1078/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1082/J betreffend
Affäre um die papierlose Außenwirtschaftsadministration, welche die
Abgeordneten
Dr. Kräuter,
Kolleginnen und Kollegen am 13.11 2003 an mich richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu
Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Um den reibungslosen Ablauf der papierlosen
Außenwirtschaftsadministration
weiterhin sicherzustellen, wurde das zwischen dem BMWA und der emotions
business solutions AG bestehende Vertragsverhältnis im Einvernehmen zwischen
beiden Vertragsparteien durch eine am 23.12.2003 beiderseits unterzeichnete
Vereinbarung klar gestellt, die gemäß ihrer Präambel die bestehenden Rechte und
Pflichten der Vertragsparteien ausschließlich und abschließend regelt.
Antwort zu Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Es
gab und gibt keinen Wechsel des Betreiberunternehmens.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Ja. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2003
habe ich den Präsidenten des
Rechnungshofes um eine Sonderprüfung im Sinne des § 1 Abs. 4
Rechnungshofgesetz ersucht, welche die Verwendung der Mittel für die papierlose
Außenwirtschaftsadministration unter den Gesichtspunkten
der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit umfasst.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Ich habe drei erfahrenen leitenden Beamten
des BMWA den Auftrag erteilt, die in
den Medien im Zusammenhang mit der papierlosen Außenwirtschaftsadministration
gegen das BMWA und Bedienstete des BMWA erhobenen Vorwürfe zu
untersuchen.
Antwort zu
Punkt 7 der Anfrage:
Nein. Für eine dienstbehördliche
Suspendierung sind nicht zuletzt aufgrund des
Berichtes der internen Untersuchungskommission keinerlei Anhaltspunkte gegeben.