1055/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karlheinz
Kopf, Kolleginnen und Kollegen vom
12. November 2003, Nr. 1040/J, betreffend Umsetzung der Klimastrategie, beehre
ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Im Aufgabenbereich des Bundes wurden seit
Annahme der Klimastrategie im Juni 2002 die
nachfolgend angeführten wesentlichen Maßnahmen gesetzt:
-
Ökostromgesetz
2002, mit dem die
Zielfestlegungen für erneuerbare Energieformen
und die Rahmenbedingungen für deren Unterstützung auf eine neue Basis gestellt
wurden;
-
Einspeisetarif-Verordnung
2003 -
Inkrafttreten von bundesweit einheitlichen Ein-
speisetarifen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern (einschließlich
Kleinwasser-
kraft) sowie Unterstützungsmechanismen für KWK-Strom aus öffentlichen Anlagen;
-
HFKW-PFKW-SF6-Verordnung zum
Chemikaliengesetz;
-
Contracting-lmpulsprogramm
für Bundesgebäude
(s. dazu auch Antwort zu Fra-
ge 6);
-
Umweltförderungsgesetz:
mit einer im
August 2003 in Kraft getretenen Novelle
wurde ein Programm für den Ankauf von Treibhausgas-Reduktionszertifikaten aus
Projekten im Ausland geschaffen (JI/CDM-Programm, s. dazu auch Antwort zu Fra-
ge 3);
-
Bundesfinanzgesetz
2003: zusätzliche
Mittel für den Klimaschutz im BVA 2004 in
Höhe von 30 Mio. € entsprechend der Vorgabe im Regierungsprogramm, wo zusätz-
liche 90 Mio. € nach einem Stufenplan bereitzustellen sind (2004: +30 Mio. €, 2005:
+60 Mio. €, ab 2006: + 90 Mio. € p.a.).
In konkreter Planung bzw. bereits
beschlossen sind zudem:
-
Implementierung
der EG-Richtlinie über den Treibhausgas-Emissionshandel - der
Entwurf für ein Emissionszertifikategesetz (EZG) wurde in Begutachtung gesandt;
die
parlamentarische Behandlung ist für Februar 2004 geplant; bis 31. März 2004 ist
der
Zuteilungsplan als zentrales Element der Umsetzung fertig zu stellen und der
Euro-
päischen Kommission zu notifizieren.
-
Das Road-Pricing für LKW tritt ab
1.1.2004 in Kraft;
-
Ökologische
Steuerreform 2004: Höhere
Abgabensätze für Erdgas, Heizöle, Benzin und Diesel sowie eine neue
Kohle-Verbrauchsabgabe ab 1.1.2004 (Gesetz im Rah-
men des Budgetbegleitgesetzes beschlossen);
-
Ein
begleitendes Impulsprogramm für den Klimaschutz („klima:aktiv") sowie ein
dar-
auf abgestimmter Öffentlichkeitsarbeits-Schwerpunkt des BMLFUW ist in Vor-
bereitung.
Auch die Bundesländer setzen laufend
Maßnahmen im Sinne der Klimastrategie, wobei ins-
besondere Förderungsanreize im Bereich der Wohnbauförderung sowie die
schrittweise
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie hervorzuheben sind.
Seitens meines Ressorts ist zudem der Abschluss einer
Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG
mit den Ländern betreffend gemeinsame Qualitätsstandards für die
Wohnbauförderung zur
Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Vorbereitung. Ein diesbezüglicher
Entwurf wur-
de am 13. November 2003 in Begutachtung geschickt.
In einer durch das Kyoto-Forum eingesetzten Arbeitsgruppe
wird gegenwärtig ein Moni-
toringsystem für die Überwachung der Umsetzung der Klimastrategie
ausgearbeitet. Dabei
werden unter anderem aussagekräftige Indikatoren, an denen die Fortschritte bei
der Um-
setzung der Maßnahmen gemessen werden können, ausgewählt. Ein Abschluss der
Arbei-
ten ist bis Mitte 2004 zu erwarten. Mit einem ersten Umsetzungsbericht, welcher
Empfehlun-
gen für eine Anpassung der Strategie enthalten wird, ist Anfang 2005 zu
rechnen.
Zu Frage 2:
Die Entwicklung der Umweltförderung sowie
die klimarelevanten Anteile stellten sich in den
Jahren 1998 bis 2003 wie folgt dar:
Jahr |
Förderungszusagen |
davon
klimarelevante |
Anteil am Ge- |
CO2- |
1998 |
32,0 |
18,5 |
58% |
106.974 |
1999 |
45,5 |
37,0 |
81% |
396.015 |
2000 |
34,9 |
26,5 |
76% |
170.715 |
2001 |
38,0 |
29,5 |
78% |
423.054 |
2002 |
58,0 |
48,4 |
83% |
676.118 |
2003 |
47,0 |
35,2 |
75% |
685.231 |
Der Anteil der klimarelevanten Förderungen
am Gesamtvolumen der Umweltförderung im In-
und Ausland lag demnach im Durchschnitt der vergangenen Jahre bei nahezu 80%.
Es
konnten bzw. können durch die Förderungszusagen in den Jahren 1998 bis 2003 C02-Emis-
sionsreduktionen in Höhe von etwa 2,46 Mt p.a. erzielt werden. Das damit
ausgelöste
Investitionsvolumen liegt bei rund 980 Mio. €.
Zu Frage 3:
Das Österreichische JI/CDM-Programm hat
seine gesetzliche Grundlage im Umwelt-
förderungsgesetz (UFG) in der Novelle vom August 2003. Das Programm wird durch
die
Kommunalkredit Austria AG abgewickelt. Von Projektentwicklern eingereichte
Projekte im
Ausland werden von der Abwicklungsstelle nach den international vorgegebenen
Regeln
sowie nach den UFG-Richtlinien für das JI/CDM-Programm geprüft. Aussichtsreiche
Projekte
werden der UFG-Kommission für das JI/CDM-Programm vorgelegt. Der Bundesminister
für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft entscheidet auf
Empfehlung der
Kommission über die Genehmigung von Projekten. Bei Vorliegen einer Zusage des
Gast-
landes über den Transfer von Emissionsreduktionseinheiten aus dem jeweiligen
Projekt wird
die zu übertragende Menge und der Preis der Reduktionseinheiten mit dem
Projektentwickler
vertraglich festgelegt. Nach Projektfertigstellung erfolgt der Ankauf der
Reduktionseinheiten
durch die Republik zum vertraglich vereinbarten Preis.
Treibhausgas-Emissionsreduktionen aus
Klimaschutzprojekten können alternativ auch durch
die Beteiligung an Projektfonds erworben werden. Die Vorgehensweise entspricht
sinn-
gemäß jener der Einreichung und Genehmigung einzelner Projekte.
Die zugesagten Mitteln für das JI/CDM-Programm (2003/04: 12
Mio. €; 2005: 24 Mio. €;
2006 ff: 36 Mio. €
p.a.) werden so effizient wie möglich für den Ankauf von Treibhausgas-
Emissionsreduktionen aus Jl- und CDM-Projekten verwendet werden, wobei
Qualitäts-
kriterien hinsichtlich der ökologischen und sozialen Verträglichkeit
einzuhalten sind. Nuklear-
projekte sind dezidiert vom Programm ausgeschlossen.
Es ist gegenwärtig davon auszugehen, dass
mit den geplanten Mitteln Reduktionen im
Ausmaß von etwa 20-25 Mt CO2-Äquivalent, die im Verpflichtungszeitraum
2008-2012 dem
österreichischen Treibhausgas-Reduktionskonto gutgeschrieben werden können, zu
erzielen
sind. Dies entspricht somit Jahresemissionen i.H.v. 4-5 Mt CO2-Äquivalent oder
etwa 22-
28% des Reduktionsbedarfs Österreichs von ca. 18 Mt CO2-Äquivalent.
Zu Frage 4:
Die Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie wird
gegenwärtig in Abstimmung mit der
betroffenen Wirtschaft vorbereitet. Die Erreichung des österreichischen
Kyoto-Ziels macht
Beiträge aller Verursachersektoren erforderlich, von den Haushalten und Verkehr
über
Industrie und Energiewirtschaft bis hin zur Abfallwirtschaft und
Landwirtschaft.
In der Klimastrategie wurden für die einzelnen Sektoren Zielszenarien
festgelegt, welche die
unterschiedlichen Reduktionsmöglichkeiten bereits weitgehend widerspiegeln. Für
die
Industrie wurde auf Grund von Vorleistungen, die sich in einer international
vergleichsweise
hohen Energieeffizienz niederschlagen, ein Reduktionspotential (Trend 2010
gegenüber Ziel
2010) von 1,25 Mt C02-Äquivalent quantifiziert, für die Energiewirtschaft 2,1
Mt C02-
Äquivalent. Diese Werte stellen Orientierungsgrößen für die Zuteilung von
Emissions-
zertifikaten dar, wobei in der ersten Handelsperiode 2005-2007 bereits eine
Vereinbarkeit mit
dem Kyoto-Zielpfad feststellbar sein muss, zumal die Europäische Kommission
dieses von
der Richtlinie vorgegebene Zuteilungskriterium ernsthaft prüfen wird.
Unter diesen Rahmenbedingungen wird selbstverständlich
darauf geachtet, dass keine
gravierende Beeinträchtigung des Wirtschaftsstandorts erfolgt. So werden etwa
prozessbedingte Emissionen, die nur schwer beeinflussbar sind, von
energiebedingten
Emissionen unterschieden und anders behandelt. Auch die effiziente
Energiegewinnung aus
Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen sowie Industrieanlagen, die einen hohen
technologischen
Standard aufweisen, soll begünstigt
behandelt werden. Zudem wird gegenwärtig geprüft, ob
und in welchen Branchen in den nächsten Jahren aufgrund der wirtschaftlichen
Entwicklung
trotz Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen ein allfälliger Mehrbedarf
an Zertifikaten erforderlich sein wird. Auch dieser Umstand soll im
Allokationsplan
berücksichtigt werden. Es ist also mit einem Allokationsplan für 2005-2007 zu rechnen, der
zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen führt und gleichzeitig auf eine
gerechte
Verteilung der Belastung unter Berücksichtigung der Reduktionspotentiale und
Wachstumserwartungen der einzelnen Branchen Bedacht nimmt.
Zu Frage 5:
Durch
Umsetzung der Gebäuderichtlinie:
Seit 4. Jänner 2003 ist die vom Rat beschlossene EU-Richtlinie
2002/91/EG über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen diese
Richtlinie
innerhalb von drei Jahren (bis 4. Jänner 2006) in nationales Recht umsetzen.
Die wesentlichen Inhalte der Richtlinie
sind:
-
Umfassender
Ansatz für die Berechnung des Energiebedarfs;
-
Energetische
Mindeststandards für Neubauten und Sanierungen;
-
Prüfung
des Einsatzes alternativer Energieversorgungen;
-
Mindeststandards
bei der Sanierung;
-
Obligatorischer
Energieausweis;
-
Regelmäßige
Inspektion von Heizkesseln;
-
Regelmäßige
Inspektion von Klimaanlagen.
Durch
Vereinheitlichung der Bauordnungen:
Die
Bundesländer beabsichtigen mittels einer Vereinbarung gem. Art. 15a BVG zu
einer
Vereinheitlichung der Bauordnungen zu kommen. Dabei sollen die
energierelevanten
Bestimmungen (Wärmeschutz) der Bauordnungen ebenfalls einer Vereinheitlichung
unterzogen und an die Anforderungen des Klimaschutzes und der
EU-Gebäuderichtlinie
angepasst werden.
Zu Frage 6:
Für die öffentlichen Gebäude finden sich unter anderem
folgende Verpflichtungen in der
Klimastrategie:
Energieeffizienzsteigerungen in
Bundesgebäuden:
-
Vereinbarung
von energetischen und/oder emissionsbezogenen Zielen (Reduktions-
ziel gestaffelt bis 2005
um 10%, bis 2010
um 20%) für den
verwalteten
Gebäudebestand; Gebäudezustandserhebung samt Einführung einer Energiebuch-
haltung; Ausstellung von Energieausweisen für
alle Bundesgebäude bis 2003;
-
Contracting-lnitiative für Bundesgebäude.
Vom laufenden
Bundesgebäudecontractingprogramm kann im Wesentlichen die Erreichung
folgender Zielsetzungen der Klimastrategie erwartet werden:
-
Reduktion
des Energiebedarfes um 10% bis 2005;
-
Gebäudezustandserhebungsamt
samt Einführung einer Energiebuchhaltung.
Die Einführung von Energieausweisen für alle Bundesgebäude
kann von der Bundes-
immobiliengesellschaft erst in Angriff genommen, sobald die Bundesländer einen
der EU-
Gebäuderichtlinie entsprechenden Energieausweis entwickelt haben (Frist für die
Länder zur
Umsetzung der EU-Richtlinie: 4.1.2006).
Betreffend das energetische bzw.
emissionsbezogene Reduktionsziel von 20% bis 2010 wird
eine Folgeinitiative zum derzeit laufenden Bundesgebäudecontractingprogramm
erforderlich
sein (Ausweitung der Contractingaktivitäten auf das Bundesministerium für
Landes-
verteidigung und die Universitäten bzw. verstärkte Vornahme von
Generalsanierungen).
Für die Gebäude der Länder und Gemeinden finden sich folgende
Verpflichtungen in der
Klimastrategie:
„Festlegung von energetischen und/oder emissionsbezogenen Zielvorgaben
(analog zu Zielvorgaben für Bundesgebäude) durch die Länder und Gemeinden
basierend
auf einer bis 2003 abzuschließenden Gebäudezustandserhebung für die Landes- und
Gemeindegebäude einschließlich einer Prioritätenreihung zur Sanierung bei
gleichzeitiger
Einführung der Energiebuchhaltung und des Energieausweises".
Mein Ressort geht davon aus, dass die
Länder und Gemeinden ihren diesbezüglichen
Verpflichtungen nachkommen.
Zu Frage 7:
Zur Umsetzung der österreichischen Klimastrategie wurde ein
umfangreiches
Maßnahmenbündel in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für
Verkehr,
Innovation und Technologie (BMVIT) und des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) - Kyotoinitiative
BMVIT/BMLFUW
- erstellt. Zwei von fünf prioritären Schwerpunkten fallen dabei in die
Zuständigkeit des
BMLFUW. Derzeit wird seitens der Verkehrsabteilung des BMLFUW an einem Aktions-
programm zur breiten Implementierung der beiden nachfolgend angeführten
Schwerpunkte
gearbeitet, wobei viele der Maßnahmen auf sehr erfolgreichen Pilotprojekten und
Modellvorhaben aufbauen, bei denen ein enormes mögliches Einsparungspotential
an CO2-
Emissionen bewiesen werden konnte.
1. Umweltverträgliche Antriebe,
Kraftstoffe und Fahrweisen mit folgenden möglichen
Schwerpunkten:
-
Legistische
Initiativen im eigenen Wirkungsbereich;
-
Politische
und freiwillige Vereinbarungen und Motivation von Maßnahmen in anderen
Bereichen;
-
Aktions-/Förderprogramme
(Umrüstung auf emissionsfreie und verbrauchsgünstige
Antriebe);
-
Public
Awareness Kampagnen (z.B. Ökodrive - Wettbewerb zum ökonomisch-
ökologisch effizienten Fahren als Gegenpol zu ineffizienten, geschwindigkeits-
orientierten Fahrstilen).
2. Mobilitätsmanagement und
Mobilitätszentralen mit folgenden
möglichen Schwer-
punkten:
-
Förderprogramm
Kommunales Mobilitätsmanagement - „Verkehrspargemeinden";
-
Förderprogramm
Regionales Mobilitätsmanagement und Mobilitätszentralen;
-
Förderprogramm
Ökomobilität in Tourismus und Freizeitverkehr;
-
Ausbau
des laufenden Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement durch
verstärkte Beratungs- und Motivationskampagne für Betriebe zur
Fördereinreichung;
-
Beratungs- und Förderprogramm
für Verkehrsparende Siedlungen, Betriebsauf-
schließungen etc.;
-
Beratungs-
und Förderprogramm für Nahversorgung - Einkaufsmobilität;
-
Beratungs-
und Förderprogramm für Schulisches Mobilitätsmanagement;
-
Beratungsprogramm
für Mobilitätsmanagement der
öffentlichen Verwaltung.
Dieses Aktionsprogramm befindet sich in
der Vorbereitungsphase und soll im Jahr 2004
(unter Fortsetzung der Arbeitsgruppe mit dem BMVIT hinsichtlich der drei
weiteren Schwer-
punkte der Kyotoinitiative BMVIT / BMLFUW) mit ersten Aktivitäten beginnen.
In meinem Ressort laufen derzeit folgende Modellvorhaben
bzw. Initiativen in den unter-
schiedlichen Bereichen:
Modellvorhaben und Initiativen im
Bereich nachhaltig umweltfreundlicher Verkehr:
- Modellvorhaben Sanfte Mobilität - Autofreier
Tourismus (Kooperation BMLFUW,
BMVIT, BMWA, Land Salzburg);
-
Großveranstaltungen
umweltfreundlich und ohne Stau (BMLFUW);
-
Betriebliches
Mobilitätsmanagement (Kooperation BMLFUW, WKÖ);
-
Verkehr
in Sensiblen Gebieten.
Bewusstseinsbildende
Maßnahmen:
- Autofreier Tag (Kooperation
BMLFUW, Klimabündnis);
- Konsumenteninformation (Kooperation BMLFUW,
Fachverband Fahrzeughandel);
-
Modellprojekt Verkehrsparen Langenlois
(Kooperation BMLFUW, Land Nieder-
österreich).
EU-Richtlinien und
nationale Umsetzung im Bereich Verkehr und Umwelt:
-
Weiterentwicklung
der Abgasgrenzwerte für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge
auf
europäischer Ebene;
-
Richtlinie
über Lärm- und Schadstoffemissionen von Sportbooten;
-
Änderung
der Richtlinie über die Emissionen mobiler Maschinen und Geräte;
-
Richtlinie
zur Förderung von Biokraftstoffen;
-
Umsetzung
der Monitoringverpflichtung bezüglich der Verbrauchswerte und der CO2-
Emissionen neu zugelassener Pkw.
Initiativen für
nachhaltigen Verkehr auf nationaler Ebene:
-
Unterstützung
der OECD-Initiative zu EST(Environmentally Sustainable Transport);
- Beitrag zum WHO/UNECE
Transport, Health, Environment Pan-European-Project
(THE PEP);
- Alpenkonvention Verkehrsprotokoll.