1048/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf
Parnigoni und GenossInnen haben am
03. Dezember 2003 unter der Nr. 1195/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend
„Sicherheitsmonitor und monatliche Kriminalstatistik" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Probebetrieb für die monatliche
Kriminalstatistik hat am 01.12.2003 begonnen.
Zu
Frage 1a:
Der Probebetrieb erstreckt sich auf das
gesamte Bundesgebiet und wird voraussichtlich im
April 2004 abgeschlossen sein. Die monatliche Kriminalstatistik ermöglicht,
Trends zu
erkennen und Ursachen und Entwicklungstendenzen zu erforschen. Dadurch sollen
Erkenntnisse über Kriminalitätsschwerpunkte gewonnen und gezielte mittel- und langfristige
Bekämpfungsstrategien individuell für jedes Bundesland und jeden Bezirk
entwickelt werden
können. Die Analyseergebnisse liefern die Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen
und
Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung.
Zu Frage 1b:
Entfällt im Hinblick auf die Antwort zu
Frage 1a.
Zu Frage 2:
Der bundesweite Echtbetrieb ist ab April
2004 geplant.
Zu
Frage 3:
Die
monatliche Kriminalstatistik wird allen regionalen Sicherheitsbehörden bis auf
Ebene der
Bezirksgendarmeriekommanden
zur Verfügung gestellt.
Zu
Frage 4:
Die monatliche Kriminalstatistik wird der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die
Bundesländer können nach Erhalt in ihrem Bereich Medienarbeit durchführen.
Außerdem ist
geplant die monatliche Kriminalstatistik im Internet zu veröffentlichen.
Zu
Frage 5:
Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik werden nach
den Methoden der deskreptiven
Statistik erfasst und
ausgewertet. Die Datenerfassung muss an jede Änderungen im
Strafgesetz und an internationale Vorgaben angepasst werden.
Zu
Frage 6:
Jeder Exekutivbeamte kann von seinem BAKS-Arbeitsplatz aus
das tägliche
Kriminalitätsgeschehen erfassen. Dies erfolgt durch eine elektronische
Eingabemaske,
welche den administrativen Aufwand vereinfacht und reduziert. Ohne
Doppelerfassung kann
ein elektronisches Dokumente generiert und weiterbearbeitet werden. Durch die
einfache
Handhabung ist lediglich ein geringer Schulungsaufwand gegeben.
Zu
Frage 7:
Die aus dem Sicherheitsmonitor gewonnenen
Informationen stehen minutenschnell allen
Exekutivbediensteten im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.
Zu
Frage 8:
Die Applikation
Sicherheitsmonitor
wurde von
Mitarbeitern der
Abteilung 4 des Bundeskriminalamtes, Kriminalanalyse, -Statistik, -Prävention
entwickelt.
Zu
Frage 9:
Die
Mitarbeiter der Abteilung 4 des Bundeskriminalamtes sind für die Entwicklung,
Installierung und Wartung des Sicherheitsmonitors zuständig. Da der konkrete
Zeitaufwand
für einzelne Tätigkeiten nicht errechnet wird, kann auch keine genaue Aussage
über die
Höhe der Kosten getroffen werden.