1070/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.01.2004
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 04 0502/237-I/4/03
Herrn
Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1050/J vom 12. November 2003 der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und
Kollegen, betreffend
Zu 1. bis 3.:
Aufgrund
des Gesamtberichtes der Arbeitsgruppe zur Durchforstung der
österreichischen Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender
Bestimmungen wurden ‑ wie bereits bei der Beantwortung der an mich
gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 4377/J vom 19. September
2002 detailliert dargelegt – vom Bundesministerium für Finanzen Änderungen
im Bereich der Bundesabgabenordnung, der Abgabenexekutionsordnung und des
Finanzstrafgesetzes vorgenommen. Diese Änderungen erfolgten in den
Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 28/1999 und BGBl. I Nr. 164/1999. Die
betreffend die Zustellung von Schriftstücken erforderlichen Änderungen
erfolgten durch die Änderung der Zustellformularverordnung mit Verordnung
BGBl. II Nr. 493/1999. Die behindertengerechte Bekanntgabe von mündlichen
Erledigungen ist durch die Anwendung der Bestimmungen über die Zuziehung eines
Dolmetschers bei Gehörlosen oder hochgradig Hörbehinderten sichergestellt.
Zu
4.:
Zwar sind in meinem Ressort schon vor
den genannten Gesetzesänderungen keine Diskriminierungen von Menschen mit
Behinderungen bekannt geworden, doch ist mit diesen Änderungen auch die
eindeutige gesetzliche Basis für einen Vollzug unter Ausschluss einer
Behindertendiskriminierung geschaffen.
Zu
5. und 6.:
Nach Meinung des Bundesministeriums für
Finanzen sind im Ressortbereich weitergehende Gesetzesänderungen als die bei
den Punkten 1. bis 3. dargelegten nicht erforderlich. Sollten jedoch aufgrund
des vorgesehenen Behindertengleichstellungsgesetzes weitere Änderungen
notwendig sein, werden sie selbstverständlich in die Wege geleitet.
Mit
freundlichen Grüßen