1048/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni und GenossInnen haben am
03. Dezember 2003 unter der Nr. 1195/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
„Sicherheitsmonitor und monatliche Kriminalstatistik" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Probebetrieb für die monatliche Kriminalstatistik hat am 01.12.2003 begonnen.

Zu Frage 1a:

Der Probebetrieb erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und wird voraussichtlich im
April 2004 abgeschlossen sein. Die monatliche Kriminalstatistik ermöglicht, Trends zu
erkennen und Ursachen und Entwicklungstendenzen zu erforschen. Dadurch sollen
Erkenntnisse über Kriminalitätsschwerpunkte gewonnen und gezielte mitte
l- und langfristige
Bekämpfungsstrategien individuell für jedes Bundesland und jeden Bezirk entwickelt werden
können. Die Analyseergebnisse liefern die Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen und
Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung.


Zu Frage 1b:

Entfällt im Hinblick auf die Antwort zu Frage 1a.

Zu Frage 2:

Der bundesweite Echtbetrieb ist ab April 2004 geplant.

Zu Frage 3:

Die monatliche Kriminalstatistik wird allen regionalen Sicherheitsbehörden bis auf Ebene der

Bezirksgendarmeriekommanden zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 4:

Die monatliche Kriminalstatistik wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die
Bundesländer können nach Erhalt in ihrem Bereich Medienarbeit durchführen. Außerdem ist
geplant die monatliche Kriminalstatistik im Internet zu veröffentlichen.

Zu Frage 5:

Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik werden nach den Methoden  der deskreptiven
Statistik erfasst und ausgewertet. Die Datenerfassung muss an jede Änderungen im
Strafgesetz und an internationale Vorgaben angepasst werden.

Zu Frage 6:

Jeder Exekutivbeamte kann von seinem BAKS-Arbeitsplatz aus das tägliche
Kriminalitätsgeschehen erfassen. Dies erfolgt durch eine elektronische Eingabemaske,
welche den administrativen Aufwand vereinfacht und reduziert. Ohne Doppelerfassung kann
ein elektronisches Dokumente generiert und weiterbearbeitet werden. Durch die einfache
Handhabung ist lediglich ein geringer Schulungsaufwand gegeben.

Zu Frage 7:

Die aus dem Sicherheitsmonitor gewonnenen Informationen stehen minutenschnell allen
Exekutivbediensteten im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.

Zu Frage 8:

Die        Applikation         Sicherheitsmonitor        wurde        von         Mitarbeitern        der
Abteilung 4 des Bundeskriminalamtes, Kriminalanalyse, -Statistik, -Prävention entwickelt.


Zu Frage 9:

Die Mitarbeiter der Abteilung 4 des Bundeskriminalamtes sind für die Entwicklung,
Installierung und Wartung des Sicherheitsmonitors zuständig. Da der konkrete Zeitaufwand
für einzelne Tätigkeiten nicht errechnet wird, kann auch keine genaue Aussage über die
Höhe der Kosten getroffen werden.