1070/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.01.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ 04 0502/237-I/4/03

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1050/J vom 12. November 2003 der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Kollegen, betreffend behindertenbenachteiligende Bestimmungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Aufgrund des Gesamtberichtes der Arbeitsgruppe zur Durchforstung der
österreichischen Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen wurden ‑ wie bereits bei der Beantwortung der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 4377/J vom 19. September 2002 detailliert dargelegt – vom Bundesministerium für Finanzen Änderungen im Bereich der Bundesabgabenordnung, der Abgabenexekutionsordnung und des Finanzstrafgesetzes vorgenommen. Diese Änderungen erfolgten in den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 28/1999 und BGBl. I Nr. 164/1999. Die betreffend die Zustellung von Schriftstücken erforderlichen Änderungen erfolgten durch die Änderung der Zustellformularverordnung mit Verordnung BGBl. II Nr. 493/1999. Die behindertengerechte Bekanntgabe von mündlichen Erledigungen ist durch die Anwendung der Bestimmungen über die Zuziehung eines Dolmetschers bei Gehörlosen oder hochgradig Hörbehinderten sichergestellt.

 

Zu 4.:

Zwar sind in meinem Ressort schon vor den genannten Gesetzesänderungen keine Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen bekannt geworden, doch ist mit diesen Änderungen auch die eindeutige gesetzliche Basis für einen Vollzug unter Ausschluss einer Behindertendiskriminierung geschaffen.

 

Zu 5. und 6.:

Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen sind im Ressortbereich weitergehende Gesetzesänderungen als die bei den Punkten 1. bis 3. dargelegten nicht erforderlich. Sollten jedoch aufgrund des vorgesehenen Behindertengleichstellungsgesetzes weitere Änderungen notwendig sein, werden sie selbstverständlich in die Wege geleitet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.