1082/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2004
Dieser Text wurde per E-Mail übermittelt. Die inhaltliche Verantwortung liegt
beim Versender.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/239-I/4/03
Herrn Präsidenten
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und Kollegen vom
13. November 2003, Nr. 1080/J, betreffend hinsichtlich des
Volumens der i.V.m. Verwaltungsdelikten eingehobenen Strafgelder im
Wirkungsbereich aller Bundespolizeidirektionen, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 14.:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt
nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 15.:
Im Sinne des
Gesamtbedeckungsgrundsatzes gemäß § 38 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz
dienen die Einnahmen aus den eingehobenen Strafgeldern der Bedeckung des
gesamten Ausgabenbedarfs des Bundes.
Mit
freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Grasser eh.