanlagen des Bahnhofes St. Polten und des
östlichen und
westlichen Einfahrtsbereiches zu einem früheren Zeitpunkt um- und ausgebaut
werden. Unter
diesem Gesichtspunkt sollen die durch eine Rückstellung der Stufe 2 der GZU St.
Polten frei
werdenden Mittel teilweise für den vorgezogenen Um- und Ausbau des Bahnhofes
St. Polten
verwendet werden. Eine diesbezügliche Übertragungsverordnung ist derzeit in
Vorbereitung.
Frage
18:
Wann wird
die Schweizergartenschleife (im GVP mit einer Summe von 181,7 Mio Euro im
fraglichen
Zeitraum enthalten) umgesetzt?
Antwort:
Der
Bund und das Land Wien haben sich kürzlich in einer gemeinsamen
Absichtserklärung dazu
bekannt, das Vorhaben „Bahnhof Wien" ehestmöglich in Angriff zu nehmen und
hiefür die
erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Im Falle einer Realisierung des
Vorhabens „Bahnhof
Wien" könnte auch die ursprünglich vorgesehene sogenannte
Schweizergartenschleife entfallen.
Die Realisierung der Schweizergartenschleife ist daher von einer endgültigen
Entscheidung
hinsichtlich des Bahnhofes Wien abhängig.