1057/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-lng.
Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen
und Kollegen vom 12. November 2003, Nr. 1059/J, betreffend „Sozialplan"
bei der Österrei-
chischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), beehre ich
mich nach
Befassung der AGES Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Schließung des Standortes Wolfpassing
wird von einem Sozialplan begleitet, in dem eine
Reihe von Maßnahmen vorgesehen sind, um die sozialen Härten der
Betriebsschließung
aufzufangen. Darin enthalten sind besondere Abfertigungsregelungen (doppelte
gesetzliche
Abfertigung), Schulungsabgeltung, Kinderzuschlag, Alleinverdienerzuschlag u.a.
für jene
Mitarbeiter, die sich bis 30.9.2004 entscheiden, das Unternehmen zu verlassen.
Damit wird
erreicht, dass diese nicht in die nächstgelegene AGES-Dienststelle nach Linz
pendeln son-
dern in der Umgebung angebotene Anstellungsverhältnisse annehmen können. Mit
dem
Stichtag 24. November 2003 haben drei Mitarbeiter davon Gebrauch gemacht.
Mitarbeiter,
die aufgrund der Betriebsschließung nach Linz pendeln müssen, erhalten die nach
Gehalts-
gesetz zustehende Fahrtbeihilfe ohne Selbstbehalt. In Wolfpassing freiwerdende
Stellen
werden nicht nachbesetzt.
Allgemeine AGES-Sozialplanmodelle und dadurch freiwerdende
Stellen gibt es nicht.
Dienstnehmern, die
nicht Beamte sind, steht es selbstverständlich offen, das Altersteilzeit-
modell gemäß der §§ 27 und 28 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Anspruch
zu
nehmen. Mit Stichtag 24. November 2003 haben 18 Mitarbeiter davon Gebrauch
gemacht.
Eine Planpostenbewirtschaftung und die damit verbundene Nachbesetzung
freiwerdender
Stellen gibt es in der neuen Organisationsstruktur der AGES nicht. Neue
Mitarbeiter werden
in jenen Bereichen aufgenommen, wo sie benötigt werden oder durch das
Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz neue Aufgabengebiete entstanden sind.
Zu Frage 2:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
AGES werden grundsätzlich nicht dazu angehalten
frühzeitig in Pension zu gehen.
Zu Frage 3:
Die zum Zeitpunkt der Ausgliederung
bereits bestehenden Positionen wurden an die neue
Struktur angepasst oder es haben leitende Mitarbeiter sowie die
Geschäftsführung Doppel-
funktionen übernommen. Insgesamt sind in der AGES 36 Mitarbeiter mit insgesamt
41 Lei-
tungsfunktionen betraut, davon wurden sechs Positionen neu geschaffen. Von den
Bundes-
ministerien sind mit Stichtag 23.11.2003 keine Mitarbeiter in
Führungspositionen der AGES
gewechselt. Die administrativen Aufgaben, die früher von den Bundesministerien
und Bun-
dessozialämtern wahrgenommen wurden, werden von rund 50 Vollzeitkräften (VZK)
wahr-
genommen. Diese Mitarbeiter stammen aus den verschiedensten administrativen
Bereichen
der AGES. Zusätzlich sind mit Stichtag 24.11.2003 noch rund 20 weitere VZK
österreichweit
zuzurechnen.
Zu Frage 4:
Alle für den Zeitraum auf die Dauer einer Karenzierung
eines AGES Mitarbeiters abge-
schlossenen Zeitverträge laufen aus, wenn der/die Kollegin aus der Karenz
zurückkehrt. Im
Jahr 2003 sind das 16 Mitarbeiter in den Bereichen Landwirtschaftliche
Produktionsgrundla-
gen, Veterinärmedizin und Humanmedizin. Im Jahr 2004 sind das 11,5 VZK in den
Berei-
chen Veterinärmedizin, Landwirtschaftliche Produktionsgrundlagen,
Landwirtschaftliche Be-
triebsmittel und Humanmedizin. Mitarbeiter werden in der AGES ausschließlich
dort aufge-
nommen wo sie fachlich benötigt werden. Im Jahr 2003 wurden
zehn ausgelaufene Verträge
(zusätzlich zu den rückkehrenden karenzierten Mitarbeitern) neu abgeschlossen
bzw. ver-
längert. Im Jahr 2004 werden voraussichtlich 4,5 VZK angestellt.
Die AGES hatte im Jahr 2003 28 Pensionierungen (VZK) in den
Bereichen Veterinärmedizin,
Lebensmitteluntersuchung, Landwirtschaftliche Produktionsgrundlagen,
Landwirtschaftliche
Betriebsmittel, Humanmedizin und Gemeinsame Einrichtungen zu verzeichnen.
Demgegen-
über stehen 20,6 Zugänge in den Bereichen Veterinärmedizin,
Lebensmitteluntersuchung,
Landwirtschaftliche Produktionsgrundlagen, Landwirtschaftliche Betriebsmittel,
Humanmedi-
zin und Gemeinsame Einrichtungen. Bezüglich der Planpostenbewirtschaftung darf
ich auf
die Beantwortung zu Frage 1 verweisen.
Zu Frage 5:
Ein wesentliches Ziel der AGES ist die Gewinnung von
Synergieeffekten. Das Unterneh-
menskonzept der AGES wurde gemäß Ernährungssicherheitsgesetz im Sommer 2003 von
der Geschäftsführung vorgelegt und von den zuständigen Bundesministern
genehmigt. Im
Unternehmenskonzept sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um Synergieeffekte
und
Effizienzsteigerungen zu erreichen. An der Umsetzung wird intensiv gearbeitet
und sie wird
im Jahr 2007 abgeschlossen sein.
Unter den im Unternehmenskonzept geplanten
Maßnahmen sind folgende hervorzuheben:
Die bisherigen Fachbereiche der AGES mit
18 Standorten wurden in fünf strategische Ge-
schäftsbereiche mit einheitlicher Führung und Steuerung gegliedert. Innerhalb
der strategi-
schen Geschäftsbereiche erfolgt eine österreichweite Schwerpunktsetzung. An
einem
Standort von mehreren Instituten benötigte Leistungen werden künftig nur mehr
von einer
Organisationseinheit erbracht und den anderen intern zur Verfügung gestellt.
Durch regio-
nale Zusammenfassung von Kompetenzen werden Synergien genutzt und
Doppelgleisig-
keiten verhindert.
Fachübergreifende Leistungen werden in Kompetenzzentren
zusammengefasst, womit eine
optimale Bündelung der hochapparativen und kosten intensiven Analyseleistungen
erreicht
wird. Die Zusammenführung von ähnlichen Kompetenzen aus verschiedenen Bereichen
er-
möglicht kritische Gruppengrößen und schafft die
Voraussetzungen für effizientes und ra-
sches Arbeiten sowie vertiefte Beschäftigung mit neuen Fragestellungen.
Durch Umsiedelungsaktivitäten im Jahr 2004 wird die Zahl
der AGES Betriebsstätten von 18
auf 9 halbiert. Dadurch werden die vorhandenen räumlichen Strukturen optimal
ausgenutzt
und Kosten gesenkt.
Die neue Organisationsstruktur wird
unternehmensweit eine gemeinsame Nutzung des vor-
handenen Wissens und der Infrastruktur unterstützen und fördern. Damit erfüllt
das Unter-
nehmen zwei wesentliche Aufgaben, die ihr die beiden Eigentümer, das
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen und das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Um-
welt und Wasserwirtschaft, gestellt haben: Die Ernährungssicherheit in
Österreich durch
Kompetenzbündelung zu erhöhen und Kosten zu sparen.
Zu Frage 6:
Einrichtungen von Forschung und Verwaltung
sind ständig den neuen Herausforderungen
anzupassen; insbesondere ist die Prüfung der Zielerreichung und der
Wirtschaftlichkeit not-
wendig. Das Unternehmen ROI - Seidel Mangement Consulting AG wurde im Juni 2003
zur
Erstellung eines Grobkonzeptes für die Weiterentwicklung der BAL Gumpenstein
und der
BLT Wieselburg beauftragt. Ein Grund für die Projektsvergabe lag u.a. darin,
die Eigenwirt-
schaftlichkeit durch Maßnahmen im Bereich der Kostensenkung zu erhöhen. Am 9.
Oktober
2003 legte das Unternehmen einen Bericht für die Weiterentwicklung vor, der im
Steue-
rungsausschuss unter Mitwirkung der Bundesanstaltendirektoren und der
Personalvertretung
diskutiert wurde.
In Workshops in den Bundesanstalten wurde der Frage nachgegangen,
ob Synergieeffekte,
insbesondere im Bereich der Querschnittsthemen wie Finanzbuchhaltung, Einkauf,
Perso-
nalabrechnung, Controlling, Kostenrechnung, EDV, Bibliothek, Marketing,
Anlagen- und Ma-
schineninstandhaltung, Fuhrpark etc. in einer engen Kooperation zwischen der
BAL Gum-
penstein und der HBLA Raumberg sowie der BLT Wieselburg und der HBLA Francisco
Jo-
sephinum möglich sind.