1067/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.01.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1081/J-NR/2003 betreffend Förderung von Bildungs-
einrichtungen und Vereinen, welche Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen
(im Besonderen
Deutschkurse) durchführen, die die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen
am 13. November 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. und 2.:

Förderungen von Bildungsmaßnahmen für Frauen durch das Bundesministerium für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur:
2002:

Gesamtsumme                                     € 800.792,--
davon ESF-Ziel-3                             158.683,--
davon IT-Weiterbildungsoffensive    € 273.949,--
2003:

Gesamtsumme                                       € 785.842,--
davon ESF-Ziel-3                                € 158.683,--

 davon IT-Weiterbildungsoffensive          89.252,--

Ad 3. und 4.:

Förderungen von Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen durch das Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur:

2002:

Gesamtsumme                        283.585,--

davon ESF-Ziel-3                           63.344,--


davon IT-Weiterbildungsoffensive               62.981,--

2003:

Gesamtsumme                               272.389,--

davon ESF                           63.344,--

davon IT-Weiterbildungsoffensive        75.109,--

Ad 5. und 6.:

Geförderte    Vereine    bzw.    Bildungseinrichtungen    im    Bereich    Bildungsmaßnahmen     für

Migrant/ innen:

2002:

LEFÖ - Beratung, Bildung und                        € 35.200,--

Begleitung für Migrant/innen

Miteinander Lernen                               € 49.300,--

Orient Express                        €25.400,--

Peregrina                               € 42.300,--

Danaida                        € 41.305,-- (ESF-Ziel-3)

Neue Horizonte                        € 80.520,-- (ESF-Ziel-3)

(in Kooperation mit LEFÖ, Peregrina,

Miteinander Lernen, Orient Express)

Verein Frauen aus allen Ländern -

Bildungs-, Kultur- und                                  4.560,--

Beratungsinitiative

Der Lichtblick                              500,--

Verein türkischer Eltern                                  4.500,--

2003:

LEFÖ - Beratung, Bildung und                               € 30.976,--

Begleitung für Migrant/innen

Miteinander Lernen                               € 43.384,--

Orient Express                                € 22.352,--

Peregrina                               € 37.224,--

Verein türkischer Eltern                               € 13.500,--

Vereinigung Frauenintegration                                   3.128,--

Danaida                        € 41.305,-- (Ziel-ESF-3)


Neue Horizonte (in Kooperation mit                       € 80.520,-- (Ziel-ESF-3)
LEFÖ, Peregrina, Miteinander Lernen,
Orient Express)

Ad 7. und 8.:

Ablehnungen von Anträgen:

2002:

Helping Hands Graz

Mag. Renate Pertschy (Projekt „Deutsch für Ausländer in Wien")

2003:

Bildungszentrum Gallneukirchen

BIRLIKTE YASAM

Verein Frauen aus allen Ländern, Bildungs-, Kultur- und Beratungsinitiative

Ad 9., 10. u. 11.:

Das Budget für die Förderung von Bildungsmaßnahmen für Frauen bzw. speziell Migrantinnen ist
derzeit noch nicht endgültig festgelegt. Es ist das Ziel, dass die entsprechenden Vereine auch 2004
adäquat gefördert und insbesondere zur Teilnahme an ESF-Projekten ermutigt werden.

Ad 12.:

Qualitätskriterien ergeben sich aus dem Erwachsenenbildungs-Förderungsgesetz (vom 21. März
1973; in dem auch die zu fördernden Bildungseinrichtungen definiert sind) sowie den programm-
spezifischen Kriterien (zum ESF-Ziel-3, zur IT-Weiterbildungsoffensive, zur regionalen Bildungs-
arbeit, etc.).

Ad 13. bis 17.:

Festlegungen des Budgets hängen zunächst vom Beschluss des Bundesvoranschlages durch das
Parlament ab. Nach diesem Beschluss kann erst die endgültige Detailplanung der einzelnen Abtei-
lungen sowie in Anschluss daran der einzelnen Projekte erfolgen. Hinsichtlich jener Projektanträge,
die im Frühjahr 2003 eingereicht wurden, konnte daher zu diesem Zeitpunkt keine verbindliche
Aussage gemacht werden.


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Die Dauer der Bearbeitungszeit hängt weiters von der Ausführlichkeit und Qualität des Ansuchens
bzw. der Notwendigkeit von Rückfragen durch die Fachabteilung ab. Seitens der zuständigen Abtei-
lung werden mit den Fördernehmerinnen und Fördernehmer gegebenenfalls Gespräche geführt, um
entsprechende Klärungen vornehmen zu können. Nach Beilegung allfälliger offener Fragen kann
die Bearbeitung in der Regel innerhalb von ca. drei Wochen erfolgen. Die zuständige Abteilung des
Ressorts ist angehalten, eine möglichst rasche Erledigung von Ansuchen durchzuführen.