1060/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.01.2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1083/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen
wie

folgt:

Fragen 1 und 2:

Ja.

Fragen 3 und 11:

In den Jahren 2000, 2001 und 2002 wurden jeweils 5 bis 8 Kontrollen in Speise-
wagenbetrieben durchgeführt, wobei die Kontrollhäufigkeit je nach Bundesland,
abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Vorhandensein internationaler
Bahnhöfe, Aufenthalt der Züge in diesen Bahnhöfen, Ausmaß einlangender
Parteienbeschwerden, unterschiedlich war.

Fragen 4 und 12:

Konkret wurde im Jahr 2001 in einem Fall fehlender Kopfschutz und das Fehlen
von Einwegtüchern im Papierspender festgestellt.

Allgemein ist folgendes festzustellen:

Nachdem bei Revisionen, die vor dem Jahr 2000 durchgeführt wurden, Probleme

- wenn überhaupt - vor allem im Bereich der Frische der Lebensmittel, Kühlung
der Vorratslager und der allgemeinen Reinigung der Betriebseinrichtungen und

-geräte aufgetreten sind, wurde im fraglichen Zeitraum festgestellt, dass alle
Waren bei längeren Stehzeiten der Wagen (z.B. über Nacht) aus den Kühlein-
richtungen entfernt und vor Wiederbetrieb - je nach Ablaufdatum der Produkte -
wieder sortiert werden. Frischware ist praktisch kaum mehr vorhanden, sodass
für das Personal ein besserer Überblick über den Frischezustand der mit dem
Verbrauchsdatum versehenen Ware erzielt wurde.


Fragen 5 und 6:

Ja.

Fragen 7 bis 10:

Kontrollen am Standort von Speisewagenunternehmen wurden nicht
durchgeführt, da sie nur einen Teil der notwendigen Betriebskontrolle umfassen
könnten und daher wenig sinnvoll sind. Effiziente Betriebskontrollen beinhalten
auch die Bedingungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Lebensmittel,
werden also durchgeführt, während die Waggons unterwegs sind.

Frage 13:

Pro Jahr wurden 3 bis 5 Verdachtsproben gezogen.

Fragen 14 und 15:

Mit der Umstellung des Speisesortiments auf Halbfertigprodukte waren im
fraglichen Zeitraum keine Proben in irgendeiner Weise als für den Verzehr
ungeeignet zu beurteilen, daher waren auch keine entsprechenden Maßnahmen
zu treffen.

Frage 16:

Im Jahr 2003 wurden sechs Speisewagenbetriebe in EC- und ICE-Zügen
kontrolliert. Dabei wurden drei Routineproben gezogen, die keine Hygienemängel
aufwiesen. Weiters wurde ein Betrieb überprüft, der Feinback- und
Konditorwaren für den ausschließlichen Verkauf in Speisewaggons produziert.
Dabei wurden vier Proben entnommen, die nicht zu beanstanden waren.

In einem Bundesland ist für das Jahr 2004 eine schwerpunktmäßige Kontrolle
von Speisewaggons geplant.