1072/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.01.2004
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
12. November 2003 unter der Nr. 1060/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend den schwierigen Weg zu einem Behindertengleichstellungsgesetz
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Bei dieser Frage, die die Behandlung von Anträgen durch den Nationalrat betrifft,

handelt es sich nicht um einen Gegenstand der Vollziehung.

Zu den Fragen 2 bis 15:

Ich möchte zunächst zu diesen Fragen - soweit sie in meinen Wirkungsbereich fallen
- darauf hinweisen, daß in der vom Nationalrat am 9. Juli 2003 angenommenen Ent-
schließung die Bundesregierung aufgefordert wird, auf Basis der Ergebnisse einer
Arbeitsgruppe, die vom Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz Mag. Haupt auf der Grundlage der vom Bundesministerienge-
setz 1986 vorgenommenen Umschreibung der Wirkungsbereiche der Bundesminis-
terien bereits eingerichtet wurde, dem Nationalrat einen Entwurf für ein Bundes-Be-
hindertengleichstellungsgesetz zuzuleiten. Die angenommene Entschließung hat
daher nicht die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst des Bundes-
kanzleramts zum Gegenstand.

Bereits vor der Annahme dieser Entschließung durch den Nationalrat habe ich im
Sinne der erwähnten, vom Bundesministeriengesetz 1986 vorgenommenen Um-
schreibung der Wirkungsbereiche mit dem in diesen Fragen ressortzuständigen
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Mag. Haupt vereinbart, daß in seinem Ressort eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung
eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet werden soll. Diese
Arbeitsgruppe, in der auch das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst vertreten ist,


wird somit unter der Verantwortung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz geführt.

Was den Entwurf für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz betrifft, der gera-
de im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten-
schutz erarbeitet wird, gehe ich davon aus, daß dieser einem breiten Begutachtungs-
verfahren unterzogen wird.