1079/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr.
Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vollziehung des
Rechtspraktikantengesetzes" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 4:
Nach § 2 Abs. 1 Rechtspraktikantengesetz besteht auf die
Zulassung zur Gerichts-
praxis in dem Ausmaß ein Rechtsanspruch, in dem die Gerichtspraxis als Berufs-,
Ernennungs- oder Eintragungserfordernis vorgesehen ist. Eine Altersklausel besteht
nicht.
Zu 2:
Ja.
Zu 3:
Gemäß § 16 RPG gebührt den
Rechtspraktikanten für die Dauer der Gerichtspraxis
ein Ausbildungsbeitrag. Dabei handelt es sich um einen
öffentlich-rechtlichen An-
spruch.
Gemäß der Judikatur der Gerichte des Öffentlichen
Rechts (siehe z.B. Erkenntnis
des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 1991, GZ 90/12/0264) ist
grundsätzlich
ein Verzicht auf subjektive öffentlich-rechtliche Ansprüche rechtserheblich
möglich.
Im Jahr 2003 haben im Oberlandesgerichtssprengel Wien, dem
größten Oberlan-
desgerichtssprengel, drei Rechtspraktikanten auf den Ausbildungsbeitrag
verzichtet;
In allen Fällen erfolgte der Verzicht freiwillig. Dabei handelte es sich um
Beamte (im
Aktiv- oder Ruhestand), welche über einen durchgehenden
Aktiv- bzw. Ruhebezug
verfügten.
Anzumerken ist, dass die Betroffenen weder
bedrängt noch die Zulassung zur Ge-
richtspraxis von diesem Verzicht abhängig gemacht wurde.
Zu 5:
Gemäß Erlass des Bundesministers für
Justiz vom 3. Juli 1946, JMZ 4346/46, gibt
es für Studenten die Möglichkeit, unentgeltlich als
Rechtshörer bei Gericht eine
sechs- bis achtwöchige praktische Anschauung des Rechtsganges zu gewinnen,
wenn sie das Studium der Rechtswissenschaften bereits begonnen, aber noch nicht
abgeschlossen haben.
Bundesweit haben im Jahr 2002 175 Rechtshörer
(aufgegliedert nach OLG-
Sprengeln: 54 in Wien, 79 in Graz, 27 in Linz und 15 in Innsbruck) von dieser
Mög-
lichkeit Gebrauch gemacht.