1062/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1078/J der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und Genossinnen wie
folgt:
Fragen
1 und 2:
Bei
den für die Förderung von Frauenprojekten zur Verfügung stehenden
Budgetmitteln handelt es sich um Ermessensausgaben, die für die finanzielle
Unterstützung von verschiedenen frauenspezifischen Einrichtungen und Projekten
aufgewendet werden; es steht kein eigenes Budget für die konkrete Förderung
von Deutschkursen zur Verfügung.
Fragen
4 und 5:
Im Jahr
2002 wurden vier Vereine, die konkret angaben, die
Frauenprojektfördermittel unter anderem auch für das Abhalten von
Deutschkursen verwenden zu wollen, in Höhe von insgesamt €
35.500,--
finanziell unterstützt:
VIELE - Verein für interkulturellen Ansatz
in Erziehung,
Lernen und Entwicklung (Salzburg) € 5.000,--
Verein DANAIDA - Bildung und Treffpunkt
für ausländische
Frauen (Graz) €
6.500,--
Peregrina, Bildungs-, Beratungs- u. Therapiezentrum für
Immigrantinnen, Wien €
14.000,--
Projekt Frauenraum, Vereinigung für
Frauenintegration,
Amerlinghaus, Wien €
10.000,-
Fragen 3 und 6:
Wie
in der Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt, werden seitens des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen Fördermittel für
frauenspezifische Einrichtungen und Projekte gewährt, jedoch keine
Bundeszuschüsse vergeben.
Zu
den folgenden Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass im Text der
Anfrage zwei verschiedene Fragen unter der Bezeichnung „Frage 9" angeführt
werden:
Fragen
7 und 8 (bzw. 9):
Im
Jahr 2003 wurden sieben Vereine, die konkret angaben, die
Frauenprojektfördermittel unter anderem auch für das Abhalten von
Deutschkursen verwenden zu wollen, in Höhe von insgesamt € 65.280,--
finanziell unterstützt:
VIELE - Verein für interkulturellen Ansatz
in Erziehung, Lernen und
Entwicklung
(Salzburg) € 5.000,--
Verein DANAIDA - Bildung und Treffpunkt
für ausländische Frauen
(Graz) €
13.270,-
Frauen aus allen Länder, Kultur-,
Bildungs- und
Beratungsinitiative (Innsbruck) € 5.000,--
Peregrina, Bildungs-, Beratungs- u.
Therapiezentrum für
Immigrantinnen (Wien) €
18.360,--
Projekt Frauenraum, Vereinigung für
Frauenintegration, Amerlinghaus
(Wien) €
13.650,--
Station Wien €
5.000,--
AHDA, Association for Human Rights and Democracy in
Afrika,
Vereinigung für Menschenrechte und
Demokratie in Afrika (Wien) € 5.000,--
Es
wurden keine förderungswürdigen Anträge aus dem Bereich der Migrantinnen
abgelehnt.
Fragen
9 bis 11:
Wie
bereits ausgeführt, steht im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
kein eigenes Budget für die konkrete Förderung von Deutschkursen zur
Verfügung. Ich möchte an dieser Stelle auf die Zuständigkeiten des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst sowie des
Bundesministeriums für Inneres hinweisen.
Frage
12:
Die
inhaltliche Grundvoraussetzung für die Vergabe der Fördermittel für
Frauenprojekte stellt das Vorhandensein des frauenspezifischen Bezugs dar. Die
derzeit geltenden Kriterien sind den vom Bundesministerium für Finanzen
erlassenen Allgemeinen Rahmenrichtlinien zur Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln zu entnehmen.
Die
Entscheidungsfindung hinsichtlich der Gewährung von Förderungen erfolgt
aufgrund der vorgelegten Informationen hinsichtlich des jeweiligen Projektes,
welche anhand von standardisierten Antragsunterlagen eingeholt und mit den
vorhandenen budgetären Ressourcen in Relation gebracht werden.
Fragen 13 bis 16:
Ich
möchte darauf hinweisen, dass der Entscheidungsfindung aus folgenden
Gründen ein gewisses Ausmaß an Zeit eingeräumt werden muss:
- Im Sinne einer korrekten Vorgehensweise ist es
notwendig, im Vorfeld die
einzelnen Anträge sowie Abrechnungen von Vorjahressubventionen zu
überprüfen und oft auch ergänzende Informationen von den
Antragstellerinnen einzuholen.
-
Die einzelnen Förderanträge sind auch im Hinblick auf ihren Stellenwert
innerhalb der gesamten Fördervergabe zu betrachten.
- Die Förderabwicklung hat unter Berücksichtigung
einer „schlanken
Verwaltung" zu erfolgen.
- Aus haushaltstechnischen Gründen kann monatlich
jeweils nur ein
begrenzter Förderbetrag zur Anweisung gelangen.
Bis
Ende April 2003 war bereits nahezu die Hälfte des Gesamtfördervolumens zur
Anweisung
gelangt. Bis Juli 2003 wurden Förderungen in Höhe von über 98% des
Gesamtvolumens
der Frauenprojektförderung (mit rd. 160 Förderverfahren)
vergeben.
Selbstverständlich
werde ich auch weiterhin um eine schnelle Bearbeitung der
einzelnen
Förderanträge bemüht sein.
Fragen 17 bis 19:
Aus
den Frauenprojektfördermitteln wurden im heurigen Jahr zahlreiche
Einrichtungen gefördert, die Projekte für Migrantinnen durchführen, im
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen steht jedoch kein eigenes Budget
für Frauenprojekte, die zur Betreuung von Migrantinnen zusätzliche Mittel
benötigen, zur Verfügung.
Im
Herbst des vergangenen Jahres wurde im Ministerium erstmals eine eigene
Servicestelle vom mir eingerichtet, die sich speziell der Anliegen von
Migrantinnen annimmt.
Fragen
20 und 21:
Selbstverständlich
werde ich mich dafür einsetzen, dass Vereine, die Beratungs-
und Betreuungsleistungen für Migrantinnen erbringen, die gleichen Verträge
erhalten wie vergleichbare andere frauenspezifische Einrichtungen.